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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Fischereirecht 1 bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen die die Fischerei betreffen Daneben versteht man darunter auch das konkrete subjektive Recht im Sinn einer Berechtigung ein bestimmtes Gewasser oder einen bestimmten Gewasserabschnitt zu befischen auch Fischrecht Inhaltsverzeichnis 1 Gesamtheit der Rechtsnormen 2 Das subjektive Recht zu angeln 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesamtheit der Rechtsnormen BearbeitenDiese Normen werden in zwei Bereiche aufgeteilt Das Seefischereirecht wird durch internationale Gesetze und Abkommen sowie Fischereigesetze einzelner Staaten gebildet In Deutschland gilt dafur das Seefischereigesetz Das Binnenfischereirecht wird von Gesetzen und Verordnungen der Staaten oder Lander festgelegt In Deutschland 2 und Osterreich 3 gelten die einzelnen Landesfischereigesetze In der Schweiz regelt die Bundesgesetzgebung den Artenschutz Bundesgesetz uber die Fischerei vom 21 Juni 1991 die kantonale Gesetzgebung hingegen das Fischereirecht im eigentlichen Sinne das heisst die Nutzung der Bestande Fischereipacht Fischereipatente und Freiangelfischerei die erlaubten Fanggerate den Fang von Koderfischen und Fischnahrtieren den Besatz von Gewassern das Uferbegehungsrecht usw 4 Das subjektive Recht zu angeln BearbeitenFische im Sinne des Fischereirechts sind wie im Mittelalter und spateren Vischordnungen 5 6 auch Neunaugen Krebse und Muscheln in einigen Bundeslandern auch Fischnahrtiere Dieses Recht stand fruher oft dem Adel oder dem Klerus als Privileg zu Heute gehort das Fischereirecht nach den deutschen Landesfischereigesetzen meist dem Eigentumer des Gewassergrundstucks Eigentumerfischereirecht gleichzeitig gibt es aber viele Ausnahmen da das Fischereirecht unabhangig vom Grundstuck veraussert werden kann selbstandiges Fischereirecht Auch durch historische Entwicklungen gibt es viele Ausnahmen z B durch die jahrhundertealte Berufsfischerei Insbesondere bei Berufsfischern gibt es oft auch sogenannte Koppelfischereirechte als Besonderheit das heisst an ein und derselben Gewasserstrecke sind mehrere Personen fischereiberechtigt Der Inhaber eines Fischereirechtes kann sein Recht verpachten oder andere Personen durch die Ausstellung von Gewasserscheinen die Fischerei ausuben lassen Haufig versuchen lokale Angelvereine moglichst viele Fischereirechte in ihrer Umgebung zu pachten oder zu kaufen um ihren Mitgliedern Fischereimoglichkeiten zu bieten Siehe auch BearbeitenGewasserschein Fischereischein 200 Meilen Zone Seerechtsubereinkommen FischereikennzeichenLiteratur BearbeitenUrs Amacher Wolfgang Geiger Fischerei In Historisches Lexikon der Schweiz Albert Lorz Ernst Metzger Heinz Stockel Jagdrecht Fischereirecht Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Landerrecht Binnenfischereirecht Fischereischeinrecht Seefischereirecht Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59609 4 Weblinks BearbeitenDeutschland Fischereigesetz fur das Land Hessen Hessisches Fischereigesetz HFischG in der Fassung vom 3 Dezember 2010 Abgerufen am 7 Juli 2019 Osterreich Bundesministerium fur Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft abgerufen am 18 September 2016 Oberosterreich ris bka gv at abgerufen am 18 September 2016 Schweiz Bund Bundesgesetz uber die Fischerei vom 21 Juni 1991 Kanton Aargau Fischereigesetz vom 20 November 2012 Kanton Bern Fischereigesetz vom 21 Juni 1995 Kanton Graubunden Kantonales Fischereigesetz vom 26 November 2000 Kanton Luzern Fischereigesetz vom 30 Juni 1997 PDF St Gallen Fischereigesetz vom 10 Juni 2008 Kanton Zurich Gesetz uber die Fischerei vom 5 Dezember 1976 PDF 84 kB Einzelnachweise Bearbeiten fisch hitparade de abgerufen am 20 Februar 2016 angeltreff org landnet at Bundesgesetz uber die Fischerei vom 21 Juni 1991 Art 1 Zustandigkeit des Bundes und Art 3 Zustandigkeit der Kantone Heinrich Grimm Neue Beitrage zur Fisch Literatur des XV bis XVII Jahrhunderts und uber deren Drucker und Buchfuhrer In Borsenblatt fur den Deutschen Buchhandel Frankfurter Ausgabe Nr 89 5 November 1968 Archiv fur Geschichte des Buchwesens Band 62 S 2871 2887 passim Vgl auch Hermann Heimpel Die Federschnur Wasserrecht und Fischrecht in der Reformation Kaiser Siegmunds In Deutsches Archiv fur die Geschichte des Mittelalters Band 19 S 451 488 Digitalisat Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4017316 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fischereirecht amp oldid 233515495