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Ein Softwarepatent ist ein Patent das Schutz fur ein oder mehrere Computerprogramme begehrt entweder unmittelbar als Anspruch oder mittelbar als wesentliches Mittel das zur Benutzung des beanspruchten Erzeugnisses oder Verfahrens bestimmt ist Der Begriff Softwarepatent ist nicht nur unter Gegnern der Patentierung von Computerprogrammen weit verbreitet Als Gegenbegriffe wurden computerimplementierte Erfindung und computergestutzte Erfindung im Rahmen der Beratungen zu einer europaischen Richtlinie uber die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen 1 vorgeschlagen Eine allgemein akzeptierte genaue Definition des Begriffs hat sich noch nicht etabliert Inhaltsverzeichnis 1 Einfuhrung 2 Rechtliche Situation 2 1 Historische Entwicklung 2 2 Ubereinkommen uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums 2 3 USA 2 4 Europa 2 5 Europaische Union 2 6 Deutschland 3 Stand der Debatte 3 1 Schutz contra Blockade 3 2 Begriffswirrwarr 3 3 Industrielle Verwertung 3 4 Konkurrenzsituation 3 5 Pro 3 6 Contra 3 7 Neuseeland 4 Beispiele fur Softwarepatente 5 Trivialpatente 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEinfuhrung BearbeitenTraditionelle Patente beziehen sich auf technische Erfindungen das heisst auf Problemlosungen deren Gultigkeit in Experimenten mit Naturkraften uberpruft werden muss Softwarepatente hingegen beziehen sich auf Ideen deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann Grenzfalle sind Prozesse bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik Hydraulik Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird Es gibt keine juristische Definition des Begriffs Softwarepatent Softwarepatente werden von manchen Autoren verstanden als Konzeptschutz z B Anwendung des Patentrechtes zur Realisierung eines konzeptionellen Schutzes von Programmen fur Datenverarbeitungsanlagen Rebentisch Andere sehen in Softwarepatenten einen Ideenschutz fur Software Kritiker wie Richard Stallman sprechen auch von Software Ideenpatenten Betont werden muss dass die Unterscheidung zwischen Softwarekonzepten bzw Ideen und Software als solcher fur Entwickler kunstlich ist wenn der Schwerpunkt auf der programmtechnischen Umsetzung liegt Ungeachtet der konzeptionellen Idee kann Software wie die Mathematik als Ansammlung abstrakter Konzepte verstanden werden Nach deutscher und europaischer Praxis ist eine computerimplementierte Erfindung dann patentfahig wenn sie einen technischen Beitrag liefert Es wird haufig die Literaturtheorie vertreten um die Kommunikationsbarriere zu uberwinden Demnach sei es bei Software sehr ahnlich gelagert wie mit literarischen Werken Nicht die Handlung ist von Interesse fur den Schriftsteller die erzahlerische Handlung kann auch nicht deutlich von der Erzahlung separiert werden worauf es allein ankommt ist vielmehr seine gluckliche schriftstellerische Umsetzung Die Patentierung von Software werde daher von den IT Professionellen ahnlich absurd empfunden wie die Patentierung einer erzahlerischen Handlung Und ebenso wie die Patentierbarkeit einer Erzahlung gegeben sei wenn Patente auf Handlungen vergeben werden so sei es auch mit der Patentierbarkeit bei Software der Fall wenn Patente auf Abstraktionen Konzepte bzw Ideen in Software vergeben werden Es wird im Allgemeinen so verstanden dass sich ein Patent auf eine zugrundeliegende Abstraktion bezieht Wobei der Schutz des Abstrakten das Umsetzen des Konkreten verhindert Um dies zu verdeutlichen wird von Kritikern auch der Begriff Software Ideenpatent benutzt Fur die Realisierung eines Konzeptschutzes so er denn notig sei wird das Patentrecht von vielen Praktikern als ungeeignet betrachtet Softwarepatente werden in keinem Land offiziell als solche klassifiziert was das Erstellen von Statistiken uber ihre Verbreitung erschwert Rechtliche Situation BearbeitenDie Moglichkeiten zur Patentierung von Software sind international sehr unterschiedlich geregelt Grundsatzlich ist Software weltweit ebenfalls durch das Urheberrecht Copyright geschutzt Das Urheberrecht schutzt eine konkrete Implementierung das Verfahren an sich das einem Programm zugrunde liegt aber nur sehr eingeschrankt 2 Es ist also moglich dieselbe Idee in einem anderen Programm umzusetzen ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen Strittig ist ob ein solches Schutzinteresse berechtigt ist und ob Patentrecht das okonomisch angemessene Instrument fur die angenommene Schutzlucke ist Historische Entwicklung Bearbeiten Wie Eigentumsschutz an Computerprogrammen zu gestalten sei war lange nicht geregelt Ada Lovelaces erstes Programm zur Berechnung von Bernoulli Zahlen mit Charles Babbages Analytical Engine gilt als mathematisches Meisterwerk 3 Babbage selbst verachtete Patente und lehnte es ab irgendwelche seiner zahlreichen Erfindungen zu patentieren 4 Die Konversation mit Babbage zeigte bereits damals dass die Programmierung mathematischer Algorithmen viele technische Uberlegungen erfordert Die Patentierung des Bernoulli Zahlen Programms stand aber wohl nie zur Debatte Konrad Zuse hingegen reichte am 9 April 1936 seinen Patentantrag Z 23 139 IX 42m fur ein Verfahren zur selbsttatigen Durchfuhrung von Rechnungen mit Hilfe von Rechenmaschinen als abstraktes Betriebsverfahren seiner Z1 ein 5 den er allerdings am 4 November 1937 fallen liess Wahrscheinlich die erste Softwarepatentanmeldung mit funktionalem Patentanspruch fur eine real existierende Maschine Entsprechend den Forderungen des Patentamtes legte Zuse in der nachfolgenden Patentanmeldung Z 26 476 vom 16 Juli 1941 erstmals die Gesamtstruktur und Algorithmen der Maschine Z3 offen was es heutigen Fachleuten ermoglicht deren wesentlichen Eigenschaften alle zu entnehmen 6 Frankreich kodifiziert am 2 Januar 1968 in Loi n 68 1 Article 7 erstmals den Ausschluss von programmes ou series d instructions pour le deroulement des operations d une machine calculatrice Computerprogramme aus dem Begriff der industriellen Erfindungen Zeitgleich wurde dieser Patentierungsausschluss in den US amerikanischen Prufungsrichtlinien fur Patentanmeldungen festgeschrieben 7 jedoch in der Folge von Gottschalk v Benson 8 in Bezug auf 101 des US Patentgesetzes von 1952 wieder relativiert IBM entschied sich 1969 unter dem Druck der laufenden Kartellrechtsverfahren Software und damit verbundene Dienstleistungen von den Hardwareleasingvertragen zu entkoppeln und fur Software Urheberrechtsschutz in Verbindung mit Lizenzvertragen anstelle von Patentschutz vorzusehen 9 Ubereinkommen uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums Bearbeiten Es gibt zwei verschiedene Interpretationen des Ubereinkommens uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums TRIPS von Befurwortern und Gegnern einer Softwarepatentierung TRIPS untersage Softwarepatente Kritiker verweisen darauf dass verkehrsfremde Patentrechte die Urheberrechtsverwertung unzumutbar beeintrachtigen 10 Mit Verweis auf den Artikel 10 des TRIPS und des Artikels 4 des WIPO Urheberrechtsvertrag WCT wird weiterhin in Frage gestellt ob ein patentrechtlicher Schutz eine vorgebliche Schutzlucke des Urheberrechtes fullen darf TRIPS fordere Softwarepatente Eine andere Rechtsmeinung betont dagegen Artikel 10 TRIPS und Artikel 4 WCT beziehen sich allein auf das Urheberrecht Der patentrechtliche Artikel 27 TRIPS enthalt aber die Minimalerfordernis dass ein Patent erteilt werden muss sobald es eine Erfindung in irgendeinem technischen Gebiet gibt die neu nicht naheliegend und gewerblich anwendbar ist wobei bei der Erteilung und Ausubung von Patenten nicht nach technischem Gebiet diskriminiert werden darf Die EU Software Urheberrechtsrichtlinie erwahne dass diese Richtlinie die klarstellt dass Software urheberrechtlich geschutzt wird nicht einen patentrechtlichen Schutz ausschliesse Beide Argumentationslinien sind Extrempositionen die von der jeweiligen Gegenseite fur wenig serios gehalten werden denn viele halten Doppelschutz durch Urheberrecht und Patentrecht fur moglich 11 und andere TRIPS 27 nur dann fur anwendbar wenn Software als Gebiet der Technik im patentrechtlichen Sinne zu verstehen sei Ferner ist der Erfindungsbegriff zu klaren Einen gesetzgeberischen Zwang zur Softwarepatentierung aus TRIPS 27 abzuleiten ist hochst fragwurdig In anderen Bereichen wurde die Formulierung von TRIPS 27 aber erfolgreich im lobbyistischen Kontext eingesetzt USA Bearbeiten Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1980 Diamond vs Diehr ist in den USA eine Patentierung von Software moglich damals musste diese noch einen engen Bezug zu industriellen Prozessen haben was aber 1994 vom US PTO dem Patentamt der USA aufgeweicht wurde 1999 hat das Bundesberufungsgericht mit der Entscheidung State Street Bank die Patentierbarkeit auf Geschaftsideen ausgeweitet Der Senat befasste sich damals nicht mit der Thematik Antriebskrafte dieser Entwicklung waren ausschliesslich Patentanwalte beziehungsweise deren Auftraggeber in Kombination mit der US amerikanischen Tradition Recht aufgrund von vorherigen Gerichtsentscheidungen fortzuentwickeln Mit der Entscheidung Alice Corp v CLS Bank Int l 12 von 2014 stellte der Oberste Gerichtshof klar dass Ideen nicht patentierbar sind Patentierbar sind nur technische Umsetzungen von Ideen Europa Bearbeiten Seit dem Europaischen Patentubereinkommen EPU von 1973 an welches sich nach und nach das nationale Recht der Unterzeichnerstaaten anlehnt ist das materielle Patentrecht innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und weiterer Staaten einheitlich geregelt Artikel 52 des EPU 13 enthalt eine Aufzahlung von nicht patentfahigen Gegenstanden welche nicht als Erfindungen betrachtet werden Fiktion darunter auch Plane Regeln und Verfahren fur gedankliche Tatigkeiten sowie Programme fur Datenverarbeitungsanlagen Programme fur Datenverarbeitungsanlagen sind nach Artikel 52 2 EPU von der Patentierung ausgeschlossen und werden nicht dem Begriff der Erfindung unterworfen Aus der einschrankenden Formulierung des 52 3 auf die in 52 2 genannten Gegenstande und Tatigkeiten als solche leitet die Europaische Patentorganisation EPO die Auffassung ab nur Software als solche sei von der Patentierung ausgeschlossen Diese Interpretation ist umstritten da insbesondere der Begriff Software als solche nicht genau definiert ist und der Art 52 3 im Einklang mit den anderen genannten Fallgruppen zu interpretieren ist Die als solche Klausel in Art 52 3 wurde Anfang der 1990er Jahre dahingehend neu ausgelegt dass sich der Ausschluss nur auf Software als solche nicht aber auf zugrundeliegende Konzepte beziehe Eine angemeldete Erfindung darf also ein Computerprogramm enthalten aber der Gegenstand der Erfindung muss einen sogenannten technischen Beitrag liefern Der technische Beitrag ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der durch die Rechtsprechung auszufullen ist Neuheit und erfinderische Tatigkeit mussen aber nicht zwingend ausserhalb des Programms liegen das heisst ein neuer und erfinderischer Algorithmus der beispielsweise einen Roboter auf innovative Weise steuert ist patentierbar Artikel 28 des polnischen Patentgesetzes verzichtet hingegen trotz Beitritt zum EPU explizit auf die unklare als solche Klausel Auch Artikel 6 des turkischen Patentgesetzes verzichtet explizit auf die als solche Klausel in Bezug auf Computerprogramme Bis Mitte der achtziger Jahre legte das Europaische Patentamt EPA das Ubereinkommen restriktiv aus und erteilte keine Patente auf reine Softwareerfindungen 1985 uberarbeitete das EPA seine Prufungsrichtlinien und erklarte dass nur nichttechnische Neuerungen von einer Patentierung ausgeschlossen seien Die Definition dieses Technizitatskriteriums ist bis heute umstritten In der Folge wurde auch die Patentierung von Software moglich Doch erst die EPO Entscheidung IBM Computerprogrammprodukt fuhrte zu einem rasanten Anstieg der Patente Die EPO Beschwerdekammer antizipierte damit eine fur das Jahr 2000 erwartete EPU Revision die allerdings letztendlich im Rahmen einer diplomatischen Konferenz ausdrucklich abgelehnt wurde Die Gegner dieser Entwicklung beziffern die Zahl der seither vom EPA erteilten Softwarepatente auf uber 30 000 14 Das Europaische Patentamt orientiert seine Praxis an der Rechtsprechung seiner Beschwerdekammern Die Mitglieder dieser Kammern sind mit richterlicher Unabhangigkeit ausgestattet Sie sind nach Artikel 23 fur ihre Entscheidungen nicht an Weisungen gebunden und nur dem Europaischen Patentubereinkommen unterworfen Eine Erteilungspraxis im Einklang mit den Entscheidungen nationaler europaischer Hochstgerichte ist im Europaischen Patentubereinkommen nicht vorgesehen In jungster Zeit macht sich beim EPA wieder ein wesentlich restriktiverer Kurs bemerkbar In den im Jahr 2005 abgeschlossenen Fallen stehen 1 200 gewahrte Patente im Bereich der Software 350 zuruckgewiesenen entgegen In der uberwiegenden Zahl der Falle nahezu 6 000 wurden die Anmeldung nach der Recherche oder im Prufungsverfahren vom Anmelder zuruckgenommen Nach einem mehrjahrigen Moratorium erfolgen die Zuruckweisungen vermehrt wieder in Einklang mit den Entscheidungen nationaler europaischer Hochstgerichte aufgrund des Ausschlusses von der Patentierbarkeit nach Art 52 2 c EPU In einer Entscheidung 15 analysieren die Richter die unterschiedlichen methodischen Kriterien die bei der Patentprufung von Softwarepatenten beim EPA angewandt werden und regen eine Anfrage an die Grosse Beschwerdekammer des EPA an damit eine einheitliche Rechtsprechung entsteht Im Oktober 2008 legte die Prasidentin des Europaischen Patentamts der Grossen Beschwerdekammer vier Fragen betreffend die Patentierbarkeit von Software vor Hierbei wird die uneinheitliche Rechtsprechung der Beschwerdekammern in Bezug auf die Bewertung computerimplementierter Erfindungen im Sinne des Art 52 2 EPU aufgegriffen Die Grosse Beschwerdekammer hat im Wesentlichen die Praxis des Europaischen Patentamtes bestatigt Die auf den ersten Blick uneinheitlichen Entscheidungen wurden auf einer Weiterentwicklung des Rechts beruhen die nicht immer geradlinig erfolgen muss Da die Grosse Beschwerdekammer daher keine kollidierenden Beschwerdekammerentscheidungen feststellen konnte hat sie die rechtlichen Voraussetzungen der Vorlage verneint und als unzulassig zuruckgewiesen 16 Europaische Union Bearbeiten Anfang 2002 schlug die Europaische Kommission eine neue EG Richtlinie fur computerimplementierte Erfindungen vor mit dem Ziel einer Harmonisierung der Patenterteilungspraxis in den Mitgliedslandern Der Vorschlag richtete sich an der umstrittenen Erteilungspraxis des EPA aus Am 6 Juli 2005 stimmten mit grosser 95 prozentiger Mehrheit 648 von 680 Abgeordneten gegen die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Das EPA halt weiterhin an der Doktrin seiner Technischen Beschwerdekammer fest und verteidigt sie aktiv Seit etwa Juni 2005 betreibt es eine Webkampagne fur CIE 17 und gibt dazu eine Broschure heraus Deutschland Bearbeiten Das Deutsche Patentgesetz PatG ist in allen wesentlichen Punkten mit dem europaischen Recht identisch insbesondere bezuglich der Fragen was patentierbar ist Mehr noch Europaische Patente konnen nach Ablauf der Einspruchsfrist nur noch vor nationalen Gerichten fur das betreffende Land nichtig geklagt werden und auch im Fall einer Patentverletzung entscheiden die nationalen Gerichte Die Rechtsprechung macht gerade wegen der Identitat der gesetzlichen Bestimmungen bei ihren Entscheidungen zwischen deutschen und europaischen Patenten keinen Unterschied Letzte Instanz fur deutsche und europaische Patente ist in Deutschland der Bundesgerichtshof Die im EPU genannten Ausschlusse von der Patentierbarkeit 18 insbesondere fur Anmeldungen die Computerprogramme als solche betreffen finden sich z B in 1 des deutschen Patentgesetzes wieder Die Technizitat einer Erfindung die Voraussetzung fur eine Patentierung ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal ubersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkraften bedient Nach nunmehr wohl als standig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemasse Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizitat als Naturkraft In Grenzfallen wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizitat herstellt Allerdings spielt die Frage der Technizitat des patentierten Gegenstands also ob dieser technischer Natur ist im Zusammenhang mit Softwarepatenten nur eine untergeordnete Rolle Software ist wohl immer irgendwie technisch und insofern patentfahig 19 Entscheidend ist dass die Erfindung technisch ist und einen technischen Beitrag leistet d h ein konkretes technisches Problem mit konkreten technischen Mitteln lost und die Losung auch neu ist und sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt Dazu ein paar Beispiele Eine PKW Motorsteuerung z B zur Festlegung des Zundzeitpunkts ist eine technische Vorrichtung und ist als Vorrichtung oder als Verfahren auch dem Patentschutz zuganglich Im alten VW Kafer gab es dafur eine Unterdruckdose bei der uber einen Schlauch zum Vergaser der Unterdruck dort eine Membran bewegte die ihrerseits uber einen Mechanismus den Zundzeitpunkt bei hoherer Drehzahl starkerer Unterdruck im Vergaser vorverlegt Heute hat man eine elektronische Zundung die Drehzahl und vieles andere am Motor wird elektronisch gemessen und ein Computer bzw ein Mikroprozessor ist so programmiert dass er entsprechend den Messwerten im richtigen Zeitpunkt den Zundfunken auslost Fur das Beispiel gebe es nun eine technische Idee durch eine etwas andere Festlegung des Zundzeitpunkts Treibstoff zu sparen Fruher wurde dafur eine andere Unterdruckdose konstruiert die genau die gewunschte Wirkung hat Heute andert man dafur die Software In beiden Fallen wird dasselbe technische Problem Benzin sparen mit denselben Mitteln besserer Zundzeitpunkt gelost Eine solche Erfindung ist nach wie vor patentfahig auch wenn sie heute durch Software realisiert wird Die Softwareerstellung als solche z B gemass IEC 61131 3 wird aus patentrechtlicher Sicht als banal trivial betrachtet welche nur Eigentumsrechte nach urheberrechtlichen Massstaben begrunden kann Die schopferische bzw erfinderische Tatigkeit aus patentrechtlicher Sicht liegt ausschliesslich ausserhalb der Programmentwicklung Im Gegensatz hierzu lost eine Software zum Auffinden von Bibelstellen fur astrologische Vorhersagen oder zur Suche von Schreib Tippfehlern 20 kein irgendwie geartetes technisches Problem und realisiert daher auch keine Erfindung Sie ist dem Patentschutz nicht zuganglich Wo die genaue Grenze verlauft d h wann eine den zusatzlichen Patentschutz eroffnende Erfindung vorliegt scheidet sich gemass dem BGH an der Frage ob ein technisches Problem benannt werden kann das von der Erfindung gelost wird Ein bemerkenswerter BGH Beschluss hierzu betraf ein medizinisches Gerat Kernspintomografen bei dem die Software aus den Betriebsdaten die Auslastung des Gerats ermittelte Entsprechend diesen Daten wurde dann dem Betreiber angezeigt und vorgerechnet ob die Anschaffung eines neuen Gerats oder sogar eines Zweitgerats unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gunstiger ist wobei auch Verschleiss zu erwartende Reparatur und Wartungskosten u v m berucksichtigt wurden Es handelt sich hier also um ein technisches Gerat es wurden technische Daten erfasst und mittels Software ausgewertet nicht anders als bei der Motorsteuerung Allerdings das Problem das mit der vermeintlichen Erfindung gelost wurde war nicht technischer sondern betriebswirtschaftlicher Natur denn es geht ausschliesslich um die Entscheidung ob ein Ersatz oder ein Zweitgerat anzuschaffen sei oder nicht Der BGH hat daher festgestellt dass so etwas keine Erfindung sei und er hat die Erteilung des Patents versagt 21 In genau diesem Zusammenhang ist die Bestimmung zu sehen dass Software als solche nicht patentfahig ist Es genugt nicht dass Software vorliegt die fur sich zweifellos technisch ist Sie muss auch ein technisches Problem mit technischen Mitteln losen 22 damit ein Patent erteilt werden kann Laut einem Urteil 23 des X BGH Senats darf eine Lehre zur Datenverarbeitung als Computerprogramm oder in einer sonstigen Erscheinungsform patentiert werden wenn sie sich durch eine Eigenheit auszeichnet die unter Berucksichtigung der Zielsetzung patentrechtlichen Schutzes eine Patentierbarkeit rechtfertigt Dem widersprechend beschloss der I BGH Senat 24 dass das Urheberrechtsgesetz fur Werke der Literatur Wochenmagazin Focus die aus dem Urheberrecht fliessenden Befugnisse und Beschrankungen grundsatzlich abschliessend regelt TRIPS Art 10 Abs 1 und wortgleich WIPO Urheberrechtsvertrag Art 4 garantieren Urhebern von Computerprogrammen international gleichen Schutz wie den Urhebern von Werken der Literatur deren normale Auswertung ihrer Werke nach TRIPS Art 13 und WIPO Urheberrechtsvertrag Art 10 weder beeintrachtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt werden durfen Entsprechend dieser internationalen Abkommen hat man sich in der Europaischen Union mit der Richtlinie 91 250 EWG des Rates vom 14 Mai 1991 uber den Rechtsschutz von Computerprogrammen fur den urheberrechtlichen Schutz von Software entschieden Die Richtlinie wurde als Richtlinie 2009 24 EG vom 23 April 2009 neu kodifiziert Art 4 der Richtlinie ordnet die Vervielfaltigung Verbreitung und Umarbeitung eines Computerprogramms als ausschliessliche Verwertungsrechte dem Urheber zu Die Richtlinie wird in Deutschland durch 69 c UrhG umgesetzt Die Verwertungsrechte ermoglichen es dem Urheber durch die Einraumung von Nutzungsrechten 31 UrhG an dem Computerprogramm Ertrage zu erzielen Im Schutzbereich eines Patents ist einzig der Patentinhaber berechtigt die Erfindung zu nutzen 9 S 1 PatG Die Moglichkeit des Autors sein Computerprogramm durch die Einraumung von Nutzungsrechten frei zu verwerten wird daher beschrankt wenn das Computerprogramm vom Schutzbereich eines Patents erfasst wird 25 Zur Klarung der widerspruchlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wurde der Grosse Senat fur Zivilsachen am BGH bislang noch nicht angerufen und auch die gescheiterte Richtlinie zum Schutz computerimplementierter Erfindungen konnte diesen Normenkonflikt nicht klaren Wer sich also in Deutschland gewerblich mit technischen Sachverhalten beschaftigt muss wie schon immer darauf achten dass er dabei keine fremde patentierte Erfindung benutzt d h dass er kein Patent verletzt und das gilt auch wenn er nur Software erstellt Wer jedoch Software ausserhalb der Technik einsetzt die also nicht dazu dient Naturkrafte beherrschbar zu machen muss sich trotzdem mit dem Patentrecht befassen bis von gesetzgeberischer oder juristischer Seite die Grenzen der Patentierbarkeit konkreter definiert sind Da diese Grenzen aber erst in jungster Zeit deutlicher herausgearbeitet wurden wird durchaus noch das eine oder andere Patent in Kraft sein das diesem Leitgedanken nicht entspricht Ein solches Patent kann mit grosser Aussicht auf Erfolg nichtig geklagt werden sofern der Patentinhaber uberhaupt wagt es einzusetzen und jemanden wegen Patentverletzung abzumahnen denn auch eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung 26 kann teuer werden Anhand des ersten Beispiels Motorsteuerung kann auch deutlich werden warum diese Situation fur Erfinder bzw Patentanmelder unbefriedigend ist Das Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht d h eine Privatperson kann ein Patent nicht verletzen Wer durch den geanderten Zundzeitpunkt bei seinem Auto Benzin sparen will der musste fruher eine neue Unterdruckdose kaufen Heute braucht er nur eine neue Software Diese kann er sich unter Umstanden selbst aus den Internet herunterladen genau wie er sich fruher selbst die Unterdruckdose zusammenbasteln durfte ohne Lizenzgebuhren zu zahlen Das geht aber nicht wenn die Software selbst unter Urheberrechtsschutz steht Wenn auch das Einspielen von Software mit der eine Erfindung realisiert wird beim PKW heute vielleicht noch schwierig ist Auf vielen anderen Gebieten ist es kinderleicht und die Tendenz dass immer mehr Erfindungen von Endbenutzer selbst privat installiert werden konnen ist durchaus absehbar Daher wird befurchtet dass der Patentinhaber in immer mehr Fallen leer ausgeht zumal wenn der der mit der Verbreitung von Software befasst ist genauso wenig die Erfindung selbst benutzt und daher auch nicht wegen Patentverletzung verklagt werden kann wie jemand der ein Buch uber diese Erfindung verkauft Andererseits ist es schlechthin nicht denkbar dass jeder Programmierer oder das Unternehmen fur welches er programmiert bei jedem Programmierschritt eine Recherche zum Stand der Technik veranlasst welche regelmassig mit erheblichen Kosten verbunden ist 27 Dies ware aber notwendig um sicher sein zu konnen nicht Softwarepatente Dritter zu verletzen 28 Stand der Debatte BearbeitenSchutz contra Blockade Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Softwarepatente sind um einiges umstrittener als Patente im Allgemeinen Befurworter argumentieren dass Softwarepatente durchaus einen wirtschaftlichen Nutzen haben da sie dem Erfinder ein Monopol auf Zeit fur die Verwertung und Umsetzung seiner Idee geben Kritisiert wird hingegen dass die lange Laufzeit gerade bei Softwarepatenten eine grosse Einschrankung darstellt Bei Losungsvorschlagen Softwarepatente gesondert zu regeln wird dabei leicht uber das Ziel hinausgeschossen Vermutlich bedarf es im Hinblick auf Erfindungen die mit Software realisierbar sind gar keiner weiteren Prazisierungen was patentfahig ist Wichtiger waren genauere Festlegungen wann im Lebenszyklus von Software der Tatbestand einer Patentverletzung also einer Benutzung der Erfindung erfullt sein kann und wann nicht 29 Begriffswirrwarr Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Vereinzelt gibt es bei Gegnern von Softwarepatenten wiederum die Bestrebung das Wort Softwarepatent durch Software Ideen Patent 30 zu ersetzen um klarzumachen dass nicht enge Anspruche auf einzelne Werke samt allen individuellen Merkmalen gemeint sind Dies fuhrt jedoch wiederum zu anderen Missverstandnissen beispielsweise fragwurdigen Unterscheidungen zwischen Ideenpatent 30 Nutzungspatent Umsetzungspatent etc Andere um das Jahr 2000 verwendete Begriffe waren ePatent 31 und Logikpatent 32 Industrielle Verwertung Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Von Befurwortern der Softwarepatente wird argumentiert auch Erfindungen im Softwarebereich erforderten Forschung und Investitionen Diese sollen geschutzt werden was im industriellen Bereich durch Patente geschehe Als Beispiel wird das Unternehmen Xerox angefuhrt das nicht viel von der Idee der grafischen Oberflache gehabt haben soll da diese Idee sofort von anderen Herstellern beispielsweise Apple aufgegriffen wurde und diese damit Geld verdienten Laut den Befurwortern hatte jedermann der eine grafische Benutzeroberflache benutzt oder Programme dafur veroffentlicht 20 Jahre lang Lizenzkosten an Xerox zahlen mussen Dabei hatte allein Xerox die Regeln bestimmt und Xerox hatte auch beliebig entscheiden konnen Verbote auszusprechen Den Softwarepatentgegnern ist gerade dieses Beispiel Beleg dafur wie durch freien Wettbewerb vieler Entwickler ein grosserer gesamtwirtschaftlicher Nutzen entsteht als es bei der Innovationskontrolle durch ein einzelnes Unternehmen moglich ist Konkurrenzsituation Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst In Europa wird weiter argumentiert dass europaische Unternehmen Wettbewerbsnachteile hatten da die Mehrzahl der Softwarepatente bereits von japanischen oder US Unternehmen im eigenen Land registriert werden konnten Auch gibt es in der EU bereits uber 30 000 Softwarepatente die zum Grossteil aus diesen Landern stammen 33 Dagegen ist der Aufwand fur europaische Unternehmen im Ausland Patente anzumelden ungleich hoher Es ist daher zu erwarten dass europaische Unternehmen insgesamt am wenigsten von einer Patentierbarkeit von Software profitieren Pro Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der EVP Abgeordnete Joachim Wuermeling verwies auf den Fall Eolas vs Microsoft 34 35 als Beispiel eines durch Softwarepatente erfolgreichen Mittelstandlers Als besseres Beispiel konnte der Fall Kodak vs Sun Microsystems 36 dienen Dem Fotospezialisten Kodak wurden nach anfanglicher Forderung nach Schadensersatz in Hohe von einer Milliarde US Dollar immerhin noch 90 Millionen US Dollar gezahlt Dies ist insofern bemerkenswert als Kodak nicht als IT Unternehmen anzusehen ist und die betreffenden Patente eingekauft und nicht selbst entwickelt hatte Die ehemalige deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries SPD weist in einem Interview darauf hin 37 dass viele Befurchtungen kleiner und mittelstandischer Softwareunternehmer unberechtigt seien denn Ehrlichkeit schutze vor Patentverletzungen Grundsatzlich gilt mal Wenn er der Programmierer nicht abschreibt ist die Gefahr sehr gering dass er fremde Rechte verletzt Um sicherzugehen gibts die ubrigens kostenlose Moglichkeit in den Datenbanken des Patentamts nach dem Stand der Technik zu recherchieren 38 Kritiker argumentieren allerdings solche Ausserungen zeugten von mangelnder Sachkenntnis der Ministerin da man als Programmierer im Falle der Patentierung von Ideen sehr wohl Patente verletzen konnte auch wenn keine einzige Zeile Programmcode kopiert oder abgeschrieben wird und das bisherige Urheberrecht genau diesen Fall des reinen Kopierens bereits verbietet Des Weiteren ist eine umfassende Recherche in Patentdatenbanken sehr zeit und kostenintensiv und in der Praxis zumindest fur Freiberufler und kleine Unternehmen nahezu unmoglich Die Befurworter von Softwarepatenten verweisen auf den uber 100 jahrigen Bestand des Patentsystems auf dem Gebiet technischer Innovationen Dies wird von den Befurwortern als Erfolg definiert obwohl es kein alternatives System als Vergleich gibt Auch kleine und mittelstandische Unternehmen konnten durch einen Patentschutz ihrer Produkte immer wieder verhindern dass finanzstarke Konzerne eine Kopie der Produkte solange zu niedrigeren Preisen vermarkten bis das Unternehmen des Erfinders finanziell bei dem Verdrangungswettbewerb nicht mehr mithalten kann Nach Ansicht der Befurworter gibt es bisher kein sachliches Argument warum dieser Erfolg auf dem Gebiet von Software nicht eintreten wird Die Kritiker fordern dagegen einen Nachweis fur die Notwendigkeit von Softwarepatenten immerhin hat sich die Softwarebranche in den letzten Jahrzehnten hervorragend ohne solche Patente entwickelt Sie stellen daruber hinaus den technischen Charakter von Software im Sinne des Patentwesens generell in Frage und argumentieren dass Software ein rein geistiges Werk reine Logik sei Auch befurchten sie dass Monopolisten sich durch Kreuzlizenzierung in eine absolut uberlegene Position brachten die Patente kleinerer Unternehmen einfach ignorieren bis diese die Gerichtskosten zur Durchsetzung ihrer Patente nicht mehr aufbringen konnen Contra Bearbeiten nbsp EU Bananenrepublik Kampagne gegen SoftwarepatenteEin haufig zitiertes Beispiel zum Erklaren der Unsinnigkeit von Softwarepatenten lautet dass man im ubertragenen Sinne nicht mehr eine bestimmte Mausefalle sondern jedes Mittel zum Fangen von Nagetieren patentieren wurde Dieses Beispiel verweist aber nicht auf ein spezifisches Problem von Softwarepatenten sondern macht deutlich dass gerade Patente auf Schlusseltechnologie Innovationen in darauf aufbauende oft wesentlich kostenintensivere Entwicklungen verhindern oder auf Jahre hinaus verzogern 39 Als das Patentrecht wahrend der Industrialisierung eingefuhrt wurde 40 lag der Sinn von Patenten darin dass eine finanzielle Investition etwa ein neues Fabrikgebaude in welchem die neue Erfindung als Verkaufsware serienmassig produziert wird abgesichert wird Die Herstellung von Software das heisst prinzipiell das Abspeichern von Programmen auf Datentrager die dann verkauft werden bedingt aber keine riskanten Investitionen Studien ist es bisher nicht gelungen eine Notwendigkeit oder eine positive Wirkung auf die Volkswirtschaft nachzuweisen Die Kritiker der Softwarepatente fuhren an dass besonders fur kleine und mittlere Unternehmen KMUs ohne starken finanziellen Hintergrund sowie selbstandige Programmierer die Moglichkeiten der wirtschaftlichen Betatigung extrem eingeschrankt wurden 41 Grosse Unternehmen konnen kleinere wegen Patentverletzungen verklagen und da besonders in den USA Gerichtsverfahren teuer sind geben die Kleinunternehmen eher klein bei da die Richter sehr oft keine Softwareexperten sind und Gutachten uber Patentverstosse besser von Grossunternehmen als von Kleinunternehmen finanziert werden konnen Es besteht dann die Gefahr dass sich die Richter aus Unkenntnis zu Gunsten des Grossunternehmens entscheiden Patentrecherchen seien sehr aufwandig und teuer 42 43 Trotzdem selbst nach einem aufwandigen lange dauernden und ungewissen Lizenzierungsprozess gebe es keine Garantie nicht gegen ein Patent zu verstossen da eine zu patentierende Software mehrere Jahre lang beim Patentamt angemeldet sein kann und der Offentlichkeit nicht bekannt ist bevor sie patentiert und publiziert wird trifft auf die USA zu sogenanntes U Boot Patent Die Kosten eines Patentprozesses lagen zum Beispiel in den USA bei einer bis funf Millionen Dollar bei ausserst hohen Streitwerten Lage der Streitwert darunter ware es in jedem Fall besser sich aussergerichtlich zu einigen Dabei hatten die Patentinhaber einen extremen Vorteil da Patente Exklusionsrechte seien und daher kleinere Unternehmen die weniger Zugang zum Patentsystem hatten stark benachteiligt seien Durch diese Verbotsrechte konnten Beschuldigte die es sich nicht leisten konnen vor Gericht zu gehen vom Patentinhaber zu allem gezwungen werden da ein eventueller Schuldspruch in einem Gerichtsverfahren wirtschaftlich nicht zu uberleben sei Hinzu komme dass Recherchen nach bislang erteilten Patenten sehr schwierig sein konnten So sei es moglich Patente unter Namen abzulegen die uber den eigentlichen Zweck und Inhalt auf den ersten Blick gar keine oder sogar eine falsche Aussage trafen 44 Zum Beispiel konne ein Patent zur Datenkompression unter dem Titel Neue Methode zur Verwaltung digital gespeicherter Daten abgelegt sein die Suche nach Datenkompression gebe wahrscheinlich gar keine nutzlichen Treffer an Die Tatsache dass in den USA zwei Unternehmen IBM 45 und Sperry Corporation UNISYS 46 zwei gultige Patente besassen 47 fur die gleiche Technologie die in GIF Grafiken verwendete LZW Kompression zeige dass die Recherche so schwierig sei dass manchmal auch das Patentamt die Ubersicht verlieren konne Viele Stimmen 48 49 befurchten ebenfalls langfristig eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der freien Software Wettbewerbsverzerrungen seien gerade etwas was die EU verhindern wolle Hiervon formal nicht betroffen sei der Schutz von Software nach dem Urhebergesetz Real bedeute jedoch eine Ausweitung der Patentierbarkeit im Bereich von Software eine Einschrankung des Urheberschutzes 50 Ohne Softwarepatente habe ein Urheber Rechtssicherheit daruber dass er mit seiner selbst geschriebenen Software machen konne was er will also veroffentlichen lizenzieren etc 51 Mit Softwarepatenten fehle dem Urheber Rechtssicherheit Da Software in der Regel komplex sei und wie ein Buch aus vielen Satzen aus vielen Teil Algorithmen bestunde sei die Wahrscheinlichkeit schon bei kleinen Softwareprojekten sehr gross dass diese ein Patent verletzen konnten Es gebe bei Software anders als bei Buchern keine automatisierte Moglichkeit zu uberprufen ob alle benutzten Algorithmen ob alle geschriebenen Satze in einer Liste von patentierten Algorithmen patentierten Satzen enthalten seien So sei es nicht machbar Software an bestehenden Patenten vorbeizuentwickeln selbst wenn eine Software unter Umgehung dieser Patente geschrieben werden konne was dann die Entwicklung zugegebenermassen beschleunige Somit werde mit Softwarepatenten praktisch der gesamte Urheberrechtsschutz den Software geniesst nicht verstarkt sondern auf eine unsichere Grundlage gesetzt 52 Aber nicht nur wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen gegen Softwarepatente Das Patentwesen setzt einen technischen Beitrag der Erfindung voraus 53 Dieser technische Beitrag ist im Zusammenhang mit Software schwer zu definieren und stellt einen Kernpunkt der Diskussion dar Software bedient sich nicht klar definierter Naturkrafte sondern nur der Reprasentationen von Information Software kann somit losgelost vom Gerat betrachtet werden z B die Beschreibung eines Algorithmus mit Pseudocode und so wird es insbesondere dann schwierig wenn von reiner Software die Rede ist die ausdrucklich nicht patentierbar sein soll denn Software ist immer reine Software Dieser Widerspruch ist kaum zu losen und wird seitens der Befurworter meistens nicht beachtet Ein Beispiel ist auch hier die Datenkompression Wahrend sie in einem Sender einen mehr oder weniger klaren technischen Beitrag leistet tut der gleiche Algorithmus das in einer Datenbank nicht weil das blosse Verwalten von Daten nicht notwendigerweise technischer Natur ist Aus diesem Sachverhalt ergibt sich auch die Befurchtung dass Softwarepatente der Patentierbarkeit von Geschaftsmethoden die Tur offnen nbsp FFII amp Linux Verband online Demo 2005 In Wien und Munchen gab es im September 2003 aus diesem Anlass Demonstrationen vor dem osterreichischen und dem europaischen Patentamt Etwa 300 und etwa 500 Menschen protestierten gegen Softwarepatente Am 15 Februar 2005 protestierten ca 60 Demonstranten vor dem Bundesjustizministerium in Berlin zwei Tage spater zogen ca 250 Demonstranten aus ganz Europa durch Brussel 2005 gab es dazu eine gemeinsame Kampagne gegen Softwarepatente von u a Attac Campact FFII und dem Linux Verband 54 Neuseeland Bearbeiten In Neuseeland wurde fur die Uberarbeitung des Patentgesetzes Patents Bill aus 1953 vom Wirtschaftskomitee 2010 fur eine Umsetzung bis Ende 2012 vorgeschlagen Computerprogramme in die Liste der nicht patentfahigen Erfindungen aufzunehmen 55 Beispiele fur Softwarepatente BearbeitenEin Beispiel fur bisher erteilte Softwarepatente ist der Fortschrittsbalken der den Fortschritt eines Prozesses anzeigt zum Beispiel beim Starten eines Computers oder beim Schreiben auf einen Datentrager dieses Patent war etwa acht Jahre lang gultig bis IBM es 2003 auslaufen liess 56 Weitere Beispiele sind Kompressionsverfahren wie das Musikkompressionsformat MP3 das auf Erkenntnisse der Psychoakustik zuruckgreift um eine hohe Komprimierung zu erlangen Man verzichtet dabei auf einen Teil der Informationen den ein Mensch ohnehin nicht bewusst wahrnimmt Die Fraunhofer Gesellschaft und andere Unternehmen stellten im Mai 2017 die Lizenzierungen fur das Format ein 57 nachdem die letzten Patente in den USA ausgelaufen waren in Europa war MP3 bereits seit 2012 patentfrei 58 59 GIF Grafiken verwenden zur Kompression den patentierten Lempel Ziv Welch Algorithmus LZW 60 um die Datenmengen zu verkleinern Das letzte nationale LZW Patent des Unternehmens Unisys ist am 7 Juli 2004 in Kanada ausgelaufen jedoch hielt auch IBM bis zum 11 August 2006 ein Patent fur das gleiche Verfahren Auch im Bereich des Versandhandels sind einige Verfahren patentiert So ist der elektronische Einkaufswagen mit dessen Hilfe bei vielen Onlinehandlern Bestellungen zusammengestellt werden eine patentierte Geschaftsmethode des Unternehmens Sun 61 Das One click shopping eine Methode um Bestellungen mit nur einem Mausklick in Auftrag zu geben ist vom Onlinehandler Amazon com patentiert EP 0 927 945 B1 62 Amazon besitzt ausserdem ein Patent an der Methode zur Versendung von Geschenken an Dritte uber einen Webshop 63 Gegen dieses Patent haben die Gesellschaft fur Informatik GI der Forderverein fur eine freie Informationelle Infrastruktur FFII und der Blumenversender Fleurop im Jahr 2004 Einspruch eingelegt Ein weiteres Beispiel ist die Patentierung der Identifizierung von Dateien in P2P Netzwerken mittels Hash Werten Der Gebrauch von Hashfunktionen ist allerdings schon mindestens seit den 1970er Jahren ublich Das Patent besitzt das Unternehmen Altnet in den USA Weiterhin halt die Microsoft Corporation das Patent auf den Prozess des Doppelklicks 64 und auf Aktivitatsmeldung beim Instant Messaging 65 in den USA Ende 2008 verklagte das amerikanische Unternehmen Cygnus Systems sowohl Apple Microsoft als auch Google Der Grund fur die Klage besteht in einem Softwarepatent des Unternehmens aus dem Jahr 2001 welches die Vorschau einer Bilddatei in einer verkleinerten Miniaturansicht beschreibt Die beschriebene Technik wird von den beklagten Unternehmen als auch weiteren Softwareunternehmen ausgiebig eingesetzt 66 Auch das Unternehmen worlds com reichte Weihnachten 2008 eine Klage wegen Patentverletzung gegen den Konkurrenten NCsoft ein Dieser vertreibt das Onlinerollenspiel Guild Wars die Technik des Onlinerollenspiels konnte sich worlds com nach jahrelangen Anlaufen im Jahr 2007 patentieren lassen 67 2019 liess worlds com das Patent auslaufen 68 Einige Beispiele zeigen nach Ansicht der Kritiker welche Auswuchse eine Patentierung von Software annehmen kann welche sich im Wesentlichen auf die automatisierte Durchfuhrung einer Geschaftsmethode bezieht In den USA ist eine Patentierung von Geschaftsmethoden im Gegensatz zu Europa und Deutschland moglich Bei einer Patentierung von Software ist es somit notwendig dass die Patentamter unterscheiden ob es sich um eine Software handelt die einen Beitrag zum Stand der Technik liefert das technische Wissen also weiterentwickelt oder ob lediglich versucht wird eine Geschaftsmethode zu automatisieren Die Rechtsprechung in Europa und Deutschland zum bisherigen Patentsystem entscheidet im Gegensatz zu den USA anhand dieses Kriteriums Beispiele aus den USA zeigen auch oftmals dass von kleineren Unternehmen bewusst etwas patentiert wird um dann einen grosseren und vermeintlich wohlhabenderen Konkurrenten zu verklagen welcher diese Technik einsetzt 69 70 71 72 Obwohl die Erteilung von Softwarepatenten gegen europaisches Recht verstosst hat das EPA nach Schatzungen der FFII bereits 30 000 Softwarepatente erteilt Dazu gehoren auch eine ganze Reihe strittige Patente Der Einkaufskorb zum Beispiel war auch durch ein Europaisches Patent geschutzt 73 Insbesondere dem Europaischen Patentamt wird in diesem Zusammenhang von Softwarepatentgegnern Rechtsbruch vorgeworfen Das EPA finanziert sich durch die Anmelde bzw Eintragungs und Verlangerungsgebuhren weshalb eine freigiebige Praxis im kurzfristigen Interesse des Amtes liegen kann Zudem gibt es auch Unternehmen die selbst keine Innovationen schaffen sondern das Patentsystem nur zum Geld eintreiben nutzen diese werden Patent Trolle oder Patenthaie genannt 74 75 Trivialpatente Bearbeiten Hauptartikel Trivialpatent Viele der von Softwarepatentgegnern angefuhrten Beispiele gehoren zur Kategorie der sogenannten Trivialpatente die aufgrund mangelhafter Prufung ins Register aufgenommen wurden prinzipiell aber keine Schutzbestandigkeit aufweisen Das beruhmte Fortschrittsbalken Patent ist ein typisches Beispiel fur solch ein Trivialpatent Trivialpatente existieren in allen Bereichen des Patentwesens nicht nur im Bereich der Softwarepatente 76 Obwohl vermutlich viele Trivialpatente bei gerichtlichen Auseinandersetzungen keinen Bestand haben wurden konnen sie gerade finanzstarken Unternehmen einen Vorteil im Wettbewerb mit kleinen und mittleren Mitbewerbern verschaffen Selbst bei klarer Rechtslage sind solche Unternehmen oft nicht in der Lage die zur Abwehr der unberechtigten Klage notwendigen Kosten vorzufinanzieren Da zudem keine Schadensersatzpflicht der Patentvergabestellen fur die Schaden aufgrund unberechtigt vergebener Patente existiert gibt es keine systemische Selbstregulation die eine grundliche Patentprufung garantiert Siehe auch BearbeitenGeistiges Eigentum Dynamische DokumentengenerierungLiteratur BearbeitenK Blind J Edler M Friedewald Software Patents Economic Impacts and Policy Implications Edward Elgar Cheltenham 2005 ISBN 1 84542 488 3 englisch Gregory A Stobbs Software Patents 2 Auflage Wolters Kluwer 2007 ISBN 978 0 7355 1499 7 Roman Heidinger Patent Protection of Software in Europe In Medien und Recht international Nr 2 2004 S 57 65 englisch Weblinks Bearbeiten nbsp Wikinews Softwarepatente in den Nachrichten Softwarepatente com Blog einer Anwaltskanzlei Abgerufen am 19 Juni 2021 Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Nicht mehr online verfugbar Europaische Kommission 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die Erstellung eines funktionstuchtigen Programms unerlasslich sind Sie konnen allenfalls nach 2 Abs 1 Nr 1 und 7 UrhG Schutz beanspruchen und dann zur Miturheberschaft an dem Gesamtwerk fuhren J Fuegi J Francis Lovelace amp Babbage and the creation of the 1843 notes In IEEE Annals of the History of Computing Band 25 Nr 4 2003 S 16 26 doi 10 1109 MAHC 2003 1253887 Anthony Hyman Charles Babbage Pioneer of the Computer Princeton University Press 1985 ISBN 0 691 02377 8 S 124 Konrad Zuse Patentanmeldungen zib de PDF abgerufen am 19 Juni 2021 Raul Rojas Georg Alexander Thurm Die Patentanmeldung Z391 von Konrad Zuse zib de PDF abgerufen am 19 Juni 2021 C Geiger Reto M Hilty Breveter le logiciel Une analyse juridique et socio economique In Proprietes Intellectuelles Juli 2005 S 296 312 irpi ccip fr PDF abgerufen am 22 Mai 2009 Fn 14 mit Verweis auf USSC Gottschalk v Benson 409 US 63 1972 Gottschalk v Benson in der englischsprachigen Wikipedia L Johnson A view from the 1960s how the software 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