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Eine Teilanmeldung ist im deutschen und europaischen Patentrecht eine Patentanmeldung deren Inhalt einer anhangigen fruher angemeldeten Patentanmeldung Stammanmeldung entnommen wurde und der der Zeitrang Anmeldetag und Prioritatsanspruch der Stammanmeldung zuerkannt wird Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Regelungsinhalt Zweck 3 Einzelheiten 3 1 Der Vorgang der Teilung 3 2 Kaskade 3 3 Gebuhren 3 4 Anderungen 3 4 1 Deutsches Recht 3 4 2 Europaisches Recht 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenIm deutschen Patentgesetz ist 39 39 PatG die Grundlage Im europaischen Patentubereinkommen sind Artikel 76 EPU und Regel 36 die Grundlage Regelungsinhalt Zweck BearbeitenDie Regelungen im deutschen und europaischen Recht sind in vielerlei Hinsicht gleich Eine Teilanmeldung kann zu einer Stammanmeldung eingereicht werden solange letztere noch anhangig ist d h nicht zuruckgewiesen oder zuruckgenommen und auch nicht zum Patent erteilt wurde Der Inhalt der Teilanmeldung muss im Rahmen des Inhalts der Stammanmeldung bleiben Dafur wird der Teilanmeldung den Zeitrang der Stammanmeldung zuerkannt Der Zweck einer Teilanmeldung ist es in ihr Inhalte der Patentprufung zuzufuhren die schon in der Stammanmeldung standen dort aber nicht gepruft werden konnten Haufigster Grund hierfur ist mangelnde Einheitlichkeit Eine Patentanmeldung kann mehrere unterschiedliche Erfindungen enthalten In einer Anmeldung die Stammanmeldung kann aber nur eine Erfindung gepruft und patentiert werden Erfordernis der Einheitlichkeit Eine oder mehrere andere Erfindungen konnen nicht in der Stammanmeldung gepruft und erteilt werden Fur sie muss eine Teilanmeldung eingereicht werden Einzelheiten BearbeitenDer Vorgang der Teilung Bearbeiten Im deutschen Verfahren muss in der Stammanmeldung eine inhaltlich unspezifische Teilungserklarung abgegeben werden Gleichzeitig oder binnen dreier Monate danach mussen die vollstandigen Unterlagen der Teilanmeldung eingereicht werden Im europaischen Verfahren muss lediglich bei der Einreichung der Teilanmeldung das Aktenzeichen der Stammanmeldung angegeben werden Kaskade Bearbeiten Es ist moglich eine Teilanmeldung aus einer Teilanmeldung heraus anzumelden Gebuhren Bearbeiten Fur die Teilanmeldung sind die gleichen Gebuhren wie bisher fur die Stammanmeldung zu bezahlen einschliesslich der bisher aufgelaufenen Jahresgebuhren Das europaische Patentamt verlangt daruber hinaus sofern es sich um eine Teilanmeldung der zweiten oder weiteren Generation handelt eine Teilungsgebuhr 1 Anderungen Bearbeiten Deutsches Recht Bearbeiten Im deutschen Recht konnte auch ein Patent im Einspruchsverfahren geteilt werden Diese Moglichkeit wurde aber gestrichen Europaisches Recht Bearbeiten Die Fristen fur die Einreichung von Teilanmeldungen wurden bereits mehrfach in der Geschichte des europaischen Patentrechts geandert insbesondere in den 1970er Jahren 2 und am 1 April 2010 3 Situation vor dem 1 April 2010 Vor dem 1 April 2010 konnten Teilanmeldungen nur dann eingereicht werden wenn die dazugehorige Stammanmeldung noch anhangig war Dies bedeutet dass keine Teilanmeldung mehr moglich war sobald der Hinweis auf die Erteilung im Europaischen Patentblatt veroffentlicht worden war Situation seit dem 1 April 2010 Mit dem 1 April 2010 traten geanderte Regeln zur Einreichung von europaischen Teilanmeldungen in Kraft Diese Regeln legten eine strenge 24 Monatsfrist ab Zustellung des ersten Prufbescheides der Prufungsabteilung zur Einreichung von Teilanmeldungen fest Anderungen zum 1 April 2014 Gemass Beschluss des Verwaltungsrates der Europaischen Patentorganisation vom 16 Oktober 2013 werden die Regeln 36 38 und 135 der Ausfuhrungsordnung EPU betreffend die Einreichung von Teilanmeldungen geandert Die neuen Regeln werden fur alle ab dem 1 April 2014 eingereichten europaischen Teilanmeldungen anwendbar sein Entsprechend den geltenden Regeln konnen Teilanmeldungen wieder zu allen noch anhangigen europaischen Patentanmeldungen eingereicht werden 4 Die 24 Monatsfristen zur Einreichung von Teilanmeldungen werden damit de facto wieder abgeschafft Zudem wird eine weitere Amtsgebuhr fur die Einreichung von Teilanmeldungen der 2 Generation und jeder weiteren Generation eingefuhrt 5 Literatur BearbeitenGeorg Benkard Europaisches Patentubereinkommen Kommentar 2 Aufl Munchen 2012 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60579 6 Friedrich Karl Beier Kurt Haertel Gerhard Schricker Joseph Straus Hrsg Europaisches Patentubereinkommen Munchner Gemeinschaftskommentar in Lieferungen Carl Heymanns Verlag 1984 ff 2005 bis 28 Lieferung ISBN 3 452 19412 4 Matthias Brandi Dorn Stephan Gruber Ian Muir Europaisches und Internationales Patentrecht 5 Auflage C H Beck 2002 ISBN 3 406 49180 4 Lise Dybdahl Europaisches Patentrecht 2 Auflage Carl Heymanns Verlag 2004 ISBN 3 452 25682 0 Margarete Singer Dieter Stauder Hg The European Patent Convention A Commentary 2 Vol 3 Aufl Thomson Sweet amp Maxwell Carl Heymanns Koln Berlin Berlin Bonn Munchen 2003 Margarete Singer Dieter Stauder Europaisches Patentubereinkommen 5 Auflage Carl Heymanns Verlag 2010 ISBN 978 3 452 27135 8Weblinks BearbeitenDas Europaische Patentubereinkommen Vertragsstaaten des EPU beispielhafte Einfuhrung von Ralf Sieckmann zu europaischen Patentanmeldungen eine Auswahl von fruheren Vortragen in Powerpoint zu diesem Thema PDF Links zu internationalen Vertragen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes z B PVU EPU PCT MMA etc Zum Stand der PatentrechtsvereinheitlichungEinzelnachweise Bearbeiten European Patent Office Richtlinien fur die Prufung Abgerufen am 8 Marz 2022 CA 145 08 Munchen 10 Oktober 2008 PDF 35 kB Seiten 2 bis 3 Kapitel III Entwicklung der Ausfuhrungsordnung betreffend Teilanmeldungen Webseite des Europaischen Patentamtes Geanderte Fristen zur Einreichung von Teilanmeldungen Memento des Originals vom 3 Juni 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www epo org News 3 April 2009 Stand 24 Oktober 2009 Entscheidung des Verwaltungsrates vom 16 Oktober 2013 uber die geanderten Regeln 36 38 und 135 der Ausfuhrungsordnung zum EPU Memento des Originals vom 27 Oktober 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www epo org Protocol of the Administrative Council s Meeting of 16 October 2013 CA 89 13 PDF 44 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilanmeldung amp oldid 222334815