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Dieser Artikel beschaftigt sich mit der rechtlichen Technikklausel fur den allgemeinen Ausdruck siehe State of the art Stand der Technik ist eine Technikklausel die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet Man versteht darunter den bekannten technischen Entwicklungsstand und die darauf basierenden technischen Moglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten praktischen Ziels Der Stand der Technik europaisch auch als best available techniques beste verfugbare Technik BVT bezeichnet steht nach der im Kalkar Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei Stufen Theorie 1 bzw der osterreichischen Rechtspraxis 2 zwischen den bewahrten anerkannten Regeln der Technik und dem weiter fortgeschrittenen Stand der Wissenschaft 3 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Patentrecht 4 Arbeitsschutz und Produktsicherheit 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenAls Technikstandard umfasst der Stand der Technik gemass dem Handbuch der Rechtsformlichkeit des Bundesjustizministeriums den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren Einrichtungen und Betriebsweisen der nach herrschender Auffassung fuhrender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lasst Verfahren Einrichtungen und Betriebsweisen oder vergleichbare Verfahren Einrichtungen und Betriebsweisen mussen sich in der Praxis bewahrt haben oder sollten wenn dies noch nicht der Fall ist moglichst im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sein 4 im Umweltrecht die Anforderungen an praktische Vorrichtungen zum Schutz vor schadlichen Umweltauswirkungen die eine genehmigungsbedurftige Anlage erfullen muss bzw die dem Anlagenbetreiber aufgegeben werden konnen Der Begriff wird in 3 Abs 6 BImSchG und nahezu gleichlautend in 3 Nr 11 WHG und 3 Abs 28 KrWG mit Vorbildwirkung fur andere Bereiche gesetzlich definiert und den europarechtlichen Vorgaben angeglichen 5 Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren Einrichtungen oder Betriebsweisen der die praktische Eignung einer Massnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft Wasser und Boden zur Gewahrleistung der Anlagensicherheit zur Gewahrleistung einer umweltvertraglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus fur die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lasst Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage der jeweiligen Rechtsnorm aufgefuhrten Kriterien zu berucksichtigen Konkretisiert werden diese Bestimmungen in den jeweiligen Gesetzesanlagen etwa der Anlage zu 3 Abs 6 BImSchG 6 Rechtsverordnungen wie beispielsweise der gem 48 BImSchG erlassenen 13 BImschV und normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften wie der TA Luft oder der TA Larm Seit Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie durch Bundesgesetz vom April 2013 7 sind die von der Europaischen Kommission herausgegebenen BVT Merkblatter auch in Deutschland verbindlich So konnen etwa gem 52 Abs 1 Satz 4 Nr 2 BImSchG bestehende Anlagen uberpruft und gegebenenfalls durch nachtragliche Anordnungen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden BVT Schlussfolgerungen Osterreich BearbeitenIm 71a der osterreichischen Gewerbeordnung GewO findet sich die Definition Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlagigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren Einrichtungen Bau oder Betriebsweisen deren Funktionstuchtigkeit erprobt und erwiesen ist Daraus lasst sich folgendes ableiten 8 2 Der Stand der Technik umfasst nicht nur das Produkt selbst sondern auch die Verfahren mit denen das Produkt gefertigt wurde Allgemein ubliche Verhaltensweisen entsprechen nicht per se dem Stand der Technik Bei der Bestimmung des Standes der Technik ist ein Vergleich zu anderen technischen Verfahren usw zu ziehen die einander in Wirkungsweise und Zweck entsprechen Der Entwicklungsstand der Verfahren muss im Sinne der Funktionstuchtigkeit nicht nur praktisch erprobt sondern auch theoretisch erwiesen nachweisbar sein Die Technik muss sich in Bezug auf den jeweiligen Einsatzzweck bewahrt haben und die Funktionstuchtigkeit beispielhaft durch Patente wissenschaftlichen Veroffentlichungen oder Machbarkeitsstudien erwiesen sein Verfahren die sich erst in einem auch weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden entsprechen nicht dem Stand der Technik Verfahren die beispielsweise auf Grund der technischen Entwicklung gegenuber anderen Verfahren als weniger fortschrittlich eingestuft werden entsprechen ebenso weniger dem Stand der Technik Verfahren gelten dann als fortschrittlicher wenn die damit verfolgten Ziele im konkreten Fall besser erreicht werden konnen Dabei ist sowohl die Effizienz des Verfahrens als auch dessen Verhaltnismassigkeit Aufwand bzw Kosten im Vergleich zu den verfolgten Zielen zu berucksichtigen Auf den Stand der Technik nehmen beispielsweise auch Bezug 4 GTG Gentechnikgesetz 33b WRG Wasserrechtsgesetz 32a Abs 3 EisbG Eisenbahngesetz siehe EisbG 1957 idgF 18 Abs 5 SigG SignaturgesetzDer Begriff wird in bundesgesetzlichen Bestimmungen an uber 250 Stellen genannt und zumindest 15 Gesetze enthalten eine Legaldefinition 2 Die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes erlaubt es das gewonnene Begriffsverstandnis auch zur Konkretisierung von gleichlautenden Technikklauseln in anderen Gesetzen einzusetzen 9 Patentrecht Bearbeiten Hauptartikel Stand der Technik Patentrecht Im Patentrecht bezeichnet Stand der Technik diejenigen Verfahren oder Vorrichtungen welche bereits bekannt und in irgendeiner Form veroffentlicht worden sind Wichtigste Bedingung fur die Erteilung eines Patents ist es dass die Erfindung neu ist sich also vom Stand der Technik abhebt Infolgedessen handelt es sich um einen wesentlichen Begriff des Patentwesens In den Patentschriften wird haufig auf den Stand der Technik Bezug genommen um dann die Neuerung zu beschreiben Das Europaische Patentrecht verankert den Begriff im Europaischen Patentubereinkommen EPU wo es in Art 54 Absatz 2 fast wortgleich heisst 10 2 Den Stand der Technik bildet alles was vor dem Anmeldetag der europaischen Patentanmeldung der Offentlichkeit durch schriftliche oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise zuganglich gemacht worden ist 3 Abs 1 des deutschen Patentgesetzes PatG lautet 1 Eine Erfindung gilt als neu wenn sie nicht zum Stand der Technik gehort Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse die vor dem fur den Zeitrang der Anmeldung massgeblichen Tag durch schriftliche oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Offentlichkeit zuganglich gemacht worden sind Im osterreichischen Patentgesetz 1970 PatG wird der Stand der Technik in 3 Abs 1 folgendermassen definiert Den Stand der Technik bildet alles was der Offentlichkeit vor dem Prioritatstag der Anmeldung durch schriftliche oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise zuganglich gemacht worden ist Im Schweizer Patentgesetz PatG 11 gibt Art 7 Abs 2 Neuheit der Erfindung die Definition Den Stand der Technik bildet alles was vor dem Anmelde oder dem Prioritatsdatum der Offentlichkeit durch schriftlich oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise zuganglich gemacht worden ist Arbeitsschutz und Produktsicherheit BearbeitenBei Massnahmen zum Arbeitsschutz sind der Stand von Technik Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berucksichtigen 4 Nr 3 ArbSchG 12 Die konkreten Anforderungen an die einzelnen Massnahmen ergeben sich zum Beispiel aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften 13 Zum Schutz vor Gefahren durch uberwachungsbedurftige Anlagen enthalt 34 Abs 1 Nr 4 ProdSG eine Ermachtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen die bestimmen dass solche Anlagen dem Stand der Technik genugen mussen Eine solche Verordnung ist beispielsweise die Aufzugsverordnung Die Einhaltung des Standes der Technik eines Smart Meter Gateways wird vermutet wenn die in der Anlage zum Messstellenbetriebsgesetz MsbG 14 aufgefuhrten Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes fur Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten werden 22 Abs 2 MsbG Siehe auch BearbeitenEinwand des freien Standes der Technik Good Manufacturing Practice State of the ArtLiteratur BearbeitenStefan Weise Nacherfullung nach neuestem Stand der Technik NJW Spezial 22 2011 S 684 Paul T Schrader Identitat des Stands der Technik im Patent und Gebrauchsmusterrecht In Mitteilungen der deutschen Patentanwalte Bd 104 Heft 1 S 1 8 2013 ISSN 0026 6884Weblinks BearbeitenDeutsches Patent und Markenamt Recherche nach dem Stand der Technik im Internet Stand Oktober 2014 Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit BekBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Ausgabe Marz 2015 GMBl 2015 S 331 Nr 17 18 Bayerisches Staatsministerium fur Wirtschaft und Medien Energie und Technologie Allgemeine Produktsicherheit Merkblatt zur EU Richtlinie 2001 95 EG und zum Produktsicherheitsgesetz ProdSG Stand 01 2014Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 8 August 1978 2 BvL 8 77 a b c Oliver Volkel Neues Verstandnis der Technikklauseln und ihr Verhaltnis zu den technischen Normen 2010 doi 10 25365 thesis 8608 163 S univie ac at PDF 620 kB abgerufen am 11 Marz 2022 Mark Seibel Abgrenzung der anerkannten Regeln der Technik vom Stand der Technik Memento vom 23 November 2015 im Internet Archive NJW 2013 3000 4 5 Bezugnahmen auf technische Regeln 4 5 1 Generalklauseln Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Handbuch der Rechtsformlichkeiten 3 Aufl abgerufen am 25 Februar 2021 vgl Art 2 7 und 8 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP Anderungsrichtlinie der IVU Richtlinie und weiterer EG Richtlinien zum Umweltschutz vom 27 Juli 2001 BGBl I S 1950 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie uber Industrieemissionen vom 8 April 2013 BGBl I S 734 Alexander Forster Der Stand der Technik als Instrument des Umweltrechts Jan Sramek Verlag Wien 2015 ISBN 978 3 7097 0086 0 S 101 ff doi 10 25365 thesis 37979 343 S univie ac at PDF 2 5 MB abgerufen am 11 Marz 2022 Alexander Forster Der Stand der Technik als Instrument des Umweltrechts Jan Sramek Verlag Wien 2015 ISBN 978 3 7097 0086 0 S 165 doi 10 25365 thesis 37979 343 S univie ac at PDF 2 5 MB abgerufen am 11 Marz 2022 Europaisches Patentamt Stand der Technik nach Artikel 54 2 Schweizer Patentgesetz PatG admin ch pdf 258 kB Gesetz uber die Durchfuhrung von Massnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschaftigten bei der Arbeit Arbeitsschutzgesetz ArbSchG vom 7 August 1996 BGBl I S 1246 das zuletzt durch Artikel 427 der Verordnung vom 31 August 2015 BGBl I S 1474 geandert worden ist Ubersicht zum Arbeitsschutzrecht ergo online de abgerufen am 23 Marz 2016 BGBl 2016 I S 2034Technikklauseln Anerkannte Regeln der Technik Stand der Technik Beste verfugbare Technik Stand der Wissenschaft Normdaten Sachbegriff GND 4056908 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stand der Technik amp oldid 220996144