www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Pfarrkirche oder Parochialkirche lateinisch ecclesia par r ochialis auch pa r rocialis oder pa r roecialis ist im Christentum die Hauptkirche einer Kirchengemeinde Parochie von lat parochia 1 Inhaltsverzeichnis 1 Katholische Kirche 2 Evangelische Kirche 3 Offentliches Recht 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseKatholische Kirche BearbeitenNach can 216 CIC 17 war die Pfarrkirche in der katholischen Kirche neben Pfarrangehorigen und Pfarrer Bestandteil der Pfarrei Vermogenstrager war die Kirchenstiftung als juristische Person Jede Pfarrei musste eine Pfarrkirche haben Nach dem CIC von 1983 sind theoretisch auch Pfarreien ohne Pfarrkirche moglich Trager der Pfarrkirche ist nach dem neuen Recht allein die Pfarrei die nun selbst juristische Person ist wobei bestehende Kirchenstiftungen nach can 4 CIC CIC 83 bestehen bleiben Die Pfarrkirche ist der Ort an dem sich die Glaubigen bevorzugt zum Gottesdienst versammeln und Eucharistie feiern Obwohl gegenwartig kein Pfarrzwang mehr besteht sollen laut Empfehlung in can 857 2 CIC nach wie vor Taufen von Erwachsenen in ihrer Pfarrkirche Taufen von Kindern in der Pfarrkirche ihrer Eltern stattfinden In jeder Pfarrkirche muss daher ein Taufbecken vorhanden sein can 858 1 CIC Auch sollen Eheschliessung can 1118 CIC und Exsequien can 1177 CIC grundsatzlich in der Pfarrkirche der Betreffenden gefeiert werden Nach can 934 1 CIC ist in Pfarrkirchen die Eucharistie standig aufzubewahren Pfarrkirchen durfen wie alle anderen Kirchen nur mit Erlaubnis des Diozesanbischofs errichtet werden can 1215 1 CIC Nach Abschluss der Bauarbeiten sind sie in feierlichem Ritus zu weihen can 1217 2 CIC Evangelische Kirche BearbeitenIn den evangelischen Kirchen ist die Pfarrkirche das zu gottesdienstlichen Zwecken gewidmete Kirchengebaude einer Kirchengemeinde In neueren Rechtstexten kommt Pfarrkirche als Begriff seltener vor als es in alteren Rechtsordnungen der Fall war 2 Von Bedeutung ist der rechtliche Bezug der Pfarrkirche zum Pfarramt das in fast jeder Kirchengemeinde besteht Es gibt jedoch auch Kirchengemeinden die kein eigenes Pfarramt haben Eine solche Kirchengemeinde wird vom Pfarramt einer Nachbarkirchengemeinde mitbetreut Das Pfarramt verfugt zusammen mit dem Kirchengemeinderat uber den stiftungsgemassen Zweck der Pfarrkirche die den offentlichen Raum fur die Verkundigung und die Sakramentenspendung darstellt Offentliches Recht BearbeitenPfarrkirchen der offentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften sind nach dem Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland als offentliche Sachen anzusehen und von der Rechtsordnung besonders geschutzt In Osterreich konnen diese Bauwerke ebenso wie die anderen religiosen Einrichtungen in Bezug auf den Denkmalschutz generell geschutzt sein z B durch Verordnung des Bundesdenkmalamtes gem 2a Denkmalschutzgesetz Die Pfarrkirche muss kein eigenes Grundstuck haben sie kann als juristische Person eigenstandig Rechte besitzen und damit auch ein Kirchengebaude benutzen dessen Eigentumer eine andere Person ist z B die Kapelle eines Schlosses Das kann im Grundbuch durch die Belastung des Schlossbesitzes mit einer Dienstbarkeit verankert sein 3 Siehe auch BearbeitenKirche Bauwerk Filialkirche Stiftskirche Abteikirche Prioratskirche Wallfahrtskirche Profilkirche Propsteikirche MutterkircheEinzelnachweise Bearbeiten Duden Pfarrkirche Rechtschreibung Bedeutung Definition Herkunft Abgerufen am 18 April 2023 Hans Ulrich Anke Pfarrkirche In Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Schoningh 2004 Am Beispiel der Pfarrkirche Kranichberg in Gloggnitz Niederosterreich verankert im amtlichen offentlichen Grundbuch Bezirksgericht Gloggnitz Katastralgemeinde 23021 Einlagezahl 311 Abschnitt C 1 Dienstbarkeit des Gebrauches der Schlosskirche auf Gst 31 fur romisch katholische Pfarrkirche zum heiligen Phillip und Christoph in KranichbergNormdaten Sachbegriff GND 4136603 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrkirche amp oldid 234330525