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Der Codex Iuris Canonici CIC lateinisch fur Kodex des kanonischen Rechtes ist das Gesetzbuch des Kirchenrechts der romisch katholischen Kirche fur die lateinische Kirche Die aktuelle Version ist der von Papst Johannes Paul II promulgierte Codex Iuris Canonici 1983 mit den unten aufgefuhrten Erganzungen 1 Fur Deutschland gibt es eine offizielle Ubersetzung der Deutschen Bischofskonferenz Die aktuelle Ausgabe ockerfarben gebunden ist von 2021 2 und wird mit den bisherigen Erganzungen und Anderungen sowie den bis dahin erfolgten Entscheiden der PCLT herausgegeben Fur die katholischen Ostkirchen existiert ein eigenes Gesetzbuch der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium CCEO Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Codex Iuris Canonici 1917 3 Codex Iuris Canonici 1983 3 1 Entstehungsgeschichte 3 2 Reformgesetz 3 3 Geltungsbereich 3 4 Gliederung 3 4 1 Bucher 3 4 2 Canones 3 5 Allgemeine Normen I Buch cc 1 203 3 5 1 Rechtsquellen cc 7 34 94 f 3 5 2 Verwaltungshandeln cc 35 93 3 5 3 Personenrecht cc 96 123 3 5 4 Kirchenamter cc 145 196 3 6 Das Volk Gottes II Buch cc 204 746 3 6 1 Die Katholische Kirche c 204 3 6 2 Die Glaubigen cc 204 229 3 6 3 Hierarchische Verfassung der Kirche cc 330 572 3 6 3 1 Die hochste Autoritat der Kirche cc 330 367 3 6 3 2 Teilkirchen und ihre Verbande cc 368 572 3 6 3 3 Innere Ordnung der Teilkirchenverbande cc 460 572 3 6 4 Lebensgemeinschaften der evangelischen Rate cc 573 746 3 7 Der Verkundigungsdienst der Kirche III Buch cc 747 833 3 7 1 Merkmale der kirchlichen Verkundigung cc 747 748 3 7 2 Die Lehrautoritat der Kirche cc 749 755 3 7 3 Die Predigt cc 762 772 3 7 4 Katholische Erziehung cc 793 821 3 8 Heiligungsdienst der Kirche IV Buch cc 834 1253 3 8 1 Sakramente 3 8 2 Sonstige gottesdienstliche Handlungen cc 1166 1204 3 8 3 Heilige Orte und Zeiten cc 1205 1253 3 9 Strafrecht VI Buch cc 1311 1399 3 10 Prozesse VII Buch cc 1400 1752 3 11 Anderungen seit 1983 3 11 1 Ausdruckliche Anderungen 3 11 2 Nicht ausdruckliche Anderungen 4 Ausgaben 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHistorische Entwicklung BearbeitenIm ersten Jahrtausend bestand kein einheitliches Kirchenrecht sondern zunachst nur die lokalen Regelungen der Ortskirchen Ab dem 2 oder 3 Jahrhundert gewannen Kirchenordnungen weitere Verbreitung Dazu kamen die Bibel Beschlusse von Konzilien vor allem der okumenischen Konzilien und in der Westkirche papstliche Dekretalen als uberdiozesan verbreitete Normen Ab dem 5 Jahrhundert wurden diese unterschiedlichen Rechtsquellen in kanonischen Sammlungen zusammengestellt die unterschiedlich weite Verbreitung hatten Die fur die Westkirche wichtigsten Sammlungen des Mittelalters waren das Decretum Gratiani ca 1140 und der Liber Extra 1234 Die ordentliche Gerichtsbarkeit lag bei den Ortsbischofen das Prozessrecht war teilweise vom romischen Recht beeinflusst Das kirchliche Gericht hatte weitreichende Zustandigkeiten unter anderem fur alle Prozesse in denen mindestens eine Partei dem Klerus angehorte und fur die meisten Fragen des Eherechts Im fruhen und hohen Mittelalter wurde das kanonische Recht uberwiegend von Praktikern Bischofe Abte weiterentwickelt erst im 12 Jahrhundert wurde es zu einer akademischen Disziplin an den entstehenden Universitaten vor allem in Bologna Diese Kirchengerichten hatten weitreichende Zustandigkeiten Aus diesen Zustandigkeiten bildeten sich zahlreiche Teilgebiete des kanonischen Rechtes und aufgrund dieser Praxisbezogenheit und des Umstandes dass es nicht von Akademikern ausgearbeitet wurde galt das kanonische Recht als weniger abstrakt Nach der Einschatzung von Harold Berman orientierte sich das Recht zu dieser Zeit an den Anforderungen des Prozess Nach Gratian entwickelte sich das kanonische Recht mehr zu einer von Akademikern beeinflussten Rechtsordnung 3 Das Decretum Gratiani der Liber Extra und vier weitere Kompilationen bildeten zusammen das Corpus Iuris Canonici In seiner uberarbeitete Fassung von 1582 war es bis 1917 der Kern des in der katholischen Kirche geltenden Kirchenrechts Problem dieses Rechtes war dass es stets nur dort galt wo es promulgiert wurde Teilweise gab es in verschiedenen Gegenden der Welt sogar Gesetze die gegensatzlich waren Dies anderte sich erst mit dem Erscheinen des Codex Iuris Canonici der universelle Gultigkeit hatte 4 Codex Iuris Canonici 1917 Bearbeiten Eine Ausgabe des CIC 1917Das Erste Vatikanische Konzil regte die Schaffung eines einzigen einheitlichen katholischen Gesetzbuches an welches von Papst Pius X 1904 bei der durch ihn gebildeten Papstlichen Kommission fur Kodifizierung des Kanonischen Rechts in Auftrag gegeben und massgeblich von Kardinal Pietro Gasparri erarbeitet wurde Papst Benedikt XV promulgierte dieses zentralisierende Rechtsbuch mit der ersten Kodifikation des lateinischen Kirchenrechts mit der Konstitution Providentissima Mater am 27 Mai 1917 Pfingsten In Kraft trat der CIC zum Pfingstfest des Folgejahres am 19 Mai 1918 Aufgabe des CIC 1917 war vor allem die Sammlung und die Systematisierung des kanonischen Rechts 5 Bis auf zwei kleine Streichungen wurde am CIC 1917 bis zum CIC 1983 nichts geandert Untergeordnete Gesetze wurden zumeist in der Acta Apostolicae Sedis veroffentlicht und privat in Ochoa Leges Ecclesiae post Codicem iuris canonici editae gesammelt Die als Romischer Zentralismus kritisierte Starkung der papstlichen Rechtszustandigkeiten wurde vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen papstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben Bischofsweihen beispielsweise durfen seither nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen So stellt der Papst in der Bulle zur Promulgation des CIC 1917 klar dass es viele Gesetze gibt die dermassen unubersichtlich sind dass die Schaffung eines gesamtgultigen Rechtes fur die katholische Kirche unumganglich ist 4 Der CIC 1917 erwies sich alsbald als erganzungsbedurftig So wurde in den Konkordaten mit Preussen und mit Baden vom alleinigen Bischofsernennungsrecht des Papstes Abstand genommen Mit der Zeit erwies sich das kanonische Recht ahnlich zerstreut wie vor der Kodifizierung des CIC 1917 6 Codex Iuris Canonici 1983 BearbeitenEntstehungsgeschichte Bearbeiten Die Reform erfolgte von einer durch das Zweite Vatikanische Konzil eingesetzten Kommission die Codex Reform Kommission die spater in die Kommission zur authentischen Interpretation der Gesetzestexte bzw in den Rat fur die Gesetzestexte PCLT ubergegangen ist Sie erarbeitete als Experten Kommission aus der ganzen Welt von 1965 bis 1982 die Anderungen des CIC 1917 Ursprunglich wollte man eine Zweiteilung des Rechtes in eine Art Verfassungsrecht Lex ecclesiae fondamentalis wo wichtige Dinge z B Glaubenswahrheiten gesammelt werden sollten und einer Erganzung die unwichtigere Dinge z B die Aufbewahrung des Tabernakelschlussels in der Sakristei Allerdings wurde das Projekt LEF wieder aufgegeben und die Inhalte der LEF 1981 in den CIC wieder eingearbeitet 7 Die aktuelle Fassung des Codex wurde am 25 Januar 1983 von Papst Johannes Paul II mit der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges promulgiert und ist seit dem ersten Adventssonntag desselben Jahres in Kraft Der Codex von 1983 loste damit den Vorganger von 1917 ab Reformgesetz Bearbeiten Das CIC 1983 ist als Reformgesetz konzipiert das die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils umsetzen soll Genannt wird in diesem Zusammenhang 8 die Kirche als Volk Gottes die Dienstfunktion der Hierarchie die communio Gemeinschaft zwischen den Teilkirchen und der Gesamtkirche die Kollegialitat zwischen Papst und Bischofen die Teilhabe aller Glaubigen am sogenannten dreifachen Amt Christi d h an seinem priesterlichen prophetischen und koniglichen Amt die Hinwendung zum Okumenismus die Starkung des Subsidiaritatsprinzips mit der Konsequenz einer Dezentralisierung Geltungsbereich Bearbeiten Die romisch katholische Kirche gliedert sich in die lateinische Kirche Ecclesia latina Westkirche und in derzeit 23 sogenannte katholische Ostkirchen Ecclesiae catholicae orientales Wahrend der Codex Iuris Canonici CIC von 1917 an noch fur die gesamte katholische Kirche als das kirchliche Gesetzbuch galt wirkt der neue CIC von 1983 an gemass can 1 nur noch in der lateinischen Kirche Westkirche Die katholischen Ostkirchen haben im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium CCEO von 1990 ein eigenes Kirchenrecht erhalten Hochste Autoritat fur die romisch katholische Kirche ist der Papst der als Bischof von Rom sowohl Bischof eines einzelnen Bistums als auch Oberhaupt der Gesamtkirche ist Die katholischen Ostkirchen erkennen aber den Jurisdiktionsprimat des Papstes als Bischof von Rom an und stehen untereinander sowie mit der lateinischen Kirche in Glaubens Gebets und Sakramentengemeinschaft 9 Die rein kirchlichen Gesetze des CIC gelten nach c 11 nur fur die in der katholischen Kirche Getauften oder Aufgenommenen die Vernunftgebrauch haben und wenn nicht etwas anderes bestimmt ist die das siebente Lebensjahr vollendet haben Gliederung Bearbeiten Bucher Bearbeiten Der CIC gliedert sich in sieben Bucher lat libri 10 Allgemeine Normen Grundlegende Definitionen ohne die ein Rechtswerk nicht auskommt so etwa die Gesetzesdefinition oder die Vorschriften fur die Ubertragung von Kirchenamtern Volk Gottes Rechte und Pflichten aller Glaubigen die Kirchenverfassung Aufgaben und Rechte des Papstes der Diozesanbischofe die innere Ordnung der Teilkirchen z B die Aufteilung in Pfarreien und Dekanate die Rechtsstellung der Ordensgemeinschaften und der anderen Formen des geweihten Lebens Verkundigungsdienst der Kirche Hierunter fallen Predigt und Katechese katholisches Schul und Hochschulwesen Religionsunterricht und Bucherzensur Heiligungsdienst der Kirche Sakramente sonstige gottesdienstliche Handlungen z B Sakramentalien sowie Heilige Orte und Zeiten Das kirchliche Vermogensrecht Verwaltungsvorschriften zu Geld und Sachwerten der Kirche Das kirchliche Strafrecht Insbesondere kirchenspezifische Straftaten wie etwa Sakramentensimulation oder Gehorsamsverweigerung werden hier behandelt Prozesse Neben den Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen im Allgemeinen finden sich hier Regelungen sowohl fur das regulare und fast nie vorkommende Streitverfahren uber besondere Arten von Verfahren wie z B das Ehenichtigkeitsverfahren in Deutschland das haufigste Verfahren an kirchlichen Gerichten bis hin zum Verfahren zur Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern Die sieben Bucher sind unterschiedlich unterteilt in Teile partes Sektionen sectiones Titel tituli Kapitel capita und Artikel articula 10 Canones Bearbeiten Ein einzelner Rechtssatz des CIC ist ein Canon Der CIC enthalt 1752 Canones Der Ausdruck Canon wird mit can oder mit c abgekurzt der Plural Canones mit cann bzw mit cc Der Ausdruck hat eine lange kirchengeschichtliche Tradition Hauptartikel Kanon Kirchenrecht Teilweise wird in der deutschsprachigen Literatur die Abkurzung nur fur den CIC 1983 die Abkurzung can fur den alteren CIC 1917 verwendet Ein Canon kann unterteilt sein in Paragraphen und weiter in Nummern Beispielsweise behandeln die Canones 124 128 Rechtshandlungen Zwei dieser Canones 124 und 125 sind in jeweils zwei Paragraphen unterteilt Canon 127 ist in drei Paragraphen unterteilt wobei der zweite Paragraph zwei Nummern enthalt 11 Allgemeine Normen I Buch cc 1 203 Bearbeiten Rechtsquellen cc 7 34 94 f Bearbeiten Gottliches Recht rein kirchliches RechtNach der katholischen Rechtsnormenlehre ist zwischen dem gottlichen Recht ius divinum und dem menschlichen Recht im Sinne von rein kirchlichem Recht ius mere ecclesiasticum zu unterscheiden Rein kirchliches Recht das gottlichem Recht widerspricht ist unwirksam Beim gottlichen Recht unterscheidet man nach dem Erkenntnisgrund das Naturrecht Schopfung Vernunft und das positive gottliche Recht Offenbarungsrecht Beim rein kirchlichen Recht unterscheidet man schriftliches Recht und Gewohnheitsrecht 12 Schriftliche RechtsquellenBei den schriftlichen Rechtsnormen unterscheidet der CIC Rechtsnormen die einer Gemeinschaft von der zustandigen Autoritat gegeben werdenals selbstandige Rechtsnormen leges Gesetze cc 7 22 als den Gesetzen untergeordnete Rechtsnormen an alle gerichtet decreta generalia Ausfuhrungsverordnungen 13 allgemeine Ausfuhrungsdekrete cc 31 33 an die Verwaltungsorgane gerichtet instructiones Instruktionen c 34 dd dd Rechtsnormen die eine Personen oder Sachgesamtheit sich selbst gibt statuta Statuten autonomes Satzungsrecht 13 c 94 Verwaltungshandeln cc 35 93 Bearbeiten Verwaltungshandeln im Sinne des CIC meint rechtlich relevantes Handeln bei der Leitung der Kirche und ist in den cc 35 93 geregelt Personenrecht cc 96 123 Bearbeiten Der CIC kennt physische cc 96 112 und juristische Personen cc 113 123 Das Personenrecht der Kirche und eines Staates kann unterschiedlich sein Eine juristische Person kirchlichen Rechts muss nicht eine juristische Person staatlichen Rechts sein und umgekehrt Kirchenamter cc 145 196 Bearbeiten Ein Kirchenamt lat officium ecclesiasticum ist jedweder Dienst der durch gottliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient c 145 1 Zum Begriff des Kirchenamtes gehort weder eine Beteiligung an der Weihe oder Leitungsgewalt noch die Ausubung durch einen Kleriker noch die hauptamtliche Ausubung 14 Das Volk Gottes II Buch cc 204 746 Bearbeiten Die Katholische Kirche c 204 Bearbeiten Die Kirche Ecclesia ist die Gesamtheit derjenigen die durch die Taufe Christus eingegliedert und damit zum Volk Gottes geworden sind c 204 1 CIC Diese Kirche ist in der Welt als Gesellschaft verfasst und in der katholischen Kirche verwirklicht subsistit die durch den Nachfolger Petri und den Bischofen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird c 204 2 CIC Gemeinschaften denen die nichtkatholischen Christen angehoren werden als Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften bezeichnet Im CIC nicht naher definiert ist das Unterscheidungskriterium nach Dominus Iesus der gultige Episkopat und die ursprungliche und vollstandige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums Die Glaubigen cc 204 229 Bearbeiten Voll in die Kirche eingegliedert sind die Getauften die mit der Kirche durch die Bande des Glaubensbekenntnisses der Sakramente und der kirchlichen Leitung verbunden sind c 205 CIC Nicht vollberechtigte Glaubige sind diejenigen Katholiken bei denen ein Band zerrissen ist weil sie den Glauben ganz Apostat oder teilweise Haretiker oder die Unterordnung unter den Papst oder mit den ihm unterstehenden Glaubigen ablehnen Schismatiker c 751 CIC oder der Exkommunikation einem Interdikt unterliegen cc 1331 f bzw hartnackig in einer offenkundigen schweren Sunde verharren und deshalb nicht zu den Sakramenten zugelassen werden durfen cc 915 1007 15 Wer einmal katholisch geworden ist wird von der katholischen Kirche zeitlebens als zugehorig angesehen Ein Kirchenaustritt im strengen Sinne ist nicht moglich semel catholicus semper catholicus In besonders enger Beziehung zur Kirche stehen die Katechumenen c 206 KlerikerIn der Kirche gibt es unter den Glaubigen kraft gottlicher Weisung geistliche Amtstrager die Kleriker genannt und von den Laien laici abgegrenzt werden c 207 1 CIC Der Eintritt in den Klerikerstand geschieht frei c 219 erst durch die Diakonenweihe c 266 1 2 CIC Das einmal empfangene Weihesakrament kann nicht ruckgangig gemacht werden cc 290 845 1 CIC Ein Kleriker kann jedoch aus dem Klerikerstand entlassen cc 290 292 und auch wieder aufgenommen werden c 293 CIC LaienDer CIC verwendet den Ausdruck Laie mehrdeutig In 207 2 CIC wird er definiert als Glaubiger der nicht Kleriker ist Danach sind Ordensleute die nicht Kleriker sind Laien In c 463 2 CIC werden Ordensleute aber aus dem Laienbegriff ausgenommen Im Katalog der Rechte und Pflichten der Laien cc 224 231 CIC wird von Laien im Sinne von Glaubigen denen der Weltcharakter besonders zu eigen ist ausgegangen Evangelische RateNach c 207 2 CIC kann es unter den Klerikern und den Nichtklerikern Glaubige geben die sich zu den evangelischen Raten durch Gelubde oder andere heilige Bindungen verpflichten und damit Gott weihen Kataloge von Pflichten und RechtenDer CIC enthalt vier Kataloge von Rechten und Pflichten aller Glaubigen cc 208 223 und der Laien cc 224 331 der Kleriker cc 273 289 der Mitglieder eines Ordensinstituts cc 662 672 Dies ist kirchenrechtsgeschichtlich neu Als Vorbild dienten die Grundrechtskataloge staatlicher Verfassungen U a postuliert c 208 die allgemeine Gleichheit aller Glaubigen PersonalpralaturenIn cc 294 297 sind die Personalpralaturen geregelt Vereine von Glaubigen cc 298 329 Die cc 298 329 enthalten allgemeine Vorschriften fur kanonisch anerkannte private und offentliche Vereine Fur die Lebensgemeinschaften der evangelischen Rate enthalten die cc 573 746 besondere Vorschriften Hierarchische Verfassung der Kirche cc 330 572 Bearbeiten Der II Teil des II Buches cc 330 572 ist in 2 Sektionen gegliedert Die hochste Autoritat der Kirche cc 330 367 und die Teilkirchen und ihre Verbande cc 368 572 Die hochste Autoritat der Kirche cc 330 367 Bearbeiten AllgemeinesWie Petrus und die Apostel sind der Nachfolger des Petrus und die Bischofe als Nachfolger der Apostel untereinander verbunden c 330 Dies nach der Weisung des Herrn d h kraft gottlichen Rechts c 330 Der Papst und das Bischofskollegium haben damit die hochste Autoritat in der Kirche inne Damit steht weder das Bischofskollegium uber dem Papst a A Konziliarismus noch steht der Papst ausserhalb des Bischofskollegiums Der PapstDer Inhaber des Amtes des Bischofs von Rom der Papst gilt als Haupt des Bischofskollegiums der uber hochste volle unmittelbare und universale ordentliche Gewalt verfugt c 331 CIC Papst wird wer in rechtmassig erfolgter Wahl gewahlt wird zum Bischof geweiht ist wird und die Wahl annimmt c 332 1 CIC Auf das Papstamt kann verzichtet werden 332 2 CIC Das Papstamt verliert man durch Verlust des Klerikeramtes nach c 194 CIC Glaubensabfall Eheschliessung Das BischofskollegiumDas Bischofskollegium meint die Gesamtheit der aus dem Papst und den mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischofen 16 Es hat ebenso wie der Papst allein die hochste und volle Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche c 336 CIC Beschlusse des Bischofskollegiums bedurfen der Bestatigung durch den Papst c 341 CIC Das Bischofskollegium handelt in feierlicher Weise auf einem Okumenischem Konzil c 337 1 CIC oder bislang nur theoretisch anderweitig durch eine vereinte Amtshandlung c 337 2 CIC Dem Papst zugeordnete OrganeDem Papst sind vier Arten standiger Organe und Amtstrager zugeordnet die Bischofssynode cc 342 348 CIC als Beratungsorgan das Kardinalskollegium cc 349 359 CIC als Wahl und Beratungsgremium die Romische Kurie c 360 CIC als papstliche Behorde exekutiver und judikativer Art unter dem Ausdruck Heiliger Stuhl wird der Papst mitsamt der Romischen Kurie verstanden c 361 CIC Gesandte des Papstes cc 362 367 CIC in der Regel Nuntius genannt Teilkirchen und ihre Verbande cc 368 572 Bearbeiten Teilkirchen cc 368 374 Nach c 368 besteht die katholische Kirche in und aus Teilkirchen Partikularkirchen lat ecclesiae particulares Der Begriff wird nicht naher definiert Prototyp ist das Bistum synonym mit Diozese lat dioecesis in den Ostkirchen Eparchie genannt Die BischofeBischofe allgemein cc 375 380 Das Bischofsamt wird auf gottlichem Recht beruhend angesehen ein Bischof als Nachfolger der Apostel c 375 1 Bischofe denen eine Diozese anvertraut ist werden Diozesanbischof andere Titularbischof genannt c 376 Der Diozesanbischof cc 381 402 Der Diozesanbischof hat in seinem Bistum die volle Leitungsgewalt Manche Entscheidungen z B Befreiung vom Zolibat sind dem Apostolischen Stuhl vorbehalten Im Verhaltnis zur Bischofskonferenz besteht eine konkurrierende Zustandigkeit c 135 2 Die Vollmacht zur authentischen Verkundigung c 753 sowie die Gesetzgebung c 135 2 ist hochstpersonlich die ausfuhrende und richterliche Gewalt kann delegiert werden Bischofskoadjutoren und Auxiliarbischofe Weihbischofe cc 403 411 In den cc 403 411 sind die Bischofskoadjutoren und die Auxiliarbischofe in Deutschland Weihbischofe genannt geregelt Behinderung und Vakanz des bischoflichen Stuhls cc 412 430 Von einer Behinderung wird gesprochen wenn der Diozesanbischof nicht einmal schriftlich in der Lage ist mit den Diozesanen in Verbindung zu treten c 412 Fur den Fall einer Vakanz werden in den cc 416 430 Regelungen getroffen Teilkirchenverbande cc 431 459 Als Teilkirchenverbande geregelt sind die Kirchenprovinzen cc 431 438 die seit dem 4 Jahrhundert nachweisbar sind Das Hauptbistum einer Kirchenprovinz heisst Metropolitanbistum sein Diozesanbischof Metropolit cc 435 438 die ubrigen Suffraganbistumer deren Bischofe Suffraganbischofe die Partikularkonzilien cc 439 446 die Bischofskonferenzen cc 447 459 Innere Ordnung der Teilkirchenverbande cc 460 572 Bearbeiten Im CIC sind verschiedene Formen teils verpflichtender teils freigestellter Versammlungen und Gremien vorgesehen eine Diozesansynode cc 460 468 fakultativ der Priesterrat cc 495 501 zwingend das Konsultorenkollegium c 502 zwingend in Deutschland Osterreich und in der Schweiz z T sind dessen Aufgaben dem Domkapitel ubertragen 17 ein Kanonikerkapitel cc 503 510 ist eine Gemeinschaft von Priestern deren Aufgabe es ist die Gottesdienste in der Kathedral bzw Kollegiatkirche durchzufuhren sowie weitere Aufgaben die ihm unter anderem vom Diozesanbischof ubertragen werden c 503 Das Kanonikerkapitel eines Bistums heisst Kathedralkapitel und wird haufig Domkapitel in Erzbistumern auch Metropolitankapitel genannt In Deutschland Osterreich und in einigen Bistumern der Schweiz fungiert das Domkapitel als Konsultorenkollegium im Sinne des c 502 ein Diozesan Pastoralrat cc 511 514 freigestellt Vom CIC nicht genannt sind u a Diozesanrat der Katholiken Kirchensteuerrat DiakonenratAusfuhrlich geregelt sind die Pfarreien Pfarrer und Pfarrvikare cc 515 552 das Dekanat mit dem Dechanten cc 553 555 Kirchenrektoren cc 556 563 und Kaplane cc 564 572 Lebensgemeinschaften der evangelischen Rate cc 573 746 Bearbeiten Teil III des II Buches regelt die Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens Einen Oberbegriff nennt das CIC nicht Vorgeschlagen werden die Ausdrucke Lebensgemeinschaften der evangelischen Rate oder kanonische Lebensverbande 18 Im Vordergrund stehen die Institute des geweihten Lebens worunter Ordensinstitute cc 607 609 und Sakularinstitute cc 710 730 gefasst werden Vorangestellt sind allgemeine Vorschriften cc 573 606 Daneben erfahren die Gesellschaften des apostolischen Lebens eine Regelung cc 731 746 Der Verkundigungsdienst der Kirche III Buch cc 747 833 Bearbeiten Merkmale der kirchlichen Verkundigung cc 747 748 Bearbeiten Der Verkundigungsdienst der Kirche munus docendi ist Teilhabe der Kirche an der Sendung Jesu Christ und umfasst die Wahrheiten des Glaubens c 747 1 wie die sittlichen Grundsatze uber die soziale Ordnung c 747 2 Dies kommt auch jedem Glaubigen kraft Taufe und Firmung zu c 211 private Verkundigung Die Anwendung von Zwang bei der Verkundigung ist verboten c 748 2 Jeder Mensch ist aber verpflichtet nach der Wahrheit zu suchen und an der erkannten Wahrheit festzuhalten c 748 1 Die Lehrautoritat der Kirche cc 749 755 Bearbeiten Neben der privaten Verkundigung eines jeden Glaubigen steht die amtliche Verkundigung der Kirche im Namen der Kirche Diese erfolgt hoheitlich wenn sie als Lehramt magisterium mit dem Anspruch der Verbindlichkeit auftritt ansonsten nicht hoheitlich Bei der hoheitlichen Verkundigung ist zu unterscheiden das authentische Lehramt ohne Unfehlbarkeitsanspruch cc 752 753 und das sogenannte unfehlbare Lehramt sei es in Form einer Lehre als von Gott geoffenbart c 750 1 oder in Form einer als endgultig anzunehmende Lehre c 750 2 n F Die Predigt cc 762 772 Bearbeiten Das Recht zur Predigt steht den Bischofen uberall c 763 und den Priestern und Diakonen mit vermuteter Zustimmung des Kirchenrektors c 764 Ordensleuten in ihren Kirchen nach dem Ordensrecht c 765 zu Die Homilie in der Feier der Heiligen Messe ist dem Kleriker vorbehalten c 767 1 und an Sonn und gebotenen Feiertagen verpflichtend c 767 2 zu halten Zur Predigt in einer Kirche oder Kapelle konnen nach Massgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz auch Laien ausserhalb der Liturgie c 767 1 zugelassen werden c 766 Nach der Gesetzesempfehlung der deutschen Bischofskonferenz erfolgt die Beauftragung eines Laien fur einzelne Anlasse durch den Pfarrer ansonsten auf Vorschlag des Pfarrers durch den Ortsordinarius Nach einem Allgemeinen Dekret der Osterreichischen Bischofskonferenz nur durch den Diozesanbischof auf Vorschlag des Pfarrers 19 Katholische Erziehung cc 793 821 Bearbeiten Neben allgemeinen Normen cc 793 795 wird die katholische Erziehung in und durch Schulen cc 796 806 und in Hochschulen cc 807 821 geregelt Heiligungsdienst der Kirche IV Buch cc 834 1253 Bearbeiten Sakramente Bearbeiten Taufe cc 849 878 Firmung cc 879 896 Heiligste Eucharistie cc 897 958 Sakrament der Busse cc 959 997 Sakrament der Krankensalbung cc 998 1007 Weihesakrament cc 1008 1054 Ehe cc 1055 1165 Sonstige gottesdienstliche Handlungen cc 1166 1204 Bearbeiten Sakramentalien cc 1166 1172 Stundengebet cc 1173 1175 Kirchliches Begrabnis 1176 1185 Heiligen Bilder und Reliquienverehrung cc 1186 1190 Gelubde und Eid cc 1191 1190 Heilige Orte und Zeiten cc 1205 1253 Bearbeiten Heilige Orte cc 1205 1243 Kirchen cc 1214 1222 Kapellen und Privatkapellen cc 1223 1229 Heiligtumer cc 1230 1234 Altare cc 1235 1239 Friedhofe cc 1240 1243 Heilige Zeiten cc 1244 1253 Feiertage cc 1246 1248 Busstage cc 1249 1253 Strafrecht VI Buch cc 1311 1399 Bearbeiten Die STRAFBESTIMMUNGEN IN DER KIRCHE sind Teil des weltweiten katholischen Kirchenrechts universales Kirchenrecht im Codex Iuris Canonici CIC von 1983 In den einzelnen Landern bzw Diozesen konnen die Bischofe aber auch Spezialgesetze in Kraft setzen sogenanntes Partikularrecht Anders als staatliche Gerichte kann ein Kirchengericht keine Haftstrafen verhangen Verhangt werden Beugestrafen die nach Reue und Umkehr des Taters wieder aufgehoben werden mussen Hochststrafe ist hier die Exkommunikation also der Verlust aller Rechte und Amter in der Kirche nicht der Mitgliedschaft Ferner gibt es Suhnestrafen die zeitlich befristet oder dauerhaft verhangt werden konnen Bei Geistlichen ist die Hochststrafe die unwiderrufliche Entlassung aus dem Klerikerstand 20 Nach jahrelanger Vorbereitung wurde das VI Buch des CIC vollstandig uberarbeitet Das neue kirchliche Strafrecht 21 trat am 8 Dezember 2021 in Kraft 22 Es sieht aufgrund vielfach geausserter Kritik vor Missbrauchsfalle konsequenter als bisher zu sanktionieren 23 24 Erstmals wird dazu der sexuelle Missbrauch von Minderjahrigen benannt als eine Straftat gegen Leben Wurde und Freiheit des Menschen und nicht mehr als Verstoss gegen den Zolibat also die Pflicht der Priester zum ehelosen Leben Missbrauch steht nun im selben Kapitel wie Mord Vergewaltigung und Abtreibung Die Hochststrafe fur Geistliche bleibt die Entlassung aus dem Klerikerstand Neu ist dass auch kirchliche Angestellte oder Laien in Ehrenamtern wegen Missbrauchs kirchenrechtlich bestraft werden konnen 20 Auch wird die bisherige untergesetzliche Regelung 25 wonach eine Frauenordination zu einer automatischen Exkommunikation fuhrt nunmehr in can 1379 CIC kodifiziert was bereits vor Inkrafttreten heftig kritisiert wurde 26 Prozesse VII Buch cc 1400 1752 Bearbeiten Die Nichtjudizierbarkeit des Papstes c 1404 Prozessabwesenheit cc 1592 1595 Anderungen seit 1983 Bearbeiten Der CIC ist ein papstliches Gesetz Anderungen konnen nur durch den Papst oder mit seiner Bevollmachtigung vorgenommen werden Bei den Anderungen des CIC ist zwischen ausdrucklichen Anderungen im Wortlaut und nicht ausdrucklichen Anderungen in der Sache durch Anderungen der Sachlage bzw durch abweichende anderweitige Regelungen zu unterscheiden Ausdruckliche Anderungen Bearbeiten Seit seiner Inkraftsetzung haben drei Papste Anderungen am Codex Iuris Canonici erlassen Johannes Paul II Papst Johannes Paul II anderte mit dem Motu proprio Ad tuendam fidem von 1998 zwei Canones des CIC und entsprechende Stellen im orientalischen Kirchenrecht Die ursprungliche Fassung des CIC unterschied nur zwei Stufen des verbindlichen Lehramtes die vom Lehramt als unfehlbar vorgelegten Inhalte der Offenbarung c 750 alt und das authentische Lehramt das verbindlich aber nicht als definitiv verpflichtend vorgelegt wird Als dritte mittlere Stufe wurden durch c 750 2 n F aufgenommen Lehren die als endgultig anzunehmen sind auch wenn sie nicht als Gegenstand der gottlichen Offenbarung gekennzeichnet werden Can 750 2 lautet Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes was vom Lehramt der Kirche bezuglich des Glaubens und der Sitten endgultig vorgelegt wird das also was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche wer diese als endgultig zu haltenden Satze ablehnt In Can 1371 1 wurde ausserdem ein Verweis auf den neuen Paragraphen eingefugt Benedikt XVI Am 26 Oktober 2009 anderte Papst Benedikt XVI in dem Motu proprio Omnium in Mentem in zwei Bereichen einige Formulierungen im CIC Im Weiherecht wird deutlicher zwischen dem allgemeinen Priestertum aller Glaubigen und dem Amtspriestertum unterschieden Die Fahigkeit des Handelns in persona Christi Capitis in der Person Christi des Hauptes zu handeln war zuvor in can 1008 a F auf alle Weihegrade bezogen und wird nunmehr in can 1009 3 auf die Bischofe und Priester beschrankt Die Anderungen sind hier kursiv gedruckt Can 1008 Durch das Sakrament der Weihe werden kraft gottlicher Weisung aus dem Kreis der Glaubigen einige mittels eines untilgbaren Pragemals mit dem sie gezeichnet werden zu geistlichen Amtstragern bestellt sie werden ja dazu geweiht und bestimmt entsprechend ihrer jeweiligen Weihestufe unter einem neuen und besonderen Titel dem Volk Gottes zu dienen Can 1009 1 Die Weihen sind Episkopat Presbyterat und Diakonat 2 Sie werden erteilt durch die Handauflegung und das Weihegebet welches die liturgischen Bucher fur die einzelnen Weihestufen vorschreiben 3 Die die Bischofsweihe oder die Priesterweihe empfangen haben erhalten die Sendung und die Vollmacht in der Person Christi des Hauptes zu handeln die Diakone hingegen die Kraft dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie des Wortes und der Liebe zu dienen Im Eherecht wurde der in drei Canones vorkommende Zusatz und nicht durch einen formalen Akt von ihr der Kirche abgefallen ist gestrichen Hintergrund ist die umstrittene Deutung dass der standesamtliche Kirchenaustritt in Deutschland ein Abfallen actu formali von der Kirche darstellt In diesem Fall wiederum ist ein Katholik von der sogenannten Formpflicht entbunden was implizierte dass einer standesamtlichen Ehe sakramentaler Charakter zugekommen ware und bei einem Wiedereintritt in die Kirche ein Ehehindernis fur eine kirchliche Trauung darstellt Can 1086 1 Ungultig ist eine Ehe zwischen zwei Personen von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde gestrichen und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist die andere aber ungetauft ist Can 1117 Die oben vorgeschriebene Eheschliessungsform muss unbeschadet der Vorschriften des can 1127 2 eingehalten werden wenn wenigstens einer der Eheschliessenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde gestrichen und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist Can 1124 Die Eheschliessung zwischen zwei Getauften von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist gestrichen und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezahlt wird die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht ist ohne ausdruckliche Erlaubnis der zustandigen Autoritat verboten FranziskusPapst Franziskus vereinfachte in den Motu proprios Mitis Iudex Dominus Iesus und Mitis et misericors Iesus vom 15 August 2015 die Verfahren zur Feststellung einer Ehenichtigkeit fur die lateinische Kirche und die katholischen Ostkirchen Die Anderungen des Eheprozessrechtes in cann 1671 1691 bzw cann 1357 1377 CCEO traten zum 8 Dezember 2015 in Kraft Das umfassend uberarbeitete VI Buch des CIC das kirchliche Strafrecht 21 trat am 8 Dezember 2021 in Kraft 23 Unter anderem sieht es aufgrund vielfach geausserter Kritik vor Missbrauchsfalle konsequenter als bisher zu sanktionieren 22 24 Nicht ausdruckliche Anderungen Bearbeiten Der CIC hat nachtragliche Anderungen erfahren ohne dass dies im Wortlaut zum Ausdruck gebracht wurde 27 Beispiele Der in den cc 360 f CIC genannte Rat fur die offentlichen Angelegenheiten der Kirche ist seit 1988 die Zweite Sektion des Staatssekretariats Entgegen c 874 1 Nr 3 CIC kann seit 1993 ein Taufpate auch orthodox sein wenn der andere Taufpate katholisch ist Entgegen c 1342 2 CIC kann seit 2009 ein straffallig gewordener Kleriker auch auf dem Verwaltungsweg aus dem Klerikerstand entlassen werden c 1395 2 CIC stellt Sexualdelikte von Klerikern an Minderjahrigen nur unterhalb einer Altersgrenze von 16 Jahren unter Strafe Dieses Alter wurde 2001 auf 18 Jahre angehoben Ausgaben BearbeitenCodex iuris canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus Rom Typis Polyglottis Vaticanis 1917 Codex iuris canonici Codex des kanonischen Rechtes Lateinisch deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der Osterreichischen Bischofskonferenz der Schweizer Bischofskonferenz der Erzbischofe von Luxemburg und von Strassburg sowie der Bischofe von Bozen Brixen von Luttich und Metz 1 Auflage Kevelaer Verlag Butzon amp Bercker 1983 rot eingebunden gultige Ubersetzung bis 2002 Codex iuris canonici Codex des kanonischen Rechtes Lateinisch deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der Osterreichischen Bischofskonferenz der Schweizer Bischofskonferenz der Erzbischofe von Luxemburg und von Strassburg sowie der Bischofe von Bozen Brixen von Luttich und Metz 3 aktualisierte Auflage Kevelaer Verlag Butzon amp Bercker 2002 blau eingebunden gultige Ubersetzung bis 2017 Codex iuris canonici Codex des kanonischen Rechtes Lateinisch deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der Osterreichischen Bischofskonferenz der Schweizer Bischofskonferenz der Erzbischofe von Luxemburg und von Strassburg sowie der Bischofe von Bozen Brixen von Luttich und Metz 8 aktualisierte Auflage Kevelaer Verlag Butzon amp Bercker 2017 Siehe auch BearbeitenActa Apostolicae Sedis das Amtsblatt des Apostolischen Stuhls Literatur BearbeitenDeutsche Bischofskonferenz Hrsg Codex Iuris Canonici Codex des kanonischen Rechtes Originalausgabe Archiv fur katholisches Kirchenrecht eine fuhrende Fachzeitschrift fur Kirchenrechtler Stephan Haering Wilhelm Rees Heribert Schmitz Hrsg Handbuch des katholischen Kirchenrechts Regensburg 2015 Ubersichtsartikel das klassische Handbuch Klaus Ludicke Hrsg Munsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici Loseblattsammlung der deutsche Standardkommentar Kommentierung erfolgt kanonweise Weblinks BearbeitenText des CIC 1983 Deutscher Text und andere Sprachen Lateinischer Text Deutscher Text bei codex iuris canonici de mit Suchfunktion Text des CIC 1917 wird nur mehr fur die Auslegung des CIC 1983 verwendet sonst nicht mehr geltendes Kirchenrecht Codex Iuris Canonici von 1917 lateinisch franzosisch lat Einzelnachweise Bearbeiten Codice di diritto canonico auf vatican va Die Liebeskirche straft wieder Neues kirchliches Strafrecht in Kraft Abgerufen am 11 Januar 2022 Harold Berman Law and Revolution Harvard University Press 1983 S 226 a b Bolla providentissima mater il vescovo benedetto servo dei servi di dio A perpetua memoria auf vatican va Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 26 So Georg Bier Einfuhrung in das Kirchenrecht In Clauss Peter Sajak Praktische Theologie Modul 4 Schoningh Paderborn 2012 UTB 3472 ISBN 978 3 8252 3472 0 S 133 f Documenti preparatori del CIC 1983 auf iuscangreg it Von Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 47 Grundwissen katholische Kirche Die Organisation der Kirche konfessionskundliches institut com Stand 24 Marz 2015 a b Codex Iuris Canonici Inhaltsverzeichnis deutsch und lateinisch CIC Buch I Titel VII Rechtshandlungen Cann 124 128 vatican va Vgl Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 16 a b So Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 35 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 77 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 96 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 101 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 117 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 150 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 163 a b religion ORF at KAP KNA red Was neu im Kirchenstrafrecht ist 2 Juni 2021 abgerufen am 12 Dezember 2021 a b Papst Franziskus Strafbestimmungen in der Kirche Abgerufen am 21 Juni 2021 deutsch a b Vatikan Uberarbeitetes kirchliches Strafrecht tritt in Kraft Vatican News 7 Dezember 2021 abgerufen am 9 Dezember 2021 a b tagesschau de Umgang mit Missbrauchsfallen Strengeres Kirchenrecht mit Lucken Abgerufen am 8 Dezember 2021 a b Neues Strafrecht Kirche will strenger gegen Missbrauch durchgreifen Abgerufen am 9 Dezember 2021 Vatikan Priesterinnenweihe als gravierende Straftat bestatigt Abgerufen am 10 Dezember 2021 deutsch Raming Ida Erneuter Affront gegen die Priesterweihe von Frauen In Imprimatur 1 Marz 2021 abgerufen am 8 Dezember 2021 Nach Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 48 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4131491 8 lobid OGND AKS LCCN n82247299 VIAF 180236238 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Codex Iuris Canonici amp oldid 235108992