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Die Promulgation lateinisch promulgare offentlich verkunden eines Gesetzes bedeutet dass dieses durch Veroffentlichung in Kraft gesetzt wird 1 Diese erfolgt heutzutage durch Verkundung im jeweils dafur vorgesehenen Gesetzblatt z B Bundesgesetzblatt fur Bundesgesetze in Deutschland fruher durch offentliche Verlesung Dieser Rechtsakt ist unmittelbar bindend Zumeist wurde er dadurch unterstutzt dass die Einwohner der Gemeinden in denen ein Gesetz in Kraft treten sollte zum Anhoren der Verlesung verpflichtet wurden Beispielsweise wurde das Bremische Hofegesetz von 1899 nach der Zwischenzeit des nationalsozialistischen Reichserbhofgesetzes am 19 Juli 1948 durch Neupromulgation wieder in Kraft gesetzt Da Gesetze nur noch in Schriftform veroffentlicht werden beispielsweise im deutschen oder osterreichischen Bundesgesetzblatt gibt es die Promulgation weltlicher Vorschriften nicht mehr Die Promulgation von kirchlichen Gesetzen und Verordnungen wird weiterhin von der romisch katholischen Kirche gepflegt die sie am Heiligen Stuhl promulgiert 2 zugleich erfolgt der amtlich verbindliche Abdruck im papstlichen Amtsblatt den Acta Apostolicae Sedis Siehe auch BearbeitenPromulgationsklauselWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Promulgation Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Promulgationsdekret des Codex iuris canoniciEinzelnachweise Bearbeiten Karl Creifelds Rechtsworterbuch Hrsg Klaus Weber C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59578 3 S 943 Codex Iuris Canonici 1983 Canon 7 In Codex Iuris Canonici online Stefan Ihli abgerufen am 19 April 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Promulgation amp oldid 226836222