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Die Europaische Patentorganisation EPO ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Munchen die durch das Europaische Patentubereinkommen EPU geschaffen wurde Europaische Patentorganisation EPO Rechtsform Zwischenstaatliche OrganisationGrundung 7 Oktober 1977 1 Sitz Munchen Deutschland DeutschlandVorsitz Antonio Campinos Prasident Beschaftigte 6300 2 Mitglieder 39 Mitgliedsstaaten 3 Website epo org Inhaltsverzeichnis 1 Organe und Aufgaben 2 Europaisches Patentamt 2 1 Dienstgebaude 2 2 Prasidenten des Europaischen Patentamtes 2 3 Finanzierung 2 4 Personal 2 5 Organe im Verfahren vor dem Europaischen Patentamt 2 6 Europaische Patente 2 7 Europaisches Patent mit einheitlicher Wirkung 3 Europaischer Erfinderpreis 4 Verwaltungsrat 5 Ministerkonferenz 6 Mitgliedsstaaten 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseOrgane und Aufgaben BearbeitenRechtsgrundlage der Europaischen Patentorganisation sind Art 4 7 EPU In Art 4 sind die Organe der Organisation festgelegt das Europaische Patentamt EPA 4 und der Verwaltungsrat Die Organisation hat die Aufgabe europaische Patente gemass dem EPU zu erteilen Diese Aufgabe wird vom Europaischen Patentamt EPA durchgefuhrt und vom Verwaltungsrat uberwacht Der Verwaltungsrat hat auch die Befugnis Art 33 EPU die Ausfuhrungsordnung die Gebuhrenordnung und seit Einfuhrung des EPU 2000 im Dezember 2007 auch einige Artikel des EPU zu andern Die Europaische Patentorganisation ist keine Einrichtung der EU sondern eine ins Volkerrecht verselbstandigte juristische Person der Hoheitsrechte zur Ausubung ubertragen sind 5 Ihre Mitgliedsstaaten sind die Vertragsstaaten des EPU Lange Zeit bis zum Beitritt Maltas zum EPU 2007 waren nicht einmal alle EU Mitgliedstaaten Vertragsstaaten des EPU Mit Stand Juni 2012 gehoren dem EPU zehn Nicht EU Mitglieder an unter anderem die Schweiz und die Turkei Europaisches Patentamt Bearbeiten nbsp Wichtigstes Organ der EPO ist das Europaische Patentamt EPA dessen Aufgabe die Prufung und Erteilung europaischer Patente ist Das Amt wurde am 1 November 1977 eroffnet Die erste Patentanmeldung wurde am 1 Juni 1978 registriert 6 Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in Munchen und Dienststellen in Rijswijk bei Den Haag Berlin und Wien und ein Verbindungsburo in Brussel Dienstgebaude Bearbeiten nbsp EPO Munchen Grasserstrasse nbsp EPA Kurt Haertel Passage nbsp EPA Dienststelle BerlinStandort Bezeichnung Adresse Architektur BauzeitMunchen Isargebaude Bob van Benthem Platz 1 vormals Erhardtstrasse 27 80469 Munchen Gerkan Marg und Partner 7 1975 1979Pschorr Hofe Gebaude Bayerstrasse 34 80335 Munchen auch Grasserstrasse Ackermann und Partner 8 2005 2008Capitellumgebaude Landsberger Strasse 30 80339 Munchen SIAT ArchitektenDen Haag Hochhaus New Main und Nebengebaude New Hinge Patentlaan 2 2288 EE Rijswijk Ateliers Jean Nouvel mit Dam amp Partners 9 10 2018 10 Tower und Nebengebaude The Hinge Patentlaan 2 2288 EE Rijswijk 1973 9 Shellgebaude Patentlaan 3 9 2288 EE RijswijkRijsvoortgebaude Visseringlaan 19 23 2288 ER RijswijkBurogebaude Le Croise Verrijn Stuartlaan 2a 2288 EE RijswijkBerlin Gitschiner Strasse 103 10969 Berlin Hermann Solf und Franz Wichards 1903 1905Wien Rennweg 12 1030 Wien Aubock Karasz Landschaftsarchitektur 11 Brussel Av de Cortenbergh 60 1000 BrusselPrasidenten des Europaischen Patentamtes Bearbeiten Das Europaische Patentamt wird von einem Prasidenten geleitet Bisherige Amtsinhaber waren Johannes Bob van Benthem Niederlande 19 Oktober 1977 30 April 1985 Paul Braendli Schweiz 1 Mai 1985 31 Dezember 1995 Ingo Kober Deutschland 1 Januar 1996 30 Juni 2004 Alain Pompidou Frankreich 1 Juli 2004 30 Juni 2007 Alison Brimelow Grossbritannien 1 Juli 2007 30 Juni 2010 Benoit Battistelli Frankreich 1 Juli 2010 30 Juni 2018 Antonio Campinos Portugal seit 1 Juli 2018Finanzierung Bearbeiten Die EPO finanziert sich selbst aus den vom EPA eingenommenen Verfahrensgebuhren und aus den Jahresgebuhren fur anhangige Patentanmeldungen Nach Erteilung eines europaischen Patents werden die Jahresgebuhren jedoch von den Patentinhabern an die nationalen Patentamter derjenigen Staaten entrichtet in denen diese Patente validiert wurden Art 86 und Art 141 EPU Nur ein Anteil dieser Jahresgebuhren muss von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung an die EPO zuruckgefuhrt werden Dieser Anteil betrug im Jahr 2009 etwa 300 Millionen Euro das ist die Halfte der 600 Millionen Euro an Jahresgebuhren die die Vertragsstaaten jahrlich fur erteilte Europaische Patente einnehmen Traditionell stellen die Jahresgebuhren fur Anmeldungen und Patente den grossten Anteil am Gebuhrenbudget des EPA von jahrlich circa einer Milliarde Euro 12 Personal Bearbeiten Das Europaische Patentamt beschaftigt 6 800 Bedienstete die Staatsangehorige der Mitgliedstaaten sind und die je nach Dienstgrad eine zwei oder alle drei offiziellen Amtssprachen Deutsch Englisch und Franzosisch beherrschen mussen Etwa 71 der Bediensteten haben einen Hochschulabschluss hauptsachlich Naturwissenschaftler Ingenieure und Juristen Ca 58 der Bediensteten sind Prufer die alle einen Hochschulabschluss haben In Munchen arbeiten ca 3 900 Bedienstete in Den Haag im Vorort Rijswijk ca 2 900 in Berlin etwa 290 in Wien etwa 110 und in Brussel vier Bedienstete Stand Ende 2012 13 14 Organe im Verfahren vor dem Europaischen Patentamt Bearbeiten Die folgenden Abteilungen sind fur die Verfahren vor dem Europaischen Patentamt zustandig Art 15 EPU eine Eingangsstelle fur die Eingangs und Formalprufung eingereichter Patentanmeldungen Einspruchsabteilungen die Einspruche gegen erteilte Patente bearbeiten Entscheidungen bei Uberprufungsantragen bei schweren Verfahrensmangeln im Beschwerdeverfahren Befangenheit eines Kammermitglieds Falschaussage Entscheidungen uber Rechtsfragen die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden eine Grosse Beschwerdekammer die uber Rechtsfragen entscheidet sowie uber Uberprufungsantrage bei schweren Verfahrensmangeln im Beschwerdeverfahren Prufungsabteilungen fur die Sachprufung der Anmeldungen und die Entscheidung uber Erteilung oder Zuruckweisung Recherchenabteilungen die die Recherchenberichte zu den Anmeldungen erstellen eine Rechtsabteilung sowie 28 technische und eine juristische Beschwerdekammer n 15 die Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamts bearbeiten Die Beschwerdekammern des Europaischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und geniessen eine gewisse Unabhangigkeit So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z B nicht an Weisungen des Prasidenten des Europaischen Patentamts gebunden Art 23 EPU Die Grosse Beschwerdekammer ist keine weitere Instanz nach einer Beschwerdekammer obwohl mit dem EPU 2000 eine Moglichkeit der Uberprufung geschaffen wurde Die Grosse Beschwerdekammer ist ebenfalls zustandig fur die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen die ihr vom Prasidenten des Europaischen Patentamts vorgelegt werden Art 22 EPU Europaische Patente Bearbeiten nbsp Vom EPA ausgestellter Hausausweis eines unabhangigen Zugelassenen Vertreters vor dem Europaischen Patentamt umgangssprachlich Europaischer Patentanwalt dient zur Identifizierung beim Eintritt und bei Verhandlungen in Patentsachen an allen Standorten des EPANach dem zentralisierten Verfahren werden europaische Patente mit Wirkung fur die benannten Vertrags und Erstreckungsstaaten erteilt Gegen die Erteilung kann innerhalb von neun Monaten nach Veroffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europaischen Patentamt Einspruch erhoben werden In einem Einspruchsverfahren uberpruft die Einspruchsabteilung des EPA ob die Erteilung unter Berucksichtigung des Vorbringens des Einsprechenden widerrufen werden muss Letztlich kann ein Einspruchsverfahren zur Aufrechterhaltung in der erteilten Fassung zur Einschrankung oder zum Widerruf des Patentes fuhren Ein europaisches Patent entspricht einem Bundel nationaler Patente und ist solchen gleichgestellt Fragen der Verletzungen oder Nichtigkeit europaischer Patente fallen daher unter die nationale Gerichtsbarkeit im jeweiligen Vertragsstaat mussen also ggf in mehreren Vertragsstaaten individuell vor Gericht gebracht werden Europaisches Patent mit einheitlicher Wirkung Bearbeiten Daruber hinaus ist ein Europaisches Patent mit einheitlicher Wirkung in Vorbereitung das in der EU realisiert werden wird Das Ziel ist es fur die ganze EU einen einheitlichen Patentschutz und zentrale Gerichtsverfahren fur Verletzungs und Nichtigkeitsprozesse zu schaffen Das Europaische Patent mit einheitlicher Wirkung wird in den EPU Staaten die nicht in der EU sind sowie in wenigen EU Staaten die nicht teilnehmen wollen keine Geltung haben Hier bleibt es beim klassischen Europaischen Patent Formal wird das Einheitliche Europaische Patent als ein fur ein bestimmtes Land wirkendes Europaisches Patent bisheriger Art konstruiert sein das vom Europaischen Patentamt nach den bisherigen Regeln erteilt werden soll Das Land fur das dieses Patent wirksam wird ist jedoch nun das Gebiet der EU Das Europaische Patent mit einheitlicher Wirkung bietet gemass der EU Verordnung Nr 1257 2012 einheitlichen Schutz und hat gleiche Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten 16 Eine weitere Verordnung betrifft die anwendbaren Ubersetzungsregelungen Die EU Verordnungen sind erganzt um ein Ubereinkommen uber ein einheitliches Patentgericht 17 das am 19 Februar 2013 von 25 EU Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde Mittlerweile haben bis auf Spanien Polen und Kroatien alle EU Staaten das Ubereinkommen unterzeichnet Das Ubereinkommen schaffte fur Nichtigkeits und Verletzungsverfahren internationale Kammern und auch Rechtsmittelinstanzen in denen es jeweils Richter aus mindestens zwei Vertragsstaaten gibt Das Einheitliche Patentgericht umfasst ein Gericht erster Instanz und ein Berufungsgericht Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer mit Sitz in Paris und zwei Aussenstellen in London und Munchen sowie mehreren ortlichen und regionalen Kammern in den Vertragsstaaten Das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben Die Besonderheit des deutschen Bundespatentgerichts das technische Richter mit akademischem Abschluss in dem vom Patent betroffenen technischen Fachgebiet hat wurde dabei teilweise ubernommen Bei der Zentralkammer des Gerichts erster Instanz und beim Berufungsgericht sind die Spruchkorper neben Juristen auch mit technisch qualifizierten Richtern besetzt bei den Lokal oder Regionalkammern wird ein technisch qualifizierten Richter nur auf Antrag hinzugezogen 18 Die beiden EU Verordnungen traten am 20 Januar 2013 in Kraft Sie gelten ab dem Tag an dem das Ubereinkommen uber ein Einheitliches Patentgericht in Kraft tritt Es muss dazu von mindestens 13 Staaten darunter Deutschland Frankreich und das Vereinigte Konigreich ratifiziert werden Am 3 Juni 2016 ratifizierte Bulgarien als zehnter Staat Deutschland und das Vereinigte Konigreich hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht ratifiziert 19 Europaischer Erfinderpreis BearbeitenJahrlich vergibt die Europaische Patentorganisation den Europaischen Erfinderpreis 20 Verwaltungsrat BearbeitenDas EPA wird von einem Verwaltungsrat uberwacht 21 der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht Art 26 Abs 1 EPU Diese Vertreter der Lander im EPA Verwaltungsrat sind in den meisten Fallen gleichzeitig Direktoren der nationalen Patentamter ihres Heimatlandes Diese Verquickung von Amtern wird von Vertretern der Wirtschaft der Wissenschaft und der Internationalen Gewerkschaft im Europaischen Patentamt IGEPA kritisch betrachtet Der belgische Wirtschaftswissenschaftler Professor Bruno van Pottelsberghe Mitglied des Europaischen Think Tanks BRUEGEL kritisiert die Vormachtstellung der nationalen Patentamter im Verwaltungsrat der EPO Er schlagt vor auch Reprasentanten aus Politik Wirtschaft und Wissenschaft in den Verwaltungsrat aufzunehmen und ihnen eine Stimme zu geben In einem von Pottelberghe entworfenen Modell setzt sich der Verwaltungsrat der EPO sowohl aus Vertretern der nationalen Patentamter als auch aus anderen relevanten Interessengruppen zusammen Dazu gehoren grosse Industriebetriebe kleinen und mittelstandische Betriebe Patentanwalte Wissenschaftler forschende Universitaten Politiker und Verbraucherorganisationen 22 Ministerkonferenz BearbeitenMindestens alle funf Jahre muss eine Ministerkonferenz zusammentreten Art 4a EPU Dieser Artikel wurde durch die Revisionsakte EPU 2000 eingefugt welche am 13 Dezember 2007 in Kraft trat BGBl I 2007 Nr 45 5 September 2007 S 2166 Somit hatte spatestens am 13 Dezember 2012 eine solche Ministerkonferenz stattfinden mussen Das ist aber bislang unterblieben Mitgliedsstaaten BearbeitenMitgliedsstaat SeitAlbanien 1 Mai 2010Osterreich 1 Mai 1979Belgien 7 Okt 1977Bulgarien 1 Juli 2002Schweiz 7 Okt 1977Zypern 1 Apr 1998Tschechische Republik 1 Juli 2002Deutschland 7 Okt 1977Danemark 1 Jan 1990Estland 1 Juli 2002Spanien 1 Okt 1986Finnland 1 Marz 1996Frankreich 7 Okt 1977Vereinigtes Konigreich 7 Okt 1977Griechenland 1 Okt 1986Ungarn 1 Jan 2003Kroatien 1 Jan 2008Irland 1 Aug 1992Island 1 Nov 2004Italien 1 Dez 1978Liechtenstein 1 Apr 1980Litauen 1 Dez 2004Luxemburg 7 Okt 1977Lettland 1 Juli 2005Monaco 1 Dez 1991Malta 1 Marz 2007Niederlande 7 Okt 1977Nordmazedonien 1 Jan 2009Norwegen 1 Jan 2008Polen 1 Marz 2004Portugal 1 Jan 1992Rumanien 1 Marz 2003Serbien 1 Okt 2010Schweden 1 Mai 1978Slowenien 1 Dez 2002Slowakei 1 Juli 2002San Marino 1 Juli 2009Turkei 1 Nov 2000Siehe auch BearbeitenEspacenet Europa Europaisches Patent Europaisches Patentubereinkommen EPU auch Ubereinkommen uber die Erteilung europaischer Patente genannt Patent Patentrecherche SoftwarepatentWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Europaische Patentorganisation Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien epo org Die geltenden Rechtstexte des Europaischen Patentamts EPA Ubereinkommen uber die Erteilung europaischer Patente kurz Europaisches Patentubereinkommen EPU 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