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Pouvoir constituant ist ein aus dem Franzosischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Fachbegriff er bedeutet verfassunggebende oder verfassungsgebende Gewalt Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2 Verfassunggebende Gewalt als juristischer und politischer Grenzbegriff 3 Unterscheidung zwischen Verfassungsneugebung und Verfassungsanderung 4 Un Gebundenheit des pouvoir constituant originaire 5 Siehe auch 6 Literatur 7 FussnotenBegriffsgeschichte BearbeitenDie Unterscheidung von pouvoir constituant und pouvoir constitue wurde von dem Staatsmann Abbe Sieyes durch sein 1789 zu Beginn der Franzosischen Revolution erschienenes politisches Pamphlet Qu est ce que le tiers etat Was ist der Dritte Stand in die verfassungstheoretische Diskussion eingebracht Dans chaque partie la constitution n est pas l ouvrage du pouvoir constitue mais du pouvoir constituant In jedem ihrer Teile ist die Verfassung nicht das Werk der verfassten Gewalt sondern der verfassunggebenden Gewalt 1 Verfassunggebende Gewalt als juristischer und politischer Grenzbegriff BearbeitenDer pouvoir constituant die konstituierende oder verfassunggebende Gewalt ist der archimedische Punkt welcher Politik und Recht miteinander verbindet Er ist die Spitze der juristischen Normenpyramide Die Verfassunggebende Gewalt zeigt einerseits den politischen historischen Ursprung der Verfassung auf begrundet andererseits ihren normativen Geltungsanspruch vermittelt sodann ihre legitimierende Rechtfertigung und bewirkt schliesslich ihre begrenzte Geltungsdauer Kann doch die Verfassunggebende Gewalt eine Verfassungsordnung in revolutionarer Diskontinuitat umbrechen und beseitigen wie dies dem Institut der Verfassungsanderung auf dem Boden der Identitat und Kontinuitat der Verfassungsgeltung strikt untersagt ist 2 Nach dem demokratischen Legitimitatsprinzip der Volkssouveranitat ist der pouvoir constituant originar elementar und rechtlich unabhangig Die verfassunggebende Gewalt ist eine vorverfassungsrechtliche Macht das Volk als unverausserlicher Inhaber der Souveranitat gibt und tragt die Verfassung aus der die konstituierte verfasste Staatsgewalt als pouvoir constitue erst hervorgeht und ihre Legitimation erhalt Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung Dadurch erst entsteht der pouvoir constitue die verfasste Staatsgewalt Diese existiert ausserhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden Eine Befugnis zur Verfassungsanderung hat sie nur soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermachtigung erhalten hat Das Recht des Volkes zur Verfassungsgebung ist unbeschrankbar und unverausserlich Ein Volk kann sich selbst und kunftige Generationen keiner Verfassung unterwerfen und auch nicht an Verfahrensvorschriften binden 3 Die fundamentale Bedeutung welche der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt des Volkes zukommt sieht man beispielhaft daran dass dieser Schlusselbegriff zur Erklarung der Geltung des Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland verwendet wird Die Autoren des Grundgesetzes berufen sich in der Praambel auf die verfassungsgebende Gewalt des Deutschen Volkes Sowohl in der Urfassung der Praambel von 1949 als auch in der Neufassung anlasslich der Deutschen Wiedervereinigung von 1990 fungiert der pouvoir constituant des Volkes als Angelpunkt aller demokratischen Legitimation Praambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen von dem Willen beseelt als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben Die Deutschen in den Landern Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein und Thuringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet Damit gilt dieses Grundgesetz fur das gesamte Deutsche Volk 4 Die politische Brisanz der Lehre von der originaren verfassunggebenden Gewalt des Volkes ihre Sprengkraft 5 liegt darin begrundet dass die Verfassung nicht nur durch das Volk geschaffen und getragen sondern auch beseitigt werden kann In revolutionaren Umbruchssituationen wirkt die verfassunggebende Gewalt als Kampfbegriff Sie dient als Umsturzhebel Als solcher ist sie in der grossen Franzosischen Revolution geschaffen worden und seither in allen grossen Revolutionen 1848 1917 und 1918 1933 und wieder 1989 bemuht worden 6 Nach dem Prinzip der Volkssouveranitat kann das Volk als originarer Trager des pouvoir constituant jederzeit eine Verfassunggebende Versammlung beauftragen eine erste oder eine vollkommen neue Verfassung auszuarbeiten ohne dass hierfur eine besondere geschriebene Rechtsgrundlage besteht Auch im Verfassungsstaat ist nach dieser Ansicht der pouvoir constituant vorrangig gegenuber den pouvoirs constitues den verfassten Staatsgewalten Diese Unterscheidung erklart warum das Volk sich im Rahmen einer Revolution eine neue Verfassung geben kann ohne dass es durch die rechtlichen Regelungen der alten Verfassung gebunden ist Die vom Volke in Auftrag gegebene und von ihm angenommene neue Verfassung bildet dann die rechtliche Grundlage der so neu konstituierten Staatsgewalten pouvoirs constitues Unterscheidung zwischen Verfassungsneugebung und Verfassungsanderung BearbeitenIn der franzosischen Verfassungsrechtsterminologie unterscheidet man zwischen der originaren verfassunggebenden Gewalt des Volkes dem pouvoir constituant originaire und der abgeleiteten verfassungsandernden Gewalt z B des parlamentarischen Gesetzgebers dem pouvoir constituant derive 7 Auch wenn die originare verfassunggebende Gewalt des Volkes sich meist nur im revolutionaren Umfeld oder in aussergewohnlichen historischen Augenblicken in Form von Verfassunggebenden Versammlungen manifestiert so ist sie doch jederzeit virtuell im Staatsvolk bewahrt im freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat befindet sie sich in latenter Schwebe Der Rechtsphilosoph Hasso Hofmann beschreibt dieses latente Vorhandensein des originaren pouvoir constituant des Volkes folgendermassen Die Verfassung kann als feste Ordnung nur fungieren wenn sie die Revolution zum fernen Ursprungsmythos verklart 8 Um zu haufige Verfassungsbeseitigung und Verfassungsneugebung zu vermeiden steht es dem souveranen Volke frei sich eine sogenannte flexible Verfassung zu geben Flexible Verfassungen enthalten Artikel welche die Bedingungen ihrer Partialrevision teilweisen Anderung festlegen Ubertragt der volkssouverane originare pouvoir constituant auf diese Weise die Erlaubnis zur Verfassungsanderung so lasst er dadurch eine neue Gewalt entstehen namlich die abgeleitete verfassungsandernde Gewalt den pouvoir constituant derive Dieser instituierten Gewalt sind keine Totalrevisionen aber Teilrevisionen der Verfassung erlaubt Verschiedene Formen der abgeleiteten instituierten verfassungsandernden Gewalt sind denkbar Die Legislative kann ermachtigt werden eine Verfassungsanderung durchzufuhren Dabei konnen die Bedingungen erschwert werden beispielsweise kann fur Verfassungsanderungen eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben werden Ausserdem kann eine unabhangige Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen werden welche im Rahmen einer Normenkontrolle Verfassungsanderungen uberpruft und welche die Anderungen gegebenenfalls als verfassungswidriges Verfassungsrecht fur unwirksam erklaren kann Ferner konnen besondere Verfassungsanderungsverbote festgeschrieben werden Das souverane Volk behalt sich die letzte Entscheidung vor und schreibt den plebiszitaren Anderungsweg ausschliesslich uber Volksbegehren und Volksentscheid vor Es sind auch Mischformen aus 1 und 2 moglich wie z B in der Schweiz oder in Frankreich In Deutschland sehen einige Landesverfassungen diese Mischform zur Anderung der Landesverfassung vor wie z B die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Artikel 70d Volksbegehren Volksentscheid Starre Verfassungen hingegen enthalten keinen Artikel der eine Anderungsinitiative erlaubt oder stellen derart erschwerte Anforderungen an eine Anderung dass sie prozedural nicht durchfuhrbar ist In diesen Fallen ist eine Verfassungsanderung durch die amtierenden Staatsorgane praktisch unmoglich Es bleibt kein anderer Ausweg als in einem quasi revolutionaren Akt zu beschliessen den Weg zur Ausarbeitung einer vollig neuen Verfassung freizugeben das heisst der originare pouvoir constituant muss zur Verfassungsbeseitigung und zur Verfassungsneugebung in Form einer Verfassunggebenden Versammlungen wieder in Erscheinung treten Ein Beispiel fur eine solche starre Verfassung ist die franzosische Verfassung von 1791 Im Titel VII Artikel 8 heisst es Keine der durch die Verfassung eingesetzten Gewalten hat das Recht diese insgesamt oder teilweise zu verandern Die Nationalversammlung erklart nachdem sie die Verlesung der vorliegenden Verfassung angehort und sie gebilligt hat dass die Verfassung beschlossen ist und dass sie nichts daran andern konne 9 Aucun des pouvoirs institues par la Constitution n a le droit de la changer dans son ensemble ni dans ses parties L Assemblee nationale ayant entendu la lecture de l acte constitutionnel ci dessus et apres avoir approuve declare que la Constitution est terminee et qu elle ne peut y rien changer Da die Legislative die starre Verfassung de facto nicht andern konnte manifestierte sich der originare pouvoir constituant in Frankreich immer wieder erneut Allein in der Zeit vom 1789 bis 1875 also nur innerhalb von 86 Jahren trat er dreizehnmal in Erscheinung und gab Frankreich dreizehn jeweils vollig neue Verfassungen und instaurierte via Revolutionen und Staatsstreiche die unterschiedlichsten politischen Regime konstitutionelle Monarchie Republik Diktatur Kaiserreich So drehte sich das umsturzlerische Verfassungskarussell wie folgt Constitution de 1791 Constitution de l an I 1793 Constitution de l an III ou du Directoire 1795 Constitution de l an VIII ou du Consulat decennal 1799 Constitution de l an X ou du Consulat a vie 1802 Constitution de l an XII ou de l Empire 1804 Constitution senatoriale de 1814 Charte de 1814 Acte additionnel aux Constitutions de l Empire 1815 Charte de 1830 Constitution de 1848 Constitution de 1852 Constitution de 1870 10 Un Gebundenheit des pouvoir constituant originaire BearbeitenDas Postulat der volligen Ungebundenheit der originaren verfassunggebenden Gewalt des Volkes bei einer Verfassungsgebung wurde alles erlauben Diese extreme rechtspositivistische Position wurde von Hans Kelsen einmal so formuliert Jeder beliebige Inhalt kann Recht sein 11 Wobei Kelsens Satz eher analytisch gemeint ist und keine Zustimmung sein soll zu jedwedem Inhalt Anders wird dies gesehen von einer nichtpositivistischen Position welche die Lehre aus den schmerzlichen Erfahrungen mit menschenverachtenden Regimen gezogen hat Hartmut Maurer erlautert diese am Naturrecht orientierte Position wie folgt Unabhangigkeit bedeutet freilich nicht Ungebundenheit Denn auch die verfassunggebende Gewalt ist an bestimmte Vorgaben gebunden an allgemeine Gerechtigkeitsvorstellungen uberpositive Werte ethische Gebote oder wenn man solche Bindungen nicht akzeptieren will an historische Erfahrungen die uber Fehlentscheidungen und ihre Folgen belehren 12 Die Mitgliedstaaten der Europaischen Union sind zudem an volkerrechtlich verbindliche Abkommen gebunden wie zum Beispiel Menschenrechtsabkommen so dass bei einer hypothetischen zukunftigen bundesdeutschen oder unionseuropaischen Verfassunggebenden Versammlung die unaufgebbaren Grundrechte keinesfalls zur Disposition stunden Siehe auch Bearbeitendirekte Demokratie halbdirekte Demokratie Referendum Volksinitiative Schweiz Verfassungsinitiative VolksabstimmungLiteratur BearbeitenKlaus von Beyme Die verfassunggebende Gewalt des Volkes Demokratische Doktrin und politische Wirklichkeit J C B Mohr Tubingen 1968 ISBN 978 3 16 828971 5 Ernst Wolfgang Bockenforde Die verfassunggebende Gewalt des Volkes Ein Grenzbegriff des Verfassungsrechts Metzner Frankfurt am Main 1986 Kemal Gozler Le pouvoir constituant originaire Memoire du D E A de Droit public Directeur de recherches Dmitri Georges Lavroff Universite de Bordeaux I Faculte de droit des sciences sociales et politiques 1992 93 Seiten Volltext der Dissertation Le pouvoir constituant originaire Kemal Gozler Le pouvoir de revision constitutionnelle Presses universitaires du Septentrion Villeneuve d Ascq 1997 2 volumes ISBN 2 284 00072 X Martin Heckel Die Legitimation des Grundgesetzes durch das deutsche Volk In Gesammelte Schriften Staat Kirche Recht Geschichte Band III Jus Ecclesiasticum 58 Mohr Siebeck Tubingen 1997 ISBN 978 3 16 146740 0 S 3 72 Hasso Hofmann Einfuhrung in die Staats und Rechtsphilosophie Darmstadt 2000 ISBN 3 534 05975 1 Josef Isensee Das Volk als Grund der Verfassung Mythos und Relevanz der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt Paderborn 1995 ISBN 3 531 07334 6 Martin Kriele Einfuhrung in die Staatslehre Die geschichtlichen Legitimitatsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates 6 erweiterte Aufl Stuttgart 2003 ISBN 3 17 018163 7 Martin Loughlin Neil Walker The Paradox of Constitutionalism Constituent Power and Constitutional Form Oxford University Press 2007 ISBN 978 0 199 20496 0 Hartmut Maurer Verfassungsanderung im Parteienstaat In Festschrift fur Martin Heckel zum siebzigsten Geburtstag Hrsg von Karl H Kastner Knut W Norr u Klaus Schlaich Mohr Siebeck 1999 ISBN 978 3 16 147158 2 S 821 838 Karlheinz Merkel Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes Grundlagen und Dogmatik des Artikels 146 GG 1 Aufl Nomos Verl Ges Baden Baden 1996 ISBN 3 7890 4413 X Hauke Moller Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der Verfassungsrevision Eine Untersuchung zu Art 79 Abs 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz dissertation de 1 Auflage 2004 ISBN 3 898 25848 3 Volltext der Dissertation PDF 831 kB Dietrich Murswiek Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Schriften zum offentlichen Recht 343 Duncker amp Humblot Berlin 1978 ISBN 3 428 04174 7 zugleich Diss Univ Heidelberg 1978 Dietrich Murswiek Maastricht und der pouvoir constituant Zur Bedeutung der verfassungsgebenden Gewalt im Prozess der europaischen Integration In Der Staat 32 Berlin 1993 S 161 190 Carl Schmitt Verfassungslehre 9 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 1993 fehlerbereinigter Neusatz der Erstauflage von 1928 ISBN 3 428 07603 6 Egon Zweig Die Lehre vom Pouvoir Constituant Ein Beitrag zum Staatsrecht der franzosischen Revolution Tubingen 1909 Fussnoten Bearbeiten Emmanuel Joseph Sieyes Qu est ce que le tiers etat veroffentlicht im Januar 1789 chapitre 5 Siehe auch Gerhard Robbers Emmanuel Joseph Sieyes Die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit in der Franzosischen Revolution In Festschrift fur Wolfgang Zeidler hrsg von Walther Furst Roman Herzog und Dieter C Umbach Band 1 de Gruyter 1987 ISBN 3 110 11057 1 S 247 264 Martin Heckel Die Legitimation des Grundgesetzes durch das deutsche Volk In Gesammelte Schriften Staat Kirche Recht Geschichte Bd III Mohr Siebeck 1997 S 28 Hauke Moller Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der Verfassungsrevision Eine Untersuchung zu Art 79 Abs 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz 1 Auflage 2004 ISBN 3 898 25848 3 S 31 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 BGBl S 1 zuletzt geandert durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik uber die Herstellung der Einheit Deutschlands Einigungsvertrag vom 31 August 1990 BGBl II S 885 in Verbindung mit dem Einigungsgesetz vom 23 September 1990 BGBl II S 890 So birgt denn der metajuristische Begriff der verfassunggebenden Gewalt eine gewisse Paradoxie in sich die ihn so Martin Heckel fur den Juristen so schwer verstandlich macht Die verfassunggebende Gewalt ist aus Normen nicht ableitbar aber enthalt eine Normenentscheidung die Normen schafft Sie ist die Frucht eines historischen Augenblicks die doch Konstanz uber den Augenblick hinaus beansprucht Sie will die Kontinuitat der Normgeltung verburgen obgleich ihr Anfang und ihr Ende durch die Diskontinuitat der Verfassungsverhaltnisse charakterisiert sind Sie verlangt Unverbruchlichkeit obwohl sie aus dem Bruch des bisher geltenden Verfassungsrechts entstammt und auch die geltende Verfassungsordnung im Umbruch hinwegfegen kann Sie aussert sich in der oft gewalttatig eruptiven Revolution des Volkes das aber dann kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt die verfassten Organe des Staates auf die strikte Durchsetzung der Verfassung gegen jeglichen Revolutionsversuch Staatsstreich und Verfassungsbruch verpflichtet solange es das Volk die Verfassung tragt Martin Heckel Die Legitimation des Grundgesetzes durch das deutsche Volk In Gesammelte Schriften Staat Kirche Recht Geschichte Bd III Mohr Siebeck Tubingen 1997 S 34 35 Martin Heckel Die Legitimation des Grundgesetzes durch das deutsche Volk In Gesammelte Schriften Staat Kirche Recht Geschichte Bd III Mohr Siebeck 1997 S 37 Kemal Gozler Le pouvoir de revision constitutionnelle These pour le doctorat en droit Dmitri Georges Lavroff Universite Montesquieu Bordeaux IV Faculte de droit des sciences sociales et politiques Bordeaux 1995 Diese abgeleitete verfassungsandernde Gewalt wird im Franzosischen auch als pouvoir de revision constitutionnelle oder auf den ersten Blick verwirrend als pouvoir constituant constitue als verfasste verfassunggebende Gewalt bezeichnet denn auch Referenda Volksentscheide und Teilanderungen einer bestehenden Verfassung durch das Parlament sind ebenfalls Elemente der konstituierten Staatsgewalt da sie im Rahmen der Normen einer vorgegebenen Verfassungsordnung durchgefuhrt werden in Kontinuitat der bestehenden Verfassung Der originare pouvoir constituant zeichnet sich durch den totalen Bruch durch Diskontinuitat in Krisenzeiten aus Hasso Hofmann Einfuhrung in die Staats und Rechtsphilosophie Darmstadt 2000 ISBN 3 534 05975 1 S 178 deutscher Text und franzosischer Text Les revolutions et la valse des constitutions In Maurice Duverger Les constitutions de la France Que sais je n 162 15 Auflage 2004 ISBN 2 13 054608 0 Chapitre II p 34 Hans Kelsen Reine Rechtslehre 2 Aufl 1960 S 201 Hartmut Maurer Verfassungsanderung im Parteienstaat In Festschrift fur Martin Heckel zum siebzigsten Geburtstag Hrsg v Karl H Kastner Knut W Norr und Klaus Schlaich Mohr Siebeck Tubingen 1999 ISBN 978 3 16 147158 2 S 828 Fn 20 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pouvoir constituant amp oldid 220309210