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Der Optantenvertrag wurde am 11 Januar 1907 zwischen dem Konigreich Danemark und dem Deutschen Kaiserreich geschlossen Der Wiener Friedensvertrag vom 30 Oktober 1864 der den Deutsch Danischen Krieg um das Herzogtum Schleswig Sonderjylland abschloss gab danischen Schleswigern in Artikel 19 das Recht bis zum 16 November 1870 fur Danemark zu optieren was bedeutete die danische Staatsangehorigkeit zu erhalten und in das Konigreich uberzusiedeln Der Besitz dieser Optanten sollte dabei nicht verloren gehen Viele wahlten diese Moglichkeit da sie auf einen fur Danemark positiven Ausgang der in Artikel 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 versprochenen nationalen Volksabstimmung hofften Nach der Einfuhrung der dreijahrigen preussischen Wehrpflicht in Schleswig im Jahr 1867 stieg die Auswanderung danischer Optanten sprunghaft an Nach dem Ende des Deutsch Franzosischen Krieges kam es 1872 zwischen Deutschland und Danemark zum Abschluss der Apenrader Konvention Aabenraakonvention die es 1 046 Optanten ermoglichte straffrei nach Schleswig zuruckkehren zu konnen Die 1869 wie 1872 geschlossenen Vereinbarungen eroffneten den danischen Optanten die Moglichkeit dauerhaft in Nordschleswig zu leben jedoch mit dem Status von Auslandern und ohne Wahlrecht 1 Im Jahr 1880 befanden sich schliesslich noch 25 000 danische Staatsangehorige in Nordschleswig 2 Unter dem schleswig holsteinischen Oberprasidenten Ernst von Koller kam es zwischen 1897 und 1901 vermehrt zu Ausweisungen danischer Optanten Kollerpolitik 3 Ein zunehmendes Problem stellte der Nachwuchs der danischen Optanten dar Die vor 1898 geborenen Kinder dieser Optanten galten als staatenlos Im Ganzen handelte es sich bei dieser Gruppe um uber 4 000 Personen 4 Nach Geheimverhandlungen kam es im Januar 1907 schliesslich zum Abschluss des Optantenvertrages Er besagt dass die zwischen 1871 und 1898 in Schleswig geborenen Kinder danischer Optanten selbst entscheiden konnten ob sie die danische oder die deutsche Staatsangehorigkeit annehmen wollten Im Gegenzug erkannte Danemark den Verlauf des Flusses Konigsau als Grenze an womit es nochmals das bereits 1864 verlorene Herzogtum Schleswig aufgab und verzichtete vor allem auf die Bestimmung des Prager Friedens von 1866 in dem in Paragraph 5 Artikel 5 eine Volksabstimmung uber die nationale Zugehorigkeit der Bevolkerung in Schleswig versprochen worden war die die Anbindung Schleswigs zu Danemark bzw Deutschland klaren sollte Diese Abstimmung fand aber 1920 auf Anweisung der Siegermachte des Ersten Weltkrieges dennoch statt und fuhrte zur Abtretung Nordschleswigs an Danemark Siehe auch Nordschleswig Geschichte Literatur BearbeitenDieter Gosewinkel Einburgern und ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 150 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2001 ISBN 3 525 35165 8 S 191 210 Kapitel V 2 Optionen in Elsass Lothringen und Nordschleswig Einzelnachweise Bearbeiten Gyldendals Den Store Danske Optantkonventionen Jan Asmussen Wir waren wie Bruder Zusammenleben und Konfliktentstehung in ethnisch gemischten Dorfern auf Zypern Studien zur Zeitgeschichte des Nahen Ostens und Nordafrikas Band 7 Zugleich Dissertation Universitat Hamburg 2000 Lit Verlag Munster Hamburg London 2001 ISBN 3 8258 5403 5 S 361 362 Schleswig Holsteinisches Geschichtsgesellschaft Nordschleswig 1840 1920 Robert Bohn Hrsg Deutschland Europa und der Norden Stuttgart 1993 S 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Optantenvertrag amp oldid 229531051