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Dieser Artikel behandelt die Neuheit im Patentrecht Fur andere Bedeutungen des Begriffs siehe Innovation Die Neuheit ist eine in vielen nationalen und ubernationalen Patentgesetzen vorgeschriebene Voraussetzung fur die Patentfahigkeit einer technischen Erfindung Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Einzelheiten 2 1 Verhaltnis zum Merkmal der erfinderischen Tatigkeit 2 2 Nachveroffentlichter Stand der Technik 2 3 Praktische Relevanz 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenGem 1 des deutschen Patentgesetzes von 1936 1 werden Patente fur Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt sofern sie neu sind 3 Abs 1 PatG bestimmt dass eine Erfindung als neu gilt wenn sie nicht zum Stand der Technik gehort Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse die vor dem fur den Zeitrang der Anmeldung massgeblichen Tag durch schriftliche oder mundliche Beschreibung durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Offentlichkeit zuganglich gemacht worden sind Diese Definition umfasst alle Kenntnisse die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Offentlichkeit zuganglich waren Das kann unter anderem durch schriftliche oder mundliche Beschreibungen Benutzung oder Ausstellung der Fall sein Zu den schriftlichen Beschreibungen zahlen zum Beispiel Bucher Zeitschriften und andere Patente Unter mundliche Benutzung fallt beispielsweise ein Vortrag auf einer Tagung 2 Gleiches gilt gem Art 6 und 8 des franzosischen Patentgesetzes von 1968 3 Im Patentzusammenarbeitsvertrag PCT von 1970 ist die Systematik ahnlich Fur die Zwecke der internationalen vorlaufigen Prufung ob die beanspruchte Erfindung als neu anzusehen ist gilt diese gem Art 33 2 PCT als neu wenn sie nicht durch den Stand der Technik wie er in der Ausfuhrungsordnung umschrieben ist vorweggenommen ist Regel 33 1 der Ausfuhrungsordnung versteht unter dem einschlagigen Stand der Technik fur die internationale Recherche alles was der Offentlichkeit irgendwo in der Welt mittels schriftlicher Offenbarung unter Einschluss von Zeichnungen und anderen Darstellungen zuganglich gemacht worden ist und was fur die Feststellung bedeutsam ist ob die beanspruchte Erfindung neu oder nicht neu ist und ob sie auf einer erfinderischen Leistung beruht oder nicht d h ob sie offensichtlich ist oder nicht vorausgesetzt dass der Zeitpunkt zu dem es der Offentlichkeit zuganglich gemacht wurde vor dem internationalen Anmeldedatum liegt 4 Auch die Legaldefinition des Stands der Technik in 54 des europaischen Patentubereinkommens EPU von 1977 entspricht dem absoluten Neuheitsbegriff 5 Einzelheiten Bearbeiten Hauptartikel Prioritatsrecht Verhaltnis zum Merkmal der erfinderischen Tatigkeit Bearbeiten Das Neuheitserfordernis ist von dem Erfordernis der erfinderischen Tatigkeit zu unterscheiden 6 Eine Erfindung gilt gem 4 Satz 1 PatG als auf einer erfinderischen Tatigkeit beruhend wenn sie sich fur den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt Gibt es am Anmeldetag noch nicht offentlich zugangliche Patentanmeldungen im Sinne des 3 Abs 2 PatG also Anmeldungen mit alterem Zeitrang so stehen diese der Beurteilung als erfinderische Tatigkeit nicht entgegen 4 Satz 2 PatG Bereits eingelegte Patentanmeldungen die noch nicht veroffentlicht wurden sind jedoch zur Vermeidung von Doppelpatentierungen neuheitsschadlich 7 Mit dieser Ausgestaltung lost das Kriterium der Neuheit den Konflikt zeitnah eingereichter Patentanmeldungen der mangels Vorveroffentlichung gegeneinander nicht uber das Kriterium der erfinderischen Tatigkeit gelost werden kann Das Ergebnis ist dass die jungere Anmeldung nichts patentieren kann was in der alteren Patentanmeldung beschrieben ist Zu beachten ist dass auch bei der alteren Anmeldung ggf deren Prioritatsdatum relevant ist nicht deren Anmeldetag Nachveroffentlichter Stand der Technik Bearbeiten Im europaischen Prufungs und Einspruchsverfahren wird gem Art 54 Abs 3 EPU bei der Beurteilung ob eine Erfindung noch nicht zum Stand der Technik gehort und damit neu ist der gesamte Inhalt einer bereits eingelegten aber noch nicht veroffentlichten Patentanmeldung herangezogen whole content approach 8 3 Abs 2 PatG stellt auf deutsche europaische und PCT Anmeldungen mit Wirkung fur Deutschland ab 9 Im Gebrauchsmusterrecht wird dagegen nur das betrachtet was Gegenstand einer fruheren Anmeldung ist 15 Abs 1 Nr 2 GebrMG prior claims approach Mit dieser Formulierung geht lediglich die Prufung der Identitat der Schutzanspruche einher 10 Praktische Relevanz Bearbeiten Eine Patentrecherche zum jeweiligen Stand der Technik etwa in der Datenbank STN International vermeidet kostspielige Doppelerfindungen 11 Literatur BearbeitenDr Georg Benkard u a Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 10 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53954 8 Zu 1 und 3 PatG Rainer Schulte Hrsg Patentgesetz mit Europaischem Patentubereinkommen 10 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 452 28275 0 Zu 1 und 3 PatG Margarete Singer Dieter Stauder Hrsg Europaisches Patentubereinkommen EPU 5 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2010 ISBN 978 3 452 27135 8 Zu Art 52 54 EPU Axel Pfeiffer Schutzrechte in kleinen und mittleren Unternehmen Carl Heymanns Verlag Koln 2007 ISBN 978 3 452 25521 1 S 18Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Neuheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Enlarged Concept of Novelty auf der Seite der Weltorganisation fur geistiges Eigentum Einzelnachweise Bearbeiten Patentgesetz PatG Ausfertigungsdatum 5 Mai 1936 Patentgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16 Dezember 1980 BGBl I S 1 das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8 Oktober 2017 BGBl I S 3546 geandert worden ist Deutsches Patent und Markenamt Schutzvoraussetzungen Stand 10 August 2019 Loi n 68 1 du 2 janvier 1968 sur les brevets d invention Sont brevetables les inventions nouvelles impliquant une activite inventive et susceptibles d application industrielle Une invention est consideree comme nouvelle si elle n est pas comprise dans l etat de la technique WIPO Ausfuhrungsordnung zum Vertrag uber die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens in der ab 1 Juli 2019 geltenden Fassung abgerufen am 18 September 2019 Europaisches Patentamt Neuheit Leitfaden fur Anmelder Der Weg zum europaischen Patent letzte Aktualisierung 29 Juni 2018 BGH Urteil vom 3 Februar 2015 X ZR 76 13 Rdnr 41 Ansgar Ohly Deutsches und europaisches Patentrecht Universitat Munchen 2018 S 22 ff 23 vgl BGH Urteil vom 8 September 2015 X ZR 113 13 Rdnr 29 S 11 f Ansgar Ohly Deutsches und europaisches Patentrecht Universitat Munchen 2018 S 22 ff 23 Tobias Wuttke Das deutsche Gebrauchsmuster eine Waffe VPP Rundbrief 2014 S 80 86 81 FIZ Karlsruhe Der Neuheitswert einer Erfindung Das Rad muss bekanntlich nicht neu erfunden werden Abgerufen am 21 September 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Neuheit amp oldid 236921491