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Josephinismus abgeleitet von Kaiser Joseph II bezeichnet die konsequente Unterordnung gesellschaftlicher Angelegenheiten unter die staatliche Verwaltung Osterreichs nach den Prinzipien des aufgeklarten Absolutismus Dem Prinzip nach realisierte bereits seine Mutter Maria Theresia ab ca 1750 eher zuruckhaltende sakulare Veranderungen Das eigentliche tief eingreifende Wirken von Joseph II hierzu erstreckte sich uber die Jahre 1781 bis zu seinem Tod im Februar 1790 Kaiser Joseph II Portrat von Anton von Maron 1775 Man unterscheidet den Josephinismus im weiteren Sinn als gesamtgesellschaftliches Phanomen vom Josephinismus im engeren Sinn als einem Massnahmenbundel staatlich gelenkter religioser Autarkie Der Josephinismus stellt eine der Hauptquellen fur die Katholische Aufklarung dar Inhaltsverzeichnis 1 Der allgemeine Josephinismus 2 Der spezielle Josephinismus 3 Die Reformen 3 1 Das Prinzip der Toleranz 3 2 Das Prinzip des Zentralismus 4 Klosteraufhebungen und Religionsfonds 4 1 Vorgeschichte 4 2 Josephinische Kirchenreform 4 3 Neue Pfarrgemeinden neue Regeln fur Bestattungen 4 4 Versorgungsprinzip 5 Generalseminare 6 Literatur 7 EinzelnachweiseDer allgemeine Josephinismus BearbeitenDie von Joseph II unter dem Leitsatz Alles fur das Volk nichts durch das Volk ins Werk gesetzten Reformen sind als eine Revolution von oben zu begreifen Seine Massnahmen vollzog Joseph im Anschluss an die rationalistischen aufgeklarten Philosophen Hugo Grotius Samuel von Pufendorf und Jakob Thomasius Um seine Eingriffe effektiver zu gestalten die er selbst als den Nutzen und das Besste der grosseren Zeit Zeitalter der Aufklarung verstand verstarkte er die Kontrollmoglichkeiten und die Burokratie So wurden wahrend seiner Herrschaft das Meldewesen und das System der Hausnummern eingefuhrt Joseph II leitete 1781 mit dem Untertanenpatent 1781 das Ende der Leibeigenschaft ein und wurde in der spateren Legende zu Joseph dem Bauernbefreier Er verbot Korsettstangen fur Madchen fuhrte den Leinenzwang fur Hunde ein und schaffte die zivile Todesstrafe ab aus Nutzlichkeitserwagungen da er in den Delinquenten Arbeitskrafte z B als Schiffszieher an der Donau erkannte Er liess anstatt prunkvoller Schlosser Krankenhauser wie das Allgemeine Krankenhaus in Wien und den Narrenturm die erste psychiatrische Klinik Kontinentaleuropas bauen Der spezielle Josephinismus BearbeitenVorlauferideen des Josephinismus reichen in Osterreich bis ins 13 Jahrhundert zuruck Die Verwaltung der kirchlichen Besitztumer wurde vor allem im 16 Jahrhundert als Problem wahrgenommen In der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts kursierten die Ideen des Febronianismus der einem Staatskirchentum zuneigte wie es in Frankreich mit dem Gallikanismus verwirklicht war Staatskanzler Wenzel Anton Graf Kaunitz der die osterreichische Politik ab 1753 lenkte war ein personlicher Freund des Aufklarers Voltaire und ein Verfechter des Gallikanismus Maria Theresias Hofarzt Gerard van Swieten ein Jansenist war Prasident der kaiserlichen Kommission fur Erziehung An der Universitat hatte die Aufklarung in Karl Anton von Martini Joseph von Sonnenfels und Paul Joseph von Riegger einflussreiche Fursprecher dort wurde fur Josephs Idee einer Staatskirche in seinem Reich die juristische Grundlage geschaffen Nach dem Naturrecht ist der Hauptzweck eines Staates das grosstmogliche Gluck seiner Untertanen Es sieht allein in der Religion die Institution die durch die Bindung der Gewissen die Hindernisse betreffs der Vernachlassigung der Pflichten und dem Mangel an gegenseitigem Wohlwollen der Menschen entgegenwirken kann Folglich sieht der Staat in der Religion den Hauptfaktor der Erziehung Die Kirche ist eine Abteilung der Polizei die den Zielen des Staates zu dienen hat bis die Aufklarung des Volkes soweit gediehen ist dass sie ihre Ersetzung durch die weltliche Polizei erlaubt Sonnenfels Der Gelehrte Riegger leitete die Vorherrschaft des Staates uber die Kirche von der Theorie eines ursprunglichen Vertrages pactum unionis ab in dessen Sinn die Regierung im Namen aller Individuen eine gewisse kirchliche Jurisdiktion uber die Jura circa sacra Ein anderer Gelehrter Franz Xaver Gmeiner formulierte die Theorie dass jede Gesetzgebung die den Interessen des Staates widerspreche dem Naturrecht und folglich dem Willen Christi widerspreche infolgedessen habe die Kirche weder das Recht solche Gesetze zu verordnen noch konne der Staat sie akzeptieren Kaunitz reduzierte diese Grundregeln auf die Aussage Die Hoheit des Staates uber die Kirche erstreckt sich auf die gesamte kirchliche Gesetzgebung und Praxis die vom Menschen aufgestellt und geubt wird und was die Kirche sonst an Zustimmung und Sanktion der weltlichen Macht verdankt Infolgedessen muss der Staat immer die Macht haben zu begrenzen zu andern oder fruher gemachte Zugestandnisse ruckgangig zu machen wann immer es die Staatsrason Missbrauche oder veranderte Umstande erforderlich machen Joseph II erhob diese Absichten zu Regierungsprinzipien und behandelte die kirchlichen Institutionen als offentliche Angelegenheiten des Staates Maria Theresia die Mutter ihres Mitregenten Joseph II stand dem Josephinismus weithin reserviert gegenuber In staatskirchenrechtlicher Perspektive stellt der Josephinismus namlich den Versuch dar die geistliche Autoritat der Kirche vollig in den Dienst der Monarchie zu stellen Dies kollidierte mit der grundsatzlichen Eigenstandigkeit der Kirche die zwar zeitweilig zu Kompromissen bereit ist z B durch ein Konkordat die aber auf dieses Selbstverstandnis nicht verzichten will Die Reformen BearbeitenDie Reformen erstreckten sich zum einen auf die katholische Kirche innerhalb des osterreichischen Territoriums mit dem Ziel der Schaffung einer Staatskirche Bistumer kirchliche Orden und Stiftungen unterstanden bislang einer Vielzahl einander mitunter uberschneidender auslandischer Anspruche Die papstlichen und alle anderen kirchlichen Verordnungen wurden der kaiserlichen Zustimmung placet unterstellt Entscheidungen uber Ehehindernisse oblagen den Bischofen Beziehungen der Bischofe mit Rom und der kirchlichen Orden mit ihren Generalen im Ausland waren verboten teilweise aus Grunden der politischen Okonomie 1783 wahrend eines Aufenthaltes in Rom drohte Joseph mit der Schaffung einer unabhangigen Staatskirche er schaffte die Abhangigkeit von der papstlichen Autoritat ab und durch einen Pflichteid band er die Bischofe an den Staat Die Annahme von papstlichen Titeln und die Anwesenheit an der deutschen Universitat in Rom wurden verboten in Pavia wurde in Konkurrenz zur romischen eine deutsche Universitat geschaffen Des Weiteren erfolgte auch eine Umgestaltung der Rechtsprechung Den Schultheissen wurde am 22 Juli 1765 ihre bis dahin uneingeschrankte niedere Gerichtsbarkeit entzogen und diese am 4 Mai 1766 an Justiziare mit juristischer Ausbildung ubertragen 1 Das Prinzip der Toleranz Bearbeiten nbsp Das Toleranzpatent von 1781Das Toleranzpatent von 1781 bewilligte zunachst 13 Oktober den griechisch orthodoxen Glaubigen und den Protestanten die freie Religionsausubung und die Burgerrechte So wurde die Errichtung protestantischer Toleranzbethauser ohne Turm und zur Strasse fuhrenden Eingang genehmigt auch durften nunmehr Kinder von Protestanten an der Universitat studieren Die Erlaubnis zur Konversion wurde allerdings wieder eingeschrankt ab 1787 musste sich ein Konversionswilliger vor dem Schritt aus der katholischen Kirche einem 6 wochigen Glaubensunterricht unterziehen Auch fur die Juden offnete das Toleranzpatent neue Entfaltungsmoglichkeiten und fand in der zeitgleichen judischen Aufklarungsstromung Haskala lebhaften Widerhall Es gab aber fur diese Glaubensrichtung kein einheitliches Patent sondern solche die an die ortlichen Gegebenheiten der Provinzen angepasst waren und zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingefuhrt wurden 2 Bohmen am 19 Oktober 1781 Schlesien am 15 Dezember 1781 Wien und Niederosterreich am 2 Janner 1782 3 Ungarn am 31 Marz 1783 Galizien tatsachliche Einfuhrung erst am 30 September 1789Das Freimaurerpatent Josephs II vom 11 Dezember 1785 unterwarf die Logen minutioser Staatskontrolle eine osterreichische Grossloge wurde eingerichtet viele Wiener Logen fusionierten oder stellten die maurerische Tatigkeit ein die Zahl der Logen in den Kronlandern wurde auf jeweils eine beschrankt die wiederum hierarchisch der Grossloge unterstehen sollten Von Joseph als schwarmerisch staatsgefahrdend angesehene potentiell konspirative Gruppen die von der regularen Hochgradmaurerei der Grossloge abwichen wie die Gold und Rosenkreuzer die Asiatischen Bruder und das Klerikat wurden damit implizit verboten Josephs Freimaurerpatent in dem die Maurerei als Gaukeley bezeichnet wird enttauschte und konsternierte seine fruheren Parteiganger Es ist auch im Kontext der Verschworungsobsession zu sehen die mit der Entdeckung des Illuminatenordens 1784 in Europa entfesselt wurde Das Prinzip des Zentralismus Bearbeiten Diese Erleichterungen gingen einher mit einer zahllosen Reihe minutioser formaler religioser Vorschriften So verfugte Joseph II am 23 August 1784 die Schliessung aller innerortlichen Friedhofe aus Grunden der Hygiene Der Bestattungsritus sollte fortan unter Verzicht auf einen festen Sarg durch einen wieder verwendbaren zusammenklappbaren Gemeindesarg erfolgen Diese Verfugung zog er aufgrund des Widerspruchs in der Bevolkerung nach kurzer Zeit zuruck Um dem mit der Gegenreformation aufgekommenen ausufernden Geprange entgegenzusteuern erliess Joseph II Verordnungen bis hin zur Zahl und Lange der Kerzen der Art der Predigten den Gebeten und Gesangen Alle uberflussigen Altare und alle prunkvollen Gewander und Bilder waren zu entfernen verschiedene Passagen im Brevier sollten uberklebt werden Keine dogmatischen Fragen sollten auf der Kanzel erortert werden man erwartete vielmehr offentliche Verlautbarungen und praktische Hinweise etwa zur Feldbestellung Unseren Bruder den Sakristan nannte Friedrich der Grosse Joseph den er als den Schopfer eines gereinigten Gottesdienstes ansah Klosteraufhebungen und Religionsfonds BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Um die Gegenreformation zu unterstutzen forderte Bischof Melchior Khlesl mit Unterstutzung Ferdinand II die Ansiedlung mehrerer Orden in und um Wien und bestehende Orden bauten ihre Kloster im barocken Stil aus Auftakt der Klosterinitiative war der 1603 begonnene Umbau der Franziskanerkirche 4 Durch die Unterstutzung loyaler Adelsfamilien 5 wurde daraus ein regelrechter osterreichweiter Klosterboom In der Residenzstadt Wien mit ihren Vorstadten und Vororten gab es im Jahr 1660 nicht weniger als 25 Kloster die auf 125 im Jahre 1700 anwuchsen 6 Im Jahre 1765 gab es in Niederosterreich 7 200 Monche davon 1 500 in Wien Viele Neugrundungen waren in der Regel schwach dotiert und fielen der Bevolkerung durch Betteln zur Last 7 In Wien selbst heute Innere Stadt gab es vor 1782 insgesamt 13 Manner und sieben Frauenkloster wovon dann drei Manner und sechs Frauenkongregationen aufgehoben wurden 4 In der naheren Umgebung wurden insgesamt 18 Kloster aufgelost 4 Die Josephinische Grundidee Reduzierung der Kloster und dafur Vermehrung der Pfarreien wurde schon von seinem ganz in der Tradition des Barockkatholizismus stehenden Grossvater Karl VI geteilt Unter Kaiserin Maria Theresia wurde mit entsprechenden Massnahmen begonnen 1751 kundigte sie eine grosse Remedur des Ordens und Klosterwesens an deren Grundtendenz es war den Klostern und Stiften die privilegierte Stellung zu nehmen und die Konventualen als Burger und Untertanen des Staates zu sehen Staatskirche Weiters wurde schon damals versucht die Zahl der Monche und Nonnen zu limitieren Das Professalter wurde auf 24 Jahre angehoben Ab 1767 durften Kloster Novizen nur noch als Ersatz fur verstorbene oder unheilbar kranke Ordensmitglieder aufnehmen In der Lombardei kam es zu 80 Klosteraufhebungen vor 1780 In den Kernlandern begann man damit erst 1773 als Maria Theresia nach der Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV die Jesuitenniederlassungen widerwillig auch in Osterreich aufloste 6 Der Orden verlor dadurch 4 Hauser in Wien 4 Ein weiterer Schritt war die deutliche Verringerung der arbeitsfreien Tage die sogenannte Feiertagsregulierung Durch die Verordnung vom 6 Oktober 1771 8 wurde die Zahl der arbeitsfreien Sonntage und Feiertage in Osterreich auf konkret genannte Tage 9 eingeschrankt Dies geschah nach Rucksprache mit Papst Clemens XIV der unter Hinweis auf die bereits von Papst Benedikt XIV eingestandene Vorgangsweise die Untertanen von den Pflichten befreite die ansonsten an Feiertagen einzuhalten gewesen waren Fasten Messbesuch etc Josephinische Kirchenreform Bearbeiten Joseph betrachtete den Staat als Verwalter der weltlichen Guter der Kirche und formulierte diesen Gedanken in einem Gesetz welches das Vermogen aller Kirchen Sakralbauten und Ausstattungen seines Territoriums in ein grosses Vermogen fur die verschiedenen Erfordernisse des praktischen Gottesdienstes in einem sogenannten Religionsfonds zusammenfasste Die Sakralbauten der gesamte kirchliche Besitz die Kapellen die Abteien und Stifte und aller sakrale Zierrat wurden in ein neues Vermogen uberfuhrt Joseph ging auch gegen die Kloster vor die ihm als Quellen des Aberglaubens und des religiosen Fanatismus galten 10 Ihre Zahl war in den osterreichischen Erblandern und Ungarn im Jahre 1770 auf 2 163 mit 45 000 Angehorigen angewachsen Der Aufhebungsbeschluss betraf 1782 zunachst die kontemplativen Orden die der Kaiser als unnutz erachtete Seit 1783 wurden dann bedingt durch den Gedanken des 1782 errichteten Religionsfonds die sogenannten wohlhabenden Pralaten Hauptziel seiner Aufhebungsmassnahmen Eine Reise von Pius VI nach Wien im Marz 1782 verlief ergebnislos Von 915 Klostern 762 Manner 153 Frauenkloster von 1780 im deutschsprachigen Osterreich mit Bohmen Mahren und Galizien blieben 388 erhalten Durch diese Massnahmen wuchs der Religionsfonds auf 35 000 000 Gulden Die Aufhebung von Klostern und Einsiedeleien bewirkte kein Wachstum des Fonds und die Aufhebung der Orden 1783 zeigte ebenfalls finanzielle Einbussen Ihr Besitz wurde zur Halfte padagogischen Zwecken gewidmet die andere Halfte mit allen ihren kirchlichen Privilegien Einkunften und Gutern in eine neue Einzige Wohltatige Verbindung uberfuhrt die den Charakter sowohl eines Ordens als auch einer wohltatigen Anstalt besass und soziale Not beenden sollte Jenen Stiften und Klostern die behaupteten exemt zu sein und nicht der bischoflichen Aufsicht zu unterliegen wurde dieses Recht mit dem kaiserlichen Patent vom 11 September 1782 kurzerhand abgesprochen und sie mit sofortiger Wirkung der Jurisdiktion des zustandigen Ordinarius unterstellt 11 Neue Pfarrgemeinden neue Regeln fur Bestattungen Bearbeiten Die Aufhebung von Filialkirchen und Kapellen ermoglichte Joseph die Grundung neuer Pfarrgemeinden Der Staat beanspruchte zudem die Ausbildung des Klerus und seinen Einsatz in den Gemeinden um sowohl den Gottesdienst als auch die soziale Fursorge zu gewahrleisten Jede Ortskirche sollte uber eine Wegstrecke von hochstens einer Stunde fur jedes Gemeindeglied erreichbar sein fur jeweils 700 romisch katholische Seelen in gemischtreligiosen Gebieten nur 500 oder auch weniger sollte eine Kirche zur Verfugung stehen Dafur wurde mit den Direktivregeln fur das Pfarreinrichtungsgeschaft eine organisatorische Vorgabe geschaffen 12 1784 wurden Regeln erlassen wonach Bestattungen nicht mehr wie bis dahin ublich um die Kirche herum stattfinden sollten sondern auf Grundstucken ausserhalb der Orte Nach der Einsegnung in der Kirche sollten die Leichen in die ausser den Ortschaften gewahlten Freidhofe zur Eingrabung ohne Geprange uberbracht werden Ausdrucklich wurde geboten dass alle Leichen in einen leinenen Sack ganz bloss ohne Kleidungsstucke eingenahet und in der Totentruhe auf den Friedhof gebracht wurden Dort sollte die Leiche im Sack aus der Totentruhe genommen in das Grab gelegt mit ungeloschtem Kalk uberworfen und gleich mit Erde zugedeckt werden Die Totentruhen durften nicht mit den Leichen begraben werden sondern sollten fur andere Leichen verwendet werden ausgenommen Leichen mit ansteckenden Krankheiten deren Totentruhen noch am Friedhof verbrannt werden sollten Fur den Fall dass sich wegen der neuen Beerdigungsart Tumulte ergaben konnte von den Seelsorgern die Hilfe der staatlichen Behorden Kreisamter angefordert werden 13 Diese Regeln fuhrten zu derartigem Unmut in der Bevolkerung dass sie zumindest was die Vorgangsweise mit den Totentruhen betraf nach wenigen Monaten insoweit zuruckgenommen wurden als jedem freigestellt wurde das zu tun was er fur seinen Korper in Voraus fur das Angenehmste halt 14 Die Begrabnisregeln wurden in der Folge mehrfach erganzt an der grundsatzlichen Linie zur Vermeidung unnotigen Aufwandes anderte sich jedoch nichts 15 16 17 Versorgungsprinzip Bearbeiten Joseph bestimmte eine festgelegte Summe fur Pensionen ehemaliger Monche und Nonnen sowie fur Gehalter von Pfarrstelleninhabern Stiftungen ohne eine seelsorgerische Tatigkeit Einkunfte in grosseren Kirchen und von allen Kanonikern uber eine lokal festgelegten Zahl hinaus fielen dem Religionsfonds zu die Einkunfte wurden auf die Pfarrstelleninhaber verteilt Fur die Ausstattung der Bistumer wurde eine Hochstsumme festgelegt der Uberschuss floss dem Religionsfonds zu ebenso die Einkunfte von Vakanzen Der Religionsfonds musste fur die Kosten der Einsetzung der Geistlichen unter staatlicher Kontrolle aufkommen fur die Generalseminare und die Unterstutzung der jungen Geistlichen die Institute fur die praktische Ausbildung der Priester und die Unterstutzung der pensionierten Priester Die Durchfuhrung der josephinischen Reformen und die Aufhebung der Orden trafen auf Widerstand im Volk Die Gestaltung von Messen und Altaren Oratorien Kapellen und Orden Prozessionen Pilgerfahrten und Andachten waren durch die neue Gottesdienstregel eingeschrankt Die Uberfuhrung des kirchlichen Besitzes in einen einzigen Fonds war praktisch nicht moglich Im Fall des Klosterbesitzes stellte sie einen grossen Verlust dar Das Vermogen jeder Kirche und Stiftung musste offentlich angegeben in eine staatliche Anleihe umgewandelt und in den Religionsfonds investiert werden Eine Steuer wurde auf Kirchenbesitz erhoben der der Sakularisation entgangen war Seit 1788 wurde sie den noch bestehenden Orden und dem weltlichen Klerus auferlegt Generalseminare BearbeitenDie Studienreform Maria Theresias Rautenstrauchs Studienplan 1776 und die Einfuhrung von Riechers Handbuch des kanonischen Rechts bahnten den Weg fur die Schaffung theologischer Generalseminare Joseph grundete zwolf in Wien Graz Prag Olmutz Pressburg Pest Innsbruck Freiburg Lemberg zwei fur Galizien griechischer und lateinischer Ritus Lowen und Pavia 1783 wurden im Rahmen des Klostersturms alle Klosterschulen und bischoflichen Seminare geschlossen Die Generalseminare wurden den Universitaten als Konvikte angeschlossen hatten jedoch eigene theologische Kurse Funf Jahre des Studiums erfolgten in einer bischoflichen Ausbildungseinrichtung Priesterhaus oder einem Kloster Die Grundregeln der Seminardirektoren waren liberal gemass der rationalistischen Theologie des Staates Eine scharfe Opposition erwuchs besonders auf Seiten der kirchlichen Stiftungen und Kloster Die Novizen erzogen auf eigene Kosten in den Generalseminaren verloren vielfach ihre Ordensberufung Literatur BearbeitenHelmut Reinalter Hrsg Josephinismus als Aufgeklarter Absolutismus Bohlau Verlag Wien Koln Weimar 2008 ISBN 978 3 205 77777 9 Friedel Hans Josef Dapprich Josef II und die geistige Emanzipation des Judentums in den osteuropaischen Landern des Habsburger Reiches GRIN Verlag Munchen 2016 ISBN 978 3 656 48862 0 Einzelnachweise Bearbeiten austria lexikon at Projektcluster Judisches Heiliges Romisches Reich Memento des Originals vom 6 Februar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot jhrr univie ac at Universitat Wien abgerufen am 6 Februar 2015 Toleranzpatent fur die Juden in Wien und in Niederosterreich PDF Universitat Graz jku at abgerufen am 6 Februar 2015 a b c d Peter Csendes Die fruhneuzeitliche Residenz 16 bis 18 Jahrhundert Wien Geschichte einer Stadt Band 2 Bohlau Verlag Wien 2003 ISBN 3 205 99267 9 S 333 344 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Martin Mutschlechner Pietas Austriaca Der Kampf um die Seelen Habsburg und die Gegenreformation habsburger net Memento vom 10 November 2011 im Internet Archive a b Karl Vocelka Klosteraufhebungen in Osterreich Nutzliche Burger statt Monchen und Nonnen Karl Gutkas Geschichte des Landes Niederosterreich 6 Auflage Band 1 Niederosterreichisches Pressehaus 1983 ISBN 3 85326 668 1 S 353 Theresianisches Gesetzbuch 1770 1773 Gesetze Verordnung vom 6 Oktober 1771 Nr 1344 S 407 416 Feiertagsregulierung samt Zitierung des papstlichen Breves ab S 409 414 Aufzahlung der verbleibenden Feiertage Verordnung vom 6 Oktober 1771 Nr 1344 S 411 Andreas Freye Die Josephinischen Reformen in Osterreich unter Maria Theresia und Joseph II mit dem Schwerpunkt der Kirchenreform GRIN Verlag Munchen 2007 ISBN 978 3 638 67098 2 S 18 Google Buchvorschau Handbuch k k Gesetze S 193 auf alex onb ac at Direktivregeln Nach welchen sich bei den Pfarreinrichtungsgeschaft zu achten ist Handbuch der k k Gesetze 1780 1784 2 Band 4 Abteilung S 375 378 Hofentschliessung vom 12 September 1782 Handbuch k k Gesetze 1780 84 6 Band 4 Abteilung S 565 573 Hofdekrete vom 23 August und 13 September 1784 Verordnungen vom 7 Weinmonat Oktober 1784 10 und 20 Christmonat Dezember 1784 Handbuch k k Gesetze 1785 8 Band 4 Abteilung S 676 Hofdekret vom 20 Janner 1785 Lockerung der rigiden Regeln uber die Totentruhen Handbuch k k Gesetze 1786 10 Band 4 Abteilung S 833 Verordnung Wien 2 April 1785 keine Begleitung eines Geistlichen zum Friedhof nur vier Trager Handbuch k k Gesetze 1786 13 Band 4 Abteilung S 640 kein Begrabnis vor 48 Stunden besondere Bauten fur Kloster und Familien an den Ringmauern der Friedhofe Handbuch k k Gesetze 1788 15 Band 4 Abteilung S 944 950 erganzende Begrabnisvorschriften aus 1788 kein Weinausschank bei Leichen Gemeinden mit mehreren Glaubensgemeinschaften Zulassigkeit religioser Zeichen Einschrankungen bei Gruften etc Normdaten Sachbegriff GND 4162775 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Josephinismus amp oldid 238887639 Klosteraufhebungen und Religionsfonds