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Dieser Artikel erlautert die Begrundung eines rechtlichen Sonderstatus Zu weiteren Bedeutungen siehe Exempt Exemtion lateinisch eximere herausnehmen bezeichnet die Begrundung einer rechtlichen Sonderstellung In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband Gerichtsfreiheit und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit privilegium electionis fori sowie die Befreiung von bestimmten offentlichen Lasten 1 Diese Exemtion war im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation ein Reservatrecht des Kaisers Im Kirchenrecht bezieht sich der Begriff auf die Herausnahme geistlicher Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation Inhaltsverzeichnis 1 Gerichtsbarkeit 2 Kirchliches Organisationsrecht 3 Exemte Bistumer Kloster und Orden 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGerichtsbarkeit BearbeitenIm Mittelalter war der Adel nach romischem Vorbild von unterschiedlichen offentlichen Lasten munera befreit insbesondere von der Zehntpflicht und von der ordentlichen Gerichtsbarkeit Die Ubertragung der Hoheren und Niederen Gerichtsbarkeit bedeutete die Freiheit von koniglicher Herrschaftsgewalt bzw die eigenverantwortliche Ausubung von Hoheitsrechten 2 Sie wurde zur Grundlage der Landesherrschaft der Reichsfursten im Spatmittelalter Analog bestand auf dem Gebiet der Rechtsprechung die kirchliche Immunitat 3 Bis in die Gegenwart sind bei diplomatischer Immunitat bestimmte Personen wegen ihrer gedachten Exterritorialitat von der staatlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen 4 Kirchliches Organisationsrecht BearbeitenIm katholischen Kirchenrecht versteht man unter Exemtion die Ausgliederung bestimmter Personen Institutionen oder Orte aus der kirchenrechtlichen Zustandigkeit eigentlich zustandiger kirchlicher Vorgesetzter und ihre direkte Unterstellung unter eine hohere Obrigkeit zumeist den Papst Man unterscheidet in der Rechtsgeschichte die teilweise Exemtion exemptio partialis und die vollige Befreiung exemptio totalis von der Unterordnung unter die Jurisdiktion des regularen nachsten Oberen Ordinarius Exemte Bistumer Kloster und Orden BearbeitenNicht einer Metropolie oder einem Erzbistum unterstellte Bistumer die direkt als hoherer Instanz dem Heiligen Stuhl in Rom zugeordnet sind werden auch als immediat bezeichnet lat immediatus unmittelbar Im Mittelalter erlangten viele Bistumer Orden Universitaten und Abteien die Exemtion Besondere Bedeutung hatte die Exemtion fur Orden und Kloster die durch diesen Status eine gewisse rechtliche Eigenstandigkeit gegenuber den jeweiligen lokalen und regionalen kirchlichen Amtstragern erhalten konnten zumeist gegenuber dem zustandigen Diozesanbischof Beispiele Die Exemtion des Bistums Pavia aus dem Metropolitanverband und die direkte Unterstellung unter den Papst im 7 Jahrhundert ist die erste geschichtlich fassbare Exemtion in der Kirche des Westens Die ersten Kloster die im Zusammenhang mit der Exemtion genannt werden sind das columbanische Kloster Bobbio in Norditalien und Luxeuil in Frankreich Beide erhielten dieses papstliche Privileg bereits 628 Es garantierte ihnen neben der Bischofsfreiheit auch die direkte Unterstellung unter den Papst In Deutschland findet sich die Exemtion zuerst beim Kloster Fulda Bonifatius konnte sie 751 von Papst Zacharias erwirken Die Abtei Cluny wurde schon bei ihrer Grundung 910 exemt Seither wurde die Exemtion besonders im Zeitalter der Gregorianischen Reform auch ganzen Klosterverbanden dann im 12 und 13 Jahrhundert sogar Gesamtorden verliehen Ritter und Bettelorden Ab dem spaten Mittelalter wurde die Exemtion zunehmend als Hindernis fur Reformversuche betrachtet und auf dem Trienter Konzil deutlich eingeschrankt Die Exemtion wurde auf Antrag an den Heiligen Stuhl durch papstlichen Indult Gnadenerweis gewahrt Haufig wurde solchen Ansinnen jedoch nicht stattgegeben So strebte das Bistum Passau jahrhundertelang vergeblich eine Exemtion gegenuber dem Erzbistum Salzburg an bevor es sie 1722 schliesslich erlangte Im Codex Iuris Canonici von 1983 wird die Exemtion kaum mehr erwahnt Gewohnheitsrechtlich kann sie aber Bestand haben und auch im diozesanen Recht geregelt sein Gegenwartige exemte Bistumer sind haufig in kleinen Staaten mit nur einem Bistum oder politisch umstrittenen Gebieten zu finden heute sind etwa die Erzbistumer Luxemburg Vaduz und Strassburg und die Bistumer Metz Gibraltar Oslo usw exemt Eine echte Ausnahme stellt die Schweiz dar in der alle sechs Bistumer exemt sind Siehe auch BearbeitenReichsunmittelbarkeitLiteratur BearbeitenAudomar Scheuermann Exemtion In Theologische Realenzyklopadie 10 1982 S 696 698 Reinhold Seebott Art Exemtion In Stephan Haering Heribert Schmitz Hrsg Lexikon des Kirchenrechts Freiburg 2004 Lexikon fur Theologie und Kirche kompakt ISBN 3 451 28522 3 Sp 274 ff Matthias Schror Von der kirchlichen Peripherie zum universalen Papsttum Ein Beitrag zum Phanomen der Bistumsexemtion im Hochmittelalter anhand der Beispiele von Le Puy en Velay und Bamberg In Rom und die Regionen Studien zur Homogenisierung der lateinischen Kirche im Hochmittelalter hgg v Jochen Johrendt Harald Muller Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Gottingen N F 19 Berlin Boston 2012 ISBN 978 3 11 028514 7 S 63 82 Weblinks BearbeitenPeter C A Schels Exemption Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters 2015 Stichwort Exemtion in Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller Ruth Schmidt Wiegand Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Band I Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4Einzelnachweise Bearbeiten Exemtion duden de abgerufen am 30 April 2016 Stefan Grathoff Recht im Mittelalter Memento vom 31 Mai 2016 im Internet Archive regionalgeschichte net abgerufen am 30 April 2016 Peter C A Schels Immunitat Memento des Originals vom 30 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot u01151612502 user hosting agency de Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters 2015 Helmut Kreicker Volkerrechtliche Exemtionen Grundlagen und Grenzen volkerrechtlicher Immunitaten und ihre Wirkungen im Strafrecht Berlin 2007 ISBN 978 3 86113 868 6 Normdaten Sachbegriff GND 4153305 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Exemtion amp oldid 232896375