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Als kirchliche Trauung wird die Schliessung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet Eheschliessungsform Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt In einigen Landern kann die burgerliche Eheschliessung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen im deutschen Sprachraum wird sie in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung vor dem Reprasentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen bis 31 Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiosen Voraustrauung Hochzeitsbank vor der kirchlichen TrauungDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Inhaltsverzeichnis 1 Gemeinsamkeiten 2 Romisch katholische Kirche 2 1 Sakramentale Eheschliessung 2 2 Nichtsakramentale Eheschliessung 2 3 Romisch katholisches Eherecht 2 3 1 Ehehindernisse und Dispens 2 3 2 Eheschliessung 2 3 3 Wirkung und Trennung 3 Anglikanische und protestantische Kirchen 3 1 Evangelisches Kirchenrecht 4 Segnung Trauung gleichgeschlechtlicher Paare 4 1 Romisch katholische Kirche 4 2 Protestantische Kirchen 4 2 1 Deutschsprachiger Raum 4 2 2 Ausserhalb des deutschsprachigen Raumes 4 2 3 Anglikanische Gemeinschaft 4 3 Orthodoxe Kirchen 5 Okumenische Trauung 6 Ehebund 7 Treueversprechen 8 Ehering 9 Siehe auch 10 Quellen 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGemeinsamkeitenDie kirchliche Trauung gehort zu den Kasualien den kirchlichen Amtshandlungen aus besonderem Anlass Als solche wird sie in Deutschland Osterreich der Schweiz Frankreich und bestimmten anderen Landern staatlicherseits als rechtlich unbeachtlich angesehen und nur kirchenrechtlich anerkannt In solchen Landern muss das Paar im Normalfall vor der kirchlichen Eheschliessung schon standesamtlich getraut sein Dies ist beispielsweise in Osterreich und in der Schweiz bis heute notwendig und war auch in Deutschland bis zu der zum 1 Januar 2009 in Kraft getretenen Reform des Personenstandsgesetzes zwingend vorgeschrieben Von den Kirchen selbst wird es auch nach der Reform in Deutschland im Regelfall verlangt In Schweden dem Vereinigten Konigreich Irland Spanien Polen Italien sowie Landern mit Staatskirchen z B Griechenland Norwegen und Danemark entfaltet die kirchliche Trauung dagegen auch zivilrechtliche Wirkungen oder kann bei der Personenstandsbehorde angezeigt und anerkannt werden Die kirchliche Trauung ist an den Ritus beziehungsweise die Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden Haufig wird den Brautleuten die Moglichkeit geboten den Gottesdienst im zulassigen Rahmen nach ihren Vorstellungen mitzugestalten In den evangelischen Freikirchen ist das die Regel Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschliesslich im Gotteshaus statt es gibt nur wenige Ausnahmen in denen ein anderer Ort genehmigt wird Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde benotigt man die Zustimmung des zustandigen Pfarrers der ein Dimissoriale erteilen muss In den Freikirchen ist bei einer Auswarts Hochzeit keine Zustimmung des eigenen Pfarrers notig Grundsatzlich setzt die kirchliche Trauung voraus dass beide Eheleute einer Konfession angehoren und mindestens ein Partner Mitglied der jeweiligen Kirche ist Bei Partnern unterschiedlicher Konfession uberlassen die grossen Kirchen den Pfarrern bzw Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung ob das Paar dennoch getraut werden kann In manchen Fallen ist insbesondere in der romisch katholischen Kirche zusatzlich eine Dispens des Ortsbischofs einzuholen Die kirchliche Trauung steht in der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen In vielen protestantischen Kirchen Europas und manchen Nordamerikas gibt es neben einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare auch Trauungen von Partnern des gleichen Geschlechts Romisch katholische KircheNach romisch katholischer Lehre 1 spenden sich die Eheleute das Sakrament der Ehe gegenseitig Eine Anerkennung ihrer Gultigkeit erfolgt jedoch nur wenn eine Trauung mit vorangegangener offentlicher Verkundigung durch einen Priester in Anwesenheit von mehreren Zeugen erfolgt und der Eintrag im Eheregister bzw in der Traumatrikel vorgenommen wird So dient die kirchliche Trauung dem gultigen Zustandekommen des Ehebundes den sich im Falle einer Ehe zwischen Christen die Brautleute als Sakrament spenden Kern der Trauung ist daher die Kundgebung des Ehekonsenses durch die Eheleute vor dem Traugeistlichen und den Trauzeugen Eine offentliche Bekanntmachung Aufgebot muss vorausgegangen sein die Ehe ist im Kirchenbuch zu registrieren Das von den Eheleuten gestiftete sakramentale Eheband ist nach katholischer Lehre zu Lebzeiten unaufloslich Eheannullierung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen moglich Die romisch katholische Lehre kennt zwei Formen der Ehe die sakramentale und die naturliche Die Eheschliessung zwischen Christen ist nach katholischer Auffassung stets ein Sakrament Das Ehesakrament spenden sich nach katholischer Lehre die Brautleute gegenseitig 1 Der Ehebund wird abgesehen von Sonderfallen im Rahmen einer liturgischen Feier offentlich bekundet Die Erfullung der Formnormen in der Feier der Trauung ist die Voraussetzung fur die kirchenrechtliche Anerkennung der Gultigkeit der Ehe Das Zweite Vatikanische Konzil regte eine Uberarbeitung des Eheritus und die deutlichere Betonung der Gnade des Ehesakrament sowie der Aufgaben der Eheleute an 2 Die Eheschliessung Trauung findet haufig innerhalb der Trauungsmesse fruher meist Brautmesse oder Brautamt genannt statt die von einem Priester gefeiert wird und zwar jetzt nach der Evangeliumslesung und der Homilie es schliessen sich die Furbitten an Auch eine Trauung im Rahmen einer Wort Gottes Feier fruher Wortgottesdienst genannt die auch von einem Diakon geleitet werden kann genugt der Form Der fruher im Laufe der Trauung nur der Braut gespendete Brautsegen ein kurzes Segensgebet uber beide Brautleute am Ende des Trauritus er entstand im 13 Jh aus dem westgotischen Brauch der Brautubergabe wird heute als Brautleute oder Trauungssegen 3 Hochgebet uber die Brautleute am Ende der Trauungszeremonie als Segensgebet uber beide Eheleute gespendet er macht Gottes Handeln deutlich betont die gegenseitige Treuepflicht und unterscheidet die kirchliche von einer standesamtlichen Trauung 4 5 Zur Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe kennt die Kirche die Einrichtung der Ehepastoral die beispielsweise Ehevorbereitungskurse oder andere Formen der seelsorglichen Betreuung vor und nach der Eheschliessung umfasst Damit eine Trauung gefeiert werden kann muss das Brautpaar zunachst mit einem Priester Kontakt aufnehmen Ist dies nicht der Pfarrer der Pfarrei am Wohnsitz so muss eine Kirche gefunden werden in der die Trauungsmesse gefeiert werden kann Der Wohnortpfarrer erstellt dann eine Trauuberweisung an den trauenden Geistlichen Das Brautpaar muss Taufbescheinigungen der beiden Pfarreien vorlegen in denen die Brautleute getauft wurden Die Bescheinigungen durfen nicht alter als sechs Monate sein In Deutschland muss vor der kirchlichen Hochzeit eine standesamtliche Eheschliessungsbescheinigung vorgelegt werden soweit nicht wie seit 1 Januar 2009 moglich ausnahmsweise eine rein kirchliche Trauung beim Bischoflichen Ordinariat beantragt wird 6 Vor der Trauung ist ein Ehevorbereitungsgesprach sinnvollerweise mit dem trauenden Priester vorgeschrieben Dessen Ergebnis wird im Ehevorbereitungsprotokoll 7 dokumentiert Das Protokoll endet mit den Unterschriften der Trauzeugen und der Registrierung der Trauung In den Anmerkungen des Eheprotokolls ist die Lehre der katholischen Kirche uber die Ehe wiedergegeben Die Ehe kann auch ohne Priester oder Diakon vor nur zwei Zeugen gultig geschlossen werden wenn entweder Todesgefahr besteht oder auch wenn uber einen Zeitraum von etwa einem Monat hinweg vernunftigerweise vorauszusehen ist dass ein Priester oder Diakon nicht ohne schweren Nachteil herbeigeholt oder um die Assistenz gebeten werden kann 8 9 Dem zustandigen Pfarrer ist die so geschlossene Ehe zu melden Auch konnen nach Can 1112 10 Laien zur Eheschliessungsassistenz delegiert werden wo Priester und Diakone fehlen In der romisch katholischen Kirche ist fur Ehen mit einem orthodoxen Partner oder mit einem Nichtchristen zusatzlich eine Genehmigung des zustandigen Bischofs vorgeschrieben Will ein Katholik einen nicht katholischen Partner nicht im Rahmen einer katholischen Trauungsfeier heiraten sondern im Ritus einer anderen Konfession oder etwa bei der Eheschliessung mit einem Nichtchristen nur standesamtlich so muss er uber den Ortspfarrer beim Bischof eine besondere Genehmigung einholen Dispens von der Formpflicht Sakramentale Eheschliessung Die Ehe zwischen zwei getauften Christen gehort nach romisch katholischer Lehre zu den sieben Sakramenten Als solches gezahlt wird die Ehe seit dem Zweiten Laterankonzil 1139 diese Lehre wurde auf der Synode von Verona 1184 und bei weiteren Gelegenheiten ausdrucklich lehramtlich bestatigt und schliesslich 1547 durch das Konzil von Trient im Dekret Tametsi 1 feierlich dogmatisiert 11 12 Damit wurde festgestellt dass sich die Ehepartner gegenseitig das Sakrament der Ehe spenden 13 Anders ist es im Verstandnis der orthodoxen und ostkirchlichen Theologie nach der die sakramentale Ehe durch den trauenden Priester gestiftet wird Die deutschen Bischofe definieren die sakramentale Ehe als die eheliche Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau die durch Glauben und Taufe am Leben Christi teilhaben und in die Kirche eingegliedert sind 14 Als wesentliche Eigenschaften der Ehe werden die Einheit Treue Einpaarigkeit und Heterosexualitat also ein Mann und eine Frau und die Unaufloslichkeit gesehen Eine kirchliche Eheschliessung ist nur gultig wenn die Partner keinem Ehehindernis unterliegen keine Ungultigkeitsgrunde wie z B Konsensmangel oder Willensmangel vorliegen und die kirchlichen Formvorschriften eingehalten werden Die Formpflicht verlangt dass der trauungsberechtigte Geistliche Priester oder Diakon mit Trauungserlaubnis des Bischofs im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens erfragt Im Fall einer gemischtkonfessionellen Verbindung kann mit einer Sondererlaubnis Dispens von der Einhaltung der kirchlichen Eheschliessungsform befreit werden Die burgerliche Eheschliessung unter Beteiligung eines Katholiken wird kirchlicherseits nicht als Begrundung einer wirklichen Ehe sondern als blosser burokratischer Akt ohne religiose Bedeutung angesehen Die Zivilehe zwischen zwei getauften Christen die nicht der katholischen Kirche angehoren wird dagegen als sakramental betrachtet ist also prinzipiell unaufloslich Das liegt daran dass Nichtkatholiken nach dem 1983 in Kraft getretenen Codex Iuris Canonici dem die Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils zugrunde liegt nicht dem katholischen Kirchenrecht und damit auch nicht der Formpflicht unterliegen sodass ihre Eheschliessung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der katholischen Eheschliessungsform fur ungultig erklart werden kann weil diese Form fur sie gar nicht verpflichtend ist Nach fruherem katholischen Kirchenrecht galten dagegen prinzipiell alle Christglaubigen als dem papstlichen kanonischen Recht unterworfen sodass ausserhalb der romisch katholischen Kirche geschlossene Ehen fruher grundsatzlich nicht als sakramental galten 15 Zu beachten ist hierbei dass die konstitutive Formpflicht erst durch das Tridentinische Konzil 24 Session mit dem Dekret Tametsi verbindlich vorgeschrieben wurde denn bis ins 16 Jahrhundert galten auch heimlich bzw informell ohne Mitwirkung eines Geistlichen geschlossene Ehen so genannte Klandestinehen nach lateinischem Kirchenrecht als bindend geschlossen Neben dem Eheversprechen Jawort als Ausdruck des Ehewillens ist nach katholischem Verstandnis fur das endgultige Zustandekommen einer sakramentalen Ehe auch der korperliche Vollzug Geschlechtsverkehr erforderlich Die gultig geschlossene Ehe matrimonium ratum wird erst durch den zumindest einmaligen sexuellen Akt vollzogen consummatum und damit unauflosbar vorher hat sie zwar bereits sakramentalen Charakter doch ist eine Auflosung durch papstlichen Hoheitsakt noch moglich Diese nach verbreiteter Annahme auf germanischen Rechtsbrauchen beruhende Regelung setzte sich mit der von Anselm von Laon ausgehend entwickelten zweistufigen Ehelehre des Kanonisten Gratian ca 1158 der im Decretum Gratiani um 1140 zwischen einer begonnenen matrimonium initiatum und einer durch kopulativen Vollzug beschlossenen ratum Ehe unterschied Kopulationstheorie gegen die von anderen Theologen und Papsten Ivo von Chartres Petrus Lombardus Innozenz III noch bis ins 13 Jahrhundert hinein vertretene Lehre durch die Ehe komme allein durch die Zustimmung der Eheleute gultig zustande Konsenstheorie 16 Hintergrund des zweistufigen Ehemodells das die tatsachliche Ubergabe traditio der Braut durch den Vater an den Gatten als ehebegrundendes Element in den Vordergrund stellt 17 ist moglicherweise der Umstand dass im 12 Jahrhundert zwischen Eheversprechen und Heimfuhrung der Braut haufig lange Zeitspannen lagen Die moderne Anschauung geht im Wesentlichen auf den Juristen und spateren Papst Rolando Bandinelli Alexander III reg 1159 1181 zuruck 16 der insbesondere der Auffassung zum Durchbruch verhalf wonach auch die nicht vollzogene Ehe anders als das blosse Verlobnis einen zwar nur unvollkommenen aber dennoch bereits sakramentalen Ehecharakter besitzt und daher nur vom Papst und nicht von den Eheleuten selbst aufgelost werden kann Aus diesem Grund ist auch die so genannte Josefsehe bei der die Partner bewusst auf den sexuellen Vollzug ihrer Ehe verzichten aus katholischer Sicht eine in vollem Sinne sakramentale Verbindung Eheleute die in einer gultig geschlossenen und vollzogenen sakramentalen Ehe miteinander verbunden sind konnen zwar getrennt leben Trennung von Tisch und Bett 18 eine Scheidung Auflosung des Ehebandes ist aber nach kirchlicher Lehre nicht moglich Eine kirchliche Wiederverheiratung zivilrechtlich Geschiedener ist demzufolge grundsatzlich ausgeschlossen Ein zweites Mal kirchlich heiraten kann nur der dessen fruhere Ehe nicht mehr besteht Tod des Partners oder von Anfang an ungultig war Ehenichtigkeit Neue Eheschliessungen nach dem Tod der jeweiligen Partner sind anders als etwa in der Orthodoxie in beliebiger Zahl zulassig solange kein Ehehindernis besteht Falls die von der romisch katholischen Kirche als elementar angesehenen Ehevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht gegeben waren ist es moglich die Ungultigkeit der Ehe von einem kirchlichen Gericht feststellen zu lassen Eheannullierung Mit der Annullierung erkennt die Kirche an dass die Verbindung die in diesem Fall Putativehe vermeintliche Ehe genannt wird aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von Anfang an ungultig war Die burgerliche Trauung ist in vielen Landern bis Ende 2008 auch in Deutschland Voraussetzung fur eine kirchliche Eheschliessung Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine innere Voraussetzung nach kirchlichem Recht Vielmehr wird dem Staat kirchlicherseits lediglich eine Zustandigkeit fur die burgerlichen Rechtsfolgen des Ehevertrags Namens und Standesrechte eheliches Guterrecht und Erbrecht sowie das Recht zugestanden bei Streitigkeiten daruber in einem zivilrechtlichen Verfahren zu entscheiden Soweit staatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in die von der Kirche beanspruchten Zustandigkeiten eingreifen werden sie von der Kirche nicht anerkannt In Deutschland ist wie schon in fruheren Epochen mittlerweile auch wieder eine Eheschliessung moglich die ausschliesslich kirchlich jedoch nicht offentlich oder burgerlich vollzogen wird und dementsprechend auch keine burgerlichen Rechtsfolgen hat Diese in Kirchenkreisen als Gewissensehe bezeichnete Sonderform ist kirchenrechtlich eine voll gultige sakramentale Ehe Fur die Durchfuhrung einer kirchlichen Trauung ohne vorausgegangene burgerliche Eheschliessung benotigt man eine Dispens vom Ortsbischof die nur in begrundeten Ausnahmefallen erteilt wird das kann z B die Trauung zweier verwitweter Personen sein 19 Nichtsakramentale Eheschliessung Jede staatlich und moglicherweise auch kirchlich mit Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit geschlossene Ehe zwischen einer getauften und einer ungetauften Person bzw zwischen zwei ungetauften Personen wird nicht als eine sakramentale sondern als naturliche Ehe angesehen Naturehe Eine gultig geschlossene nicht sakramentale Ehe ist nach dem Kirchenrecht unter bestimmten Bedingungen unter Inanspruchnahme des Petrinischen Privilegs zu Gunsten des Glaubens durch papstlichen Hoheitsakt Dispens auflosbar Eine zwischen Ungetauften geschlossene Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch aufgrund des Paulinischen Privilegs aufgelost werden wenn einer der Partner sich taufen lasst und der andere die friedliche Fortsetzung der Ehe unter diesen Umstanden verweigert Romisch katholisches Eherecht Hauptartikel Eherecht Katholische Kirche In der romisch katholischen Kirche ist das Eherecht in einem eigenen Titel des Codex Iuris Canonici geregelt Cann 1055 1165 unterteilt in zehn Kapitel Nach katholischem Verstandnis ist die wirksam geschlossene Ehe unter Getauften als Sakrament aufzufassen Can 1055 f Sie kommt seit dem 12 Jahrhundert durch den Konsens der Partner zustande also den Willensakt durch den Mann und Frau einander in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen um eine Ehe zu grunden Can 1057 Ehekonsens Die gultige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde ausser durch den Tod aufgelost werden Can 1141 Katholiken sollen gefirmt sein und vor der Eheschliessung moglichst das Busssakrament und die Kommunion empfangen Can 1065 Ehehindernisse und Dispens Gemass Can 1059 richtet sich die Ehe von Katholiken auch wenn nur ein Partner katholisch ist nicht allein nach dem gottlichen sondern auch nach dem kirchlichen Recht unbeschadet der Zustandigkeit der weltlichen Gewalt hinsichtlich der rein burgerlichen Wirkungen dieser Ehe Im Einzelnen sind vor allem folgende Vorschriften von Bedeutung Der Mann muss mindestens das 16 die Frau das 14 Lebensjahr vollendet haben wobei die Bischofskonferenz ein hoheres Mindestalter festsetzen kann Can 1083 Es darf keine dauernde Unfahigkeit zum Beischlaf sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau sei sie absolut oder relativ vorliegen Unfruchtbarkeit allein schadet dagegen nicht mehr Can 1084 Keiner der Eheschliessenden darf bereits wirksam verheiratet sein auf den Vollzug der bestehenden Ehe kommt es dabei nicht an Can 1085 Es darf nicht ein Partner katholisch der andere aber ungetauft sein Can 1086 Eine Dispens ist hier unter besonderen Voraussetzungen moglich Der Mann darf nicht das Weihesakrament empfangen haben Can 1087 und weder Mann noch Frau durfen durch ein kirchenrechtliches Gelubde der Ehelosigkeit etwa Profess Jungfrauenweihe gebunden sein Can 1088 Die Frau darf nicht zur Eheschliessung entfuhrt worden sein Can 1089 und es darf nicht im Hinblick auf die Eheschliessung eine Person getotet worden sein Gattenmord Can 1090 Die Eheschliessenden durfen nicht in gerader Linie blutsverwandt sein und auch in der Seitenlinie darf keine Blutsverwandtschaft bis einschliesslich zum vierten Grad vorliegen Can 1091 ebenso wenig durfen sie verschwagert sein Can 1092 Vom Hindernis der Blutsverwandtschaft in gerader Linie und im zweiten Grad der Seitenlinie gibt es auch keinen Dispens Auch Mischehen konfessionsverschiedene Ehen zwischen Katholiken und Getauften die nicht der katholischen Kirche angehoren sind ohne ausdruckliche Erlaubnis verboten Can 1124 20 Nach Can 1078 kann der Ortsordinarius von allen Hindernissen kirchlichen nicht dagegen gottlichen Rechts dispensieren befreien ausgenommen sind aber diejenigen Hindernisse deren Dispens dem Apostolischen Stuhl also dem Papst vorbehalten ist Dazu gehoren die Weihe das offentliche feierliche Gelubde der Ehelosigkeit und der Gattenmord Eheschliessung Nach katholischem Verstandnis ist die Erfullung der Formnormen im Rahmen des kanonischen Trauungsaktes die Voraussetzung fur die Anerkennung und damit kirchenrechtlichen Wirksamkeit der Eheschliessung Die eigentliche Eheschliessung ist das Ehesakrament das sich die Brautleute selber spenden im Konsens lebenslang ihre Ehe zu fuhren und den Konsens vollziehen indem die beiden ein Fleisch werden 21 1 Wegen dieser vertraglichen Einigung in einer Konsensehe werden Mindestanforderungen an die Verstandnisfahigkeit der Eheschliessenden gefordert Konkret ist nach Can 1096 erforderlich dass die Eheschliessenden zumindest nicht in Unkenntnis daruber sind dass die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist darauf hingeordnet durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen 22 Eine Verstandigung der Brautleute vor der Trauung die ersten Jahre als Probezeit zu verstehen sich auf eine bestimmte Kinderzahl festzulegen 23 sowie der Irrtum uber die Person error in persona Can 1097 eine arglistiger Tauschung Can 1098 Zwang Can 1103 usw fuhren grundsatzlich zur Nichtigkeit der Ehe es bestand nach katholischem Verstandnis von Anfang an keine gultige Ehe Sofern nur ein Partner katholisch ist finden vgl oben bestatigt in Can 1117 besondere Formvorschriften Anwendung Die Partner mussen gleichzeitig anwesend sein Can 1104 wobei Stellvertretung moglich ist und vor dem Ortsordinarius oder einem beauftragten Priester oder Diakon und mehreren Zeugen den Konsens erklaren Die standesamtliche Eheschliessung bei der auch nur ein Katholik beteiligt ist ist also nach katholischem Kirchenrecht formnichtig Der sakramentalen Lehre folgend ist auch die Ehe zweier nichtkatholischer Christen eine sakramentale christliche Ehe und daher unaufloslich Heiraten zwei Atheisten standesamtlich so ist auch deren Ehe nach katholischem Kirchenrecht wirksam und unaufloslich nach weltlicher Scheidung ist daher eine kirchliche Trauung mit einem katholischen Partner nicht mehr moglich Treten beispielsweise zwei evangelische Christen zum katholischen Glauben uber erfolgt keine erneute kirchliche Trauung 24 Wirkung und Trennung Fur die Wirkung der Eheschliessung ist zu unterscheiden Neben der ungultigen und der gultigen Eheschliessung vgl dazu oben kennt das katholische Kirchenrecht auch die gultige und vollzogene Ehe namlich dann wenn die Ehegatten auf menschliche Weise miteinander einen ehelichen Akt vollzogen haben der aus sich heraus zur Zeugung von Nachkommenschaft geeignet ist auf den die Ehe ihrer Natur nach hingeordnet ist und durch den die Ehegatten ein Fleisch werden Can 1061 was bei Zusammenwohnen nach der Eheschliessung widerleglich vermutet wird Die gultige Ehe ist unauflosbar wenn sie vollzogen ist andernfalls kann sie immerhin durch Gnadenakt aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners selbst wenn der andere dem widerstrebt vom Papst aufgelost werden Can 1142 Dieses gerichtliche Nichtvollzugsverfahren ist in den Can 1697 ff geregelt Daneben kommt die Trennung bei bleibendem Eheband in Betracht Can 1151 ff Ungultige Eheschliessungen konnen gegebenenfalls im Wege der Gultigmachung Can 1156 ff geheilt werden In einem speziellen kirchengerichtlichen Verfahren dem Nichtigkeitsverfahren vor dem Offizial Can 1671 ff kann aber auch die Nichtigkeit geltend gemacht werden vgl dazu Eheannullierung Gemass den Ausfuhrungen des Offizialats in Osnabruck kann man zwei Arten der Ehenichtigkeitsgrunde unterscheiden Grunde die den Ehewillen der Brautleute betreffen und Grunde die sich auf ihre Ehefahigkeit beziehen 1 Zu den so genannten Willensmangeln die das Eheversprechen selbst beruhren werden die Ablehnung der Unaufloslichkeit der Ehe der ehelichen Treue oder der Vorbehalt gegen Kinder und die Ablehnung der Ehe selbst Scheinehe gezahlt Ehen die unter Zwang unter Vortauschen falscher Umstande wegen eines schwerwiegenden Irrtums oder unter einer Bedingung eingegangen werden sind gleichfalls nicht gultig geschlossen 2 Ernste Schwachen in der Personlichkeitsstruktur der Brautleute konnen auch die Nichtigkeit der Eheschliessung zur Folge haben Beide Partner mussen namlich erkennen und kritisch prufen konnen worauf sie sich mit der Heirat des konkreten Partners einlassen und sie mussen in der Lage sein die Ehe dauerhaft als eine Partnerschaft zu fuhren Psychische Erkrankungen Abhangigkeiten von Drogen oder Alkohol sowie erhebliche Reifungsdefizite zur Zeit der Heirat konnen ursachlich fur eine solche Unfahigkeit sein Eine Information der Diozesen in der Kirchenprovinz Hamburg 25 Ist die Ungultigkeit der Ehe auf diese Weise festgestellt steht sie einer erneuten bzw im Sinne des Kirchenrechts erstmaligen Eheschliessung nicht mehr im Wege Dem Ehenichtigkeitsverfahren kommt daher in der Praxis grosse Bedeutung zu Anglikanische und protestantische KirchenNach dem in den evangelischen Kirchen im deutschen Sprachraum vorherrschenden Verstandnis wird im Traugottesdienst das bereits abgegebene Versprechen vor Gott noch einmal wiederholt und eine vor dem Standesbeamten gultig geschlossene Ehe gesegnet Segnungsgottesdienst In Landern in denen die kirchliche Eheschliessung staatlicherseits anerkannt wird und keine separate standesamtliche Trauung notwendig ist betrachten aber auch die evangelischen Kirchen die kirchliche Trauung als konstitutiv fur die Begrundung der Ehe Einen sakramentalen Charakter besitzt die Ehe nach allgemeiner protestantischer Auffassung nicht Daher ist auch die Scheidung einer kirchlich gesegneten oder geschlossenen Ehe grundsatzlich moglich nbsp Johnson Gnanabaranam der 9 Bischof von Tranquebar der Tamil Evangelical Lutheran Church TELC in Tamil Nadu uberreicht bei der kirchlichen Trauung dem Brautigam das Thaali zur Weitergabe an die Braut Die evangelische Trauung besteht aus einer Feier der vorangegangenen standesamtlichen Eheschliessung sowie dem Zuspruch von Gottes Segen an das Paar Nach evangelischem Verstandnis wird die Ehe nicht in der Kirche geschlossen sondern auf dem Standesamt In der Kirche stellt das Brautpaar seinen gemeinsamen Lebensweg unter Gottes Segen 26 Grundsatzlich mussen beide Ehepartner Christen sein Ist nur einer der beiden Ehepartner Christ so ist statt einer evangelischen Trauung der Gottesdienst anlasslich einer Eheschliessung 27 moglich In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Wohnortgemeinde des Ehemannes oder der Ehefrau statt Soll sie an einem anderen Ort vollzogen werden mussen die Brautleute dafur die Erlaubnis ihres Heimatpfarramtes einholen Dimissoriale Entlassschreiben Es ist moglich soviele Trauzeugen oder Trauzeuginnen zu bestellen wie man wunscht Eine Pflicht dazu besteht nicht mehr Fur die protestantischen Kirchen in der Schweiz und in Deutschland ist die burgerliche Eheschliessung rechtliche Voraussetzung fur die kirchliche Trauung In der kirchlichen Trauung geht es hier um den Zuspruch des Wortes Gottes und um die Segnung der ehelichen Lebensgemeinschaft Die Trauung wird in protestantischen Kirchen nicht als Sakrament angesehen gleichwohl wird nach den meisten agendarischen Vorgaben und landeskirchlichen Ordnungen ein gegenseitiges vor Gott und der Gemeinde bezeugtes Versprechen abgenommen Auch Geschiedene konnen kirchlich getraut werden wofur aber die Ordnungen der Landeskirchen eine eingehende seelsorgerliche Beratung insbesondere aufgrund des offensichtlich gebrochenen vorhergehenden Eheversprechens empfehlen bzw vorschreiben Evangelisches Kirchenrecht nbsp Trauung in der evangelischen Reformationskirche in Koln Bayenthal 2007Das Eheverstandnis der protestantischen Kirchen unterscheidet sich erheblich von dem romisch katholischen Wahrend in der katholischen Kirche die Eheschliessung in einem Ritus vor dem assistierenden Priester oder Diakon stattfindet sind evangelische Trauungen nur Gottesdienste anlasslich einer bereits erfolgten etwa standesamtlichen Eheschliessung Diesen Unterschied griff auch das fruhere staatliche Recht auf Wer eine kirchliche Trauung oder die religiosen Feierlichkeiten einer Eheschliessung vornimmt ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklart haben die Ehe miteinander eingehen zu wollen begeht eine Ordnungswidrigkeit 67 aF des deutschen Personenstandsgesetzes Verbot der religiosen Voraustrauung Die Eheschliessung ist also kein Sakrament sondern ein weltlich Ding Martin Luther die evangelische Trauung nur die geistliche Feier einer vorherigen Eheschliessung Folglich ist das evangelische Eherecht weit weniger umfangreich als das katholische Die Voraussetzungen der kirchlichen Eheschliessung sind wie fur andere Kasualien meist in sogenannten Lebensordnungen enthalten deren Rechtsqualitat unter den verschiedenen Religionsgemeinschaften unterschiedlich verstanden wird Zumeist wird zwischen Pfarrer und Eheleuten ein Traugesprach gefuhrt Die Trauung findet in einem Gottesdienst statt wenn die Eheschliessung nachgewiesen ist Die Eheleute mussen einer Kirche angehoren einer davon der Kirche von der die Trauung erfolgen soll Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Trauung auch moglich obwohl einer der Eheschliessenden nicht getauft ist Unter Umstanden kann die Trauung auch abgelehnt werden In Zweifelsfallen entscheidet zumeist die jeweilige gewahlte Kirchengemeindeleitung Die Trauung wird in das Kirchenbuch eingetragen und bescheinigt Segnung Trauung gleichgeschlechtlicher Paare Hauptartikel Segnung gleichgeschlechtlicher Paare Romisch katholische Kirche Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare sind in der katholischen Kirche aufgrund des geltenden Kirchenrechts nicht moglich In Deutschland hat der Osnabrucker Bischof Franz Josef Bode im Januar 2018 angeregt uber die Moglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nachzudenken durchgefuhrt wurden solche Segnungen bis heute nur in seltenen Einzelfallen 28 Protestantische Kirchen Die niederlandischen Remonstranten waren 1986 die erste protestantische Gemeinschaft die gleichgeschlechtlichen Paaren den Segen erteilte 29 Seither sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare auch in vielen deutschen evangelischen Landeskirchen sowie in einigen Schweizer reformierten Landeskirchen moglich geworden 2013 wurde in Deutschland ein schwules Paar in einer evangelischen Kirche erstmals auch mit kirchlicher Beurkundung getraut 30 Deutschsprachiger Raum In vielen Landeskirchen der EKD und einigen Kantonskirchen der Evangelisch reformierten Kirche Schweiz haben die zustandigen Synoden offentliche Segnungszeremonien fur gleichgeschlechtliche Paare genehmigt In den acht Landeskirchen Evangelische Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz Evangelische Kirche im Rheinland Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Landeskirche in Baden 31 Evangelisch Lutherische Landeskirche Hannovers 32 Evangelisch Lutherische Kirche in Oldenburg 33 Evangelisch reformierte Kirche und Evangelische Kirche von Kurhessen Waldeck 34 ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt 35 Im August 2013 erfolgte die erste kirchliche Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 36 Im Januar 2016 beschloss die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland 37 am 9 April 2016 die Synode der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz 38 am 23 April 2016 die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden 39 und am 24 November 2017 die Synode der Evangelisch reformierten Kirche 40 kunftig kirchliche Trauungen homosexueller Paare zu ermoglichen Pfarrer konnten die Trauung schwuler und lesbischer Lebenspartner aus Gewissensgrunden ablehnen in diesem Fall werden die Lebenspartner an den Superintendenten verwiesen der fur die Durchfuhrung der Trauung sorgt 41 Auch Kirchengemeindeleitungen die sich bereits gegen die bisher mogliche gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen hatten konnten die Trauung in ihrer Gemeinde verweigern Dann findet die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde statt 42 Die erste kirchliche Trauung zweier Manner in Berlin fand am 12 August 2016 in der evangelischen St Marien Kirche am Alexanderplatz statt 43 Ausserhalb des deutschsprachigen Raumes Als erste europaische Territorialkirche ermoglicht die evangelisch lutherische Kirche Schwedens homosexuellen Paaren seit dem 1 November 2009 eine regelrechte kirchliche Heirat Im Jahr 2012 hat auch die Danische Kirche gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Trauung ermoglicht 44 Im November 2015 hat die Norwegische Kirche die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt 45 Im Juli 2017 hat die Scottish Episcopal Church 46 die Trauung erlaubt In Nordamerika haben die United Church of Canada die United Church of Christ die Metropolitan Community Church die Presbyterian Church U S A 47 und die anglikanische Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika 48 kirchliche Trauungen fur gleichgeschlechtliche Paare ermoglicht Anglikanische Gemeinschaft Im Anglikanismus besteht kein Konsens in der Frage ob die Ehe als Sakrament zu verstehen ist Dem Eheritus wird jedoch in der Regel auch von denen die nicht dem anglo katholischen Flugel High Church zuzurechnen sind ein sakramentaler Charakter zugesprochen da er ein ausserlich sichtbares Zeichen und ein Mittel zur Gnade sei Die Frage ob die Ehe weiterhin auf heterosexuelle Paare begrenzt bleiben soll verstarkt die Tendenzen zu einer dauerhaften Spaltung der Anglikanischen Gemeinschaft Erlaubt ist die kirchliche Trauung fur gleichgeschlechtliche Paare in der Anglikanischen Kirche von Kanada 49 in der Anglikanischen Kirche in Schottland in der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika 50 Anglican Church in Aotearoa New Zealand and Polynesia 51 und Igreja Episcopal Anglicana do Brasil 52 Orthodoxe Kirchen Die orthodoxen Kirchen stufen Homosexualitat als Sunde ein und lehnen Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare daher ab 53 nbsp Eheschliessung in der orthodoxen Kirche St Cyrill und Method PragIn den orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien Sakramente Das Sakrament der Ehe wird anders als bei der katholischen Eheschliessung nicht durch die Brautleute selbst sondern durch den Priester gespendet das Eheversprechen von Braut und Brautigam bildet die Voraussetzung fur die Spendung des Sakraments Ein zentrales Moment des Eheritus ist dabei die Kronung der Brautleute In den orthodoxen Kirchen sind im Notfall eine oder zwei Scheidungen erlaubt Die Feier zur Wiederverheiratung ist weniger festlich als bei einer ersten Eheschliessung Es uberwiegt der Gedanke der Busse da die Ehe ein Mysterion ist und grundsatzlich von der Unaufloslichkeit der Ehe ausgegangen wird So ist die Zulassung zu einer weiteren Ehe ein Akt der Barmherzigkeit Abhangig davon aus welchen Grunden die erste Ehe gescheitert ist kann vor einer zweiten und dritten Heirat eine entsprechende Busszeit auferlegt werden Trotz des Busscharakters der Feier der zweiten dritten Eheschliessung und der Unaufloslichkeit der ersten Ehe enthalt der Trauritus der Wiederheirat alle wesentlichen Elemente einer sakramentalen Eheschliessung Mehr als drei Ehen durfen grundsatzlich von niemandem geschlossen werden ausser das Kirchengericht entscheidet anders 54 Nach Lehre der orthodoxen Kirchen endet das Eheband nach dem Tod eines Partners nicht die Wiederheirat nach dem Tod eines Partners wird genau so bewertet und gehandhabt wie nach einer Scheidung Okumenische Trauung nbsp Segen des Brautpaars bei einer okumenischen TrauungBei der Eheschliessung von Partnern die verschiedenen Konfessionen angehoren besteht teils das Bedurfnis nach einem sogenannten okumenischen Traugottesdienst Eine okumenische Trauung mit gleichberechtigten Liturgen gibt es in der katholischen Kirche jedoch nicht Es ist verboten vor oder nach der kanonischen Eheschliessung gemass 1 eine andere religiose Trauungsfeier zur Abgabe oder Erneuerung des Ehekonsenses vorzunehmen gleichfalls darf keine religiose Feier stattfinden bei welcher der katholische Assistierende und der nichtkatholische Amtstrager zugleich jeder in seinem Ritus den Konsens der Partner erfragen Can 1127 3 Wenn einer der Partner evangelisch und einer katholisch ist und beide eine okumenische Traugottesdienst wunschen erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarramtern Abhangig davon in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten In der evangelischen Kirche ist die okumenische Trauung also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen oder umgekehrt Eine Ausnahme gilt fur den Bereich der Erzdiozese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden wo ausserdem die die Moglichkeit einer okumenischen Trauung nach Formular C besteht EhebundDer Ehebund 55 ist fur Christen ein Synonym fur die Ehe der an das biblische Vorbild erinnern soll 56 57 Es druckt aus dass die Ehe ein Beispiel fur die Beziehung von Gott zum Menschen Bund sein soll 58 59 60 61 Ob jedoch die paulinische Theologie den Ehebund bestarkt 62 ist umstritten 63 Eine besondere Form des Ehebundes ist die Covenant marriage in den USA Dort gibt es aufgrund theokonservativer Bestrebungen in einigen Staaten eine Ehe mit eingeschrankten Scheidungsgrunden Papst Leo XIII sprach in seiner Antrittsenzyklika Inscrutabili dei consilio davon dass Jesus Christus selbst den Ehebund zur Wurde eines Sakraments erhoben habe und dass dieser Bund die Beziehung zwischen Jesus und seiner Gemeinde reprasentiere Eine lediglich vor weltlichen Autoritaten geschlossene Ehe bezeichnete Leo XIII als legales Konkubinat 64 TreueversprechenDas Versprechen einander im Leben und im Sterben treu zu bleiben wurde von der Kirche in ihre Trauliturgie aufgenommen Bei der kirchlichen Trauung tauchte die Formel bis dass der Tod euch scheidet erstmals im Sarum Manual Salisbury 1508 auf Ursprunglich gab es diese Formel nur auf Englisch til death us depart und nicht auf Latein Das fand dann Eingang in das Book of Common Prayer von 1549 und wurde 1661 in till death do us part geandert In deutschen evangelischen Agenden ist es nicht vor dem Ende des 19 Jahrhunderts nachweisbar und findet dann Eingang in die Erfragung des Konsenses willst du in guten wie in bosen Tagen bis der Tod euch scheidet Martin Luther begnugt sich in seinem Traubuchlein mit der Antwort auf die Frage Hans willst du Greten zum ehelichen Gemahl haben Dicat Ja und lasst dann Matthaus 19 6 lesen Was Gott zusammengefugt hat das soll der Mensch nicht scheiden In der Feier der katholischen Trauung wird vom Priester bei den Fragen nach der Bereitschaft zu einer christlichen Ehe unter anderem gefragt Willst du deine Frau deinen Mann lieben und achten und ihr ihm die Treue halten alle Tage ihres seines Lebens EheringDer Ehering gilt seit dem 13 Jahrhundert als Sinnbild der geschlossenen Ehe Er wird in der Regel ab einer zivilen oder kirchlichen Trauung getragen Fur die jeweilige Zeremonie oder die Gultigkeit einer Ehe ist er ohne weitere Bedeutung 65 66 67 Siehe auchEhehindernis Eherecht Ehevorbereitung Ehevorbereitungsprotokoll ZivileheQuellenDie Feier der Trauung in den katholischen Bistumern des deutschen Sprachgebietes Zweite Auflage Herausgegeben im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands Osterreichs und der Schweiz sowie der Erz Bischofe von Bozen Brixen Luttich Luxemburg und Strassburg Herder u a Freiburg Basel Wien u a 2002 ISBN 3 451 22865 3 Ausgabe mit dunkelgrunem Umschlag Rituale Romanum auf Beschluss des Hochheiligen Okumenenischen Zweiten Vatikanischen Konzils erneuert unter der Autoritat Papst Pauls VI und Papst Johannes Pauls II veroffentlicht Die Feier der Trauung in den katholischen Bistumern in des deutschen Sprachgebiets Zweite authentische Ausgabe auf der Grundlage der Editio typica altera 1990 Friedrich Pustet u a Regensburg u a 1992 2020 ISBN 978 3 7917 3076 9 Ausgabe mit rosanem Umschlag WeblinksEvangelisch Lutherische Kirche in Bayern Informationen zur kirchlichen Trauung Trauspruch de Informationen der EKD zur Trauung Informationsseiten des Bistums Augsburg zur romisch katholischen Eheschliessung Ehen zwischen Orthodoxen und Romischen Katholiken Die pastorale Sicht des Problems im Russland des 21 JahrhundertsEinzelnachweise a b c d Die allgemeine Mobilisierung der katholischen Kirche Das Konzil von Trient 1547 63 b Kanones uber eine Reform der Ehe Dekret Tametsi In Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern Deutsches Historisches Institut Washington abgerufen am 8 August 2023 Konstitution uber die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium Kapitel III Die ubrigen Sakramente und Sakramentalien 77 Heiliger Stuhl 4 Dezember 1963 abgerufen am 8 August 2023 Bistum Regensburg Texte fur Trauungssegen Erlauterung des Bistums Essen Kurt Kuppers Brautsegen In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 2 Herder Freiburg im Breisgau 1994 Sp 663 Papiere fur die katholische Eheschliessung Archiviert vom Original am 5 Juni 2017 abgerufen am 22 Januar 2019 Formblatt Ehevorbereitungsprotokoll PDF 102 kB Archiviert vom Original am 18 April 2013 abgerufen am 22 Januar 2019 CIC c 1116 Katholischer Katechismus der Bistumer Deutschlands Herder Freiburg Breisgau 1955 S 186 CIC c 1112 Vgl Udo Breitbach Die Vollmacht der Kirche Jesu Christi uber die Ehen der Getauften Zur Gesetzesunterworfenheit der Ehen nichtkatholischer Christen Tesi Gregoriana Serie Diritto Canonico Bd 27 Pontificia Universita Gregoriana Rom 1998 ISBN 88 7652 786 9 S 20 22 Zugleich Rom Pontificia Universita Gregoriana Dissertation 1997 Vgl Joachim Piegsa Das Ehesakrament Handbuch der Dogmengeschichte Bd 4 Sakramente Eschatologie Fasz 6 Herder Freiburg Breisgau u a 2002 ISBN 3 451 00740 1 S 61 Damit wurde den Ehen der Vergangenheit nachtraglich der sakramentale Status verliehen Liturgische Institute Salzburg Trier und Zurich Hrsg Die Feier der Trauung 9 Auflage Ausgabe fur Brautleute und Gemeinde Herder Freiburg Breisgau u a 2006 ISBN 3 451 21877 1 S 10 Vgl Udo Breitbach Die Vollmacht der Kirche Jesu Christi uber die Ehen der Getauften Zur Gesetzesunterworfenheit der Ehen nichtkatholischer Christen Tesi Gregoriana Serie Diritto Canonico Bd 27 Pontificia Universita Gregoriana Rom 1998 ISBN 88 7652 786 9 S 7 Zugleich Rom Pontificia Universita Gregoriana Dissertation 1997 a b Vgl Erich Saurwein Der Ursprung des Rechtsinstitutes der papstlichen Dispens von der nicht vollzogenen Ehe Eine Interpretation der Dekretalen Alexanders III und Urbans III Analecta Gregoriana Bd 215 Analecta Gregoriana Series Facultatis Iuris Canonici Sec B Nr 43 Pontificia Universita Gregoriana Rom 1980 S 12 24 Zugleich Rom Pontificia Universita Gregoriana Dissertation 1977 Vgl Georg Fischer Die Problematik der Ehe als Vertrag und Sakrament in der Entwicklung des kirchlichen Eherechts Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft Bd 3594 Lang Frankfurt am Main u a 2003 ISBN 3 631 50331 8 S 115 121 Zugleich Marburg Universitat Dissertation 2002 Petra Schiefer Trennung von Tisch und Bett Universitat Wien 8 Marz 2012 Otto W Ziegelmeier CFS GmbH Kirchliche Trauung ohne Standesamt In www theology de Abgerufen am 8 November 2016 Informationen zu konfessionsverschiedenen Ehen vom Bistum Augsburg CIC 1627 Ulrich Rhode SJ Vorlesung Das kirchliche Eherecht PDF 1 123 KB 1 Februar 2021 abgerufen am 8 August 2023 Vgl Bertram Zotz Kinderzahl und Ehewille Uberlegungen zur konsensrechtlichen Relevanz der vorausgehenden Begrenzung der Kinderzahl aus einer konkret beabsichtigten Ehe In Konrad Breitsching Wilhelm Rees Recht Burge der Freiheit Festschrift fur Johannes Muhlsteiger SJ zum 80 Geburtstag Kanonistische Studien und Texte Bd 51 Duncker amp Humblot Berlin 2006 ISBN 3 428 12262 3 S 877 889 Glaubensverkundigung fur Erwachsene Deutsche Ausgabe des Hollandischen Katechismus Imprimatur Utrecht 1 Marz 1966 Herder Bucherei Bd 382 S 439 ff Verlag Herder KG Freiburg i B 1969 Hinweise zur Feststellung einer kirchlich ungultigen Eheschliessung PDF 408 kB Archiviert vom Original am 23 September 2015 abgerufen am 22 Januar 2019 Andreas Fohl Den gemeinsamen Lebensweg unter Gottes Segen stellen Evangelische Landeskirche in Wurttemberg archiviert vom Original am 14 Januar 2014 abgerufen am 22 Januar 2019 Fragen und Antworten der EKD Bode Uber Segnung homosexueller Paare nachdenken Abgerufen am 20 Juni 2019 Der Wetzlarer Sundenfall In Suddeutsche Zeitung 17 Mai 2010 Abgerufen am 20 Juni 2019 Ehe fur alle Homosexualitat ist normal und darum auch die Homo Ehe Abgerufen am 20 Juni 2019 Mehr als nur ein Segen Abgerufen am 20 Juni 2019 Evangelische Landeskirche Baden Synode beschliesst Trauung gleichgeschlechtlicher Paare NDR de Landeskirche Hannover fuhrt Trauung fur alle ein NDR de Oldenburgische Kirche beschliesst Trauung fur alle Ekkw de Traugesetz gilt in Kurhessen Waldeck kunftig auch fur gleichgeschlechtliche Paare Memento des Originals vom 9 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ekkw de Morgenpost Trauung fur Homosexuelle Endlich Gleichstellung stern de Kleine Kirchen Revolution Evangelische Kirche traut erstes homosexuelles Paar Rheinische Kirche erlaubt Trauung fur Homo Paare In Evangelischer Pressedienst Archiviert vom Original am 25 Januar 2015 abgerufen am 22 Januar 2019 Morgenpost Trauung fur Homosexuelle Endlich Gleichstellung Evangelische Landeskirche Baden Synode beschliesst Trauung gleichgeschlechtlicher Paare Ulf Preuss Trauordnung auch fur homosexuelle Paare In Reformiert de 24 November 2017 archiviert vom Original am 1 Dezember 2017 abgerufen am 22 Januar 2019 KO EKiR Art 90 3 In Kirchenrecht EKiR Evangelische Kirche im Rheinland abgerufen am 6 Juli 2022 vgl ahnliche Regelungen in anderen Landeskirchen LOG EKiR 33 2 In Kirchenrecht EKiR Evangelische Kirche im Rheinland abgerufen am 6 Juli 2022 vgl ahnliche Reglungen in anderen Landeskirchen Der Tagesspiegel 12 Aug 2016 Der Standard Kirchliche Trauung fur danische Lesben und Schwule Bischofe einstimmig fur Ehe fur alle Norwegens Kirche offnet die Ehe fur Schwule und Lesben Queer de vom 2 November 2015 BBC Scottish Episcopal Church approves gay marriage CNN Presbyterians vote to allow same sex marriage NBCNews Episcopalians Vote to Allow Gay Marriage in Churches Guardian Anglican church of Canada backs same sex marriage a day after rejecting it queer de Episkopalkirche will Homo Paare segnen Newshub com Anglican Church will bless same sex relationships 9 Mai 2018 IEAB synod adopts same sex marriage canon Memento des Originals vom 5 Juni 2018 im Internet Archive In Anglican Ink 2018 c 1 Juni 2018 Abgerufen am 2 Januar 2019 englisch Stances of Faiths on LGBTQ Issues Eastern Orthodox Church Abgerufen am 25 Juni 2019 Michael Eckert Gottes Segen fur die zweite Ehe Ein katholischer Ausblick auf die orthodoxe Theologie der Ehe und die Perspektiven fur die wiederverheirateten Geschiedenen 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Books on Demand Norderstedt 2013 ISBN 978 3 7322 8136 7 S 83 ff Ehebund Verwendungsbeispiele bei Mydict So zum Beispiel die Zentralkonferenz von Mittel und Sudeuropa 2005 der Evangelisch methodistischen Kirche Memento des Originals vom 10 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www emk kircheundgesellschaft ch Ehebund in katholischer Trauliturgie Dezember 2004 Ehebund bei Katholiken gesehen am 16 Mai 2008 Ernst Haag Der Ehebund Jahwes mit Israel in Hosea 2 In Rainer Kampling Thomas Soding Hrsg Ekklesiologie des Neuen Testaments Fur Karl Kertelge Herder Freiburg Breisgau u a 1996 ISBN 3 451 23830 6 S 9 32 Fur evangelische Theologie PRINCE Derek Der Ehebund 4 Aufl Manfred Gerwing Bei C S Lewis dem Autor von Die Chroniken von Narnia in seiner Bekehrungsgeschichte Esther Keller Stocker I Thessalonicher 1 Paulus und patriarchale Schatten 28 Dezember 2003 archiviert vom Original am 10 Oktober 2007 abgerufen am 22 Januar 2019 Christian Strecker Die liminale Theologie des Paulus Zugange zur paulinischen Theologie aus kulturanthropologischer Perspektive Forschungen zur Religion und Literatur des Alten und Neuen Testaments H 185 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 ISBN 3 525 53869 3 S 400 Zugleich Neuendettelsau Augustana Hochschule Dissertation 1996 Transformation Liminalitat und communitas bei Paulus Inscrutabili dei consilio Abschnitt 14 Online auf der Website des Heiligen Stuhls 1 Englisch Italienisch Portugiesisch Spanisch leider nicht auf deutsch Sites arte tv Trageweise des Eherings Americamagazine org Vena Amoris Juwelier schmuck de Ratgeber Warum tragt man in Deutschland den Ehering rechts Sakramente der katholischen und orthodoxen Kirchen Taufe Firmung Eucharistie Beichte Krankensalbung Weihe EheSakramente der Christengemeinschaft Taufe Konfirmation Menschenweihehandlung Beichte Letzte Olung Priesterweihe Trauung Normdaten Sachbegriff GND 4163947 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchliche Trauung amp oldid 236254200