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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel das je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen wird Ziel der Rechtsbeschwerde ist stets eine Entscheidung mit Ausnahme des Ordnungswidrigkeitenrechts kein Urteil eines Gerichts Ihr Zweck ist es uber eine streitige Rechtsfrage eine hochstrichterliche Entscheidung herbeizufuhren und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen Die Rechtsbeschwerde ist statthaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einschliesslich Patent und Kartellverwaltungssachen fur letztere ausnahmsweise auch in der Sozialgerichtsbarkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Personal und Richtervertretungssachen sowie in wehrdienstgerichtlichen Wehrbeschwerdesachen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbeschwerdegrunde 2 Ordnungswidrigkeitenrecht 3 Strafvollzugsrecht 4 Streitige Zivilgerichtsbarkeit 5 Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit 6 Patent und Markenrecht 7 Kartellverwaltungssachen 8 Arbeitsgerichtsbarkeit Personal und Richtervertretungssachen 9 Wehrbeschwerderecht 10 Historisches 11 EinzelnachweiseRechtsbeschwerdegrunde BearbeitenWie die Revision ist die Rechtsbeschwerde unter Ausschluss der Tat auf die Rechtsfrage beschrankt 79 Abs 3 OWiG i V m 337 StPO 116 Abs 2 StVollzG 576 ZPO 72 FamFG 101 Abs 2 PatG 76 Abs 2 GWB 88 Abs 2 EnWG 93 ArbGG Ordnungswidrigkeitenrecht BearbeitenIm Bereich der Strafgerichte ist die Rechtsbeschwerde lediglich in gerichtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zulassig Sie ist das einzige Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen in Bussgeldverfahren Die Hohe der Geldbusse muss den Betrag von 250 Euro ubersteigen oder es muss nach 79 Abs 1 OWiG im Ubrigen eine Nebenfolge o a angeordnet worden sein Daneben kann die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewahrleistet wird oder das rechtliche Gehor verletzt wurde Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Entscheidungen des Amtsgerichts fuhrt vor den Bussgeldsenat des Oberlandesgerichts die Rechtsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen in kartell und energiewirtschaftsrechtlichen Bussgeldsachen demgegenuber vor den Bundesgerichtshof 84 GWB 99 EnWG Die Rechtsbeschwerde wurde 1949 im Wirtschaftsstrafgesetz eingefuhrt 1 und 1952 ins Ordnungswidrigkeitenrecht ubernommen 2 Strafvollzugsrecht BearbeitenIm Strafvollzug ist die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht im Bereich der jeweiligen Justizvollzugsanstalt nur dann zulassig wenn das Ziel der Rechtsfortbildung oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wiederhergestellt werden soll Die Rechtsbeschwerde fuhrt nach 116 StVollzG zum Oberlandesgericht Streitige Zivilgerichtsbarkeit BearbeitenIm Zivilprozessrecht ist die Rechtsbeschwerde nach 574 ZPO nur dann zulassig wenn die Rechtssache grundsatzliche Bedeutung hat oder sie der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient Die Rechtsbeschwerde muss vom Beschwerdegericht dem Berufungsgericht oder vom Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zugelassen worden sein Das Gesetz kennt einige wenige Ausnahmen von diesem Zulassungserfordernis der praktisch haufigste Fall ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts der eine Berufung als unzulassig verwirft 522 Abs 1 ZPO Umgekehrt gibt es auch Verfahren in denen eine Rechtsbeschwerde von vornherein nicht stattfindet also auch nicht zugelassen werden kann etwa dann wenn es um Anordnung Abanderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfugung geht Fur die Verhandlung und Entscheidung ist gemass 133 GVG der Bundesgerichtshof zustandig Die Rechtsbeschwerde muss binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses eingelegt werden und der Form des 575 ZPO entsprechen Sie darf nur durch einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof eingelegt und begrundet werden 78 Absatz 1 Satz 3 ZPO Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit BearbeitenIn Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit regelt 70 ff FamFG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unter weitgehender Anlehnung an die ZPO 70 Abs 3 FamFG gibt auch Ausnahmen an in denen eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung der Vorinstanz eingelegt werden kann Das sind bestimmte Grundentscheidungen im Betreuungsverfahren sowie Entscheidungen die eine Freiheitsentziehung oder Unterbringung anordnen Gegen Eilentscheidungen einstweilige Anordnung oder Arrest findet auch hier keine Rechtsbeschwerde statt Die Rechtsbeschwerde ersetzte 2009 die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht 3 In Landwirtschaftssachen gab es bereits ab 1948 die Rechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof fur die Britische Zone 4 ab 1950 an den Bundesgerichtshof 5 Patent und Markenrecht BearbeitenGegen die Beschlusse der Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt bei bestimmten Verfahrensmangeln ohne Zulassungserfordernis sonst zulassungsabhangig 100 PatG 83 MarkenG Kartellverwaltungssachen BearbeitenIn kartell und energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen findet gegen Beschlusse der Oberlandesgerichte die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt bei bestimmten Verfahrensmangeln ohne Zulassungserfordernis sonst zulassungsabhangig 74 GWB 86 EnWG Entsprechend geht in Angelegenheiten die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen betreffen die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landessozialgerichts an das Bundessozialgericht 74 GWB 202 SGG Arbeitsgerichtsbarkeit Personal und Richtervertretungssachen BearbeitenIm arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist gegen einen Beschluss eines Landesarbeitsgerichts der das Verfahren beendet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statthaft wenn sie in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen wird 92 ff ArbGG Entsprechend geht in verwaltungsgerichtlichen Personal und Richtervertretungssachen die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts an das Bundesverwaltungsgericht 108 BPersVG 60 DRiG Wehrbeschwerderecht BearbeitenIn Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ist gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts die Rechtsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht statthaft wenn sie in der Entscheidung des Truppendienstgerichts oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung durch das Bundesverwaltungsgericht zugelassen wird 22a WBO Historisches BearbeitenDie Rechtsbeschwerde nach der Reichsabgabenordnung von 1919 wurde in der Finanzgerichtsordnung von 1965 durch die Revision ersetzt 6 Einzelnachweise Bearbeiten Wirtschaftsstrafgesetz vom 26 Juli 1949 WiGBl S 193 83 87 Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten vom 25 Marz 1952 BGBl I S 177 56 60 und BT Drs 1 2100 S 24 BT Drs 16 6308 FamFG S 167 Verordnung uber die Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen LVR vom 15 Oktober 1948 VOBl BrZ S 313 Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung der burgerlichen Rechtspflege des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12 September 1950 BGBl S 455 Art 8 II Nr 110 und BT Drs 1 530 Begrundung S 84 Gesetz uber das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21 Juli 1953 BGBl I S 667 24 und BT Drs 1 3819 S 16 30 ff BT Drs 4 1446 FGO S 45Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177204 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsbeschwerde amp oldid 232824941