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Ein Zugelassener Vertreter vor dem Europaischen Patentamt englisch European Patent Attorney im deutschen Fachsprachgebrauch oft nur kurz Europaischer Patentanwalt ist berechtigt naturliche oder juristische Personen vor dem Europaischen Patentamt sowie mit entsprechender Zusatzqualifikation vor dem Einheitlichen Patentgericht zu vertreten Hausausweis eines Zugelassenenen Europaischen Vertreters fur das EPA dient zur Identifizierung beim Eintritt und bei Verhandlungen in Patentsachen an allen StandortenZugelassene Vertreter sind zumeist freiberuflich tatige nationale Patentanwalte oder angestellte Patentfachleute Das Europaische Patentamt fuhrt eine Liste in die alle Zugelassenen Vertreter eingetragen sind Neben den zugelassenen Vertretern sind ebenso Rechtsanwalte vertretungsberechtigt was jedoch in der Praxis keine Rolle spielt Eine Pflicht sich vor dem Europaischen Patentamt durch einen Zugelassenen Vertreter vertreten zu lassen gilt nur fur naturliche oder juristische Personen die weder Wohnsitz noch Sitz in einem Vertragsstaat des Europaischen Patentubereinkommens EPU haben Berufsbild und Tatigkeit BearbeitenDie Freiberufler unter den Zugelassenen Vertretern haben einen Geschaftssitz die Angestellten einen Arbeitsplatz im Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten des EPU Die Tatigkeit des Zugelassenen Vertreters besteht darin beim Europaischen Patentamt Patentanmeldungen einzureichen und seine Mandanten oder sein Unternehmen im Patenterteilungsverfahren sowie im Einspruchs und Beschwerdeverfahren zu vertreten Dazu gehort in der Regel auch die Uberwachung der relevanten Fristen und die fristgerechte Gebuhrenzahlung Ausbildung BearbeitenZugelassener Vertreter vor dem Europaischen Patentamt kann werden jede naturliche Person diea die Staatsangehorigkeit eines Vertragsstaats besitzt b ihren Geschaftssitz oder Arbeitsplatz in einem Vertragsstaat hat undc die europaische Eignungsprufung bestanden hat kann in die Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen werden oderWahrend eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Zeitpunkt zu dem der Beitritt eines Staats zu diesem Ubereinkommen wirksam wird kann die Eintragung in diese Liste auch von jeder naturlichen Person beantragt werden diea die Staatsangehorigkeit eines Vertragsstaats besitzt b ihren Geschaftssitz oder Arbeitsplatz in dem Staat hat der dem Ubereinkommen beigetreten ist undc befugt ist naturliche oder juristische Personen auf dem Gebiet des Patentwesens vor der Zentralbehorde fur den gewerblichen Rechtsschutz dieses Staats zu vertreten Unterliegt diese Befugnis nicht dem Erfordernis einer besonderen beruflichen Befahigung so muss die Person diese Vertretung in diesem Staat mindestens funf Jahre lang regelmassig ausgeubt haben Zulassung zur Europaischen EignungsprufungZur europaischen Eignungsprufung werden nur Bewerber zugelassen die zum Zeitpunkt der Prufung folgende Voraussetzungen erfullen a QualifikationDie Bewerber mussen sich auf einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet qualifiziert haben zum Beispiel auf dem Gebiet der Biologie der Biochemie der Chemie der Elektronik der Pharmakologie oder der Physik Alle Entscheidungen uber die Zulassung werden auf Grundlage des Artikels 11 1 a der Vorschriften uber die europaische Eignungsprufung VEP sowie der Regeln 11 bis 14 der Ausfuhrungsbestimmungen zu diesen Vorschriften gefallt b BerufserfahrungDie Bewerber mussen ein Praktikum unter Leitung eines zugelassenen Vertreters vor dem EPA abgeleistet haben oder als Angestellter in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen sein Die obligatorische Praxiserfahrung ist sehr wichtig weil ein grosser Teil des Wissens uber das ein Europaischer Patentvertreter verfugen muss bei dieser praktischen Ausbildung erworben wird In dieser Zeit mussen die Bewerber an einer Vielzahl von Tatigkeiten im Zusammenhang mit Patentanmeldungen und Patenten beteiligt gewesen sein Berufserfahrungszeiten werden nur anerkannt wenn sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Qualifikation erworben wurden Die praktische Ausbildung muss vor dem Prufungstermin abgeschlossen sein Prufer des EPA konnen sich zur Prufung anmelden wenn sie mindestens drei Jahre als Prufer tatig waren Weblinks BearbeitenZulassungsbedingungen des Europaischen Patentamtes Institut der zugelassenen Vertreter beim EPA Liste aller zugelassenen Vertreter Patentanwalt de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zugelassener Vertreter vor dem Europaischen Patentamt amp oldid 237547142