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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung In Osterreich zahlen Mitglieder der katholischen der evangelischen und der altkatholischen Kirche einen Kirchenbeitrag Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine Kultussteuer 1 Gesetzliche Grundlage sind das Kirchenbeitragsgesetz von 1939 das die Einziehung im eigenen Verantwortungsbereich uber Kirchenbeitragsstellen vorsieht und die Durchfuhrungsverordnung zum Kirchenbeitragsgesetz sowie auf deren gesetzlicher Basis die kirchenrechtlichen Beitragsordnungen Die Festlegung der Berechnungsgrundlagen sowie die individuelle Berechnung der Kirchenbeitrage wird von den Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst vorgenommen Als Beitragsgrundlage wird bei der romisch katholischen und bei den evangelischen Kirchen das steuerpflichtige Einkommen nach Einkommensteuergesetz 1988 EStG angesetzt unter weiterer Berucksichtigung kircheneigener Absetzbeitrage bzw Ermassigungen die altkatholische Kirche setzt beim Jahresnettoeinkommen an siehe im Detail unten in den zugehorigen Abschnitten Da die Kirchen und Religionsgemeinschaften jedoch keine staatlichen Informationen uber das Einkommen und weitere fur die Berechnung notwendigen Daten ihrer Mitglieder bekommen sind sie auf deren freiwilligen Offenlegungen angewiesen andernfalls konnen die Einkommen zur Berechnung nur geschatzt werden 2 Schatzungen zufolge entgehen den Kirchen deshalb etwa 40 Prozent der moglichen Einnahmen 3 Aus einkommensteuerlicher Sicht sind gemass 18 Abs 1 Z 5 EStG verpflichtende Beitrage an Kirchen und Religionsgesellschaften die in Osterreich gesetzlich anerkannt sind als Sonderausgaben absetzbar seit August 2011 bis zu einem Hochstbeitrag von 400 Euro 4 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Hochstgerichtliche Rechtsprechung 2 1 Individualantrage 1981 2 2 VfGH Beschwerde 2013 3 Beitragsberechnungen der christlichen Kirchen 3 1 Romisch katholische Kirche 3 2 Evangelische Kirche 3 3 Altkatholische Kirche 4 Andere Religionsgemeinschaften 4 1 Freikirchen 4 2 Buddhistische Religionsgesellschaft 4 3 Israelitische Kultusgemeinde 5 Rechtsquellen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBis 1780 hatte die Kirche ihren Aufwand hauptsachlich aus eigenem Vermogen und aus Ertragen ihres Grundbesitzes bestritten In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II 1780 1790 wurden viele Kloster Stifte und Kirchen aufgelost Aus diesen Erlosen wurde der sogenannte Religionsfonds geschaffen der unter staatlicher Verwaltung stand Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert Zusatzlich wurden staatliche Zuschusse gewahrt Nach dem Anschluss Osterreichs stellte Hitlers Regime 1939 die Zahlungen an die Kirche ein beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz Dies galt fur die katholische Kirche die evangelische Kirche augsburgischen und helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die osterreichische Rechtsordnung ubernommen Der katholische Kirchenhistoriker Rudolf Karl Hofer bezeichnet das System der Kirchenbeitrage als Relikt des Nationalsozialismus 5 Hochstgerichtliche Rechtsprechung BearbeitenIndividualantrage 1981 Bearbeiten Der Verfassungsgerichtshof VfGH wies 1981 Individualantrage auf Aufhebung der 1 bis 3 des Kirchenbeitragsgesetzes GBlO Nr 543 1939 und der 1 bis 3 der 1 Durchfuhrungsverordnung zum Kirchenbeitragsgesetz GBlO Nr 718 1939 in der Fassung GBlO Nr 1408 1939 zuruck Die Begrundung Auszug Allein schon aus dem Inhalt der angefochtenen Bestimmungen ergibt sich dass dadurch nicht unmittelbar in die Rechtssphare einer Person eingegriffen wird Der VfGH vertritt in langjahriger Rechtsprechung VfSlg 3039 1956 9199 1981 die Rechtsauffassung dass die Kirchenbeitragsschuldigkeiten zivilrechtliche Verpflichtungen sind Ein aktueller Eingriff in die Rechtssphare einer Person iS der Art 139 Abs 1 und Art 140 Abs 1 B VG erfolgt erst durch eine gerichtliche Entscheidung die auf Grund einer nach den angefochtenen Bestimmungen erlassenen Kirchenbeitragsordnung gefallt wird Der Verordnungs und Gesetzesprufungsantrag war daher wegen des Fehlens der Antragsberechtigung zuruckzuweisen ohne dass gepruft zu werden braucht ob nicht auch andere Grunde fur die Zuruckweisung des Antrages vorliegen 6 VfGH Beschwerde 2013 Bearbeiten Eytan Reif Mitgrunder und Sprecher der Initiative Religion ist Privatsache legte am 16 August 2013 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein weil seine Beitrage an die Initiative nicht einkommenssteuermindernd wirken um genau die steuerliche Absetzbarkeit von Kirchenbeitragen als Privileg von religiosen Glaubensgemeinschaften Kirchen zu bekampfen 7 Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde abgewiesen und ausgefuhrt dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kirchenbeitragen in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fallt 8 Beitragsberechnungen der christlichen Kirchen BearbeitenRomisch katholische Kirche Bearbeiten nbsp Verwendung des Kirchenbeitrags bei der Renovierung der Pfarrkirche in ReisenbergDer Kirchenbeitrag wird uber Kirchenbeitragsstellen eingehoben Die Grundformel bei Einkommen heisst 1 1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens abzuglich eines Absetzbetrages von 57 Euro Stand 2021 und diversen Ermassigungen wie fur Alleinverdiener Kinder Senioren aussergewohnliche Belastungen und anderes mehr Fur Land und Forstwirte gibt es eine gesonderte Berechnung 9 Die gesamten Einnahmen der osterreichischen Diozesen durch den Kirchenbeitrag beliefen sich im Berichtsjahr 2017 auf 461 Mio Euro Die Einnahmen aus dem Kirchenbeitrag machen im Durchschnitt aller osterreichischen Diozesen damit knapp 76 Prozent der Einnahmen aus 10 Im August 2016 kritisierte gerichtet an die Bischofe Osterreichs ein Pfarrgemeinderats Mitglied aus Feldkirch Gisingen Vorarlberg die Praxis aushaftende Kirchenbeitrage mitunter durch Pfandungen einzutreiben Dies betraf zu diesem Zeitpunkt in Vorarlberg rund 300 von 150 000 Zahlungspflichtigen 11 Evangelische Kirche Bearbeiten Die Evangelische Kirche A B und H B darf auf Grund des Bundesgesetzes vom 6 Juli 1961 uber aussere Rechtsverhaltnisse der Evangelischen Kirche BGBl Nr 182 1961 12 dem sogenannten Protestantengesetz 1961 13 Kirchenbeitrage und Gemeindeumlagen einheben Der gesamte Kirchenbeitrag wird direkt von der jeweiligen Pfarrgemeinde eingehoben Kirchenbeitragspflichtig ist jede r evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Osterreich ohne Rucksicht auf die Staatsangehorigkeit ab jenem Jahr in dem sie er das 20 Lebensjahr vollendet 14 Befreit sind Schuler Lehrlinge Studenten sowie Prasenz und Zivildiener sowie von zwei evangelischen Ehepartnern jener der ausschliesslich im Haushalt tatig ist Die Hohe des Kirchenbeitrages betragt 1 des steuerpflichtigen Einkommen des Vorjahres abzuglich eventueller Freibetrage fur Alleinverdiener und Kinder Davon wird der allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen 15 Hinzu kommt eine Gemeindeumlage die bis zu 25 des Kirchenbeitrags betragt Sie wird von jeder Kirchengemeinde nach dem jeweiligen Finanzbedarf festgesetzt Altkatholische Kirche Bearbeiten Die Altkatholische Kirche Osterreichs ist gemass dem Kirchenbeitragsgesetz und seiner Durchfuhrungsverordnung grundsatzlich berechtigt einen Kirchenbeitrag einzuheben Die Erlassung der Kirchenbeitragsordnung obliegt im Sinne der Durchfuhrungsverordnung zum Kirchenbeitragsgesetz GBlO Nr 718 1939 dem Synodalrat der Kirche 1 Z 3 Der Synodalrat ist das kollegiale Leitungsorgan der Kirche und besteht aus drei Geistlichen und sechs Laien Synodalrat und Bischof bilden die Kirchenleitung Die Einhebung des Kirchenbeitrags erfolgt zentral uber die Kirchenbeitragsstelle die beim Synodalrat in Wien angesiedelt ist Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgesetzt Im Regelfall wird er 1 1 des Jahresnettoeinkommens betragen fur geringere Einkommen gibt es Satze von 0 5 oder 0 8 des Einkommens Die Festsetzung des tatsachlichen Kirchenbeitrags und allfallige Anderungen erfolgen im direkten Gesprach mit der Kirchenbeitragsstelle oder dem ortlich zustandigen Pfarrer oder der Pfarrerin 16 Andere Religionsgemeinschaften BearbeitenFreikirchen Bearbeiten Bei den Freikirchen in Osterreich gibt es keinen verpflichtenden Kirchenbeitrag Da sich die Mehrzahl der Mitglieder aktiv am Gemeindeleben beteiligt gibt es eine grosse Bereitschaft finanzielle Unterstutzung zu leisten so dass Raume gemietet Gebaude gekauft oder gebaut werden konnen Ausserdem werden einzelne Mitarbeiter z B Pastoren angestellt Buddhistische Religionsgesellschaft Bearbeiten Die Osterreichische Buddhistische Religionsgesellschaft OBR erhebt seit ihrer Grundung 1983 keinen Kultusbeitrag 17 Finanziert werden die Ausgaben der OBR durch Spenden 17 Israelitische Kultusgemeinde Bearbeiten Die Israelitischen Kultusgemeinden erheben einen einkommensunabhangigen Jahresbeitrag Rechtsquellen BearbeitenGesetz uber die Erhebung von Kirchenbeitragen im Lande Osterreich GBlO Nr 543 1939 in der jeweils geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Verordnung Anm gegenstandslos wodurch Vorschriften zur Durchfuhrung und Erganzung des Gesetzes uber die Erhebung von Kirchenbeitragen im Lande Osterreich G Bl Nr 543 1939 erlassen werden GBlO Nr 718 1939 in der jeweils geltenden Fassung im RIS Weblinks BearbeitenEvangelische Kirche in Osterreich Antworten zum Kirchenbeitrag Erzdiozese Wien KirchenbeitragEinzelnachweise Bearbeiten Eric Frey Volltext Online Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive Geraubtes Vermogen marode Finanzen Die Hoffnungen der Kultusgemeinde auf eine Sanierung durch Restitution sind bisher unerfullt In Der Standard 9 Mai 2003 ehemals in restitution or at 8 Mai 2003 Daniel Herndler Kirchenbeitrag amp Kirchensteuer in Osterreich In Finanz at Stand zum 1 November 2019 abgerufen am 28 Dezember 2019 Kirchenbeitrag 2020 in Osterreich Kirchensteuer Austritt Hier Hohe Ausfalle aufgrund fehlender Daten In finanzer at Wirtschafts und Finanznachrichten ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 18 EStG 1988 in allen seinen Fassungen zum Vergleich des Abs 1 Z 5 Darin Hochstbeitrag von 400 Euro gemass 18 in der Fassung 2 August 2011 geandert durch BGBl I Nr 76 2011 Abgabenanderungsgesetz 2011 Davor 200 Euro gemass 18 in der Fassung 1 April 2009 geandert durch BGBl I Nr 26 2009 Steuerreformgesetz 2009 sowie 100 Euro gemass 18 in der Fassung 5 Juni 2004 geandert durch BGBl I Nr 57 2004 Steuerreformgesetz 2005 Theo Anders Jan Michael Marchart IGGO Steuerplane konnten Ende des Kirchenbeitrags einlauten In derStandard at 2 Dezember 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 Beschluss des VfGH Entscheidungen V3 81 G12 81 vom 27 November 1981 hier in II 1 b Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundes VfGH erneut mit Kirchenbeitrag beschaftigt In religion ORF at APA 21 August 2013 abgerufen am 15 Juni 2022 VfGH bestatigt Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags In religion ORF at APA KAP 14 Oktober 2014 abgerufen am 15 Juni 2022 Wie viel Kirchenbeitrag zahle ich und warum In Kirchenbeitrag at Medienreferat der Osterreichischen Bischofskonferenz katholisch at und Finanzkammern der Diozesen Osterreichs Hrsg ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 Kirchenfinanzen Budget amp Gebarungsubersicht In Kirchenfinanzierung in Osterreich Medienreferat der Osterreichischen Bischofskonferenz katholisch at ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 Scharfe Kritik an Pfandung wegen Kirchenbeitrag In vorarlberg ORF at 3 August 2016 abgerufen 28 Dezember 2019 Bundesgesetz vom 6 Juli 1961 uber aussere Rechtsverhaltnisse der Evangelischen Kirche in der geltenden Fassung im RIS Karl W Schwarz Vom Protestantenpatent 1861 zum Protestantengesetz 1961 Die Evangelische Kirche in Osterreich und der Staat PDF ohne Datum In Website des Vereines Evangelisches Museum Osterreich abgerufen am 28 Dezember 2019 Anm Die Bezeichnung Protestantengesetz bzw Protestantengesetz 1961 ist weder in der Stammfassung des Bundesgesetzes vom 6 Juli 1961 uber aussere Rechtsverhaltnisse der Evangelischen Kirche BGBl Nr 182 1961 noch in den spateren Anderungen dieses Gesetzes verankert Antworten zum Kirchenbeitrag In gerecht at Evangelische Kirche A B in Osterreich Hrsg ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 Antworten zur Berechnung In gerecht at Evangelische Kirche A B in Osterreich Hrsg ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 Kirchenbeitrag In Lexikon der Altkatholischen Kirche Osterreichs ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 a b OBR Mitglied werden In Buddhismus in Osterreich Website der Osterreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft in Wien ohne Datum abgerufen am 28 Dezember 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchenbeitrag amp oldid 235382376