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Als Konkubinat lateinisch concubinatus bezeichnet man eine oft dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau die nicht durch das Eherecht geregelt ist Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung wird als Konkubine oder Beischlaferin bezeichnet eine Bezeichnung fur den mannlichen Partner hat sich im deutschen Sprachgebrauch nicht etabliert Wahrend der Terminus im deutschen Sprachraum im Allgemeinen veraltet ist ist er in der Schweiz lebendig geblieben und wird in der Gegenwart dort auch auf unverheiratet zusammenlebende Paare angewendet siehe auch eheahnliche Gemeinschaft Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Konkubinat im alten Rom 2 1 Was wurde unter Konkubinat verstanden 2 2 Rechtswesen 2 3 Stuprum und adulterium 2 4 Eigentum 2 5 Schenkungen 2 6 Erbschaft 2 7 Kinder 2 8 Welche Bedurfnisse erfullte das Konkubinat 2 9 Moral und Wertevorstellungen 3 Konkubinat im christlichen Kulturkreis 3 1 Wortbedeutung im katholischen Kirchenrecht 3 2 Wortbedeutung in Deutschland und Osterreich 3 3 Wortbedeutung in der Schweiz 3 4 Verwandte Begriffe 4 Konkubinat im Alten Testament 5 Konkubinat im Islam 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDieser Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Konkubinat ist die Bezeichnung einer geschlechtlichen im Regelfall heterosexuellen Beziehung oder aber ein eheahnliches Zusammenleben zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts Massgeblich ist dass diese Personen nicht miteinander verheiratet sind und die Beziehung nicht als Prostitution anzusehen ist die Frau also nicht fur eine sexuelle Dienstleistung entlohnt wird Der Begriff beschreibt kein Rechtsverhaltnis sondern einen Tatbestand der durch das Fehlen einer Ehe zwischen den Beteiligten gekennzeichnet ist um von diesem ausgehend Rechtsfolgen zu beschreiben Dazu gehort insbesondere der rechtliche Status von Kindern die einer solchen Verbindung entstammen oder das auch strafrechtlich sanktionierte Konkubinatsverbot Der rechtliche Status von Kindern aus einer solchen Beziehung kann dabei abhangig vom historischen und kulturellen Kontext ausserst unterschiedlich sein von der Ehelichkeit das Kind der Konkubine gilt als Kind der einer Ehefrau uber den Stand als legitimes Kind des Erzeugers aber nicht seiner etwaigen Ehefrau der Legitimierbarkeit bis hin zur unwiderruflichen gesellschaftlichen Verfemung als Bastard siehe auch Unehelichkeit Ein Konkubinat darf daher nicht mit der Polygamie gleichgesetzt werden da bei dieser auch die weitere Frau mit ihrem Mann vollgultig verheiratet ist mag auch zwischen den Ehefrauen ein Rangverhaltnis bestehen Vielmehr ist die Verwendung des Begriffs Konkubinat nicht aber der der Konkubine ungebrauchlich wenn eine Konkubine unabhangig von der konkreten Zahl der Ehefrauen Angehorige eines polygamen bzw auf Polygamie ausgerichteten Haushalts ist Verbunden mit dem Begriff Konkubinat ist aber auch eine rechtliche oder gesellschaftliche Herabsetzung der Konkubine Ausserhalb der Schweiz wird der Begriff Konkubinat heute noch von zumeist alteren gebildeten Menschen benutzt die die mit der Begriffsbenutzung verbundenen negativen Bewertungen des Sozial und Sexualverhaltens von Paaren fur angebracht halten als Synonym fur den Begriff Wilde Ehe in einer gehobenen Stilschicht In vielen Landern aber ist es im Hinblick auf Fragen des verwandtschaftlichen Verhaltnisses juristisch irrelevant ob die biologischen Eltern eines Kindes verheiratet waren oder sind Auch ist das Zusammenleben nicht Verehelichter einschliesslich ihres regelmassigen sexuellen Verkehrs nicht mehr verboten und mit Strafe bedroht Dadurch gibt es von Rechts wegen ausserhalb der Schweiz keine Notwendigkeit mehr von Konkubinaten zu sprechen Auch wegen der mit dem Begriff verbundenen negativen Konnotationen ist der Begriff im deutschsprachigen Raum zunehmend weniger gebrauchlich Konkubinat als Begriff tritt zumeist in historischen Kontexten vornehmlich dann in Erscheinung wenn die beteiligten Personen in der Regel der Mann an einer Eheschliessung gehindert sind aber gleichwohl an einer sexuellen Beziehung oder einem eheahnlichen Zusammenleben interessiert sind Das kann zum Zwecke des Lustgewinns bei einer ungeliebten Ehefrau oder aber zum Zwecke der Zeugung eines Erben bei einer unfruchtbaren Ehefrau sein Eines der bekannteren literarischen Beispiele fur letzteren Fall ist die Magd Hagar mit der Abraham seinen Sohn Ismael zeugt 1 Grunde fur ein Ehehindernis konnten dabei eine anderweitige Verheiratung die rechtliche wirtschaftliche oder soziale Unmoglichkeit einer Scheidung die Verpflichtung zur zolibataren Lebensweise ein fehlendes Konnubium aufgrund Standesunterschieds unterschiedlicher Rasse bzw Nationalitat oder Religion oder die sonstige rechtliche oder auch wirtschaftliche Unmoglichkeit einer weiteren Eheschliessung und so weiter sein Ein ganz anderes Motiv tritt bei den fruhen Osmanenherrschern zu Tage Diese verheirateten sich auch uber die Religionsgrenzen hinweg Die bekanntesten Falle sind die der serbischen Prinzessinnen Mara Brankovic und Olivera Lazarevic um politische Allianzen zu bekraftigen wie dies auch in Europa der Fall war Sie nahmen aber davon Abstand mit diesen Frauen Nachkommen zu zeugen um deren Familien keinen Einfluss bei der Thronfolge zu ermoglichen sondern bedienten sich zu diesem Zwecke ihrer Konkubinen Damit taucht diese Beziehungsform quer durch alle sozialen Schichten und alle Kulturen auf vom europaisch christlichen Mittelalter bis zum Kaiserreich China zum Kaiserreich Japan und bis zur Kolonialgesellschaft in Niederlandisch Indien Da die traditionelle Definition des Konkubinats immer auf die heterosexuelle Ehe Bezug nimmt ist er grundsatzlich auch nicht anwendbar bei homosexuellen Beziehungen und nicht auf alle ehelichen und der Ehe angenaherten Rechtsformen Konkubinat im alten Rom BearbeitenIm alten Rom ist der Begriff concubina erstmals in den Komodien des Plautus belegt 2 Der Wortstamm ist concumbere beieinander liegen Das als concubinatus bezeichnete Zusammenleben zwischen Mann und Frau ohne Eheschliessung war besonders bei Angehorigen der romischen Armee verbreitet und als Rechtsinstitution bedingt anerkannt In der Spatantike wurde das Konkubinat unter christlichem Einfluss bekampft 3 Das romische Konkubinat existierte bereits vor der Kaiserzeit und der Spatrepublik aber in dieser Zeitspanne fand ein regelrechter Aufschwung im Vorkommen statt Was wurde unter Konkubinat verstanden Bearbeiten Im antiken Rom bestand nicht nur die legale Ehe iustum matrimonium als Lebensgemeinschaft zweier Partner denn das romische Konkubinat war weit verbreitet und galt als eine rechtmassige Beziehung legitima coniunctio Allgemein bestand eine grundsatzlich monogame Partnerschaft zwischen Partnern unterschiedlichen Standes 4 denn die Konkubine hatte einen niedrigeren sozialen Status als ihr Partner 5 Dieser Beziehungstyp existierte in allen Gesellschaftsschichten im romischen Reich 6 Nach modernem Verstandnis gab es zwei aussereheliche Beziehungstypen concubinatus und contubernium im concubinatus beabsichtigte mindestens einer der Partner keine Ehe und im contubernium fehlte die Eheberechtigung da wenigstens eine Person ein Sklave war und diese per se nicht heiraten durften Beide Beziehungstypen konnten dennoch zur Ehe fuhren wenn beide Parteien freie romische Staatsburger waren oder wurden und weiterhin zusammenlebten 7 Im Folgenden wird ausschliesslich das concubinatus behandelt Die augusteischen Gesetze uber Ehe und Ehebruch Lex Iulia et Papia fuhrten dazu dass manche Arten des Konkubinats legitim wurden 8 Das Gesetz gestattete dem Zivilstand aussereheliche Beziehungen mit Frauen mit denen aus sozialen und moralischen Grunden keine gultige Ehe eingegangen werden konnte Diese Frauen kamen entweder aus sozial niedrigen Schichten oder wurden nach romischem Verstandnis ein frivoles Leben fuhren 9 Infolgedessen gab es einen Mangel an ehequalifizierten Frauen 8 Fur Soldaten war es noch notwendiger als fur den Zivilstand ein Ersatzinstitut zu schaffen denn sie unterlagen wahrend ihrer Dienstzeit einem Eheverbot 9 Rechtswesen Bearbeiten Das Rechtswesen wies fur die Ehe und das Konkubinat sowohl Unterschiede als auch Uberschneidungen auf Bestimmte Grundvoraussetzungen fur die Ehe und das Konkubinat waren notwendig Das Madchen musste das Pubertatsalter von zwolf Jahren erreicht haben Verwandtschaft stellte ein Hindernis dar und die Partnerschaft zwischen einem Tutor und seinem fruheren Mundel war verboten Alle sonstigen Hindernisse die im offentlichen Interesse der Ehe als Grundlage des Staates galten entfielen dagegen fur das Konkubinat 10 Nichtsdestotrotz waren diese Beziehungen erheblich selbstregulierend da moralische Normen und Rechtsprinzipien unterschiedliche Funktionen haben Dadurch wurde die Entwicklung der Rechtsregulierung komplex und unvorhersehbar 11 Stuprum und adulterium Bearbeiten Praktischer Ausgangspunkt fur die Entstehung des Konkubinats war das von Augustus verkundete Lex Iulia de adulteriis coercendis um 18 17 v Chr Dieses bezweckte die Unterdruckung unehelicher sexueller Beziehungen die von der romischen Gesellschaft als inakzeptabel angesehen wurden insbesondere den Ehebruch Solche Handlungen wurden durch ein Gerichtsverfahren vor einem standigen Strafgericht dem Quaestio Perpetua de Adulteriis bestraft was die Macht dieses Gesetzes belegt Die Juristen beschwerten sich allerdings daruber dass adulterium Sexualdelikt mit einer verheirateten und von der Strafverfolgung nicht ausgenommenen Frau und stuprum Unzucht mit einer unverheirateten nicht unter dem Strafgesetz ausgeschlossenen Frau im Gesetz nicht ausreichend definiert waren 12 In ihren rechtlichen Stellungnahmen rieten sie demnach unterschiedlich aus personlicher Uberzeugung oder als Reaktion auf Richtlinien von bestimmten Kaisern Der Kontext ihrer Ratschlage kann eine Aufzeichnung einer Gerichtsentscheidung ein Kommentar zum Lex Julia et Papia oder Ratschlage zur Haftungsvermeidung fur stuprum sein Es galt somit eine aussereheliche Beziehung namlich das Konkubinat zu verwirklichen ohne Gefahr zu laufen dass eine Strafanzeige nach dem Lex Iulia de adulteriis coercendis erfolgte 13 Juristen diskutierten Kategorien von Konkubinen die ohne strafrechtliche Verfolgung erlaubt waren Dies waren die sua liberta die eigene freigelassene Frau die aliena liberta die freigelassene Frau eines anderen Patrons und ingenua die Freigeborene 14 In Rechtstext des Juristen Marcellus D 23 2 41 1 fuhrt er aus dass er kein Konkubinat mit einer aliena liberta erlauben wurde denn sie konne den ehrbaren Status einer materfamilias nicht wahren was bezeugt dass die sua liberta diesen innehaben konnte Mit dieser Stellungnahme bestatigt Marcellus die Ehrbarkeit eines Patrons seine Freigelasse als Konkubine zu nehmen Dies wurde die Ansicht belegen dass der mannliche Partner seine sua liberta Konkubine wegen Ehebruchs strafrechtlich verfolgen konnte Daraus ist zu schliessen dass diese Kategorie des Konkubinats deutlich eheahnlich einzustufen ware Andere Juristen stellten breitere Definitionen fur Konkubinen auf indem sie freigelassene Sklavinnen anderer Manner einschliessen und nicht verrufene freigeborene Frauen niedrigen Status Marcian definierte in seinem Rechtstext D 25 7 3 pr dass alienae libertae und ingenuae Konkubinen werden konnen 15 Eigentum Bearbeiten Grundsatzlich waren Mann und Frau zivilrechtlich gleichgestellt denn sie konnten zu gleichen Teilen erben Frauen konnten ihr Eigentum selbst verwalten sowie Berufe ausuben und Geschafte fuhren Die Ehe hatte rechtliche Auswirkungen in zwei wichtigen Bereichen im Eigentum und bei der Produktion legitimer Kinder Die Mitgift dos fungierte als finanzielle Absicherung fur die im Falle einer schuldlosen Trennung oder bei dem Tod des Ehegattens 16 Die Konkubine konnte formlos entlassen werden 17 Daraus kann abgeleitet werden dass die Konkubine finanziell nicht abgesichert war Dos konnte ohne Ehe nicht existieren aber der umgekehrte Fall konnte vorkommen Plautus bestatigte dass eine Ehe ohne Mitgift unerwunscht und unanstandig angesehen war und dass dos darauf hindeutete dass beide Parteien eher eine legale Ehe als ein Konkubinat beabsichtigten 18 Es schien daher unangemessen ein Madchen ohne dos in eine reiche Familie zu verheiraten denn dies brachte das Madchen in eine schwache Position 19 Schenkungen Bearbeiten Ehegatten durften sich nicht gegenseitig beschenken Im Gegensatz dazu durfte die Konkubine beschenkt werden 20 und diese Geschenke konnten sogar beachtlich sein Sie durften nicht zuruckgenommen werden auch nicht im Falle eines spateren Ehevertrags zwischen denselben Parteien ein zuvor rechtsgultiges Geschenk wurde damit nicht ungultig Ein Geschenk war ungultig wenn eine Ehe den romischen Gepflogenheiten und Gesetzen entsprach 21 Erbschaft Bearbeiten Die Erbschaft zwischen Ehepartnern war im Rechtswesen festgelegt In manchen Fallen war es sogar vorteilhaft wenn die Beziehung als Konkubinat angesehen wurde denn der Mann konnte seiner Konkubine zumindest Geschenke machen die ihr rechtlich gehorten 22 Soldaten die in einer festen Beziehung leben wollten mussten sogar ein Konkubinat eingehen Sie durften ihren Konkubinen Erbschaften und Vermachtnisse hinterlassen wenn ein militarisches Testament vorlag solange diese Frauen respektabel mit der Wurde einer materfamilias waren 23 Bezuglich Erbschaft scheint die Konkubine in der schwachsten Position in Vergleich mit deren Kindern gewesen zu sein denn fur die Soldatenkinder war gesorgt Ausserdem spielte der haufige Analphabetismus mancher Frauen eine Rolle Analphabeten setzten Schreibkundige ein konnten aber naturlich potenziell von ihnen betrogen werden 24 Die Soldatenzeugnisse beim Dienstverlass dienten dazu Betrug zu vermeiden und deren Formulierungen belegen eine Art legitimer Ehe namlich eine monogame und dauerhafte Beziehung 25 Diese konnten fur eine gewisse Rechtssicherheit fur die Konkubine beitragen Kinder Bearbeiten Obwohl es nicht die Funktion der Konkubine war Kinder zu gebaren 13 wurden Kinder dennoch gezeugt Kinder die ausserhalb einer rechtlich gultigen Ehe geboren wurden waren iniusti und ihr Status hing von dem ihrer Mutter ab Diese Regelung galt ebenfalls fur die Kinder anerkannter Konkubinen War die Konkubine eine freie oder freigelassene romische Burgerin waren die Kinder frei geboren und romisch aber hatten keinen Rechtsanspruch gegenuber dem Vater Der Vater konnte sie als seine iniustus filius oder filius naturalis betrachten und diese Beschreibungen hielten keine abwertende Konnotation Sie konnten von ihrem Vater anerkannt werden 26 Eine weitere Facette wurde von dem Juristen Paul in seinem Rechtstext D 23 2 65 1 betont Die Beziehung eines Beamten in der Provinz wurde in eine legale Beziehung umgewandelt sobald der Beamte sein Amt in der Provinz niederlegte Die danach geborenen Kinder wurden als ehelich und als legitim angesehen 27 Daraus ist zu schliessen dass Geschwisterkinder von denselben Eltern wobei der Vater romischer Beamter war und die Mutter aus seiner Dienstprovinz unterschiedlichen Status haben konnten Die Kinder geboren vor dem Ausscheiden seines Dienstes waren Konkubinenkinder und somit illegitim mit dem Status der Mutter und die Kinder geboren nach seinem Dienstschluss konnten aus einer legitimen Ehe stammen was wieder auf die Komplexitat der Auswirkung des Konkubinats im Rechtswesen hinweist Welche Bedurfnisse erfullte das Konkubinat Bearbeiten Manner suchten sich aus verschiedenen Grunden eine Konkubine Es war zeitgenossische Praxis der Elite das Konkubinat zu tolerieren wenn ein Witwer mit Kindern eine Begleiterin mit niedrigerem Status wunschte ohne bestehende Erbschaftsregelungen zu gefahrden Auch Manner die entweder jung oder nicht ehebereit waren konnten sich eine Konkubine nehmen Der Mann bekam eine feste Beziehung zu einer Lebenspartnerin die keinen Rechtsanspruch auf sein Eigentum hatte und Kinder wurden nicht von ihr erwartet 28 Das Konkubinat erfullte zudem die Bedurfnisse von Soldaten die eine eigene Gesellschaftsschicht bildeten Da sie wahrend ihrer Dienstzeit nicht heiraten durften waren sie auf das Konkubinat angewiesen 29 Des Weiteren war es Provinz Beamten nicht gestattet eine Frau aus der Provinz zu heiraten Der Beamte durfte sie nur als Konkubine halten 27 Senatoren durften Freigelassene als Konkubine halten wahrend die gewohnlichen ingenui Freigelassene heiraten durften 30 Auch bei den Frauen bestanden unterschiedliche Grunde weshalb sie sich dem Konkubinat zuwandten Wenn die Familie eines Madchens keine Mitgift stellen konnte war ein Konkubinat fur sie ein Weg Sie befand sich dann in einer stabilen und rechtlich anerkannten Beziehung Durch die augustinischen Eheverbote fur nicht ehequalifizierte Frauen wurden eine Mehrzahl Ehen fur rechtlich ungultig Als Alternative gingen Frauen niedrigerer sozialer Schichten ein Konkubinat ein 30 Die Frau hatte vermutlich einen hoheren Lebensstandard als mit einem Mann ihres eigenen sozialen Status 31 Moral und Wertevorstellungen Bearbeiten Die Konkubine war ein Ersatz fur die fehlende Ehefrau in manchen Lebensphasen des romischen Mannes 8 Diese Zusammenlebensform beruhte auf Absicht Moral und Wertevorstellungen was zu Verwirrungen auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene fuhrte 32 Es konnte kompliziert werden die Art der Beziehung eindeutig festzustellen 33 Eine Konkubine unterschied sich von einer Ehefrau rein durch die Absicht des Mannes keine Ehe eingehen zu wollen und die Konkubine als coniunx Gatte zu betrachten Der anhaltende Wille den Partner als coniunx zu betrachten wurden von Juristen als affectio maritalis eheliche Haltung definiert 34 Falls der Mann seine Absicht im Hinblick auf die Beziehung anderte konnte das Konkubinat in eine Ehe ubergehen vorausgesetzt dass keine rechtlichen Disqualifikationen vorlagen 32 Es ist davon auszugehen dass die erwunschten Tugenden der Ehefrau direkt ubertragbar auf die Konkubine waren Die Frau hatte bescheiden rechtschaffen einfach gut tuchtig zuverlassig klug gehorsam liebevoll treu keusch und schamhaft zu sein 35 Die Konkubine stellte somit einen Teil eines funktionierenden Systems dar und muss sich in der quasi Rolle der Ehefrau befunden haben ohne auf deren Rechte zuruckgreifen zu konnen Siehe auch Ehe im Romischen Reich KonkubinatKonkubinat im christlichen Kulturkreis BearbeitenWortbedeutung im katholischen Kirchenrecht Bearbeiten Nach katholischem Kirchenrecht galten Ehen die im Geltungsbereich des Tridentinischen Konzils und des damit zusammenhangenden Eheschliessungsrechts nicht vor dem zustandigen katholischen Pfarrer geschlossen wurden noch bis ins 20 Jahrhundert als Konkubinat Dies galt fur Ehen zwischen Evangelischen die vor einem evangelischen Pfarrer geschlossen wurden ebenso wie fur blosse Zivilehen Fur bestimmte Gebiete wurde jedoch die verbindliche Wirkung des tridentinischen Dekrets fur protestantische Ehen ausgesetzt zuerst durch eine papstliche Konstitution von Benedikt XIV vom 4 November 1741 Benedictina so dass die evangelische Ehe dort nicht als Konkubinat angesehen werden konnte Wortbedeutung in Deutschland und Osterreich Bearbeiten In Deutschland und Osterreich werden die Begriffe Konkubinat und Konkubine heute vorwiegend auf nichteheliche Partnerschaften in fruheren Epochen bezogen Nicht selten wurden diese Beziehungen die in vielen Fallen auf mangelnden Eheschliessungsmoglichkeiten wie fehlenden Heiratslizenzen beruhten strafrechtlich verfolgt Beispielsweise bedrohte der mit Konkubinat uberschriebene Artikel 95 des Bayerischen Polizeistrafgesetzbuchs von 1862 das bis 1871 in Kraft blieb Personen welche in fortgesetzter ausserehelicher Geschlechtsverbindung in einer Wohnung zusammenleben mit einer Geldstrafe bis zu 25 Gulden oder Arrest bis zu 8 Tagen und ordnete die Trennung der Partner an 36 Das Bayerische Polizeistrafgesetzbuch von 1872 enthielt zunachst keine Bestimmung gegen das Konkubinat es wurde allerdings 1882 durch Einfugung des Art 50a wieder unter Strafe gestellt Geldstrafe oder Haft bis zu 8 Tage im Wiederholungsfall bis zu sechs Wochen Das Bayerische Landesstraf und Verordnungsgesetz von 1957 als Nachfolger des Polizeistrafgesetzbuchs bedrohte das Konkubinat nach Art 25 mit Geldstrafe oder Haft bis zu zwei Wochen allerdings nur noch wenn es dadurch zu erheblichem offentlichen Argernis gekommen war Zum 1 September 1970 wurde die Strafbarkeit des Konkubinats in Bayern abgeschafft Heute werden eheahnliche Gemeinschaften im Allgemeinen nicht mehr als Konkubinat bezeichnet und man spricht statt von einer Konkubine von einer festen Freundin Lebensgefahrtin oder Lebens Partnerin Wortbedeutung in der Schweiz Bearbeiten Mitbedingt durch die spate Aufhebung der gleichnamigen Strafvorschriften hat in der Schweiz der Ausdruck Konkubinat die ehemals negativen oder ideologischen Konnotationen weitgehend verloren die im ubrigen deutschen Sprachraum erhalten geblieben sind Helvetismus Konkubinat wird hier als Synonym zu Begriffen wie Ehe ohne Trauschein wilde Ehe nichteheliche Lebensgemeinschaft konsensuale Lebensgemeinschaft oder eheahnliche Gemeinschaft verwendet Das Zusammenleben von zwei Personen unabhangig vom Geschlecht welche jedoch keinen Trauschein besitzen wird als Konkubinat bezeichnet sofern die betreffenden Personen nicht miteinander verwandt sind Im Konkubinat leben Menschen aller Altersgruppen mit oder ohne Kinder zusammen Personen welche in einem Konkubinat leben haben einen anderen juristischen und sozialen Schutz als ein verheiratetes Paar Mit einem Konkubinatsvertrag konnen Paare sich absichern 37 Voraussetzungen Wenn ein Paar ein eheahnliches Zusammenleben fuhrt ist dies ein Konkubinat Ein Vertrag ist nicht zwingend notwendig dieser kann aber bei einer Trennung Streitigkeiten vorbeugen denn er schafft beispielsweise Klarheit uber das Aufteilen der Finanzen Das Konkubinat kann jederzeit aufgelost werden 38 Bis vor einigen Jahren gab es in einigen Kantonen der Schweiz ein rechtlich festgesetztes Konkubinatsverbot das zum Beispiel im Kanton Zurich folgendermassen lautete Das Konkubinat ist untersagt Die Gemeinderate haben von Konkubinatsverhaltnissen dem Statthalteramt Kenntnis zu geben Dieses erlasst die erforderlichen Verfugungen zur Aufhebung des Verhaltnisses unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung wegen Ungehorsams Das Konkubinatsverbot wurde in der Schweiz erst in jungster Vergangenheit im Kanton Zurich 1972 im Kanton Wallis 1995 aufgehoben Fur das Konkubinat bestehen heute kaum gesetzliche Bestimmungen finanzielle Anspruche insbesondere betr Mietrecht werden nach den Regeln fur die einfache Gesellschaft Art 530 ff Obligationenrecht entschieden Durch Vertrag konnen die Konkubinatspartner die finanziellen Anspruche auch anders regeln solche Konkubinatsvertrage werden aber selten abgeschlossen Der letzte Kanton in dem das Konkubinatsverbot abgeschafft wurde war 1996 das Wallis 39 Verwandte Begriffe Bearbeiten Verwandte teilweise auch bedeutungsgleiche Bezeichnungen fur aussereheliche oder nicht vollgultige aber dauerhafte Beziehungen sind Kebse Matresse Kurtisane oder Hetare Die veraltete heute nur noch im Dialekt verwendete Bezeichnung Kebse auch Kebs oder Kebsweib bezog sich auf eine Zweit oder Nebenehe die Kebsehe wahrend Kennzeichen des Konkubinats gerade die fehlende Eheschliessung ist Eine Matresse war hingegen die offiziell anerkannte Geliebte eines absolutistischen Fursten und nahm an dessen Hof eine quasi offizielle gesellschaftliche Rolle ein Erst nach dem Ende des Absolutismus als die Funktion der Matresse am Hof weggefallen war kam es zu einer Bedeutungsannaherung der Bezeichnungen Konkubine und Matresse Grundsatzlich nicht auf Dauer angelegt wenn auch tatsachlich von gewisser Dauer waren die Verbindungen der Kurtisanen die im 16 bis 19 Jahrhundert in gesellschaftlich gehobener Stellung wechselnde Beziehungen pflegten Als Hetaren bezeichnet man bestimmte ebenfalls sozial anerkannte und gebildete Liebesdienerinnen der antiken Welt Konkubinat im Alten Testament BearbeitenIm alten Testament kommt der Begriff Pilegesch vor in den Lutherbibeln bis 1912 mit Kebsweib seitdem mit Nebenfrau wiedergegeben 40 41 Etymologisch ist der Begriff verwandt mit dem Altgriechischen pallakis pallakis das Wort fur Konkubine 42 43 44 Rechtlich waren die Pilegesch den regularen Ehefrauen untergeordnet 45 Nach der judischen Rechtsprechung im Babylonischen Talmud Sanhedrin 21a 46 besass eine Pilegesch keinen Heiratsvertrag und auch keine Heiratszeremonie Konkubinat im Islam BearbeitenKonkubinat als solcher Begriff kommt im Koran selbst nicht vor In verschiedenen muslimischen Jurisprudenzen ist in der Regel jeder aussereheliche Geschlechtsverkehr untersagt Hierbei gab es allerdings eine Ausnahme Eine sexuelle Beziehung eines mannlichen Muslims mit seiner Sklavin ist nach dem Koran Sure 23 6 47 und allgemeiner Rechtsauffassung gestattet auf Basis der Interpretationen des Begriffes Ma Malakat Aymanukum ما ملكت أيمانکم diejenigen unter eurer rechten Hand Andere Koran Exegeten widersprachen dieser Sicht jedoch vehement und merkten an dass das Konkubinat vom Koran ganzlich verboten wurde 48 49 50 Die jeweiligen Islamischen Rechtsschulen sprachen je nach Interpretation des besagten Verses unterschiedliche Rechtsprechungen aus Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Kein einziger Beleg der islamischen Rechtsschulen ist vorhanden Der sexuelle Verkehr wurde nicht allein zur Lustbefriedigung praktiziert sondern diente haufig dem Ziel dem Patron Nachkommen zu verschaffen Die Kinder welche durch den Herren der Sklavin gezeugt wurden waren frei und hatten den gleichen rechtlichen Status wie die Kinder einer seiner Ehefrauen z B als Erben Bei der Geburt eines freien Kindes erhielt die Konkubine den Status einer أم ولد umm walad Die Freiheit der Kinder einer Sklavin hing davon ab ob der Patron seine Vaterschaft anerkannte Die Nichtanerkennung war aber praktisch kaum realisierbar da der Patron den verbotenen sexuellen Kontakt seiner Sklavin zu einem anderen Mann beweisen musste Der rechtliche Status der Kinder einer umm walad war ein aussergewohnlicher Tatbestand denn in anderen Kulturen war die Freiheit der Kinder einer Sklavin meistens nicht garantiert romisches Recht Die Mutter eines freien Kindes zu sein bedeutete in jedem Fall eine Aufwertung des Status der Sklavin Solch ein Bedeutungsgewinn spiegelte sich auch in einem gehobenen rechtlichen Status der Sklavin wider denn nach der Geburt eines freien Kindes durfte sie nach einhelliger Rechtsmeinung nicht mehr verkauft oder verliehen werden und erhielt beim Tod ihres Herrn die Freiheit Diese Regelung hat sich nach Schacht EI umm walad nicht schon zu Lebzeiten Muhammads sondern erst unter dem Kalifen Umar durchgesetzt und ist durch die sich spater bildenden Rechtsschulen bestatigt worden Zu berucksichtigen ist aber dass auch ummahat walad sofern sie nicht schon vor dem Ableben des Patron freigelassen werden weiterhin Sklavinnen waren die keinerlei Sorgerecht fur ihre Kinder trugen und auf die der Patron weiterhin ein volles Zugriffsrecht hatte Welchen Status eine umm walad letztlich genoss hing in erster Linie von ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz ab Unter fruhabbasidischer Herrschaft war diese recht gross Einzelne Konkubinen genossen zu jener Zeit sogar mehr Freiheiten als freie Frauen Sie wurden z T beruhmt genossen grosse Anerkennung und fuhrten ein luxurioses Leben in Palasten und Gemachern mit eigenen Sklaven Die islamische Jurisprudenz verbot somit sexuelle Verfugungsgewalt auch wenn diese in der Regel fur den Herren einer Sklavin uneingeschrankt galt immer dann wenn es zu einem Kontakt mit einem Blutsverwandten gekommen ware bzw wenn ein Dritter ein sexuelles Anrecht auf die Sklavin hatte geltend machen konnen Siehe auch BearbeitenZeitehe Odaliske Winkelehe GewissenseheLiteratur BearbeitenGeza Alfoldy Romische Sozialgeschichte 4 durchges Aufl Stuttgart 2011 Alexander Demandt Geschichte der Spatantike Das romische Reich von Diocletian bis Justinian 284 565 n Chr 2 durchges Aufl Munchen 2008 Dorothee Dettinger Neues Leben in der Alten Welt Der Beitrag fruhchristlicher Schriften des spaten ersten Jahrhunderts zum Diskurs uber familiare Strukturen in der griechisch romischen Welt Arbeiten zur Bibel und ihre Geschichte Bd 59 Leipzig 2017 Raimund Friedl Konkubinat In Reallexikon fur Antike und Christentum Bd 21 Hiersemann Stuttgart 2006 ISBN 3 7772 0620 2 Sp 416 435 Raimund Friedl Der Konkubinat im 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Konkubinat 1895 S 26 Treggiari Roman Marriage 1991 S 52 a b Treggiari Roman Marriage 1991 S 56 Zablocki Jan Consensus Facit Nuptias In Sluzewska Zuzanna amp Urbanik Jakub Hgg Marriage Ideal Law Practice Proceedings of a Conference held in Memory of Henryk Kupiszewski The Journal of Juristic Papyrology Warsaw 2005 S 245 Treggiari Roman Marriage 1991 S 52 und 54 Dettinger Dorothee Neues Leben in der Alten Welt Der Beitrag fruhchristlicher Schriften des spaten ersten Jahrhunderts zum Diskurs uber familiare Strukturen in der griechisch romischen Welt Arbeiten zur Bibel und ihre Geschichte Bd 59 Leipzig 2017 S 92 f Artikel 95 BayPStGB online http www verlag fuchs ch http www ch ch konkubinat ch Anneliese Head Konig Konkubinat In Historisches Lexikon der Schweiz 10 September 2007 hls dhs dss ch The Oxford Handbook of Theology Sexuality and Genderherausgegeben von Adrian Thatche S 178 On the other hand a pilegesh may be in some cases part of a mans harem but is not one of his actual wives This category cover those instances in which such kings as David Solomon Saul and the Judge Gideon are specified as having both wives and concubines Louis M Epstein The Institution of Concubinage among the Jews S 153 Michael Lieb Milton and the culture of violence S 274 Cornell University Press Marc Lee Raphael Agendas for the study of Midrash in the twenty first century S 136 Dept of Religion Nicholas Clapp Sheba Through the Desert in Search of the Legendary Queen S 297 Ibid The Oxford Handbook of Theology Sexuality and Genderherausgegeben von Adrian Thatche S 179 Both wives and concubines could bear a man s children but Genesis 25 6 may indicate that the children of pilegesh may less likely inherit a man s property after his death Sanhedrin 21a Abgerufen im Jahr 2019 Rav Yehuda quotes Rav as explaining that nashim wives are properly married with ketuba marriage contract and kiddushin official marriage ceremony while pilagshim have neither ketuba nor kiddushin Koran Sure 23 6 Memento vom 13 Oktober 2013 im Internet Archive Mohammad Asad The Message of the Quran Surah 4 25 Kommentar 32 Ubersetzung Dieser Abschnitt legt eindeutig dar dass sexuelle Beziehungen mit der weiblichen Sklavin nur auf Basis der Heirat stattfinden konnen in dieser Hinsicht findet keine Unterscheidung zwischen ihnen Anm der Sklavin und der freien Frau statt folglich ist das Konkubinat ausgeschlossen This passage lays down in an unequivocal manner that sexual relations with female slaves are permitted only on the basis of marriage and that in this respect there is no difference between them and free women consequently concubinage is ruled out Mohammad Asad The Message of the Quran Surah 23 6 Commentary Lit or those whom their right hands possess aw ma malakat aymanuhum Most of the commentators assume unquestioningly that this relates to female slaves and that the particle aw or denotes a permissible alternative This conventional interpretation is in my opinion inadmissible inasmuch as it is based on the assumption that sexual intercourse with one s female slave is permitted without marriage an assumption which is contradicted by the Qur an itself see 4 3 24 25 and 24 32 with the corresponding notes Nor is this the only objection to the above mentioned interpretation Since the Qur an applies the term believers to men and women alike and since the term azwaj spouses too denotes both the male and the female partners in marriage there is no reason for attributing to the phrase aw ma malakat aymanuhum the meaning of their female slaves and since on the other hand it is out of the question that female and male slaves could have been referred to here it is obvious that this phrase does not relate to slaves at all but has the same meaning as in 4 24 namely those whom they rightfully possess through wedlock see note 26 on 4 24 with the significant difference that in the present context this expression relates to both husbands and wives who rightfully possess one another by virtue of marriage On the basis of this interpretation the particle aw which precedes this clause does not denote an alternative or but is rather in the nature of an explanatory amplification more or less analgous to the phrase in other words or that is thus giving to the whole sentence the meaning save with their spouses that is those whom they rightfully possess through wedlock etc Cf a similar construction 25 62 for him who has the will to take thought that is lit or has the will to be grateful Mustafa Islamoglu Kuran Meali Sure 23 6 Kommentar Normdaten Sachbegriff GND 4032143 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konkubinat amp oldid 238190492