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Ein europaisches Patent 1 ist ein Patent das gemass dem Europaischen Patentubereinkommen EPU von dem Europaischen Patentamt EPA mit Hauptsitz in Munchen erteilt wird Im Gegensatz ursprunglichen geplanten europaische Patent fur den Gemeinsamen Markt das fur die gesamte Europaische Union Gultigkeit gehabt hatte aber dann doch nicht verwirklicht wurde sind lediglich die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung vereinheitlicht und erfolgen zentral beim Europaischen Patentamt EPA Nach der Erteilung hat das europaische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent in jenen Staaten die in der Anmeldung benannt wurden und fur welche die jeweiligen nationalen Phasen durch Zahlung der erforderlichen Gebuhren und evtl Ubersetzung der Patentschrift in die jeweilige Landessprache eingeleitet wurden Aus diesem Grund kann ein vom EPA erteiltes Patent auch in Staaten die kein Mitglied der EU sind gelten jedoch Mitglieder des EPU sind wie zum Beispiel die Schweiz Norwegen und die Turkei Seit 1 Juni 2023 kann ein erteiltes Europaisches Patent auch in ein Europaisches Patent mit einheitlicher Wirkung EPeW oder Einheitspatent uberfuhrt werden Bislang bietet das Einheitspatent nur in jenen 17 EU Mitgliedsstaaten Stand Juni 2023 einheitlichen Patentschutz die am neuen Einheitspatentsystem teilnehmen Jeder kann ein europaisches Patent anmelden Ist der Anmelder nicht Angehoriger eines Vertragsstaats des EPU oder hat er seinen Sitz nicht in einem der Vertragsstaaten muss er sich mit Ausnahme der Einreichung der Patentanmeldung vor dem Europaischen Patentamt durch einen zugelassenen Bevollmachtigten vertreten lassen Inhaltsverzeichnis 1 Bedingungen 1 1 Voraussetzungen der Patentierbarkeit 1 2 Technizitat 1 3 Ausnahmen von der Patentierbarkeit 1 4 Neuheit 1 5 Erfinderische Tatigkeit 1 6 Gewerbliche Anwendbarkeit 2 Verfahren 2 1 Anmeldung 2 2 Eingangsprufung 2 3 Formalprufung 2 4 Recherche 2 5 Veroffentlichung der Patentanmeldung 2 6 Sachprufung 2 7 Erteilung oder Zuruckweisung 2 8 Veroffentlichung der Patentschrift 2 9 Einspruch 2 10 Beschwerde 2 11 Vertretung 2 12 Teilanmeldungen 3 Herkunft der Patentanmeldungen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseBedingungen BearbeitenDas Europaische Patentamt hat nicht zu bestimmen ob das beantragte Patent dem Patentanmelder oder einem Dritten zusteht Es hat lediglich zu prufen ob eine Anmeldung die erforderlichen Bedingungen gemass den im EPU aufgefuhrten Artikeln und Regeln erfullt Ist das der Fall wird das Patent erteilt anderenfalls wird die Anmeldung zuruckgewiesen Voraussetzungen der Patentierbarkeit Bearbeiten Nach dem EPU werden europaische Patente fur Erfindungen erteilt die neu sind auf einer erfinderischen Tatigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind Art 52 1 EPU Weiterhin mussen die Form betreffende Kriterien erfullt werden sowie die jeweiligen Gebuhren gemass der Gebuhrenordnung entrichtet worden sein Technizitat Bearbeiten Der Begriff der Erfindung ist im EPU nicht explizit definiert wird aber in der Rechtsprechung aufgrund einiger im EPU verwendeter Begriffe Stand der Technik technische Merkmale usw als Erfindung auf einem Gebiet der Technik verstanden So muss es bei einer Patentanmeldung beispielsweise moglich sein aus der Anmeldung eine technische Aufgabe abzuleiten Ausnahmen von der Patentierbarkeit Bearbeiten Laut EPU zahlen als Erfindung ausdrucklich nicht Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden asthetische Formschopfungen Plane Regeln und Verfahren fur gedankliche Tatigkeiten fur Spiele oder fur geschaftliche Tatigkeiten sowie Programme fur Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen Art 52 2 EPU Mangels Technizitat konnen diese als solche nicht beansprucht werden wohl aber wenn sie einen weitergehenden technischen Beitrag leisten Ein Computerprogramm als solches das nur auf einem Rechner ablauft und keine weitere technische Wirkung hervorruft kann also nicht patentiert werden wohl aber ein Computerprogramm das eine technische Einrichtung steuert zum Beispiel eine Produktionsanlage oder eine Rontgeneinrichtung siehe Softwarepatent computerimplementierte Erfindung Neuheit Bearbeiten Eine Erfindung gilt nach dem EPU als neu wenn sie nicht zum Stand der Technik gehort Art 54 1 EPU Den Stand der Technik bildet alles was vor dem Anmeldetag bzw Prioritatstag der europaischen Patentanmeldung der Offentlichkeit durch schriftliche oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise zuganglich gemacht worden ist Art 54 2 EPU Fur die Prufung auf Neuheit gelten als Stand der Technik auch europaische Patentanmeldungen deren Anmeldetag bzw Prioritatstag vor dem Anmeldetag bzw Prioritatstag der zu prufenden Anmeldung liegt und die erst an oder nach diesem Tag veroffentlicht worden sind Art 54 3 EPU Dies dient insbesondere dazu Patente auf den gleichen Gegenstand aber mit einem unterschiedlichen Zeitrang auszuschliessen Es entspricht dem Prinzip first to file dass bei zwei Patentanmeldungen derselben Erfindung derjenige das Patent erhalt der es zuerst angemeldet hat Erfinderische Tatigkeit Bearbeiten Eine Erfindung gilt nach dem EPU als auf einer erfinderischen Tatigkeit beruhend wenn sie sich fur einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik erschliesst Art 56 EPU Bei dem Fachmann handelt es sich um einen erfahrenen Mann der Praxis auf dem jeweiligen Gebiet der uber durchschnittliche Kenntnisse und Fahigkeiten verfugt und daruber unterrichtet ist was zu einem bestimmten Zeitpunkt zum allgemein ublichen Wissensstand auf dem betreffenden Gebiet gehort Richtlinien fur die Prufung im Europaischen Patentamt Stand April 2010 Der Ausdruck in naheliegender Weise bezeichnet etwas das nicht uber die normale technologische Weiterentwicklung hinausgeht sondern sich lediglich ohne Weiteres oder folgerichtig aus dem bisherigen Stand der Technik ergibt d h etwas das nicht die Ausubung einer Geschicklichkeit oder einer Fahigkeit abverlangt die uber das bei einem Fachmann voraussetzbare Mass hinausgeht Richtlinien fur die Prufung im Europaischen Patentamt Stand April 2010 Zur Beurteilung der erfinderischen Tatigkeit werden fruhere Anmeldungen nach Art 54 3 EPU siehe oben bei Neuheit nicht in Betracht gezogen Gewerbliche Anwendbarkeit Bearbeiten Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann Art 57 EPU Um die medizinische Tatigkeit von Arzten nicht zu behindern gelten nach dem EPU Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Korpers und Diagnostizierverfahren die am menschlichen oder tierischen Korper vorgenommen werden nicht als gewerblich anwendbare Erfindungen Art 52 4 EPU Erzeugnisse zur Anwendung in einem dieser Verfahren zum Beispiel chirurgische Instrumente oder Heilmittel sind jedoch patentierbar Verfahren BearbeitenDas Erteilungsverfahren erstreckt sich von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents bzw bis zur Zuruckweisung oder Zurucknahme der Anmeldung Daran kann sich ein Einspruchsverfahren und oder ein Beschwerdeverfahren anschliessen Anmeldung Bearbeiten Das Erteilungsverfahren beginnt mit dem Einreichen einer Patentanmeldung Europaische Patentanmeldungen konnen schriftlich durch unmittelbare Ubergabe auf dem Postweg oder durch technische Einrichtungen zur Nachrichtenubermittlung bei den Annahmestellen des EPA in Munchen Den Haag oder Berlin eingereicht werden Die Dienststelle Wien des EPA ist keine Annahmestelle Ferner konnen Europaische Patentanmeldungen auch bei der Zentralbehorde fur den gewerblichen Rechtsschutz oder bei anderen zustandigen Behorden eines Vertragsstaats eingereicht werden wenn das nationale Recht dieses Staats es gestattet Nach Art 78 1 EPU muss eine europaische Patentanmeldung mindestens enthalten einen Antrag auf Erteilung eines europaischen Patents eine Beschreibung der Erfindung einen oder mehrere Patentanspruche die Zeichnungen auf die sich die Beschreibung oder die Patentanspruche beziehen eine Zusammenfassung Falls eine Prioritat fur die Anmeldung in Anspruch genommen werden soll sind mit der Anmeldung auch Anmeldedatum und Land der Prioritatsanmeldung zu nennen Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung sind die Anmeldegebuhr und die Recherchengebuhr zu entrichten Art 78 1 EPU Im Antrag auf Erteilung eines europaischen Patents sind die Vertragsstaaten in denen fur die Erfindung Schutz begehrt wird zu benennen Art 79 1 EPU Fur jeden benannten Vertragsstaat ist eine Benennungsgebuhr zu entrichten Art 79 2 EPU jedoch maximal sieben Benennungsgebuhren damit gelten alle Vertragsstaaten als benannt Ein europaisches Patent kann auch beantragt werden durch eine internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag Patent Cooperation Treaty PCT und Einleiten der regionalen EP Phase nach Abschluss der internationalen Phase Eingangsprufung Bearbeiten Nach Eingang der Anmeldung pruft die Eingangsstelle ob ihr ein Anmeldetag zuerkannt werden kann Hierzu mussen die Anmeldeunterlagen Folgendes enthalten siehe Art 80 90 und R 40 Richtl A II 4 1 einen Hinweis dass ein europaisches Patent beantragt wird Angaben die es erlauben die Identitat des Anmelders festzustellen und eine Beschreibung oder eine Bezugnahme auf eine fruher eingereichte Anmeldung Fur die Zuerkennung eines Anmeldetags ist es nicht erforderlich Anspruche einzureichen Diese konnen innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Anmeldung oder nach einer entsprechenden Aufforderung durch das EPA nachgereicht werden Steht der Anmeldetag fest so pruft die Eingangsstelle ob die Anmelde und die Recherchengebuhr rechtzeitig entrichtet worden sind und ob gegebenenfalls die Ubersetzung der Anmeldung in die Verfahrenssprache rechtzeitig eingereicht worden ist Formalprufung Bearbeiten An die Eingangsprufung schliesst sich eine ausfuhrliche Formalprufung an vgl Art 91 EPU gestrichen um festzustellen ob die Patentanmeldung den formalen Erfordernissen des EPU und seiner Ausfuhrungsordnung entspricht Zu den formalen Erfordernissen gehoren beispielsweise Papierformat Lesbarkeit bzw Scanbarkeit und Gebuhrenzahlungen Weiterhin wird gepruft ob der Anmelder berechtigt ist selbst das Erteilungsverfahren zu betreiben oder ob er einen Vertreter benennen muss Abschnitt Vertretung Recherche Bearbeiten Parallel zur Formalprufung beginnt die Recherche d h die Suche nach dem fur die Patentanmeldung relevanten Stand der Technik vgl Art 54 EPU Die Ergebnisse der Recherche werden in Form eines Recherchenberichts zusammengefasst und dem Anmelder mitgeteilt Art 92 EPU Der Recherchenbericht enthalt die Quellenangaben in der Regel Veroffentlichungsnummern von Patentdokumenten gelegentlich auch Artikel aus Fachzeitschriften Internetquellen oder Zitate aus Lehrbuchern und bewertet sie nach ihrer Relevanz fur die jeweiligen Anspruche der Patentanmeldung Veroffentlichung der Patentanmeldung Bearbeiten 18 Monate nach dem Anmeldetag oder falls eine Prioritat in Anspruch genommen wurde dem Anmeldetag der Prioritatsanmeldung wird die europaische Patentanmeldung veroffentlicht Art 93 EPU Falls bis dahin der Recherchenbericht bereits vorliegt wird er mitveroffentlicht A1 Schrift ansonsten wird zunachst nur die Anmeldung A2 Schrift und dann spater der Recherchenbericht nachveroffentlicht A3 Schrift Ab dem Zeitpunkt der Veroffentlichung der Patentanmeldung geniesst der Patentinhaber einen vorlaufigen Schutz Art 67 EPU In Deutschland bedeutet das dass der Anmelder eine angemessene Entschadigung verlangen kann wenn jemand seine zum Patent angemeldete Erfindung benutzt Ein Unterlassensanspruch entsteht aber erst mit der Erteilung des Patents Mit der Veroffentlichung des Recherchenberichts beginnt eine sechsmonatige Frist fur das Stellen des Prufungsantrags und das Zahlen der Prufungsgebuhren und der Benennungsgebuhren Art 94 und 79 2 EPU Sachprufung Bearbeiten Ist rechtzeitig ein Prufungsantrag gestellt und sind die Prufungsgebuhren bezahlt worden erfolgt die Prufung ob die Patentanmeldung inhaltlich die oben aufgefuhrten Bedingungen Technizitat Neuheit erfinderische Tatigkeit gewerbliche Anwendbarkeit erfullt Art 96 EPU Zur Prufung auf Neuheit und erfinderische Tatigkeit werden vor allem die in dem Recherchenbericht aufgelisteten Dokumente herangezogen Falls der Prufer der Meinung ist dass die Bedingungen nicht erfullt sind teilt er dies dem Anmelder mit Diese Mitteilung muss die Grunde enthalten die nach Auffassung des Prufers einer Patenterteilung entgegenstehen Der Anmelder kann dann auf diese Mitteilung antworten indem er versucht den Prufer durch Argumente zu uberzeugen und oder indem er die Anspruche und die Beschreibung andert um die Beanstandungen des Prufers auszuraumen Erteilung oder Zuruckweisung Bearbeiten Entscheidungen uber Erteilung oder Zuruckweisung einer Patentanmeldung Art 97 EPU werden von einer aus drei Prufern bestehenden Prufungsabteilung getroffen und nicht alleine von dem Prufer der mit der Sachprufung beauftragt war Bevor die Prufungsabteilung die Erteilung des europaischen Patents beschliesst teilt sie dies dem Anmelder mit und fugt dieser Mitteilung die Fassung bei in der sie das Patent zu erteilen beabsichtigt R 71 3 EPU Innerhalb einer Frist von vier Monaten muss der Anmelder die Erteilungs und Druckkostengebuhr zahlen und eine Ubersetzung der Anspruche in die beiden Amtssprachen des Europaischen Patentamts einreichen die nicht die Verfahrenssprache sind Tut er das rechtzeitig gilt dies als Einverstandnis mit der fur die Erteilung vorgesehenen Fassung Veroffentlichung der Patentschrift Bearbeiten Als Abschluss des Erteilungsverfahrens werden der Hinweis auf die Erteilung des Patents und die Patentschrift veroffentlicht Art 98 EPU Die Patentschrift enthalt die der Erteilung zugrundeliegende Fassung der Beschreibung der Anspruche und der Zeichnungen Erst ab dem Zeitpunkt der Veroffentlichung der Erteilung geniesst der Patentinhaber den vollen Rechtsschutz des Patents Art 64 EPU In Deutschland kann der Patentinhaber es jedem verbieten ohne seine Zustimmung einen durch ein Patent geschutzten Gegenstand herzustellen anzubieten in Verkehr zu bringen oder zu benutzen oder ihn zu einem dieser Zwecke einzufuhren zu importieren Bei einem durch ein Patent geschutzten Verfahren kann der Patentinhaber verbieten das Verfahren anzuwenden oder zur Verwendung anzubieten Ausserdem erstreckt sich der Schutz des Patents in diesem Fall auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse Art 64 2 EPU Die Zustimmung des Patentinhabers erfolgt in der Regel durch Vergabe einer Lizenz gegen eine Zahlung von Lizenzgebuhren Einspruch Bearbeiten Innerhalb von neun Monaten nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europaischen Patents kann jedermann beim Europaischen Patentamt schriftlich gegen das erteilte europaische Patent Einspruch einlegen Art 99 1 EPU Der Einspruch kann nach Art 100 EPU nur darauf gestutzt werden dass der Gegenstand des europaischen Patents nicht patentfahig ist also zum Beispiel die oben genannten Bedingungen nicht erfullt das europaische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollstandig offenbart dass ein Fachmann sie ausfuhren kann oder der Gegenstand des europaischen Patents uber den ursprunglich offenbarten Inhalt hinausgeht Der Einspruch kann sich gegen das gesamte Patent oder auch nur gegen bestimmte Anspruche richten Das Einspruchsverfahren wird zunachst schriftlich gefuhrt Da aber in der Regel sowohl der oder die Einsprechende n als auch der Patentinhaber eine mundliche Verhandlung beantragen falls ihrem Antrag auf Widerruf bzw Aufrechterhaltung des Patents nicht entsprochen wird endet das Einspruchsverfahren meistens mit einer mundlichen Verhandlung bei der alle Beteiligten noch einmal ihren Standpunkt vertreten und die Einspruchsabteilung eine Entscheidung trifft Diese Entscheidung kann nach Art 102 EPU sein die Zuruckweisung des Einspruchs also die Aufrechterhaltung des Patents in unveranderter Form der Widerruf des Patents in dem angegriffenen Umfang oder die Aufrechterhaltung des Patents in geandertem Umfang mit Anderungen der Anspruche die der Patentinhaber wahrend des Einspruchsverfahrens eingereicht hat Beschwerde Bearbeiten Entscheidungen der Eingangsstelle der Prufungsabteilungen der Einspruchsabteilungen und der Rechtsabteilung des Europaischen Patentamts sind mit der Beschwerde anfechtbar Art 106 1 EPU Eine Beschwerde kann nach Art 107 EPU aber nur einlegen wer an dem Verfahren beteiligt war das zu der angefochtenen Entscheidung gefuhrt hat und durch diese Entscheidung beschwert ist d h dass die Entscheidung nicht seinem Antrag entsprochen hat Standardbeispiele fur Beschwerden sind Beschwerde des Anmelders gegen eine Zuruckweisung der Anmeldung Beschwerde des Patentinhabers gegen einen Widerruf des Patents im Einspruchsverfahren Beschwerde des Einsprechenden gegen eine Aufrechterhaltung des Patents Bei Aufrechterhaltung des Patents in geandertem Umfang kann es sein dass sowohl der Patentinhaber als auch der Einsprechende Beschwerde einlegen wenn ihren Antragen Aufrechterhaltung bzw Widerruf des Patents nicht entsprochen wurde Beschwerdeverfahren werden vor den Beschwerdekammern des Europaischen Patentamts gefuhrt Diese sind Gerichten vergleichbar und haben eine gewisse Unabhangigkeit zum Beispiel keine Weisungsbefugnis des Prasidenten des EPA an Mitglieder von Beschwerdekammern Art 23 3 EPU Die Mitglieder der Kammern sind bei ihren Entscheidungen an Weisungen nicht gebunden und nur diesem Ubereinkommen unterworfen Wie das Einspruchsverfahren wird das Beschwerdeverfahren zunachst schriftlich gefuhrt endet aber auf Antrag eines der Beteiligten mit einer mundlichen Verhandlung Das ist in der Regel der Fall wenn im einseitigen Verfahren nur der Anmelder ist Verfahrensbeteiligter eine Zuruckweisung der Patentanmeldung beabsichtigt ist und im zweiseitigen Verfahren Patentinhaber Einsprechender fast immer da in der Regel beide Seiten einen solchen Antrag stellen Nach Art 111 EPU kann die Beschwerdekammer in der Sache entscheiden also zum Beispiel uber Erteilung des Patents oder Zuruckweisung der Anmeldung Widerruf des Patents oder Aufrechterhaltung des Patents in unveranderter Form oder in geandertem Umfang oder die Angelegenheit zur weiteren Entscheidung an das Organ des EPA zuruckverweisen das die angegriffene Entscheidung getroffen hat In diesem Fall sind die Vorgaben der Beschwerdekammer fur dieses Organ bindend Vertretung Bearbeiten nbsp Vom EPA ausgestellter Hausausweis eines unabhangigen zugelassenen Vertreters vor dem Europaischen Patentamt umgangssprachlich Europaischer Patentanwalt dient zur Identifizierung beim Eintritt und bei Verhandlungen in Patentsachen an allen Standorten des EPAZum Einreichen einer Anmeldung ist keine Vertretung notwendig Weitere Handlungen vor dem Europaischen Patentamt vornehmen konnen nur naturliche oder juristische Personen die Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europaischen Patentorganisation haben Gebietsfremde mussen sich eines Vertreters beispielsweise eines Patentanwalts bedienen der fur das Verfahren vor dem EPA zugelassen sein muss Diese sogenannten Zugelassenen Vertreter vor dem Europaischen Patentamt auch als Europaischer Patentanwalt bezeichnet sind in eine beim EPA gefuhrte Liste eingetragen und zur Durchfuhrung des Verfahrens vor dem EPA qualifiziert da diese neben einem technischen Studium auch durch Ablegen der Europaischen Eignungsprufung Kenntnisse im europaischen Patentrecht konkret dem EPU nachweisen mussen Rechtsanwalte die in einem der EPU Mitgliedstaaten zugelassen sind sind nach einer Registrierung vor dem Europaischen Patentamt ebenfalls zur Vertretung berechtigt werden jedoch nicht in die Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen Art 134 8 EPU Teilanmeldungen Bearbeiten Eine europaische Teilanmeldung kann zu einer europaischen Patentanmeldung Stammanmeldung eingereicht werden solange diese anhangig ist Das Verfahrensrecht zur Einreichung von Teilanmeldungen wurde 2010 signifikant geandert insbesondere die dabei eingefuhrten Fristen wurden aber 2014 wieder aufgehoben 2 Herkunft der Patentanmeldungen BearbeitenFast die Halfte der europaischen Patentanmeldungen stammen aus den Mitgliedstaaten Die USA und Japan tragen zusammen fast 40 der Anmeldungen bei Staat AnteilUSA 24 5 Deutschland 18 7 Japan 14 8 Frankreich 6 6 Niederlande 5 0 Schweiz 4 4 Grossbritannien 3 6 Korea 3 1 Italien 2 9 Schweden 2 3 Rest EPU Mitgliedstaaten 7 5 Andere 6 6 2009 wurden 134 542 Anmeldungen eingereicht 8 3 weniger als im Vorjahr 102 000 Prufungsverfahren abgeschlossen und 51 969 Patente erteilt Dabei waren folgende Firmen besonders aktiv mehr als 1 000 eingereichte Patentanmeldungen Unternehmen AnmeldungenPhilips 2 556Siemens 1 943BASF 1 699Samsung 1 337Robert Bosch 1 284LG Electronics 1 221Panasonic 1 020Siehe auch BearbeitenEuropaisches Patentubereinkommen die gesetzliche Grundlage zur Erteilung europaischer Patente Europaisches Patentamt die internationale Behorde zur Erteilung europaischer Patente Europaisches Patent mit einheitlicher Wirkung Das europaische Einheitspatent Londoner Ubereinkommen zur Regelung der Ubersetzung von europaischen PatentenLiteratur BearbeitenMatthias Brandi Dorn Stephan Gruber Ian Muir Europaisches und Internationales Patentrecht 5 Auflage C H Beck 2002 ISBN 3 406 49180 4 Lise Dybdahl Muller Europaisches Patentrecht 3 Auflage Carl Heymanns 2009 ISBN 3 452 25682 0 Margarete Singer Dieter Stauder Europaisches Patentubereinkommen 6 Auflage Carl Heymanns 2013 ISBN 978 3 452 27765 7 Jochen Ehlers Ursula Kinkeldey Hrsg Benkard Europaisches Patentubereinkommen Kommentar 2 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 60579 6 Friedrich Karl Beier Kurt Haertel Gerhard Schricker Joseph Straus Hrsg Europaisches Patentubereinkommen Munchner Gemeinschaftskommentar Carl Heymanns 1984 ff 2014 bis 30 Lieferung ISBN 3 452 19412 4 in Lieferungen Tobias Bremi The European Patent Convention and Proceedings before the EPO 1 Auflage Carl Heymanns September 2008 Weblinks BearbeitenDer Weg zum europaischen Patent epo org Uberblick uber das Erteilungsverfahren mit allen notwendigen links Europaischer PublikationsserverEinzelnachweise Bearbeiten Gross Kleinschreibung gemass EPU u a Art 2 Abl EPA 2013 501 epo org abgerufen am 10 Mai 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4153199 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Patent amp oldid 236640054