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Als Rechtslage Deutschlands nach 1945 wird die rechtliche Stellung des Deutschen Reiches nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7 8 Mai 1945 bezeichnet Konkret stellte sich die Frage ob der besetzte deutsche Nationalstaat dessen oberste Regierungsgewalt die Alliierten mit der Berliner Erklarung am 5 Juni 1945 ubernommen hatten aus staats und volkerrechtlicher Sicht als Rechtssubjekt weiter fortbestand oder untergegangen war Da Staatsvolk und Staatsgebiet 1945 noch vorhanden waren wurde im Sinne der Drei Elemente Lehre vor allem daruber gestritten ob die Staatsgewalt weggefallen war Das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland ging vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus Das Bundesverfassungsgericht bestatigte dies 1973 und stellte fest dass auf deutschem Boden zwei Staaten existierten die fureinander nicht Ausland seien die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik International blieb die Frage bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 umstritten im Ostblock ging man nach der Grundung der beiden deutschen Staaten davon aus dass der gesamtdeutsche Staat auch in rechtlicher Hinsicht untergegangen und nunmehr zwei Nachfolgestaaten an seine Stelle getreten seien Deutschlandtheorien uber den Untergang bzw Fortbestand des Deutschen Reiches Schaubild Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Vorstellungen der Siegermachte 2 Die deutsche Diskussion bis Mitte 1948 und ihre Folgen 3 Grundung der Bundesrepublik und der DDR 4 Die Rechtslage des Deutschen Reiches 4 1 Untergangstheorien 4 1 1 Debellationstheorie 4 1 2 Dismembrationstheorie 4 2 Fortbestandstheorien 4 2 1 Dachtheorie Teilordnungstheorie 4 2 2 Staatskerntheorie 4 2 3 Kernstaatstheorie Schrumpfstaatstheorie 4 2 4 Identitatstheorien 4 3 Ansicht der DDR 4 4 Ansicht der Bundesrepublik 4 5 Volkerrechtlicher Status 5 Rechtliche Konsequenzen fur die Wiedervereinigung Deutschlands 6 Lage nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 6 1 Staatsvolk 6 2 Staatsgebiet 6 3 Staatsgewalt 7 Politische Agitation 8 Rezeption in den Gesellschaftswissenschaften 9 Bedeutung 10 Literatur 11 Weblinks 12 AnmerkungenRechtliche Vorstellungen der Siegermachte BearbeitenAls Ergebnis der Konferenz von Casablanca hatte US Prasident Franklin D Roosevelt am 24 Januar 1943 die Forderung nach der bedingungslosen Kapitulation formuliert Roosevelt wollte klarstellen dass NS Deutschland kein Vertragspartner der Alliierten sein konnte Vielmehr sollte die nationalsozialistische Staatsgewalt vollstandig beseitigt werden um freie Hand bei der Neugestaltung zu haben 1 Auf der Grundlage der Planungen des amerikanischen Aussenministers Cordell Hull empfahl die Anfang 1944 konstituierte Europaische Beratungskommission EAC dass Deutschland nicht nur militarisch sondern auch staatlich politisch bedingungslos kapitulieren und deshalb auch die deutsche Reichsregierung die Kapitulationsurkunde unterzeichnen sollte Dass dadurch neues Volkerrecht geschaffen wurde war beabsichtigt Die am 25 Juli 1944 verabschiedete Kapitulationsurkunde sowie der kommentierende Bericht der EAC machten deutlich dass die Hauptsiegermachte die Rechtslage Deutschlands nach der Kapitulation einseitig regeln wollten 2 Allerdings setzten sich der amerikanische Oberkommandierende Dwight D Eisenhower und das sowjetische Oberkommando einvernehmlich uber diese Konzeption hinweg und vereinbarten am 4 Mai 1945 eine ausschliesslich militarische Kapitulation Es gelang dem amerikanischen Vertreter der EAC Botschafter John Gilbert Winant lediglich eine Anderung im Artikel 4 zu erwirken die festlegte dass die Alliierten die spezifisch militarische Kapitulationsurkunde durch eine andere Form der Kapitulation ersetzen konnten 3 Mit der Berliner Erklarung vom 5 Juni 1945 setzten die Alliierten diesen Vorbehalt um und ubernahmen die Regierungsgewalt supreme authority in Deutschland Gemass dem Londoner Protokoll wurde Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt in denen die jeweiligen Oberbefehlshaber die Regierungsgewalt im Namen ihrer Regierungen ausubten Fur gemeinsame Angelegenheiten wurde der Alliierte Kontrollrat etabliert 4 nbsp Grenzen der Besatzungszonen in Deutschland 1947 Die Gebiete ostlich der Oder Neisse Grenze unter polnischer und sowjetischer Verwaltung Annexion sowie das Saarprotektorat sind hellgelb dargestellt Berlin ist eine Viersektorenstadt inmitten der sowjetischen Besatzungszone Die deutschen Streitkrafte zu Lande zu Wasser und in der Luft sind vollstandig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert und Deutschland das fur den Krieg verantwortlich ist ist nicht mehr fahig sich dem Willen der siegreichen Machte zu widersetzen Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen die ihm jetzt oder spater auferlegt werden Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behorde die fahig ware die Verantwortung fur die Aufrechterhaltung der Ordnung fur die Verwaltung des Landes und fur die Ausfuhrung der Forderungen der siegreichen Machte zu ubernehmen Die Regierungen des Vereinigten Konigreichs der Vereinigten Staaten von Amerika der Union der Sozialistischen Sowjet Republiken und die Provisorische Regierung der Franzosischen Republik ubernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland einschliesslich aller Befugnisse der deutschen Regierung des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen Verwaltungen oder Behorden der Lander Stadte und Gemeinden Die Ubernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands Oberbefehlshaber der alliierten Streitkrafte Praambel der Erklarung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Ubernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands vom 5 Juni 1945 5 Historiker haben die Ubernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland durch die Siegermachte so gedeutet dass der deutsche Staat als solcher unterging Diese Theorie stand auch am Ausgangspunkt der rechtlichen Uberlegungen zum Kriegsende Der exilierte Volkerrechtler Hans Kelsen hatte 1944 vorgeschlagen dass die Siegermachte Deutschland besetzen und dessen Souveranitat durch die gemeinsame Souveranitat eines Kondominiums ersetzen sollten um die geplante Neuordnung durchzufuhren Zu diesem Zeitpunkt herrschte der Plan vor Deutschland in mehrere Staaten aufzuteilen Nach der Berliner Deklaration stellte Kelsen fest Deutschland habe aufgehort als Staat im Sinne des internationalen Rechts zu existieren Eine occupatio bellica konne nicht angenommen werden 6 Eine occupatio bellica hatte bedeutet dass die Siegermachte an die allgemeinen Grundsatze des volkerrechtlichen Gewohnheitsrechts gebunden und in der Ausubung ihrer Besatzungsherrschaft durch die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen beschrankt gewesen waren 7 Die erklarten Ziele der Alliierten zur Neugestaltung Deutschlands und zur Umgestaltung gingen jedoch weit daruber hinaus 8 Kelsens Losung bestand in der Konstruktion einer originar erworbenen Souveranitat der Sieger was den alliierten Deutschlandplanen entgegenkam 6 Zur definitiven Ersetzung der Staatsgewalt sah die traditionelle Volkerrechtslehre allerdings einen Akt der Unterwerfung vor subjugatio debellatio wie ihn eine Annexion dargestellt hatte Diese hatten die Siegermachte explizit abgelehnt 9 So schien sich Kelsens Lehre zwar zunachst durchzusetzen aber dieser Standpunkt liess sich nicht durchhalten 6 Lediglich die Franzosen legten sich von Anfang an darauf fest dass Deutschland als Staat untergegangen sei obgleich sie sich in der Praxis gelegentlich daruber hinwegsetzten Die USA Grossbritannien und die Sowjetunion hingegen vermieden offenbar bewusst sich festzulegen um politischen Handlungsspielraum zu behalten 10 Die Frage nach dem Untergang der deutschen Staatlichkeit beruhrt auch die volkerrechtliche Legitimitat der Entscheidungen der Potsdamer Konferenz Ein lediglich handlungsunfahiges Deutsches Reich ware volkerrechtlich an die Entscheidungen der Grossen Drei uber die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neisse nicht gebunden die unter vorlaufige Verwaltung Polens bzw der Sowjetunion gestellt wurden Gegenuber einem nicht mehr existenten deutschen Staat hatten die Sieger indes wirksam uber das deutsche Staatsgebiet verfugt und der Friedensvertragsvorbehalt hatte nur politischen Charakter besessen 7 Die deutsche Diskussion bis Mitte 1948 und ihre Folgen BearbeitenFur die Deutschen stellte sich das Problem der Fortexistenz deutscher Staatlichkeit mit dem Kriegsende In der ersten Phase der Diskussion von 1945 bis 1948 setzte sich die Fortbestandsthese durch 11 Fur die Regierung Donitz hatte Wilhelm Stuckart noch am 22 Mai 1945 ein Gutachten vorgelegt dass Deutschland als Staat volkerrechtlich weiter bestehe Mit der Verhaftung der Regierung Donitz am folgenden Tag blieb das Gutachten unbekannt 12 Andere Probleme stellten sich auf der Ebene der offentlichen Verwaltung Beim Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen mussten die Rechtssetzungsbefugnisse die bisherigen Dienstverhaltnisse der Angestellten und Beamten sowie die privatrechtlichen Verbindlichkeiten der fruheren Behorden geklart werden Dazu entstanden gutachterliche Stellungnahmen die bis auf eine Ausnahme mit staatsrechtlichen Argumenten zu dem Schluss kamen dass das Reich als Staat nicht untergegangen war Kelsens Argumentation war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland weitgehend unbekannt Im Oktober November 1946 stellte Wilhelm Cornides dessen Aufsatze im Europa Archiv der deutschen wissenschaftlichen Offentlichkeit vor 13 Zu diesem Zeitpunkt hatten Politiker bereits die Initiative ergriffen Konrad Adenauer etwa beantragte im Mai Juni 1946 im Zonenbeirat der Britischen Zone die volkerrechtliche Lage Deutschlands gutachterlich klaren zu lassen Er hoffte dass dabei die Kontinuitat Deutschlands bestatigt wurde um dann die Alliierten zur Einhaltung der Haager Landkriegsordnung HLKO anhalten zu konnen Die Militarregierung ging darauf jedoch nicht ein und verbot eine weitere Diskussion Der hessische Ministerprasident Karl Geiler wandte sich Ende 1946 in Vortragen entschieden gegen die Thesen Kelsens 14 Der Hamburger Volkerrechtler Rudolf Laun veroffentlichte am 19 Dezember 1946 einen Artikel in der Wochenzeitung Die Zeit in welchem er den Fortbestand des Deutschen Reiches als Rechtssubjekt feststellte und die Einhaltung der HLKO forderte Es folgte eine publizistische Debatte woraufhin Laun auf der ersten Nachkriegstagung der deutschen Volkerrechtler im April 1947 seine Thesen wiederholte und daran Forderungen fur den Umgang der Besatzungsmachte mit den Deutschen knupfte Der SPD Politiker Georg August Zinn veroffentlichte gleichzeitig entsprechende Stellungnahmen in der Neuen Juristischen Wochenschrift und der Suddeutschen Juristenzeitung 15 Die deutsche Staats und Volkerrechtswissenschaft formierte sich ungeachtet von Meinungsverschiedenheiten im Einzelnen fast geschlossen zugunsten der Kontinuitatstheorie wahrend die Vertreter einer Untergangsthese wie Hans Nawiasky Wolfgang Abendroth oder Walter Lewald an den Rand gedrangt wurden 11 Hinter der juristischen Fachdiskussion stand die Konzeption dass das Recht fur die Politik zu nutzen sei Als Geachtete der Volkergemeinschaft hoffte man durch das Insistieren auf dem traditionellen Volkerrecht sich politischen Spielraum verschaffen und fur die eigenen Interessen nutzen zu konnen Man lehnte deshalb jede einseitigen Anderungen der Kriterien des Volkerrechts ab die auf der neuartigen Situation nach Krieg Kapitulation und Besetzung Deutschlands beruhten In den Jahren 1947 und 1948 war dies auch zunehmend von politischer Bedeutung in Fragen der Besatzungspolitik der Demontage Reparationen Requisitionen Besatzungskosten oder des Staatsangehorigkeitsrechts Daraus entwickelte sich eine Diskussion uber die Neuregelung des Besatzungsrechts in Form eines Besatzungsstatuts 16 Die Republik Osterreich welche nach dem sogenannten Anschluss Teil des Grossdeutschen Reiches geworden und in ihm aufgegangen war die Moskauer Deklaration der Alliierten vom 1 November 1943 hatte den Anschluss fur null und nichtig erklart die osterreichische Unabhangigkeitserklarung vom 27 April 1945 ging von einer vollzogenen Annexion Osterreichs aus und proklamierte demgemass deren Nichtigkeit 17 hatte sich 1945 im Wege einer volkerrechtlich wirksamen Abspaltung vom Deutschen Reich getrennt und wurde als neuer Staat in den Grenzen von 1938 wiederhergestellt 18 Dagegen identifiziert das positive Recht Osterreich allerdings mit dem fruheren osterreichischen Staat und postuliert seine Kontinuitat Okkupationstheorie 18 Dieser wurde ebenso wie Deutschland in vier Zonen aufgeteilt genauso wie in Deutschland war damit der Anspruch auf eine gemeinsame Verantwortung der Alliierten fur das besetzte Nachkriegsosterreich aufrechterhalten worden Die osterreichische Staatsangehorigkeit Bundesburgerschaft ruhte nicht etwa von 1938 bis 1945 sondern ging unter so dass 1945 eine neue Staatsangehorigkeit mit Wirkung ex nunc entstanden ist 18 Daher konnte spatestens seit Kriegsende am 8 Mai 1945 deutsche Staatsgewalt in Osterreich nicht mehr ausgeubt werden woraus sich unterschiedliche Auffassungen zur Staatsangehorigkeitsfrage ergaben die schliesslich in Osterreich durch das Staatsburgerschafts Uberleitungsgesetz 1949 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25 Januar 1950 und in der Bundesrepublik Deutschland durch das Zweite Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehorigkeit vom 17 Mai 1956 geregelt wurden Uber Vermogensfragen einigten sich beide Staaten erst 1957 19 Siehe auch Geschichte der deutschen Bundeslander ab 1945 und Deutschland 1945 bis 1949Grundung der Bundesrepublik und der DDR BearbeitenNachdem die Londoner Konferenz vom November und Dezember 1947 erfolglos geblieben war beschlossen die Westalliierten die Errichtung eines westdeutschen Teilstaates Dabei setzten sich die US Amerikaner mit ihrem Wunsch nach einem starken Bundesstaat gegen die Franzosen durch die eigentlich nur einen schwachen Staatenbund an ihrer Grenze dulden wollten Das vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete von den westdeutschen Landesparlamenten angenommene und von den Besatzungsmachten genehmigte Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23 Mai 1949 im Bundesgesetzblatt veroffentlicht 20 und trat am darauffolgenden Tag in Kraft Durch ihre Organe handlungsfahig wurde die Bundesrepublik aber erst mit Konstituierung des ersten Deutschen Bundestages am 7 September und Amtsantritt der Bundesregierung am 20 September 21 Am 7 Oktober 1949 setzte dann in der sowjetischen Besatzungszone die provisorische Volkskammer die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 22 in Kraft Am 12 Oktober trat die DDR Regierung ihr Amt an 23 Bereits am 10 April 1949 war das Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukunftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehorde erlassen worden welches den Westalliierten bestimmte Hoheitsrechte in Bezug auf die Bundesrepublik vorbehielt so etwa die Wahrnehmung der Auswartigen Beziehungen der Bundesrepublik oder die Kontrolle ihres Aussenhandels ferner war jede Verfassungsanderung von einer Genehmigung abhangig Gesetze konnten verworfen werden und die Militargouverneure behielten sich die volle Machtausubung fur den Fall vor dass die Sicherheit bedroht werde 24 Diese Vorbehaltsrechte wurden von der dann am 20 Juni gegrundeten Alliierten Hohen Kommission ausgeubt welche damit weiterhin die oberste Staatsgewalt innehatte Das Besatzungsrecht hatte Vorrang vor dem Grundgesetz konnte nicht an dessen Massstab gemessen werden und nur durch volkerrechtliche Vertrage zwischen der Bundesrepublik und den Besatzungsmachten aufgehoben werden 25 Die Bundesrepublik verfugte also zunachst nur uber begrenzte Souveranitat Mit den 1955 in Kraft getretenen Pariser Vertragen vom 23 Oktober 1954 wurde das Besatzungsregime der Westalliierten in der Bundesrepublik beendet Zu den Pariser Vertragen gehorte auch der Deutschlandvertrag vom 26 Mai 1952 in der Fassung vom 23 Oktober 1954 in dessen Art 1 Abs 2 es hiess Die Bundesrepublik wird die volle Macht eines souveranen Staates uber ihre inneren und ausseren Angelegenheiten haben Allerdings enthielt gleichzeitig Art 2 Vorbehalte bezuglich Berlins und Deutschlands als Ganzem Im Hinblick auf die internationale Lage die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat behalten die Drei Machte die bisher von ihnen ausgeubten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschliesslich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung Die Bundesrepublik verfugte also auch mit Inkrafttreten noch nicht wieder uber ihre volle Souveranitat Aufgrund der Entwicklung in der Bundesrepublik gab die Sowjetunion am 25 Marz 1954 eine einseitige Erklarung uber die Herstellung der vollen Souveranitat der Deutschen Demokratischen Republik ab 1 Die UdSSR nimmt mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen auf wie mit anderen souveranen Staaten Die Deutsche Demokratische Republik wird die Freiheit besitzen nach eigenem Ermessen uber ihre inneren und ausseren Angelegenheiten einschliesslich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden 2 Die UdSSR behalt in der Deutschen Demokratischen Republik die Funktionen die mit der Gewahrleistung der Sicherheit in Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben die der UdSSR aus den Viermachteabkommen erwachsen 26 Daraufhin erklarte zwei Tage spater die DDR ihre Souveranitat Beide deutsche Staaten machten 1973 mit ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen von ihrer weitergehenden Souveranitat Gebrauch Berlin verblieb demgegenuber in der Verantwortung der vier Besatzungsmachte Zwar hatte die DDR mit Art 2 Satz 2 ihrer Verfassung vom 7 Oktober 1949 Berlin zu ihrer Hauptstadt erklart wahrend die Bundesrepublik Gross Berlin als zu ihr gehorig ansah was in der alten Fassung des Art 23 des Grundgesetzes vom 23 Mai 1949 zum Ausdruck kam Dieses Grundgesetz gilt zunachst im Gebiete der Lander Baden Bayern Bremen Gross Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Schleswig Holstein Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen Doch hatten die West Alliierten weder West noch Ost Berlin je als Bestandteil der Bundesrepublik oder der DDR anerkannt sondern Berlin bzw zumindest West Berlin entsprechend dem Viermachte Status der fur Berlin fortgalt als weiterhin besetztes Gebiet behandelt 27 Dies kommt auch im Viermachteabkommen uber Berlin von 1971 zum Ausdruck nach dem der Viermachtestatus fur Berlin fortgalt Dieser Zustand in der Bundesrepublik Berlin und der DDR blieb bestehen und anderte sich erst wieder im Rahmen der Wiedervereinigung 1990 Die Rechtslage des Deutschen Reiches BearbeitenWahrend die Merkmale Staatsvolk und Staatsgebiet des Deutschen Reiches unstrittig bestanden siehe dazu auch weiter unten hing die Frage nach der Rechtslage ausschliesslich von seinem Merkmal Staatsgewalt ab Hierzu bestanden verschiedene Untergangs und Fortbestandstheorien Existenz und Rechtsstellung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden auf der Basis dieser Theorien unterschiedlich gedeutet Untergangstheorien Bearbeiten Untergangstheorien Diskontinuitatstheorien gehen davon aus dass der bis 1945 Deutsches Reich genannte Staat als Subjekt des Volkerrechts unterging Seit dem Untergang des Deutschen Reiches konne auch dessen Staatsrecht nicht mehr wirksam sein Innerhalb dieser Theorie gibt es wiederum strittige Konzeptionen zu welchem Zeitpunkt der Staat unterging Die Staaten des Ostblocks und andere postulierten die volkerrechtliche Debellation des Deutschen Reiches begrundet mit der militarischen Niederlage 1945 Andere Konzeptionen sahen den Zeitpunkt der deutschen Staatsgrundungen 1949 als ausschlaggebend an Demnach existierte das Deutsche Reich bis 1949 und ging dann mit einer Dismembration unter im Volkerrecht der Aufteilung eines Gesamtstaates in unabhangige Einzelstaaten Bundesrepublik Deutschland und DDR waren folglich Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches Debellationstheorie Bearbeiten Hans Kelsen hatte zu Beginn der wissenschaftlichen Volkerrechtsdiskussion bereits 1944 argumentiert dass im Falle einer occupatio bellica Deutschlands durch die Alliierten bei der die Staatsgewalt nur vorubergehend verdrangt gewesen ware diesen nach der Haager Landkriegsordnung 28 ein bestimmtes Mass an Verwaltungsbefugnissen zustunde 29 Die Alliierten wurden aber mit ihren Massnahmen wie der Entnazifizierung Umerziehung und Entmilitarisierung uber dieses Mass hinausgehen Es sei daher von einem Kondominium der Alliierten auszugehen und Deutschland habe aufgehort als souveraner Staat zu existieren 30 Problematisch an dieser Theorie ist dass volkerrechtlich zur Ersetzung von Staatsgewalt ein Akt der Unterwerfung debellatio stattgefunden haben musste Bei einer Annexion ware dies unproblematisch zu bejahen gewesen doch lag im vorliegenden Fall ausdrucklich gerade keine Annexion vor Es war also fraglich ob die Staatsgewalt ersetzt worden war 31 Dismembrationstheorie Bearbeiten nbsp Dismembration im Gegensatz zur SezessionDie Dismembrationstheorie ging davon aus dass das Deutsche Reich in die beiden deutschen Staaten Bundesrepublik und DDR zerfallen sei von denen keiner mit dem Deutschen Reich identisch sei und das Deutsche Reich daher aufgehort habe zu existieren Innerhalb der Dismembrationstheorie differierte der Zeitpunkt zu dem der Zerfall stattgefunden haben sollte Zum Teil wurde dies an die Grundung der beiden deutschen Staaten 1949 gekoppelt nach anderer Ansicht fand der Zerfall mit der Anerkennung der Souveranitat der beiden Staaten durch die jeweiligen Besatzungsmachte 1954 statt und eine weitere Meinung vertrat die Ansicht dass der Zerfall mit Inkrafttreten des Grundlagenvertrags 1973 eingetreten sei 32 Fortbestandstheorien Bearbeiten Nach den Fortbestandstheorien besteht das Deutsche Reich fort Bis zur Jalta Konferenz in den ersten Monaten des Jahres 1945 galt es unter den Alliierten als ausgemacht dass Deutschland zerstuckelt werden musse Bis zur Konferenz von Potsdam die vom 17 Juli bis 2 August 1945 dauerte setzte sich jedoch die Tendenz durch das von den Alliierten zu besetzende Gebiet Deutschlands als wirtschaftliche und auch als politische Einheit zu behandeln Damit bekamen die Fortbestandstheorien mehr Gewicht 33 34 Den Fortbestandstheorien ist gemein dass sie nicht von einem wie auch immer gearteten Untergang des Deutschen Reiches ausgehen sondern von seiner militarischen Besetzung occupatio bellica Die Ubernahme der Staatsgewalt durch die Alliierten habe lediglich die Handlungsunfahigkeit des Deutschen Reiches bewirkt 35 Wahrend seines Bestehens von 1945 bis 1948 nahm der Alliierte Kontrollrat demzufolge eine Doppelstellung ein einerseits ubte er treuhanderisch die Staatsgewalt des Deutschen Reiches aus andererseits war er ein gemeinsames volkerrechtliches Organ der vier Besatzungsmachte und ubte auch deren Staatsgewalt in Deutschland aus 36 Dachtheorie Teilordnungstheorie Bearbeiten Die Dach beziehungsweise Teilordnungstheorie ging davon aus dass es unter einem fiktiven Dach des Deutschen Reiches innerhalb der deutschen Aussengrenzen vom 31 Dezember 1937 die beiden nicht mit diesem identischen Teilordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gabe Eine dieser staatlichen Teilordnungen wegen der fehlenden demokratischen Legitimation der DDR kam nach verbreiteter Meinung im Westen nur die Bundesrepublik Deutschland in Frage tritt als Reprasentant des uber keine besonderen Organe mehr verfugenden Gesamtstaates Deutsches Reich auf und nimmt dessen Aufgaben und Rechte treuhanderisch wahr Staatskerntheorie Bearbeiten Die Staatskerntheorie ging davon aus dass die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch sei differenzierte aber zwischen dem Staatsgebiet welches das des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31 Dezember 1937 sei und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes das dem Gebiet der Bundesrepublik entsprache Weniger verbreitet ist die Variante der Staatskerntheorie dass die DDR mit dem Deutschen Reich identisch sei Diese Annahme wurde von der DDR selbst in den 1950ern aufgegeben s u ist jedoch gerade deswegen interessant weil diese Variante faktisch bedeuten wurde dass das Deutsche Reich 1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ware Kernstaatstheorie Schrumpfstaatstheorie Bearbeiten Die Kernstaats beziehungsweise Schrumpfstaatstheorie ging ebenso von der Identitat der Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich aus nahm aber an dass das Staatsgebiet des Deutschen Reiches auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik geschrumpft sei Dies war die zur Zeit der Grundung der Bundesrepublik im Westen vorherrschende Theorie 37 In seiner Antrittsrede scheint dann auch der Staatsprasident der DDR Wilhelm Pieck sich auf diese Theorie zu beziehen und sie fur die gerade gegrundete DDR in Anspruch zu nehmen Niemals wird die Spaltung Deutschlands die Verewigung der militarischen Besetzung Westdeutschlands durch das Besatzungsstatut die Losreissung des Ruhrgebietes aus dem deutschen Wirtschaftskorper von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden und nicht eher werden wir ruhen bis die widerrechtlich von Deutschland losgerissenen und dem Besatzungsstatut unterworfenen Teile Deutschlands mit dem deutschen Kerngebiet mit der Deutschen Demokratischen Republik in einem einheitlichen demokratischen Deutschland vereinigt sind 38 Identitatstheorien Bearbeiten Identitatstheorien nehmen die rechtliche Identitat eines der neu entstandenen Staaten mit dem Deutschen Reich an Allein mit dem Deutschen Reich identisch zu sein vertrat die Bundesrepublik Deutschland bis etwa 1969 Staatskerntheorie Die Teilidentitatstheorie schliesslich ging von der Identitat beider deutscher Staaten mit dem Deutschen Reich aus jeweils bezogen auf ihr Gebiet Aus der Teilidentitat ergab sich die Konsequenz dass die Bundesrepublik Deutschland wahrend der deutschen Teilung keine neuen Verpflichtungen und Rechte fur Gesamtdeutschland begrunden und insbesondere keinen Friedensvertrag abschliessen konnte 39 Ansicht der DDR Bearbeiten Die DDR ging anfangs vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunachst die Auffassung mit ihm identisch zu sein woraus sie einen Alleinvertretungsanspruch fur ganz Deutschland herleitete 40 41 Spater ging sie dann von einer Teilidentitat mit ihm aus Mitte der 1950er Jahre vertrat sie dann die Debellationstheorie und datierte den Untergang des Deutschen Reiches auf den 8 Mai 1945 den Tag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht Mit Grundung der Bundesrepublik und der DDR 1949 seien dann zwei neue Staaten entstanden 42 Siehe auch Zwei Staaten Theorie Ansicht der Bundesrepublik Bearbeiten Die Bundesrepublik ging von Anfang an vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus 43 und vertrat zunachst die Auffassung mit diesem sowohl als Rechtssubjekt als auch in staatsrechtlicher Hinsicht identisch zu sein Hieraus leitete sie ebenfalls einen Alleinvertretungsanspruch fur ganz Deutschland ab den sie auch mittels der Hallstein Doktrin durchzusetzen versuchte Auch das Bundesverfassungsgericht war in zahlreichen Entscheidungen vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen In wissenschaftlichen Erorterungen ist die Tatsache dass nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat lediglich als Beweis fur die Kontinuitat eines einheitlichen Deutschland gewertet worden Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes nicht kraft Ubertragung durch eine deutsche Regierung ausgeubt die Staatsgewalt der spater neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Ruckubertragung durch die Alliierten sondern stellt ursprungliche deutsche Staatsgewalt dar die mit dem Zurucktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist 44 Diese Auslegung des Art 11 GG ergibt sich nicht nur aus der im Grundgesetz verankerten grundsatzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk sondern nicht minder aus der ebenfalls grundsatzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsgebiet und insbesondere von der gesamtdeutschen Staatsgewalt Die Bundesrepublik Deutschland als der berufene und allein handlungsfahige Teil Gesamtdeutschlands der staatlich wieder organisiert werden konnte hat den Deutschen der sowjetischen Besatzungszone die Freizugigkeit auch wegen dieser grundsatzlichen Auffassung von dieser ihrer Position gewahrt Sie hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert die bisher allein in Freiheit wieder errichtet werden konnte 45 1954 zitierte ein Urteil zu einer Verfassungsklage von ehemaligen Wehrmachtsangehorigen die Rechtsspruche von 1952 und 1953 46 Im Jahr 1957 ergab sich die rechtliche Fragestellung aus Vorkriegsvertragen mit dem Heiligen Stuhl betreffend Religionsunterricht an den Schulen Die Aussagen dazu lauteten Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus dass das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhaltnisses uber den 8 Mai 1945 hinaus fortbestanden hat eine Rechtsauffassung von der das Bundesverfassungsgericht ausgegangen ist 47 Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt Die Gewaltherrschaft brach zusammen Das anderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Vertrage Das Deutsche Reich welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehort hatte bestand auch nach 1945 weiter wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorlaufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschrankt ist so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich 48 Die Haltung der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer staats und volkerrechtlichen Identitat bzw ihres Alleinvertretungsanspruchs anderte sich erst in den 1960er Jahren im Rahmen der neuen Ostpolitik in der die Hallstein Doktrin zugunsten eines Wandels durch Annaherung aufgegeben wurde Aspekte verschiedener Fortbestandstheorien wurden vereinigt Man gelangte zu der Auffassung dass die beiden deutschen Staaten fureinander nicht Ausland sein konnten Aus der neuen Ostpolitik ging auch der Grundlagenvertrag hervor In seinem Urteil von 1973 uber den Grundlagenvertrag uber den es nach einem Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf abstrakte Normenkontrolle zu entscheiden hatte stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest Das Grundgesetz nicht nur eine These der Volkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 uberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausubung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmachte noch spater untergegangen ist das ergibt sich aus der Praambel aus Art 16 Art 23 Art 116 und Art 146 GG Das entspricht auch der standigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der der Senat festhalt Das Deutsche Reich existiert fort besitzt nach wie vor Rechtsfahigkeit ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfahig Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrundet sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert vgl Carlo Schmid in der 6 Sitzung des Parlamentarischen Rates StenBer S 70 Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich in bezug auf seine raumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch so dass insoweit die Identitat keine Ausschliesslichkeit beansprucht Die Bundesrepublik umfasst also was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Volkerrechtssubjekts Deutschland Deutsches Reich zu dem die eigene Bevolkerung als untrennbarer Teil gehort und ein einheitliches Staatsgebiet Deutschland Deutsches Reich zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehort anerkennt Sie beschrankt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes fuhlt sich aber auch verantwortlich fur das ganze Deutschland vgl Praambel des Grundgesetzes Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art 23 GG genannten Landern einschliesslich Berlin der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog Vorbehalt der Gouverneure der Westmachte Die Deutsche Demokratische Republik gehort zu Deutschland und kann im Verhaltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden 49 Im Teso Beschluss von 1987 fuhrte das Bundesverfassungsgericht aus Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz nicht als Akt der Neugrundung eines Staates verstanden er wollte dem staatlichen Leben fur eine Ubergangszeit eine neue Ordnung geben bis die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung vollendet sei Praambel des Grundgesetzes Praambel und Art 146 GG fassen das gesamte Grundgesetz auf dieses Ziel hin ein der Verfassungsgeber hat dadurch den Willen zur staatlichen Einheit Deutschlands normiert der wegen der zwischen den Besatzungsmachten ausgebrochenen weltpolitischen Spannungen ernsthafte Gefahr drohte Er wollte damit einer staatlichen Spaltung Deutschlands entgegenwirken soweit dies in seiner Macht lag Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates nicht einen neuen westdeutschen Staat zu errichten sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des deutschen Staates seiner Staatsgewalt seines Staatsgebiets seines Staatsvolkes zu begreifen Dieses Verstandnis der politischen und geschichtlichen Identitat der Bundesrepublik Deutschland liegt dem Grundgesetz zugrunde Das Festhalten an der deutschen Staatsangehorigkeit in Art 116 Abs 1 Art 16 Abs 1 GG und damit an der bisherigen Identitat des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verstandnisses und dieser Grundentscheidung Schon Art 116 Abs 1 Halbsatz 2 GG zeigt dass das Grundgesetz von einer Regelungskompetenz uber Fragen der deutschen Staatsangehorigkeit von Personen ausgeht fur die eine Anknupfung an den Gebietsstand des Deutschen Reiches am 31 Dezember 1937 und damit auch uber den raumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes hinaus gegeben ist Der Senat hat wiederholt ausgesprochen dass das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staatsvolkes ausgeht und die Bundesrepublik was ihr Staatsvolk und Staatsgebiet angeht nicht ganz Deutschland umfasst Auch nach Abschluss des Grundlagenvertrages ist die Deutsche Demokratische Republik ein anderer Teil Deutschlands sind etwa ihre Gerichte deutsche Gerichte Erst wenn eine Trennung der Deutschen Demokratischen Republik von Deutschland durch eine freie Ausubung des Selbstbestimmungsrechts besiegelt ware liesse sich die in der Deutschen Demokratischen Republik ausgeubte Hoheitsgewalt aus der Sicht des Grundgesetzes als eine von Deutschland abgeloste fremdstaatliche Gewalt qualifizieren Weder das Grundgesetz selbst noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Volkerrechtssubjekt Deutsches Reich An dieser Subjektsidentitat hat nichts zu andern vermocht dass sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den raumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschrankt Selbst eine endgultige Statusanderung von Teilen seines Staatsgebiets andert nach Volkerrecht die Identitat eines staatlichen Volkerrechtssubjekts nicht 50 Diese staatsrechtlichen Beurteilungen durch die Bundesrepublik bzw ihre Organe hatten allerdings nur insofern Bedeutung fur die volkerrechtliche Frage nach der Rechtslage des Deutschen Reiches als dass damit die Rechtsauffassung der Bundesrepublik dargelegt war 51 Volkerrechtlicher Status Bearbeiten Volkerrechtlich wurde das Deutsche Reich zumeist als fortbestehend behandelt was insbesondere Zweifel am Bestehen effektiver Staatsgewalt kompensieren kann 52 Die Besatzungsmachte erliessen zahlreiche Rechtsakte in denen implizit oder explizit auf die Rechte und Verantwortlichkeiten fur Deutschland als Ganzes Bezug genommen wurde 51 Bevor die DDR die Debellationstheorie vertrat ging auch sie vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus s o Der Heilige Stuhl ging vom Fortbestehen des Deutschen Reiches in Gestalt der Bundesrepublik aus indem er das am 20 Juli 1933 zwischen ihm und dem Deutschen Reich geschlossene Konkordat 53 als zwischen ihm und der Bundesrepublik fortbestehend behandelte und rugte dass das Land Niedersachsen durch den Erlass des Gesetzes uber das offentliche Schulwesen in Niedersachsen vom 14 September 1954 gegen dieses Konkordat verstossen habe vgl BVerfGE 6 309 Reichskonkordat Weitere Nachweise finden sich im Teso Beschluss des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 77 137 157 ff Es wird auch darauf hingewiesen dass die Bundesrepublik Deutschland den westlichen Staaten gegenuber von der in standiger durch Rechtsuberzeugung getragener Praxis der Bundesrepublik und der Drittstaaten behaupteten Identitat der Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich moglicherweise nicht mehr abrucken kann weil diese Praxis Volkergewohnheitsrecht begrundet hat durch die einfache Behauptung der Identitatsthese durch die Bundesrepublik und ihre Anerkennung durch Drittstaaten wurde eine solche volkerrechtliche Bindung allein nicht eingetreten sein 54 Schweitzer weist daneben aber auch auf die seiner Einschatzung nach vertretbare Meinung hin dass das Deutsche Reich durch Dismembration untergegangen sei und mit der Grundung von Bundesrepublik und DDR zwei neue Staaten entstanden seien 51 Des Weiteren wurde im Londoner Schuldenabkommen und der weiteren Wiedergutmachungspolitik die Bundesrepublik von der internationalen Staatengemeinschaft als in rechtlicher Hinsicht identisch mit dem Deutschen Reich akzeptiert Rechtliche Konsequenzen fur die Wiedervereinigung Deutschlands BearbeitenDas Thema wurde erneut aktuell anlasslich des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 im Gegensatz zum Rechtsterminus Beitritt oftmals ungenau als deutsche Wiedervereinigung bezeichnet Relevant war die Klarung der Rechtslage etwa zur Beantwortung der Frage ob die Bundesrepublik Deutschland der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches mit allen damals noch nicht kodifizierten Implikationen der Staatensukzession wie beispielsweise der Weitergeltung von volkerrechtlichen Vertragen oder aber mit diesem volkerrechtlich identisch sei Weiterhin hing von der Klarung auch ab wer gegebenenfalls vertretungsberechtigt sei und Gebietsanspruche anerkennen oder auf diese verzichten konne Auch staats und verfassungsrechtlich war die Frage von Bedeutung Wahrend sich die Bundesrepublik im Fall des Untergangs des Deutschen Reiches neu hatte konstituieren mussen ware andernfalls lediglich eine Neuorganisation notig gewesen da bei Kriegsende der deutsche Staat durch die Zerschlagung des nationalsozialistischen Herrschaftsapparats desorganisiert worden war Davon hing wiederum die Frage ab ob zur Schaffung des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland GG die Zustimmung allein der einzelnen dann insofern souveranen deutschen Lander notig war oder ob die konstitutive Gewalt originar bei der Gesamtheit des auf die einzelnen Lander verteilten deutschen Volkes lag 55 Volkerrechtlich ist die Rechtslage insoweit komplex als die Besetzung und Ubernahme der Regierungsverantwortung nicht den Vorgaben der Haager Landkriegsordnung entsprach oder an der klassischen Drei Elemente Lehre von Georg Jellinek gemessen wurde Fur die Qualifikation eines Staates als Volkerrechtssubjekt sind nach letzterer die drei Merkmale Staatsgebiet Staatsvolk und effektive Staatsgewalt konstitutiv Bei der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkrafte am 7 und 8 Mai 1945 welche nach Auffassung von Dieter Blumenwitz auch nur ein militarischer Akt war und deshalb die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen konnte wurde Deutschland faktisch dennoch jeglicher exekutiver Gewalt enthoben existierte als volkerrechtliches Subjekt jedoch weiter 56 Das Thema beinhaltet bedeutende rechtstheoretische Aspekte und beruhrt wesentliche Grundlagen des internationalen Rechts 57 Lage nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Bearbeiten nbsp Einigungsvertrag 1990 Die Unterhandler Schauble Bundesrepublik links und Krause DDR rechts dazwischen DDR Ministerprasident de MaiziereDer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik uber die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31 August 1990 regelte in Artikel 1 Absatz 1 dass mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3 Oktober 1990 Wiedervereinigung die Lander Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen Lander der Bundesrepublik Deutschland wurden womit die DDR als Volkerrechtssubjekt unterging wahrend die Bundesrepublik fortbestand davon gingen auch die Vertragsparteien selbst aus vgl Artikel 11 und 12 Folgt man der Fortbestandstheorie so ist die Bundesrepublik seitdem nicht mehr nur teilidentisch sondern voll subjektsidentisch mit dem Deutschen Reich 58 Gemass der Drei Elemente Lehre wonach der Staat als rechtliche Zurechnungseinheit ein Staatsgebiet ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt ergibt sich folgende Argumentationskette Staatsvolk Bearbeiten Ein Staatsvolk ist die Gesamtheit der physischen Staatsangehorigen Erwerb und Verlust der Staatsangehorigkeit richten sich nach dem innerstaatlichen Recht des jeweiligen Staates das sofern tatsachlich eine genuine Verbindung zwischen Staat und Person besteht auch volkerrechtlich relevant ist 59 Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit richten sich nach dem Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz vom 22 Juli 1913 RGBl 1913 S 583 das mit einigen Anderungen auch heute noch unter dem Titel Staatsangehorigkeitsgesetz fortgilt Ob daruber hinaus auch Artikel 116 Absatz 1 GG eine volkerrechtlich relevante Aussage uber den Umfang der deutschen Staatsangehorigkeit enthalt ist umstritten 60 Bereits im Teso Beschluss von 1987 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden dass auch die Personen denen die Staatsburgerschaft der DDR verliehen worden war im Rahmen des ordre public deutsche Staatsangehorige waren Der Erwerb der Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik durch den Beschwerdefuhrer bewirkte dass er zugleich die deutsche Staatsangehorigkeit im Sinne der Art 16 Abs 1 116 Abs 1 GG erworben hat Diese Rechtswirkung trat nicht kraft oder aufgrund eines Erwerbstatbestandes des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes ein Indes folgt aus dem Gebot der Wahrung der Einheit der deutschen Staatsangehorigkeit Art 116 Abs 1 16 Abs 1 GG das eine normative Konkretisierung des im Grundgesetz enthaltenen Wiedervereinigungsgebots ist dass dem Erwerb der Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik fur die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des ordre public die Rechtswirkung des Erwerbs der deutschen Staatsangehorigkeit beizumessen ist 61 Dieses Staatsmerkmal stand nie wirklich in Frage Staatsgebiet Bearbeiten Staatsgebiet ist der das Landgebiet das Kustenmeer und das Luftgebiet umfassende Raum der unter territorialer Souveranitat eines Staates steht Das Staatsmerkmal Staatsgebiet war nicht als solches umstritten wohl aber in Hinsicht auf die Ausdehnung auf dem Land Bereits in Art 7 Abs 1 des 1955 in Kraft getretenen Deutschlandvertrags von 1952 s o hatten die Vertragsparteien Bundesrepublik Deutschland Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigtes Konigreich von Grossbritannien und Nordirland sowie die Franzosische Republik festgestellt dass die endgultige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei verhandelten Friedensvereinbarung im Potsdamer Protokoll als Friedensregelung bezeichnet aufgeschoben werden musse Die Unterzeichnerstaaten sind daruber einig dass ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung fur ganz Deutschland ist welche die Grundlage fur einen dauerhaften Frieden bilden soll Sie sind weiterhin daruber einig dass die endgultige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muss Neben eher unproblematischen Vertragen der Bundesrepublik zur Grenzberichtigung mit Belgien 24 September 1956 Luxemburg 11 Juli 1959 den Niederlanden 8 April 1960 und 30 Oktober 1980 der Schweiz 23 November 1964 und 25 April 1977 und Osterreich 29 Februar 1972 und 20 April 1977 gab es um die Grenze zu Polen lange Zeit Meinungsverschiedenheiten nbsp Oder Neisse LinieEine Regelung bezuglich der deutschen Ostgrenze gab es erstmals im Potsdamer Abkommen vom 2 August 1945 in dem die ostlich der Oder Neisse Linie gelegenen Gebiete des Deutschen Reiches als ehemalige deutsche Gebiete bezeichnet wurden Die endgultige Grenzziehung wurde gleichwohl einem Friedensvertrag vorbehalten Auch im Grenzvertrag zwischen der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen vom 16 August 1945 wurde die endgultige Grenzziehung noch einem Friedensvertrag vorbehalten In dem am 6 Juli 1950 zwischen der DDR und Polen geschlossenen Gorlitzer Vertrag gingen die Vertragsparteien dann von einer Souveranitat Polens uber die Gebiete ostlich der Oder Neisse Linie aus Im Warschauer Vertrag vom 7 Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik und Polen erkannte auch die Bundesrepublik diese Grenze an 62 Im Vorfeld der Wiedervereinigung Deutschlands forderte dann insbesondere Polen eine endgultige Regelung Daraufhin fassten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21 Juni 1990 gleichlautende Entschliessungen in denen sie ihren Willen zum Ausdruck brachten die in den vorangegangenen Vertragen festgelegte Grenze endgultig durch volkerrechtlichen Vertrag festzulegen Dies geschah noch im selben Jahr durch den zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie den vier Siegermachten abgeschlossenen Zwei plus Vier Vertrag vom 12 September und den zwischen der Bundesrepublik und Polen geschlossenen deutsch polnischen Grenzvertrag vom 14 November 63 Die Vertragsparteien bestatigen die zwischen ihnen bestehende Grenze deren Verlauf sich nach dem Abkommen vom 6 Juni 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen uber die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch polnischen Staatsgrenze und den zu seiner Durchfuhrung und Erganzung geschlossenen Vereinbarungen Akt vom 27 Januar 1951 uber die Ausfuhrung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen Vertrag vom 22 Mai 1989 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen uber die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht sowie dem Vertrag vom 7 Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen uber die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen bestimmt 64 Vom volkerrechtlichen Aspekt her war nicht von einer Illegitimitat der deutschen Bundesregierung auszugehen Selbst wenn die Regierung sich an die Macht geputscht hatte ware der von ihr geschlossene Grenzvertrag wirksam da es im Volkerrecht nur auf das Bestehen von Staatsgewalt nicht auf ihre Art ankommt Nachdem damit die Grenzziehung endgultig geregelt war waren nur noch die in diesem Kontext irrelevanten Fragen nach eventuellen Entschadigungen zu klaren Heute ist lediglich noch ein Teil des Grenzverlaufs am Bodensee ungewiss Anders als bei Grenzflussen wie beim Dollart durch die der Grenzverlauf bei Fehlen einer grenzvertraglichen Vereinbarung nach einheitlichen volkerrechtlichen Regelungen bestimmt wird gibt es fur Grenzseen namlich keine solchen volkerrechtlichen Regelungen Wahrend der Grenzverlauf im Untersee und in der Konstanzer Bucht durch Vertrage zwischen Baden und der Schweiz 20 und 31 Oktober 1854 sowie 28 April 1878 und zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz 24 Juni 1878 festgelegt und der Uberlinger See unbestritten deutsches Staatsgebiet ist ist der Grenzverlauf im restlichen Teil des Obersees zwischen Deutschland Osterreich und der Schweiz noch nicht geklart 65 Siehe auch Geschichte des Saarlandes nach 1945 und Elten Staatsgewalt Bearbeiten Staatsgewalt im Sinne des Volkerrechts ist das souverane Recht zur Ausubung von Gewalt gegen Menschen und Sachen und schliesst die Personalhoheit uber die eigenen Staatsangehorigen wie auch die Gebietshoheit gegenuber Menschen und Sachen innerhalb des Staatsgebietes mit ein 66 In Art 7 des Zwei plus Vier Vertrags vom 12 September 1990 hiess es dazu 1 Die Franzosische Republik das Vereinigte Konigreich Grossbritannien und Nordirland die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes Als Ergebnis werden die entsprechenden damit zusammenhangenden vierseitigen Vereinbarungen Beschlusse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Machte aufgelost 2 Das vereinte Deutschland hat demgemass volle Souveranitat uber seine inneren und ausseren Angelegenheiten Damit war die Wiedererlangung der vollen Souveranitat festgeschrieben Da der Vertrag jedoch erst mit der Ratifikation aller Vertragsstaaten am 13 April 1991 wirksam wurde gaben die vier Siegermachte fur den Zeitraum ab dem 3 Oktober 1990 die Erklarung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier Machte Rechte und Verantwortlichkeiten ab 67 Mit der Wiedervereinigung ist die Frage nach der Unterscheidung zwischen der gesamtdeutschen Staatsgewalt als der Staatsgewalt des Deutschen Reiches und der Staatsgewalt der Bundesrepublik hinfallig Folgte man der Dismembrationstheorie so war das Deutsche Reich bereits 1949 1954 oder 1973 untergegangen s o Folgt man hingegen der Fortbestandstheorie so kann die Grundung der DDR als Sezessionsversuch angesehen werden Folge der Sezession ware dann das Schrumpfen des Deutschen Reiches auf das Gebiet der Bundesrepublik gewesen Ruckblickend hatte diese Sezession wegen der Wiedervereinigung als gescheiterter Versuch gewertet werden mussen 51 Politische Agitation Bearbeiten Hauptartikel Reichsburgerbewegung Die selbsternannten kommissarischen Reichsregierungen und andere teilweise rechtsextreme Gruppierungen innerhalb der Reichsburgerbewegung propagieren mit Verweis auf einige der oben beschriebenen Aspekte das Deutsche Reich als solches bestehe aus volkerrechtlicher Sicht immer noch und die Bundesrepublik Deutschland ware ein illegitimes Regime Hierzu zitieren sie einige allerdings nur sehr ausgewahlte Teile der genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und wissenschaftliche Aufsatze interpretieren diese jedoch auf eine allgemein nicht akzeptierte Weise bis ins Gegenteil Insbesondere werden die raumliche Identitat und die Identitat als Volkerrechtssubjekt nicht voneinander getrennt Die raumliche war 1973 unstrittig nicht gegeben Aber als Volkerrechtssubjekt betrachtete sich die Bundesrepublik stets als identisch mit dem Deutschen Reich und ist somit quasi das Deutsche Reich nur unter einem anderen Namen Ebendies schreibt auch das BVerfG Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich E 36 1 16 Die Ansichten dieser Personen und Gruppen sind fur die Beurteilung der Rechtslage von keinerlei Bedeutung Gerichtliche Entscheidungen bezeichnen sie als ideologisch bedingte Wahnvorstellungen die gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren oder von Psychopathen vertreten wurden 68 Die Bundesregierung stuft die Reichsburgerbewegung als Gefahr fur die innere Sicherheit ein da das Risiko einer Radikalisierung von Einzeltatern bestehe die nach dem Vorbild von Anders Behring Breivik oder dem Nationalsozialistischen Untergrund vgl NSU Morde Straftaten begehen konnten 69 Rezeption in den Gesellschaftswissenschaften BearbeitenWie der Rechtshistoriker Bernhard Diestelkamp 1980 feststellte widerspricht die Theorie zur Rechtslage Deutschlands das Deutsche Reich habe als Staat den Zusammenbruch 1945 uberdauert den Ergebnissen der zeitgeschichtlichen Forschung Denn in der historisch politischen Interpretation des Kriegsendes gilt die Staatlichkeit des Deutschen Reiches zumeist als ausgeloscht 70 Wolfgang Schieder etwa sah die Staatlichkeit des Deutschen Reichs durch die Berliner Erklarung vom 5 Juni 1945 ausgeloscht 71 Nach Heinrich August Winkler gab es keine deutsche Staatsgewalt mehr 72 Der Philosoph Hermann Lubbe sprach in einem Vortrag 1983 vom Reichsuntergang 73 Otto Dann beschreibt die Ubernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten als Zerstorung des Deutschen Reichs Die politischen Organe des Reiches wurden aufgelost Das Deutsche Reich als Trager politischer Souveranitat hatte damit aufgehort zu existieren 74 Hans Ulrich Wehler und andere Historiker beschrieben die Entstehung von Bundesrepublik Deutschland und DDR daher als Staatsgrundung 75 was die Annahme voraussetzt dass der zuvor bestehende Staat nicht mehr existierte Der Politikwissenschaftler Otwin Massing polemisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag halte an der These von Deutschlands Fortexistenz im Nirgendwo fest ob man es in die Transzendenz metaphysischer Wesenheiten versetzt in der illusionaren Scheinwelt rechtsdogmatischer Semantik lokalisiert oder ob man es wie bisher geschehen in die Hohle des Mythos verbannt Produkt eigener Projektionswunsche sowie Verlust und Versagungsangste Diese These sei ein reiner Geschichtsmythos denn auch Joachim Fest gehe von einem endgultigen Untergang des Deutschen Reiches aus 76 Der Politikwissenschaftler Herfried Munkler widerspricht Massing insofern die Fortbestandsthese weder eine narrative Struktur noch ikonische Momente aufweise beides konstitutive Elemente eines Mythos Er nennt sie dagegen eine Rechtsfiktion und schreibt 1945 habe das Deutsche Reich als politisch souveraner Akteur zu bestehen aufgehort 77 Die Bezeichnung Rechtsfiktion findet sich auch in mehreren geschichtswissenschaftlichen Werken 78 Der Historiker Manfred Gortemaker nennt die herrschende Lehre der bundesrepublikanischen Staats und Volkerrechtslehre wonach das Reich lediglich seine Willens und Handlungsfahigkeit eingebusst habe aber nie rechtlich aufgehort habe zu bestehen kaum mehr als ein rechtsdogmatisches Denkspiel 79 Diestelkamp beklagt in diesem Zusammenhang Missverstandnisse juristischer Denkweise durch die Historiker Die Theorie vom Fortbestand des Reiches sei ein Musterbeispiel fur die historische Wirkung rechtlicher Kategorien die auch Historiker nicht ignorieren durften Aber Juristen sollten andererseits den Widerspruch zwischen rechtlicher Position und historischer Erkenntnis zur Kenntnis nehmen 80 Auch der Historiker Walter Schwengler bedauert dass Historiker nur geringes Interesse fur die Feststellungen und Interpretationen der Staats und Volkerrechtler zeigten 81 Nach Ansicht des Rechtshistorikers Joachim Ruckert glauben sie zwischen Rechts Gespenstern und dem gesunden Historikerverstand wahlen zu mussen Da diese Alternative falsch sei pladiert Ruckert fur eine Verbindung beider Perspektiven und fur eine starkere Rezeption rechtlicher Fragen bei der Darstellung des Zusammenbruchs des NS Staates 82 Bedeutung BearbeitenDer Fortbestand Deutschlands als volkerrechtliches Subjekt durch alle Umbruche seit mindestens 1871 bis zur heutigen Gestalt der Bundesrepublik Deutschland wird nicht mehr angezweifelt Davon geht auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft aus genau wie die fur sie sprechenden Organe der Bundesrepublik Letztendlich kann dies jedoch weder bewiesen noch widerlegt werden da es sich bei juristischen Streitfragen nicht um einen wie in den Naturwissenschaften experimentell untersuchbaren Zustand handelt Geht man vom Fortbestehen aus so stellt sich die Frage nach dessen Bedeutung Unmittelbar wurde das Fortbestehen nur die volkerrechtliche Kontinuitat der Rechtspersonlichkeit des Staates als Volkerrechtssubjekt bedeuten Viel interessanter erscheint jedoch was die Fortexistenz mittelbar ausschliessen wurde Wenn etwa Verschworungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen so schliesst das bereits ihre weitergehende Behauptung dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existent und oder illegal sei aus Denn legt man die fur einen Staat konstitutiven aber eben auch essentiellen Elemente Staatsgebiet Staatsvolk und Staatsgewalt zugrunde so ist spatestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wieder Erlangung der vollen Souveranitat der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgultig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat die Bundesrepublik entstanden oder die Bundesrepublik ist volkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich Dessen Gebiet wurde mithin spatestens aufgrund des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und mit der Wiedererlangung der vollen Souveranitat der Vollendung der deutschen Einheit rechtswirksam verkleinert 83 wobei fur das Staatsmerkmal Staatsgebiet aber auch gar nicht dessen Grosse sondern ausschliesslich seine Existenz von Belang ist Mit der Illegalitat der Bundesrepublik konnte in diesem Kontext auch gar nicht volkerrechtliche Illegalitat gemeint sein Die drei Staatselemente sind konstitutiv fur die Staatsqualitat es bedarf heute ganz herrschend also bei deren Vorliegen keines weiteren expliziten oder konkludenten Anerkennungsaktes durch andere Volkerrechtssubjekte respektive eines Urteils der Staatengemeinschaft Die Anerkennung durch andere Staaten hat nur deklaratorischen Charakter und demnach keine Bedeutung fur das Bestehen eines Staates 84 Die Kategorien legal illegal gibt es in diesem Zusammenhang also nicht Ebenso wenig Sinn ergibt die Behauptung die Bundesrepublik sei verfassungsrechtlich illegal Die zugrundezulegende Verfassung ist in jedem der beiden moglichen Falle siehe oben das deutsche Grundgesetz Geht man vom Untergang des Deutschen Reiches aus so hatte sich die neu entstandene Bundesrepublik Deutschland eine neue Verfassung das Grundgesetz gegeben Bei Fortbestehen des Deutschen Reiches hatte sich die mit diesem vollidentische Bundesrepublik eine neue Verfassung gegeben wie schon zuvor in der Geschichte des Deutschen Reiches die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16 April 1871 wurde mit Einfuhrung der Verantwortlichkeit der Regierung gegenuber dem Parlament und damit der parlamentarischen Monarchie durch die Oktoberreform vom 28 Oktober 1918 gravierend geandert die Weimarer Verfassung vom 11 August 1919 war ein vollstandiger Bruch mit der vorherigen Reichsverfassung Die Bundesrepublik unter dem Bonner Grundgesetz muss aber an sich selbst gemessen mit sich selbst ubereinstimmen kann also nicht verfassungsrechtlich illegal sein Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spatestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkrafte vom 7 und 8 Mai 1945 institutionell vollstandig zusammengebrochen 85 Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgultig weggefallen an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3 Oktober 1990 neue durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschrankt legitimierte Strukturen getreten 86 Literatur BearbeitenAdolf Arndt Der deutsche Staat als Rechtsproblem Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 18 Dezember 1959 Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin Band 3 Walter de Gruyter Berlin 1960 Dieter Blumenwitz Was ist Deutschland Staats und volkerrechtliche Grundsatze zur deutschen Frage und ihre Konsequenzen fur die deutsche Ostpolitik 3 Aufl Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen Bonn 1989 ISBN 3 88557 064 5 Deutscher Bundestag und Bundesarchiv Hrsg Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Akten und Protokolle Bd II Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee Boppard am Rhein 1981 ISBN 3 7646 1671 7 Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungsgeschichtliche Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland In Juristische Schulung JuS 1981 S 409 413 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte ZNR 1985 S 181 207 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 7 Aufl C H Beck Munchen 2008 Rn 638 ff ISBN 978 3 406 58060 4 Clemens von Goetze Die Rechte der Alliierten auf Mitwirkung bei der deutschen Einigung In Neue Juristische Wochenschrift NJW 1990 Heft 35 S 2161 ff Gilbert Gornig Der volkerrechtliche Status Deutschlands zwischen 1945 und 1990 Auch ein Beitrag zu Problemen der Staatensukzession Wilhelm Fink Munchen 2007 ISBN 978 3 7705 4461 5 Jens Hacker Der Rechtsstatus Deutschlands aus der Sicht der DDR Wissenschaft und Politik Koln 1974 ISBN 3 804 68490 4 Matthias Herdegen Volkerrecht 4 Aufl C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 53277 2 Otto Kimminich Deutsche Verfassungsgeschichte 2 Aufl Nomos Baden Baden 1987 S 658 bis 664 Michael Schweitzer Staatsrecht III Staatsrecht Volkerrecht Europarecht 8 Aufl C F Muller Heidelberg 2004 Rn 612 ff sowie 6 Aufl 1997 Rn 629 f ISBN 3 8114 9024 9 Ulrich Scheuner Die staatsrechtliche Kontinuitat in Deutschland In Deutsches Verwaltungsblatt DVBl 1950 S 481 485 und 514 516 Weblinks BearbeitenDie Berliner Erklarung vom 5 Juni 1945 auf documentArchiv de bzw auf verfassungen de BVerfGE 2 1 SRP Verbot Urteil des Ersten Senats vom 23 Oktober 1952 Az 1 BvB 1 51 BVerfGE 2 266 Notaufnahme Beschluss des Ersten Senats vom 7 Mai 1953 Az 1 BvL 104 52 BVerfGE 3 288 Berufssoldatenverhaltnisse Urteil des Ersten Senats vom 26 Februar 1954 Az 1 BvR 371 52 BVerfGE 6 309 Reichskonkordat Urteil des Zweiten Senats vom 26 Marz 1957 Az 2 BvG 1 55 BVerfGE 36 1 Grundlagenvertrag Urteil des Zweiten Senats vom 31 Juli 1973 auf die mundliche Verhandlung vom 19 Juni 1973 Az 2 BvF 1 73 BVerfGE 37 57 Haftbefehl in Berlin Beschluss des Zweiten Senats vom 27 Marz 1974 Az 2 BvR 38 74 BVerfGE 77 137 Teso Beschluss des Zweiten Senats vom 21 Oktober 1987 Az 2 BvR 373 83 Anmerkungen Bearbeiten Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungspolitische Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1 Teil Die Stunde Null In JuS 1980 S 402 f Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungspolitische Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1 Teil Die Stunde Null In JuS 1980 S 403 Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungspolitische Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1 Teil Die Stunde Null In JuS 1980 S 403 f Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungspolitische Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1 Teil Die Stunde Null In JuS 1980 S 405 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 17 Aufl C H Beck Munchen 2018 Rn 694 a b c Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungspolitische Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1 Teil Die Stunde Null In JuS 1980 S 481 f a b Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 184 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 17 Aufl C H Beck Munchen 2018 Rn 698 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 17 Aufl C H Beck Munchen 2018 Rn 699 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 185 a b Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland Bd 4 Staats und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945 1990 C H Beck Munchen 2012 S 34 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 186 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 186 f Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 188 190 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 191 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In ZNR 7 1985 S 191 193 Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession Schriften zum Volkerrecht Bd 120 Duncker amp Humblot Berlin 1995 S 332 f a b c Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 1 Die Grundlagen Die Volkerrechtssubjekte 2 Auflage de Gruyter Berlin 1989 S 144 f Albert Bleckmann Grundgesetz und Volkerrecht Ein Studienbuch Duncker amp Humblot Berlin 1975 S 121 124 hier S 124 BGBl 1949 S 1 ff Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 744 DDR GBl 1949 S 5 ff Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 747 Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 676 Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 677 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 622 Vgl BVerfGE 37 57 60 f Haftbefehl in Berlin RGBl 1910 S 107 fur das Deutsche Reich am 26 Januar 1910 in Kraft getreten Hans Kelsen The International Legal Status of Germany to be established immediately upon Termination of the War AJIL 38 1944 S 689 ff Hans Kelsen The Legal Status of Germany According to the Declaration of Berlin In AJIL 39 1945 S 518 ff Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 648 Schweitzer Staatsrecht III 6 Aufl Rn 629 Hermann Graml Zwischen Jalta und Potsdam Zur amerikanischen Deutschlandplanung im Fruhjahr 1945 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 24 1976 S 508 Vgl Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 648 705 Schweitzer Staatsrecht III 6 Aufl Rn 630 Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 651 Frotscher Pieroth Verfassungsgeschichte Rn 725 Wilhelm Pieck Antrittsrede vom 11 Oktober 1949 zit nach Ost und West Nr 11 November 1949 S 9 f Statt aller Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V Beck Munchen 2000 S 1964 f Vgl Wilhelm Pieck Prasident der DDR in seiner Antrittsrede vom 11 Oktober 1949 bei Grundung der DDR Sogar in den Jahren als der Text der DDR Hymne Deutschland einig Vaterland nicht mehr gesungen wurde erinnerte man siebente Klassen der DDR noch daran dass am 7 Oktober 1949 die DDR von der Provisorischen Volkskammer gegrundet wurde denn bis zum 15 Oktober 1950 bezeichneten sich die 1949 gebildeten Staatsorgane als provisorisch Lehrbuch Staatsburgerkunde 2 Auflage Berlin DDR 1983 S 44 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 631 f Siehe dazu bereits die Mehrheitsmeinung im Bericht uber den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee in Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Akten und Protokolle Bd II S 509 ff BVerfGE 2 1 56 Zit Abs 254 von 1952 SRP Verbot BVerfGE 2 266 277 Zit Abs 30 von 1953 Notaufnahme BVerfGE 3 288 319 f Zit Abs 92 von 1954 Berufssoldatenverhaltnisse Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus dass das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhaltnisses uber den 8 Mai 1945 hinaus fortbestanden hat eine Rechtsauffassung von der das Bundesverfassungsgericht ausgegangen ist BVerfGE 3 288 319 f Zit Abs 92 von 1954 Berufssoldatenverhaltnisse BVerfGE 6 309 336 ff Zit Abs 160 Abs 166 von 1957 Reichskonkordat BVerfGE 36 1 15 ff Grundlagenvertrag BVerfGE 77 137 150 ff Teso a b c d Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 637 Herdegen Volkerrecht 4 Aufl 8 Rn 12 RGBl II S 679 Zit n Albert Bleckmann Zur Feststellung und Auslegung von Volkergewohnheitsrecht in ZaoRV 37 1977 Max Planck Institut fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht Heidelberg Munchen 1977 S 504 ff 512 Zum Ganzen siehe den Bericht uber den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee in Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Akten und Protokolle Bd II S 509 ff Dieter Blumenwitz fuhrt diesbezuglich aus dass auch mit der Verhaftung der letzten nicht mehr effektiven Reichsregierung geschaftsfuhrende Regierung Donitz durch die Siegermachte am 23 Mai 1945 der Kern der deutschen Staatsgewalt noch nicht getroffen wurde da die Staatsgewalt nicht vom Schicksal eines ihrer Funktionstrager abhangt und im ubrigen auf mittlerer und unterer Ebene immer noch deutsche Staatsgewalt ausgeubt wurde zit nach ders Denk ich an Deutschland Antworten auf die Deutsche Frage 2 Bde Bayerische Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit Munchen 1989 Bd 1 S 67 Josef L Kunz The Status of Occupied Germany under International Law A Legal Dilemma The Western Political Quarterly Vol 3 No 4 Dez 1950 S 538 565 Vgl Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd V 2000 135 S 1964 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 541 ff Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 547 ff BVerfGE 77 137 148 f Zit Abs 31 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 570 f Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 572 f Art 1 des deutsch polnischen Grenzvertrags Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 568 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 574 Schweitzer Staatsrecht III 8 Aufl Rn 665 AG Duisburg Beschluss vom 26 Januar 2006 Az 46 K 361 04 Abs Nr 11 Volltext Vorbild Breivik in Der Spiegel 1 2013 S 11 Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungsgeschichtliche Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland In Juristische Schulung 1980 S 401 405 hier S 402 Joachim Ruckert Die Beseitigung des Deutschen Reiches die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage In Anselm Doering Manteuffel Hrsg Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20 Jahrhunderts Schriften des Historischen Kollegs Bd 63 Oldenbourg Munchen 2006 ISBN 3 486 58057 4 S 65 94 hier S 66 Wolfgang Schieder Die Umbruche von 1918 1933 1945 und 1989 als Wendepunkte deutscher Geschichte In derselbe und Dietrich Papenfuss Hrsg Deutsche Umbruche im 20 Jahrhundert Bohlau Weimar 2000 ISBN 978 3 412 31968 7 S 3 18 hier S 10 Heinrich August Winkler Der lange Weg nach Westen Deutsche Geschichte II Vom Dritten Reich bis zur Wiedervereinigung C H Beck Munchen 2014 S 117 Hermann Lubbe Der Nationalsozialismus im deutschen Nachkriegsbewusstsein In Historische Zeitschrift 236 1983 S 579 599 hier S 587 Otto Dann Nation und Nationalismus in Deutschland 1770 1990 2 Auflage C H Beck Munchen 1994 S 299 ahnlich Gregor Schollgen Krieg Hundert Jahre Weltgeschichte Deutsche Verlags Anstalt Munchen 2017 S 96 mit dieser Ubernahme beendeten die vier Machte faktisch die Existenz des Deutschen Reiches Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Bd 5 Bundesrepublik und DDR 1949 1990 C H Beck Munchen 2008 Joachim Fest Die deutsche Frage Das offenen Dilemma In Wolfgang Jager und Werner Link Hrsg Republik im Wandel 1974 1982 Die Ara Schmidt Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Bd 5 II Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart 1987 S 433 446 zitiert nach Otwin Massing Identitat als Mythopoem Zur politischen Symbolisierungsfunktion verfassungsgerichtlicher Spruchweisheiten in Staat und Recht 38 Heft 2 1989 S 145 154 das Zitat S 148 Herfried Munkler Die Deutschen und ihre Mythen Rowohlt Berlin Verlag Berlin 2008 S 413 u 542 Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 173 199 hier S 194 Florian Roth Die Idee der Nation im politischen Diskurs Die Bundesrepublik Deutschland zwischen neuer Ostpolitik und Wiedervereinigung 1969 1990 Nomos Baden Baden 1995 S 97 Ines Lehmann Die deutsche Vereinigung von aussen gesehen Angst Bedenken und Erwartungen Band IV Polen und die Tschechoslowakei Peter Lang Frankfurt am Main 2004 S 25 Joachim Wintzer Deutschland und der Volkerbund 1918 1926 Schoningh Paderborn 2006 S 97 Oliver Schmolke Revision Nach 1968 Vom politischen Wandel der Geschichtsbilder in der Bundesrepublik Deutschland Diss FU Berlin 2007 S 141 Manfred Gortemaker Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Von der Grundung bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 1999 S 18 Bernhard Diestelkamp Rechts und verfassungsgeschichtliche Probleme zur Fruhgeschichte der Bundesrepublik Deutschland In Juristische Schulung 1980 S 401 405 hier S 402 Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 173 199 hier S 194 Joachim Ruckert Die Beseitigung des Deutschen Reiches die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage In Anselm Doering Manteuffel Hrsg Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20 Jahrhunderts Schriften des Historischen Kollegs Bd 63 Oldenbourg Munchen 2006 ISBN 3 486 58057 4 S 65 94 hier S 65 68 Michael Schweitzer Staatsrecht III Rn 572 u 662 ff Vgl das Urteil der Adentere Kommission uber die Entscheidung wie sich die UNO den Nachfolgestaaten der UdSSR gegenuber zu verhalten habe Auch hier wurde der feststellende Charakter der Anerkennung bekraftigt Vgl BVerfG Urteil vom 23 Oktober 1952 1 BvB 1 51 BVerfGE 2 1 56 f Urteil vom 17 Dezember 1953 1 BvR 147 52 BVerfGE 3 58 Amtsgericht Duisburg Beschluss vom 26 Januar 2006 Az 46 K 361 04 abgedruckt in NJW 2006 S 3577 3588 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtslage Deutschlands nach 1945 amp oldid 236265830