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Jahresgebuhren englisch annuity renewal fee oder maintenance fee franzosisch taxe anuelle sind im deutschen und europaischen Patentrecht Gebuhren die fur ein Patent oder eine Patentanmeldung jahrlich zu zahlen sind Fast alle Patentsysteme auf der Welt sehen solche oder ahnliche Gebuhren fur alle ihnen jeweils unterliegenden Patente und Patentanmeldungen vor Auch fur andere gewerbliche Schutzrechte als Patente zum Beispiel Gebrauchsmuster Designs oder Marken sind ahnliche Gebuhrenpflichten nachfolgend als Verlangerungsgebuhr en angesprochen zu erbringen Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Zweck 3 Rechtsgrundlage 3 1 Deutsches Patentrecht 3 2 Europaische Patentubereinkommen 3 3 Gemeinschaftspatent 4 Einzelheiten 4 1 Deutsches Patentrecht 4 2 EPU 4 3 Gemeinschaftspatent 4 4 Andere Lander 5 Verlangerungsgebuhren fur andere Schutzrechtsarten 6 EinzelnachweiseUberblick BearbeitenIm deutschen und europaischen Patentsystem wird fur jede Patentanmeldungen und jedes Patent jahrlich kraft Gesetz eine Jahresgebuhr fallig die rechtzeitig in der richtigen Hohe an das zustandige Patentamt gezahlt werden muss Mit ihrer Zahlung verhindert der Inhaber des Patents bzw der Anmeldung dass das betreffende Recht verfallt Wird eine Jahresgebuhr nicht rechtzeitig vollstandig gezahlt geht das zugehorige Recht fruher oder spater kraft Gesetz also ohne eigens gefallten Beschluss am zustandigen Amt unter Fast alle Systeme sehen nach einer ersten Zahlungsfrist ein gestaffeltes System von Nachfristen Zuschlagsgebuhren und anderen Rettungsmechanismen fur die Zahlung von Jahresgebuhren vor bevor ein Recht endgultig wegen deren Nichtzahlung untergeht Verlangerungsgebuhren zu anderen Schutzrechtsarten bzw in anderen Landern werden oft nicht jahrlich fallig sondern seltener etwa im Drei Funf oder Zehnjahresrhythmus Zweck BearbeitenDie Erhebung von Jahresgebuhren hat finanzierenden und ordnenden Charakter Die Jahresgebuhren sind an die jeweiligen Patentamter zu zahlen und tragen so zu deren Finanzierung bei Patente sind Verbietungsrechte gegen jedermann Es besteht deshalb ein Interesse daran die Existenz solcher Rechte auch nach ihrer materiellen Prufung und ggf Erteilung weiterhin fortwahrend an Sinnhaftigkeitserwagungen zu koppeln statt sie einmal angemeldet oder erteilt lange dauernd gelten zu lassen Die Existenz rein spekulativer Rechtsposition ist unerwunscht und soll nach Moglichkeit unterdruckt werden Zur jahrlich wiederkehrenden Falligkeit der von Jahr zu Jahr steigenden Jahresgebuhren muss der Inhaber eines Patents oder einer Anmeldung immer wieder erneut abwagen ob ihm das Patent bzw die Anmeldung dazu wichtig genug ist um die Gebuhr zu zahlen Zahlt er die Jahresgebuhr nicht geht die Rechtsposition unter und ist dann als potenzielles Verbietungsrecht gegen andere nicht mehr existent Ahnliche Erwagungen gelten fur Verlangerungsgebuhren zu anderen Schutzrechtsarten Rechtsgrundlage BearbeitenDeutsches Patentrecht Bearbeiten Das deutsche Patentgesetz regelt die wesentlichen Aspekte zu Jahresgebuhren fur deutsche Patente und ihre Anmeldungen in seinen 17 und 20 und im Patentkostengesetz 1 Europaische Patentubereinkommen Bearbeiten Das Europaische Patentubereinkommen EPU regelt die wesentlichen Aspekte zu Jahresgebuhren in seinen Artikeln 86 fur europaische Patentanmeldungen nachrangig dazu in Regel 51 und in der Gebuhrenordnung 2 und in Artikel 39 zu Patenten die aus europaischen Patentanmeldung hervorgegangen sind Die konkrete Hohe der Gebuhren wird durch Beschluss des Verwaltungsrates festgelegt Gemeinschaftspatent Bearbeiten Fur Gemeinschaftspatente finden sich Regelungen zu Jahresgebuhren in der EU Verordnung 1257 2012 3 in Artikeln 11 und 12 in der Durchfuhrungsverordnung 4 zum EU Patent und in der Gebuhrenordnung 5 zum EU Patent Einzelheiten BearbeitenDeutsches Patentrecht Bearbeiten Jahresgebuhren fur deutsche Patente und ihre Anmeldungen sind ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung jeweils am Ende des Anmeldemonats zu zahlen 3 PatKostG Ihre Hohe steigt von 70 fur das dritte Jahr bis max 1940 fur das 20 Jahr der maximal moglichen Lebensdauer eines Patents Stand Dezember 2018 Soweit das DPMA fur aus europaischen Anmeldungen hervorgegangene nationalen Patente Jahresgebuhren einnimmt hat es 50 davon an das Europaische Patentamt zu erstatten Art 39 EPU i V m Beschluss des Verwaltungsrates EPU Bearbeiten Jahresgebuhren fur europaische Patentanmeldungen sind ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung jeweils am Ende des Anmeldemonats zu zahlen Ihre Hohe steigt von Stand Dezember 2018 570 fur das dritte Jahr bis max 1575 fur das 10 und alle folgenden Jahre Da unter dem Europaischen Patentubereinkommen EPU kein europaisches Patent im engen Sinne des Wortes existiert sondern allenfalls ein im EPU Verfahren erzeugtes Bundel gleichlautender nationaler Patente z B fur Deutschland Frankreich Finnland gibt es auch keine Jahresgebuhr fur ein europaisches Patent Vielmehr sind Jahresgebuhren fur die jeweiligen aus der europaischen Anmeldung hervorgegangenen nationalen Patente an die nationalen Patentamter zu entrichten Allerdings mussen diese einen Anteil an den so eingenommenen Gebuhren an das Europaische Patentamt erstatten derzeit 50 Art 39 EPU i V m Beschluss des Verwaltungsrates Gemeinschaftspatent Bearbeiten Fur ein Patent nach dem Gemeinschaftspatentubereinkommen sind Jahresgebuhren entsprechend dem fur Gemeinschaftspatente geltenden Tarif ans Europaische Patentamt zu zahlen Die Gebuhren betragen Stand Dezember 2018 35 fur das zweite Jahr und 4855 fur das 20 Jahr Jahresgebuhren fur dem Gemeinschaftspatent vorhergehende europaische Patentanmeldungen sind entsprechend dem fur sie geltenden Tarif zu zahlen siehe oben Andere Lander Bearbeiten Frankreich Jahresgebuhren fur franzosische Patente und ihre Anmeldungen sind ab dem zweiten Jahr nach der Anmeldung jeweils am Ende des Anmeldemonats zu zahlen Ihre Hohe steigt von 38 fur das zweite Jahr bis max 790 fur das 20 Jahr der maximal moglichen Lebensdauer eines Patents Stand Dezember 2018 Auch das franzosische Patentamt hat 50 der fur franzosische Anteile eines europaischen Patents eingenommenen Jahresgebuhren an das Europaische Patentamt zu erstatten Grossbritannien Jahresgebuhren fur britische Patente und ihre Anmeldungen sind ab dem funften Jahr nach der Anmeldung jeweils am Ende des Anmeldemonats zu zahlen Ihre Hohe steigt von 70 GBP fur das funfte Jahr bis max 600 GBP fur das 20 Jahr der maximal moglichen Lebensdauer eines Patents Stand Dezember 2018 USA Verlangerungsgebuhren fur ein US Patent sind jeweils in der zweiten Jahreshalfte des vierten siebten und elften Jahres nach der Erteilung zu zahlen Sie betragen 1600 3600 bzw 7400 Stand Dezember 2018 Japan Verlangerungsgebuhren fur japanische Patente und Anmeldungen dazu sind ab dem ersten Jahr zu zahlen Ihr Betrag setzt sich aus einer Grundgebuhr und einem von der Zahl der Patentanspruche abhangigen Anteil zusammen Mindestens sind es 2300 Yen im ersten Jahr und 69400 Yen im letzten Jahr Stand Dezember 2018 China Verlangerungsgebuhren fur chinesische Patente dazu sind ab der Erteilung fur das Laufdauerjahr zu zahlen in das die Erteilung fallt sofern das dritte Laufdauerjahr bereits begonnen hat Alle weiteren Jahresgebuhren fallen fur das jeweils folgende Laufdauerjahr im Voraus an 6 Sie betragen 900 RMB im ersten Jahr und 6000 RMB im letzten Jahr Stand Dezember 2018 Fur Patentanmeldungen fallen keine Jahresgebuhren an Verlangerungsgebuhren fur andere Schutzrechtsarten BearbeitenGebrauchsmuster Fur ein deutsches Gebrauchsmuster sind Verlangerungsgebuhren am Ende des dritten sechsten und achten Jahres zu zahlen Marken Fur eine deutsche Marke sind alle zehn Jahren Verlangerungsgebuhren zu zahlen Design ehemals Geschmacksmuster Fur ein deutsches Design sind alle funf Jahre Verlangerungsgebuhren zu zahlenEinzelnachweise Bearbeiten Text des Patentkostengesetzes Gebuhrenordnung des Europaischen Patentamts EU Verordnung 1257 2012 Durchfuhrungsverordnung fur das EU Patent Gebuhrenordnung fur das EU Patent https www wipo int export sites www pct guide en gdvol2 annexes cn pdf Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jahresgebuhr Patentrecht amp oldid 233752040