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Ein Ordensgelubde ist das offentliche Versprechen in einer Ordensgemeinschaft nach den evangelischen Raten und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben 1 Das Ablegen der Ordensgelubde wird auch als Profess Profess von lat professio Bekenntnis bezeichnet ein Ordensangehoriger der die Gelubde abgelegt hat als Professe Benediktinerinnenkloster Marienrode ewige Profess und Jungfrauenweihe 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand der Gelubde und Rechtsfolgen 2 Form 3 Zeitliche und ewige Profess 4 Versprechen und Proposita 5 Quellen und Literatur 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseGegenstand der Gelubde und Rechtsfolgen BearbeitenIm Einzelnen verspricht der oder die Professe den im Matthausevangelium Mt 19 12 29 EU genannten evangelischen Raten der Armut der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams zu folgen und sich fur einen bestimmten Zeitraum zeitliche Profess oder dauerhaft ewige Profess an die Ordensgemeinschaft zu binden Das Ablegen der Gelubde hat kirchenrechtliche Folgen und beeintrachtigt je nach Eigenart des Instituts durch das Armutsgelubde auch die Erwerbs und Besitzfahigkeit des Professen Die abgelegte Profess stellt ein Ehehindernis dar das eine gultige kirchliche Eheschliessung verhindert Im Fall eines Fortgangs aus dem Orden musste ein Austrittsindult erteilt werden um von den Rechtsfolgen der Gelubde zu dispensieren Form BearbeitenBei manchen Orden gibt es mehr als drei Gelubde z B das Gelubde des Gehorsams gegenuber dem Papst bei den Jesuiten oder das Gelubde der Klausur bei den Klarissen Auch konnen die Gelubde einer anderen inhaltlichen Systematik folgen so legen die Monche und Nonnen der benediktinischen Orden Benediktiner Zisterzienser und Trappisten die auf die Benediktsregel zuruckgehenden Gelubde der Oboedientia Gehorsam Stabilitas loci Ortsgebundenheit die das Mitglied an ein bestimmtes Kloster bindet und Conversatio morum suorum klosterlichen Lebenswandel ab 2 wobei der klosterliche Lebenswandel die freiwillige Armut und die ehelose Keuschheit miteinschliesst Die Dominikaner wiederum versprechen ausschliesslich Gehorsam den sie der Theologie des Thomas von Aquin folgend als das hervorragendste der drei Ordensgelubde 3 ansehen und der in diesem Verstandnis die Befolgung der anderen beiden Rate implizit einschliesst Zuweilen wird wo dies nicht bereits zuvor geschehen ist bei der Profess ein Ordensname angenommen und ein neuer Habit uberreicht Auch weitere aussere Zeichen konnen der Verdeutlichung der durch die Profess eingegangenen Bindung dienen wie etwa die Ubergabe der Kukulle in den monastischen Orden bei Frauen z B oft die Ubergabe eines Schleiers der sich von dem der Novizinnen unterscheidet oder auch ein Ring als Zeichen der brautlichen Bindung an Christus und die Kirche Zeitliche und ewige Profess BearbeitenDie Mitglieder der alten Orden das heisst der langer als 700 Jahre bestehenden Gemeinschaften legen in der Regel nach dem Noviziat zunachst zeitliche Gelubde ab die sie fur einen begrenzten Zeitraum meist drei Jahre an die Gemeinschaft binden Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die feierliche Profess auf Lebenszeit ewige Profess ewige Gelubde Manchmal wird auch eine mehrmalige zeitliche Profess zugelassen auf die anschliessend gegebenenfalls die ewige Bindung folgt nbsp Krone fur das goldene Professjubilaum Bodenseegebiet um 1760Mitglieder von Ordensgemeinschaften neueren Ursprungs sogenannten Kongregationen legen anstelle der feierlichen Gelubde sogenannte einfache Gelubde ab die in der Regel zunachst jahrlich erneuert werden Nach mindestens dreimaliger Ablegung fur je ein Jahr kann das Ordensmitglied dann zu den ewigen Gelubden zugelassen werden Oft kann die zeitliche Bindung uber die dreijahrige Junioratszeit hinaus bis zu einer gewissen Hochstgrenze jahrlich fur jeweils ein weiteres Jahr verlangert werden bevor schliesslich gegebenenfalls die einfachen ewigen Gelubde fur immer abgelegt werden muss Eine feierliche Profess wird ublicherweise im Rahmen der heiligen Messe abgelegt zuweilen auch in einem Pontifikalamt Zeitliche Professfeiern konnen auch im Rahmen einer anderen liturgischen Feier vollzogen werden etwa einer Vesper oder auch ausserhalb der Liturgie in Form eines feierlichen Aktes im Kapitelsaal oder im Oratorium in Anwesenheit der Gemeinschaft Fur einfache ewige und zeitliche Gelubde gelten ahnliche Gewohnheiten Im Anschluss an die Feier unterzeichnen die Professen die Professurkunde Runde Jahrestage des Professtages Professjubilaum Jubelprofess werden ahnlich wie Hochzeitsjubilaen gezahlt silbernes goldenes bzw diamantenes Professjubilaum etc und teils auch liturgisch begangen Rechtliche Unterschiede zwischen den Bindungswirkungen von feierlichen und einfachen Ordensgelubden gibt es nicht Die Unterscheidung spielt ebenso wie der Unterschied zwischen Orden und Kongregationen im aktuellen romisch katholischen Kirchenrecht keine praktische Rolle mehr und hat nur im Vermogensrecht der Mitglieder eine geringfugig abweichende Rechtsstellung zur Folge 4 Versprechen und Proposita BearbeitenDie Mitglieder von Gesellschaften apostolischen Lebens legen anders als Ordensleute keine offentlichen Gelubde sondern ein privates Versprechen ab das den Ordensgelubden zwar inhaltlich gleichkommt kirchenrechtlich jedoch nicht die gleiche Bindung bewirkt 5 Die Mitglieder dieser Gemeinschaften legen nach einigen Jahren endgultige zeitliche Versprechen ab die eine unbegrenzte Zugehorigkeit zu ihrem Verband begrunden Geweihte Jungfrauen bekraftigen in der Liturgie der Jungfrauenweihe vor dem Ortsbischof ihr Sanctum Propositum die heilige Entschlossenheit 6 im Stand der Jungfraulichkeit leben zu wollen Diese Bekundung ist anders als das Versprechen der Mitglieder von Gesellschaften des apostolischen Lebens im kirchenrechtlichen Sinn ein offentliches Gelubde begrundet aber im Unterschied zum Ordensgelubde weder die Zugehorigkeit zu einer Gemeinschaft noch ein trennendes Ehehindernis 7 8 Quellen und Literatur BearbeitenDie Feier der Ordensprofess Studienausgabe Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Abtekonferenz EOS Verlag St Ottilien 1976 ISBN 3 88096 016 X Dominicus Meier Die Rechtswirkungen der klosterlichen Profess Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung der monastischen Profess und ihrer Rechtswirkungen unter Berucksichtigung des Staatskirchenrechts Europaische Hochschulschriften Reihe 23 Theologie Nr 486 Peter Lang Frankfurt am Main 1993 ISBN 3 631 46188 7 zugleich Dissertation Universitat Salzburg Siehe auch BearbeitenOrdensinstitutEinzelnachweise Bearbeiten Beschreibung bei den Ordensgemeinschaften in Deutschland Elmar Salmann Conversatio morum In Briefe aus der Abtei Gerleve Jg 2016 Heft 1 S 10 13 potissimum inter tria vota religionis vgl Summa theologica II II q 186 a 8 Bruno Primetshofer Ordensrecht Rombach Freiburg im Breisgau 4 Auflage 2003 S 200f Bistum Regensberg Ordensleben und andere Formen Memento vom 20 Dezember 2013 im Internet Archive Kongregation fur die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens Instruktion Ecclesiae Sponsae Imago fur den Ordo virginum 2018 Nr 19 Bruno Primetshofer Ordensrecht Rombach Freiburg im Breisgau 4 Auflage 2003 S 33 Bernhard Sven Anuth Jungfrauen PDF 213 kB In Dominicus M Meier Elisabeth Kandler Mayr Josef Kandler Hrsg 100 Begriffe aus dem Ordensrecht EOS Verlag St Ottilien 2015 ISBN 978 3 8306 7706 2 S 231 234 hier S 233 Normdaten Sachbegriff GND 4172721 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ordensgelubde amp oldid 226427203