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Ein Design oder Geschmacksmuster 1 ist ein gewerbliches Schutzrecht das seinem Inhaber fur bestimmte Waren ein Ausschliesslichkeitsrecht zur Benutzung einer asthetischen Erscheinungsform Gestalt Farbe Form verleiht Die Begriffe Design oder Geschmacksmuster sind nur verschiedene Bezeichnungen fur ein und dieselbe Schutzrechtsart 2 Nachfolgend wird der modernere und weiter verbreitete Begriff Design verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Allgemeines 3 Schutzumfang 4 Design und Bildrechte 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer erste Musterschutz wurde in Frankreich durch Gerichtsbeschluss verfugt Einer Lyoner Weberei wurde verboten fremde Seidenmuster zu kopieren Diese Handhabe wurde von der franzosischen Zunft ubernommen Nachdem 1791 der Zunftzwang aufgehoben wurde wurde diese Praxis weiter gefuhrt Ab 1806 konnten Unternehmer ihre Muster beim Gewerberat hinterlegen Kostenlos war der Schutz von einem bis funf Jahre Einen dauerhaften Schutz gab es nur gegen Gebuhr Englische Firmen konnten Druckmuster ab 1787 schutzen lassen 3 Als erste Region im Deutschen Reich wurde im Rheinland wahrend der franzosischen Besetzung der Musterschutz eingefuhrt Erst 1876 konnte ein Reichsgesetz verabschiedet werden das das Urheberrecht an Modellen und Mustern eingefuhrte und lediglich Geschmacksmuster schutzte Die guten Erfahrungen fuhrten dann spater zur Grundung des Reichspatentamtes mit der Moglichkeit ab 1891 auch Gebrauchsmuster schutzen zu lassen 3 Allgemeines BearbeitenDesignschutz ist gegeben wenn das Design bei der zustandigen Behorde fur gewerbliche Schutzrechte meist das jeweilige Patentamt registriert bzw eingetragen ist Es handelt sich dann um ein eingetragenes Design Daneben gibt es in der EU auch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster dessen Schutz alleine durch die erstmalige Benutzung entsteht Internationaler Designschutz ist uber das Haager Abkommen uber die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle moglich Asthetische Gestaltungen sollen so gegen Nachahmung geschutzt werden Vom Patent oder Gebrauchsmusterschutz waren sie hingegen ausgenommen Der Designschutz erfasst die zwei oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon Bedingungen fur die Rechtswirksamkeit eines Designrechtes sind im Wesentlichen Neuheit es darf kein identisches Design vor der ersten Anmeldung veroffentlicht worden sein es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten Eigenart der Gesamteindruck den das Design auf den informierten Benutzer macht muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden den ein anderes Design auf den informierten Benutzer macht Ein Designrecht ist ein ungepruftes Schutzrecht Im Eintragungsverfahren werden die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart nicht gepruft sondern nur formale Voraussetzungen fur die Registrierung Macht der Inhaber eines Designrechtes Anspruche aus dem Design gegen einen vermeintlichen oder mutmasslichen Verletzer geltend so kann der Verletzer uberprufen lassen ob dem Design zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw am Prioritatstag die Neuheit oder Eigenart fehlte Je nach prozessualer Situation kann er eine Widerklage auf Feststellung oder Erklarung der Nichtigkeit bei dem Gericht erheben vor dem er wegen Verletzung verklagt wurde oder bei eingetragenen Designs einen Nichtigkeitsantrag beim zustandigen Amt stellen bei dem das Design registriert wurde Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register Die Schutzdauer des eingetragenen Designs betragt in den meisten Jurisdiktionen 25 Jahre gerechnet ab dem Anmeldetag Hierfur sind Aufrechterhaltungsgebuhren zu zahlen Unterbleibt dies erlischt der Schutz fruher Die Verordnung EG Nr 6 2002 des Rates vom 12 Dezember 2001 uber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster GGV etablierte ein EU weit geltendes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 4 Es hat gleichermassen in allen EU Staaten Wirkung Zustandig fur die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist das Amt der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum EUIPO Neben dem sog eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt es auch das bereits erwahnte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Dieses nichtregistrierte Designrecht entsteht automatisch mit der offentlichen Zuganglichmachung des Designs in der EU und bietet Schutz fur drei Jahre Art 11 Abs 2 GGV setzt dem bestimmte Arten der aussergemeinschaftlichen Zuganglichmachung gleich Daneben sind in der EU national gultige Designrechte moglich In Deutschland ist die fur Eintragung und Nichtigkeitsantrage zustandige Behorde das Deutsche Patent und Markenamt DPMA die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Designgesetz Die Aufrechterhaltungsgebuhren sind fur Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nationale deutsche Designs ab dem 6 Schutzjahr jeweils fur einen Funf Jahres Zeitraum zu zahlen Schutzumfang BearbeitenDas Designrecht ermachtigt den Inhaber Dritten bestimmte Nutzungen des Designs zu untersagen Betroffen ist insbesondere das Herstellen Anbieten Inverkehrbringen die Ein oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses welches das Design beinhaltet oder bei dem es verwendet wird Dabei wird auf die gesamte Erscheinungsform eines Designs abgestellt die bei eingetragenen Designs in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben ist 37 Abs 1 DesignG Auf Identitat kommt es nicht an Massgeblich ist die Frage ob bei einem informierten Benutzer derselbe Gesamteindruck hervorgerufen wird 38 Abs 2 DesignG Untersagt werden kann grundsatzlich jede der genannten Handlungen sofern sie nicht durch den Rechtsinhaber gestattet wurden 38 Designgesetz DesignG oder das Recht des Inhabers nicht bereits erschopft ist Letzteres ist dann der Fall wenn die Ware ursprunglich vom Schutzrechtsinhaber oder mit dessen Genehmigung in Verkehr gebracht wurde Ausnahmen von Designschutz gewahrt die Rechtslage insbesondere fur im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken vorgenommene Handlungen fur Handlungen zu Versuchszwecken und fur Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre mit Angabe der Quelle und in einem fairen nicht beeintrachtigenden Umfang Design und Bildrechte BearbeitenDem Schutzrechtsinhaber wird in Deutschland ein Recht an der gewerblichen Nutzung des Abbilds der geschutzten Gegenstande zugesprochen Infolge Art 13 der EU Geschmacksmusterrichtlinie 98 71 EG formuliert 40 GeschmMG die Begrenzung dieses Ausschliesslichkeitsrechtes erlaubt sind Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre vorausgesetzt solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschaftsverkehrs vereinbar beeintrachtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht uber Gebuhr und geben die Quelle an Daraus wird von Gesetzeskommentaren im Umkehrschluss gefolgert dass alle anderen Wiedergaben von Erzeugnissen dem Rechtsinhaber vorbehalten seien 5 Als Benutzungshandlung ist Wiedergabe jede Art und jede Form der Erzeugnisabbildung Dem VerbietungsR echt unterliegt z B die Wiedergabe von mustergemassen Erzeugnissen in Bildbanden Abbildungen als Schmuck oder Dekoration wurden nicht unter die Ausnahmebestimmung fallen Da eine erlauternde Befassung notig sei 6 wurde etwa der kommerzielle Vertrieb von Postkarten dem Verbotsrecht des Rechtsinhabers unterfallen Als Quellenangabe komme die Information uber die gestalterische und betriebliche Herkunft des Gegenstands der Wiedergabe in Betracht nbsp Ein ICE 3 der Deutschen Bahn AGDie Abbildung eines geschutzten Designs wie z B des ICE wurde in einer Grundsatzentscheidung 2011 vom Bundesgerichtshof dahingehend entschieden dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht den Zwecke der Zitierung nach 40 Nr 3 DesignG erfullt und damit unzulassig ist wenn sie ausschliesslich Werbezwecken dient 7 Zu Grunde lag ein Fall in dem ein Forschungsinstitut der Fraunhofer Gesellschaft das sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasste und fur die Deutsche Bahn eine Radsatzprufanlage fur den Zugtyp ICE 1 entwickelt hatte im Ausstellerkatalog einer Fachmesse fur seine Leistungen mit einer Abbildung des Triebwagens des ICE 3 geworben hatte Diese Abbildung diene laut BGH reinen Werbezwecken und sei nicht mehr vom Geschmacksmustergesetz freigestellt Grundsatzlich steht das Recht aus Designschutz eigenstandig neben urheberrechtlichen Anspruchen Rechtsprechung zur Frage welche der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts analog gultig sind liegt noch nicht vor Gefordert wird z T eine Abwagung zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und den Interessen desjenigen der das Muster abbilden mochte Siehe auch BearbeitenAusschliesslichkeitsrecht Parallelschutzrechte Neuheit beim Design Eigenart beim Design Bauelement Design Designloschungsverfahren Haager Abkommen uber die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle UrheberrechtLiteratur BearbeitenSven Erik Braitmayer Leitfaden nationales Geschmacksmuster Heymanns Koln 2004 ISBN 3 452 25744 4 Alexander Bulling Angelika Langohrig Tillmann Hellwig Gemeinschaftsgeschmacksmuster Heymanns Koln 2004 ISBN 3 452 25402 X Alexander Bulling Angelika Langohrig Tillmann Hellwig Geschmacksmuster Designschutz in Deutschland und Europa mit USA Japan China und Korea 4 Auflage Heymanns Koln 2017 ISBN 978 3 452 28148 7 Helmut Eichmann Marcus Kuhne Designgesetz 5 Auflage Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 65795 5 Jurgen M Kunze Das neue Geschmacksmusterrecht Bundesanzeiger Koln 2004 ISBN 3 89817 353 4 Paul Maier Martin Schlotelburg Leitfaden Gemeinschaftsgeschmacksmuster Heymanns Koln 2003 ISBN 3 452 25023 7 Thorsten Rehmann Geschmacksmusterrecht Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 52275 0 Weblinks BearbeitenInformationen zum Designschutz beim Deutschen Patent und Markenamt Registerauskunft des Deutschen Patent und Markenamtes Merkblatt fur Geschmacksmusteranmelder PDF 118 kB des Deutschen Patent und Markenamts mit praktischen Hinweisen Locarno Klassifikation Einteilung der Klassen fur Gewerbliche Muster und Modelle Hinweise zu den Bildrechten Schweiz Eidgenossische Institut fur Geistiges Eigentum DesignEinzelnachweise Bearbeiten Europarechtlich ist die Bezeichnung Geschmacksmuster immer noch zutreffend vgl 62 ff DesignG In Deutschland hiess das beim DPMA registrierte Recht fruher z B Geschmacksmuster Es wurde nur ein Namenswechsel auf Design vorgenommen a b Musterschutz In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 14 Leipzig 1908 S 326 328 zeno org abgerufen am 22 Marz 2022 Verordnung EG Nr 6 2002 vom 12 Dezember 2001 Eichmann in Eichmann Falckenstein 38 Rn 19 Eichmann 40 Rn 4 BGH Urteil vom 7 April 2011 Az I ZR 56 09 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4157027 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Design Schutzrecht amp oldid 239464098