Trivialpatent ist eine Bezeichnung für ein Patent, das für eine Erfindung erteilt wurde, die nach Ansicht desjenigen, der diesen Begriff verwendet, nur eine geringe Erfindungshöhe aufweist und daher eine Patentfähigkeit eigentlich nicht gegeben sei.
Rechtlicher Bezug Bearbeiten
Auszug aus dem Deutschen Patentgesetz:
Wortgleich finden sich diese Formulierungen auch im Europäischen Patentübereinkommen (Art. 52 und 56 EPÜ). Auch nach dem Patentrecht anderer Länder (z. B. USA, Japan) soll durch ähnliche Formulierungen sichergestellt sein, dass triviale Weiterentwicklungen nicht patentiert werden. Für die Beurteilung, ob eine erfinderische Tätigkeit vorliegt, werden aber in jedem Land andere Maßstäbe angelegt.
Beispiele für als Trivialpatente angesehene Patente Bearbeiten
- One-Click-Patent für Amazon
- Fortschrittsanzeige in Computerprogrammen
- Patent auf den Hyperlink (direkte Verknüpfung zweier HTML-Seiten)
- Statusanzeige der Caps-Lock-Taste, patentiert für IBM
- Doppelklick-Patent für Microsoft
- Kfz-Kürzel in Domain-Namen
- Mehrere Ansprüche aus Patent EP352496: Apparatus for cleaning vertical blinds, curtains or the like. laut BGH X ZR 140/99 S. 17.
- Anspruch 1 aus Patent EP433563: Verfahren zur Herstellung einer blasenfreien, kalandrierten Gummibahn. in seiner ursprünglich erteilten Form laut BGH „blasenfreie Gummibahn I“ X ZR 7/00 S. 16.
- Das Patent EP406982: Method of impregnating ink absorbing means. laut BGH X ZR 185/00 S. 20.
- Das Patent EP417928: Endovascular support device and method. laut BGH X ZR 199/00 S. 17.
- Entsperrgesten bei Touchscreens durch Apple
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Patentverein e. V.
- R. Stallman: The Anatomy of a Trivial Patent. mit einer Kritik an der Prüfungsqualität der Ämter und Gerichte.