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Eine Kirche lateinisch ecclesia ist im kanonischen Recht als geweihter Ort definiert der fur den Gottesdienst bestimmt und fur Glaubige offentlich zuganglich ist can 1214 CIC Im Gegensatz dazu ist die Kapelle oder das Oratorium von lateinisch oratorium Gebetsraum fur den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Glaubigen can 1223 CIC die Privatkapelle lateinisch sacellum privatum zugunsten einer einzelnen oder mehrerer Personen bestimmt can 1226 CIC Die Einrichtung einer Kirche Kapelle oder Privatkapelle bedarf der Zustimmung des zustandigen Ordinarius Eine Kirche wird im Rahmen der Kirchweihe teilweise aber auch nur durch eine Segnung ordentlich eingerichtet und mit einem unveranderlichen Titel versehen dem Patrozinium Fur Kapellen und Privatkapellen ist keine Weihe vorgesehen aber eine Segnung angemessen Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr moglich ist oder schwerwiegende Grunde dafur sprechen kann eine Kirche oder Kapelle mit Zustimmung des Ordinarius durch Profanierung profanem aber nicht unwurdigem Gebrauch zuruckgegeben werden can 1222 CIC Inhaltsverzeichnis 1 Weitere Referenzen im kanonischen Recht 2 Abgrenzung 3 Kirche 4 Kapelle 4 1 Privatkapelle 4 2 Codex Iuris Canonici 1917 4 3 Messkapelle 5 EinzelnachweiseWeitere Referenzen im kanonischen Recht BearbeitenOrdensniederlassungen sollen nach can 608 CIC wenigstens eine Kapelle haben in der die Eucharistie gefeiert und aufbewahrt wird damit sie wirklich die Mitte der Kommunitat ist In can 733 2 CIC ist fur eine Gesellschaft apostolischen Lebens mit der Zustimmung zur Errichtung einer Niederlassung das Recht verbunden wenigstens eine Kapelle zu haben in der die heiligste Eucharistie gefeiert und aufbewahrt wird Nach can 857 CIC soll eine Taufe ausser im Notfall in einer Kirche oder Kapelle gefeiert werden Jede Pfarrkirche muss einen Taufbrunnen haben gegebenenfalls konnen auch andere Kirchen oder Kapellen einen besitzen can 858 CIC Abgrenzung BearbeitenDie rechtlichen Begrifflichkeiten korrespondieren zumeist mit der baulichen Unterscheidung zwischen grossen Kirchen und kleineren Kapellen Die Grosse der Kirchenbauwerke lasst keinen exakten Ruckschluss auf ihren jeweiligen Status zu Es gibt durchaus grossere Kirchenbauwerke die nur den Status einer Kapelle haben oder kleine Kapellen mit Kirchenstatus Auch Seitenkapellen einer Grosskirche konnen rechtlich eigenstandige Oratorien im Sinne des CIC sein Kirche BearbeitenIm Codex Iuris Canonici erwahnte Kirchen mit besonderer Rechtsstellung sind Kathedralen Bischofskirchen Kollegiatkirchen Stiftskirchen und Pfarrkirchen Besonders fur Kathedral und Pfarrkirchen ist eine feierliche Weihe vorgeschrieben can 1217 CIC Eine besondere Funktion fur die Seelsorge haben die im Gesetzbuch auch fruher nicht eigens erwahnten Filialkirchen der mit solchen unselbststandigen Kirchen fruher meist verbundene Rechtsstatus einer standigen Vikarie vicaria perpetua ist allerdings mit dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici 1983 weggefallen can 1427 CIC 17 Auch der vom Papst an besonders bedeutende Kirchen verliehene Ehrentitel einer Basilika wird im gegenwartigen Codex nicht mehr erwahnt can 1180 CIC 17 Im Zuge der Gemeindestrukturreformen in vielen deutschen und osterreichischen Bistumern wurden in den vergangenen Jahren Pfarreien verschmolzen oder bisherige Pfarrgemeinden zu grosseren Einheiten etwa Pfarrverbande oder Seelsorgeraume gruppiert oder zu Grosspfarreien zusammengelegt Haufig werden dabei ehemalige Pfarrkirchen zu Filialkirchen umdeklariert So gibt es beispielsweise in den Diozesen Essen und Koln nur noch wenige grosse Pfarreien die ihrerseits in Gemeinden verstehbar als Pfarrbezirke unterteilt sind 1 Die bisherigen Pfarrkirchen jetzt Gemeindekirchen oder auch wenn ihnen keine Gemeinde mehr zugeordnet ist weitere Kirchen genannt werden rechtlich in der Regel als Filialkirchen der ubergeordneten Pfarr oder Gemeindekirchen der Grosspfarrei gefuhrt Da die Einzelheiten der Reformen in den verschiedenen deutschsprachigen Bistumern sehr unterschiedlich gehandhabt und umgesetzt werden existiert hier keine einheitliche Regelung Kapelle BearbeitenDer CIC von 1983 definiert in can 1224 CIC eine Kapelle lateinisch oratorium als einen Ort der mit Erlaubnis des Ordinarius fur den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Glaubigen bestimmt ist zu dem mit Zustimmung des zustandigen Oberen auch andere Glaubige Zugang erhalten konnen Sie darf nur mit Erlaubnis des Ordinarius errichtet werden der vorher gepruft hat ob sie geziemend ausgestattet ist can 1224 CIC Der Ordinarius ist in der Regel der Diozesanbischof Kapellen werden im Gegensatz zu Kirchen nicht geweiht sondern konnen gesegnet werden Dazu mussen die Raume jedoch allein dem Gottesdienst vorbehalten und von allem hauslichen Gebrauch frei bleiben can 1229 CIC In Kapellen oratorium konnen Gottesdienste gefeiert und die Sakramente gespendet werden can 1229 CIC Etwa in raumlich grossen Pfarreien kann eine Kapelle zugunsten der Glaubigen einen eigenen Taufbrunnen haben wenn der Diozesanbischof es genehmigt cann 858 2 CIC In der Kapelle einer Ordensgemeinschaft muss das Allerheiligste aufbewahrt werden can 934 CIC In Kapellen einschliesslich der Oratorien in Klostern finden die vorgeschriebenen Kollekten fur pfarrliche diozesane nationale oder gesamtkirchliche Vorhaben statt falls die Oratorien tatsachlich standig den Glaubigen offenstehen can 1266 CIC Siehe auch Kapelle Kirchenbau Privatkapelle Bearbeiten nbsp Hofkapelle Kompatsch Tirol Typ einer PrivatkapelleNach can 1226 CIC ist eine Privatkapelle lateinisch sacellum fur den Gottesdienst einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt und muss vom Ortsordinarius erlaubt werden Messfeiern und andere gottesdienstliche Feiern bedurfen ebenfalls seiner Erlaubnis can 1228 CIC das Allerheiligste kann mit bischoflicher Erlaubnis in einer Privatkapelle aufbewahrt werden can 934 CIC Codex Iuris Canonici 1917 Bearbeiten Der bis 1983 gultige Codex Iuris Canonici 1917 unterschied zwischen drei Arten von Kapellen Oratorien Privatoratorium dessen Gebrauch nur bestimmten Personen zustand etwa einem Bischof oder einer Familie und deren Gasten halboffentliches Oratorium das den Glaubigen unter bestimmten Bedingungen offenstand offentliche Oratorien die zum Nutzen aller Glaubigen errichtet wurdenDie Definition von 1983 entspricht der des halboffentlichen Oratoriums das offentliche Oratorium ist dagegen verschwunden Messkapelle Bearbeiten Die in Osterreich noch ubliche Unterscheidung in Kapelle und Messkapelle 2 ist historischer Natur zweiteres bezieht sich auf Kapellen die regelmassig fur die Heilige Messe genutzt werden Unter Kapelle werden sonstige Kapellen im kanonisch rechtlichen Sinne gefuhrt 3 Messkapelle findet sich in Osterreich verbreitet seltener auch in Suddeutschland der Schweiz und Sudtirol noch als Beifugung zu Kirchennamen Dem entspricht auch die Bezeichnung als Dorfkapelle oder Ortskapelle als Hauptgebetstatte eines kleineren Ortes dessen Ortskirche keinen kirchenrechtlichen Status als Kirche hat deren Einwohner aber auch nicht in den nachsten Ort mit Kirche in den Gottesdienst gingen bzw nur zum Hochamt In England findet sich noch heute die Bezeichnung chantry chapel Messkapelle An diesen Kapellen war ein Messstipendium gestiftet das meist dem Gedenken der Verstorbenen gewidmet war 4 Einzelnachweise Bearbeiten Gerd Lohaus Strukturreform der Pfarreien im Bistum Essen Ekklesiologische Leitlinien In Geist und Leben Bd 79 Nr 6 2006 S 458 466 online vergl VO 45 Elektronischer Schematismus Veranderungen In Verordnungsblatt der Erzdiozese Salzburg Bd 95 Verordnungen des Jahres 2012 Nr 6 Juni 2012 ZDB ID 568041 4 S 68 69 Digitalisat PDF 1 91 MB Memento des Originals vom 6 Juni 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kirchen net kirchen net Fundstelle im PDF S 76 die Pfarrverzeichnise der osterreichischen Diozesen geben im Allgemeinen nur die Messkapellen sonstige Kapellen werden nicht gefuhrt Simon Roffey Chantry chapels and the medieval strategies for the afterlife Tempus Stroud 2008 ISBN 978 0 7524 4571 7 George H Cook Mediaeval chantries and chantry chapels Revised edition Phoenix House London 1963 vergl auch Chantry englische Wikipedia Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirche Kanonisches Recht amp oldid 231908116