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Kirchenrechtlich werden die alten Orden in denen die Ordensmitglieder feierliche Gelubde ablegen in der romisch katholischen Kirche von den spater gegrundeten Kongregationen unterschieden deren Mitglieder einfache Gelubde ablegen und in der Regel nicht in der Klausur eines Klosters leben Vertreter verschiedener Orden bei einer Visitation auf Geheiss Heinrichs XVIII 1535Orden sind dabei solche die alter als 700 Jahre sind Hierzu zahlen die monastischen Orden geistliche Ritterorden Bettelorden und Regularkanoniker Die Mitglieder von Kongregationen werden als Ordensschwestern oder wenn sie nicht Kleriker sind als Ordensbruder bezeichnet Angehorige der monastischen Orden sind dagegen Monche oder Nonnen Regularkanoniker nennt man Chorherren Im Codex Iuris Canonici CIC von 1917 wurde zwischen Orden und Kongregationen unterschieden Im CIC von 1983 wird diese Unterscheidung nicht mehr ausdrucklich angefuhrt Orden und Kongregationen werden nun einheitlich als Ordensinstitute bezeichnet diesbezugliche Regelungen finden sich in den Canones 607 709 Zusammen mit den Sakularinstituten Cann 710 730 bilden sie die Institute des geweihten Lebens Cann 573 606 Siehe auch BearbeitenOrdensgemeinschaftWeblinks BearbeitenKongregation fur die Institute geweihten Lebens und fur die Gesellschaften apostolischen LebensNormdaten Sachbegriff GND 4043726 7 lobid OGND AKS LCCN sh85086717 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Orden Religion amp oldid 232636540