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Das Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst vom 31 Mai 1938 RGBl I S 612 erlaubte den ruckwirkenden und entschadigungslosen Einzug von entarteter Kunst die zuvor aus Museen oder offentlich zuganglichen Sammlungen sichergestellt worden war Der Einzug zugunsten des Deutschen Reiches beschrankte sich auf Kunstwerke die sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme im Eigentum von Reichsburgern oder inlandischen juristischen Personen befunden hatten und galt nicht fur das Land Osterreich Die Einziehung ordnete der Fuhrer und Reichskanzler an der auch die Verfugung uber die ins Eigentum des Reiches ubergegangen Gegenstande zu treffen hatte Diese Befugnisse konnte er anderen Stellen ubertragen Zum Ausgleich von Harten sollten ausnahmsweise Entschadigungen moglich sein Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen 2 Umsetzung 3 Gultigkeit 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZustandekommen BearbeitenNach einer Unterredung zwischen Adolf Hitler und Joseph Goebbels am 24 Juli 1937 entschied Hitler eine Kommission unter Leitung von Adolf Ziegler zu beauftragen die Machwerke der Verfallszeit aus allen Museen und offentlichen Sammlungen zu entfernen 1 Zuvor schon hatte Hermann Goring einen ahnlichen Auftrag an Bernhard Rust erteilt wurde jedoch von Hitler gebremst der offensichtlich das Zepter keinesfalls aus der Hand geben wollte 2 Die angeordnete und durchgefuhrte Beschlagnahme beruhte zunachst allein auf einem Fuhrerbefehl Auch im Dritten Reich war man jedoch bemuht Eingriffe in Eigentumsrechte durch Gesetze rechtsformig abzusichern und zu bemanteln Die Initiative dazu ging in diesem Fall von Goebbels aus 3 der auf die Expertise Karl Haberstocks zuruckgriff Umsetzung BearbeitenDie Eigentumsrechte von Auslandern sollten zwar gewahrt bleiben dennoch wurde dies in einigen Fallen nicht beachtet Die Hartefallregelung blieb nicht Privatpersonen vorbehalten auch einzelne Museen erhielten eine Entschadigung Von den im Gesetz genannten Moglichkeiten weitere Verordnungen zu erlassen und Befugnisse zu ubertragen wurde kein Gebrauch gemacht 4 In Erlauterungen wurde aufgefuhrt wie mit den eingezogenen Werken zu verfahren sei Die eingezogenen Werke werden zerfallen a in solche vorwiegend Auslander welche international verwertbar sind d h durch Tausch gegen hochwertige deutsche Kunst oder gegen Devisen abgestossen werden konnen b in solche welche fur Lehrausstellungen entarteter Kunst aufzubewahren sein werden c in absolut wertlose welche zu vernichten sein werden 5 Gultigkeit BearbeitenDas Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst wurde nicht vom Alliierten Kontrollrat aufgehoben So bestand es bis 1968 und trat erst infolge der Nichtaufnahme in die Sammlung des Bundesgesetzblattes ausser Kraft 6 Seine Rechtsgeltung wurde im September 1948 nach einer Empfehlung des Museumsrats Nordwestdeutschland bestatigt nach der die betroffenen Werke nicht zuruckzufordern seien 7 Damit stellte sich die Frage ob die Beschlagnahmen die auf der Grundlage dieses Gesetzes vorgenommen worden waren auch als rechtsgultig anzusehen sind Juristische Diskussionen unterscheiden dabei zwischen der Beschlagnahme aus Museen also von offentlichem Eigentum und der Beschlagnahme aus Privatbesitz Zu den Verlusten der Museen hat sich bereits in der direkten Nachkriegszeit die Auffassung durchgesetzt dass das Beschlagnahmegesetz seine Wirkung behalt der Staat als Eigentumer konnte mit seinem Eigentum beliebig verfahren So wurden entsprechend dem oben genannten Beschluss des Denkmal und Museumsrats Nordwestdeutschland keine Ruckforderungen durch die deutschen Museen gestellt um den Rechtsfrieden zu wahren Bei der entschadigungslosen Enteignung von Privateigentum hingegen ist die Gultigkeit des Gesetzes strittig 8 In langjahrigen Restitutionsverfahren kam es zu unterschiedlichen Urteilen jedoch zu keiner Ruckgabe Teilweise wird die Auffassung vertreten die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommenen Beschlagnahmemassnahmen unter Anwendung der Radbruchschen Formel als nichtig anzusehen 9 10 Nach anderer Auffassung aber ist das gesetzliche Unrecht durch das Einziehungsgesetz nicht an der moralisch hohen Schwelle Radbruchs einzuordnen denn die Einziehung der Kunstwerke habe sich unterschiedslos gegen alle Eigentumer gerichtet es sei auf die Kriterien der Rasse Staatsangehorigkeit Religion und politischen Anschauung letztlich gar nicht angekommen 11 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst Quellen und Volltexte Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst vom 31 Mai 1938 RGBl I S 612 Bilderverbrennung bildungsserver berlin brandenburg deEinzelnachweise Bearbeiten Hans Hennig Kunze Restitution Entarteter Kunst Sachenrecht und Internationales Privatrecht Berlin 2000 ISBN 3 11 016818 9 S 42 Hans Hennig Kunze Restitution Entarteter Kunst S 43 in Anm 122 Hans Hennig Kunze Restitution Entarteter Kunst S 43 Hans Hennig Kunze Restitution Entarteter Kunst S 44 Bildungsserver Berlin Brandenburg Memento des Originals vom 7 Juli 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bildungsserver berlin brandenburg de abgerufen am 26 Marz 2009 Sammlung des Bundesgesetzblatts Teil III 31 Dezember 1968 vgl Hans Henning Kunze Restitution Entarteter Kunst Sachenrecht und internationales Privatrecht Berlin 2000 S 262 Hans Henning Kunze Restitution Entarteter Kunst Sachenrecht und internationales Privatrecht Berlin 2000 S 64 f Beschluss des Denkmals und Museumsrates Nordwestdeutschland vom September 1948 dort im Anhang S 272 Siehe auch Manfred F Fischer 50 Jahre Vereinigung der Landesdenkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland Hans Henning Kunze Fazit S 261 ff Anette Hipp Schutz von Kulturgutern in Deutschland Berlin 2000 ISBN 3 11 016877 4 S 53 Andrea F G Rascher Kap 6 Rz 862 m w N In Peter Mosimann Marc Andre Renold Andrea F G Rascher Hrsg Kultur Kunst Recht schweizerisches und internationales Recht 2 stark erweiterte Auflage Helbing Lichtenhahn Verlag Basel 2020 Carl Heinz Heuer Die eigentumsrechtliche Problematik der entarteten Kunst Memento vom 2 Dezember 2013 im Internet Archive PDF Informationsbroschure Forschungsstelle Entartete Kunst Berlin Hamburg ohne Jahr abgerufen am 18 November 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst amp oldid 227773697