www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht der Europaischen Union und ahnelt dem eingetragenen Design in Deutschland Geschutzt wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien Konturen Farben der Gestalt Oberflachenstruktur der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und seiner Verzierung ergibt Es muss eine Eigenart aufweisen Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird seit dem 1 April 2003 durch die Europaische Union erteilt Es kann durch eine Anmeldung beim Amt der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum Marken Muster und Modelle in Alicante fur Kosten in Hohe von etwa 350 erlangt werden Die Anmeldung kann auch beim Deutschen Patent und Markenamt zur gebuhrenpflichtigen Weiterleitung eingereicht werden Die Verordnung EG Nr 6 2002 des Rates vom 12 Dezember 2001 uber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster GGV ist die rechtliche Grundlage zum Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nach Eintragung durch das Amt wird ein Geschmacksmuster fur einen Zeitraum von funf Jahren beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschutzt Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer einmal oder mehrmals um einen Zeitraum von jeweils funf Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren ab dem Anmeldetag verlangern lassen Inhaltsverzeichnis 1 Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 2 Schutzumfang 3 Grundlegende Entscheidungen 4 Einzelnachweise 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksNicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster BearbeitenNeben dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster das beim Amt der Europaischen Union fur geistiges Eigentum kurz EUIPO in Alicante eingetragen werden muss sind durch die GGV aber auch nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschutzt Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster erhalt allein durch die Offenbarung gegenuber der Offentlichkeit Schutz gegen Nachahmung doch tragt der Inhaber die Beweislast dafur dass das Muster tatsachlich dem Schutz unterfallt Der Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters wahrt drei Jahre Voraussetzung fur den Schutz ohne Eintragung ist dass das Muster im Zeitpunkt der Offenbarung neu ist und Eigenart aufweist Aufgrund der Beweislast ist die Offenbarung entweder in einem physischen Medium oder auf einem Online Portal mit Modifikationssperre ratsam Es existieren mehrere derartige Portale die uberwiegend kostenpflichtig aber auch kostenfrei auf das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster optimierte Offenbarungen anbieten Kommt es zum Prozess wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist es zurzeit noch unklar wie der Beklagte sich gegen eine solche Verletzungsklage wehren kann denn die verschiedenen Sprachfassungen der Verordnung lassen Zweifel ob der Beklagte Widerklage erheben muss oder ob eine Einrede genugt Naheliegender ist dass lediglich eine Einrede gemeint war denn eine Widerklage hatte Wirkung erga omnes also gegenuber allen nicht nur dem Klager was angesichts der kurzen Schutzdauer von drei Jahren unmassig erscheint 1 Schutzumfang BearbeitenAnders als im Markenrecht beschrankt sich der Schutz nicht nur auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen markenmassige Benutzung der Inhaber eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann vielmehr gegen jede gewerbliche Nutzung des geschutzten Musters vorgehen Dies erlangt insbesondere bei der Nutzung von Zeichen also graphischen Symbolen oder Logos Bedeutung die damit gewissermassen monopolisiert werden Beim Kriterium der Neuheit kommt es nicht darauf an wo das Muster zum ersten Mal offentlich gemacht wurde Entscheidend ist eher ob davon auszugehen ist dass entsprechende Fachkreise innerhalb der Europaischen Union die Offenbarung z B die Neueinfuhrung eines Produktes in den USA zur Kenntnis genommen haben Problematisch ist dabei unter Umstanden dass der Schutz mit Offenbarung in der EU beginnt ein Muster das zu diesem Zeitpunkt aber wegen einer fruheren Veroffentlichung z B in den USA nicht mehr neu war ist dann nicht mehr schutzfahig Grundlegende Entscheidungen BearbeitenBGH I ZR 151 02 Jeans Urteil vom 15 September 2005 online BGH I ZR 151 02 Jeans II Beschluss vom 19 Januar 2006 onlineEinzelnachweise Bearbeiten Gottschalk Gottschalk Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster In GRUR Int 2006 461ff Siehe auch BearbeitenGemeinschaftsmarke DesigngesetzLiteratur BearbeitenIris Melanie Eckert Das Offentliche Zuganglichmachen im Sinne des Art 11 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung NOMOS 2008 ISBN 978 3 8329 3455 2 Dissertation Weblinks BearbeitenPraxisratgeber zum eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster fur Textildesigns Amt der Europaischen Union fur geistiges Eigentum Verordnung uber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster pdf 245 kB transpatent com Verordnung uber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Harmonisierungsamt fur den Binnenmarkt Juristische Aspekte Verordnung EG Nr 6 2002 des Rates vom 12 Dezember 2001 uber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Informationen beim DPMA Anbieter fur Offenbarungen zur Sicherung eines nicht eingetragenen GemeinschaftsgeschmacksmustersBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7556426 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinschaftsgeschmacksmuster amp oldid 229262865