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Fiskalverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung 1 ist das nicht hoheitliche Verwaltungshandeln des Staates Dabei tritt der Staat als ein dem Burger gleichgestelltes Rechtssubjekt im Rechtsverkehr auf und erfullt daher keine unmittelbaren offentlichen Aufgaben gegenuber dem Burger Der Fiskus handelt also privatrechtlich wie seine Burger zum Beispiel bei der Deckung seines eigenen Bedarfs Man spricht in diesem Fall von einem fiskalischen Hilfsgeschaft Ubersicht VerwaltungshandelnDie Fiskalverwaltung steht somit im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung Siehe auch BearbeitenEingriffsverwaltung LeistungsverwaltungEinzelnachweise Bearbeiten Bruno Binder Gudrun Trauner Lehrbuch Offentliches Recht Grundlagen Ausgabe Osterreich LINDE VERLAG ISBN 3 7094 0686 2 S 90 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fiskalverwaltung amp oldid 226477457