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EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Ausschuss wurde 1949 gegrundet Er sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels insbesondere des 1921 gegrundeten Adelsprufungsausschusses Fur seine Entscheidungen stutzt sich der ARA allerdings nicht auf die ab 1921 gultigen Statuten des Adelsprufungsausschusses sondern das bis 1919 geltende Adelsrecht das den Adelserwerb traditionell durch eheliche Geburt unter Umstanden durch Heirat und in Einzelfallen durch Nobilitierung vorgesehen hatte Aufgaben BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Der Ausschuss entscheidet innerhalb der deutschen Adelsverbande uber adelsrechtliche Fragen beaufsichtigt das Gothaische Genealogische Handbuch und das Deutsche Adelsarchiv 1 Seine Mitglieder sind adelsrechtlich geschulte Vertreter aus den Mitgliedsverbanden die von diesen vorgeschlagen und von der Vereinigung der Deutschen Adelsverbande vor allem im Hinblick auf Kompetenz jedoch auch auf regionale Ausgewogenheit ausgewahlt und ernannt werden Durch die Beteiligung der Mitgliedsverbande soll eine breitere Kandidatenauswahl und damit eine moglichst weitgehende Unparteilichkeit des Ausschusses gewahrleistet werden Der ARA hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung Aufgrund der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels in Deutschland im Jahr 1919 2 sind seine Entscheidungen auch namensrechtlich nicht relevant Auch seine Ansichten zur Zulassigkeit der Fuhrung von Wappen haben keine rechtliche Relevanz Die wichtigste adelsrechtliche Frage die der ARA regelmassig behandelt betrifft die Zugehorigkeit zum auch intern ausdrucklich so bezeichneten historischen Adel also die Frage ob eine Person gemass dem bis 1918 geltenden Adelsrecht wenn dieses heute noch galte adelig ware Dies ist Aufnahmevoraussetzung fur die in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbande zusammengeschlossenen Vereinigungen Kriterien des deutschen Adelsrechtsausschusses fur die Zugehorigkeit zum historischen Adel Bearbeiten Die Zugehorigkeit zum Adel wird nach Auffassung des Vereins Deutscher Adelsrechtsausschuss ausschliesslich im ehelichen Mannesstamm weitergegeben also durch eheliche Abstammung von einem adeligen Vater Sie wird ausserdem durch Heirat einer burgerlichen Frau mit einem adeligen Mann erworben wenn die Ehefrau dessen adeligen Namen annimmt Vor bzw ausserehelich Geborene werden durch eine nachfolgende Ehe der nachgewiesenen naturlichen Eltern legitimiert sogenannte Legitimatio per matrimonium subsequens und der Adel geht somit auf sie in gleicher Weise uber wie bei von vornherein ehelichen Kindern Eine adelige Frau verliert jedoch durch die Heirat mit einem nichtadeligen Mann die Zugehorigkeit zum Adel soweit nicht das anerkannte Adelsrecht einer deutschen Adelslandschaft etwas anderes bestimmt Durch Scheidung und Wiederannahme des Geburtsnamens lebt die Adelszugehorigkeit nicht wieder auf wohl jedoch durch eine nachfolgende adelige Eheschliessung Der Erwerb eines adeligen Namens durch die Gestaltungsmoglichkeiten des heutigen Namensrechts etwa bei nichtehelicher Geburt durch Rechtsakte wie Adoption Einbenennung oder Ehelichkeitserklarung sowie die seit 1976 geltenden Regelungen zur Bestimmung des Ehenamens und die dadurch mogliche Weitergabe an dritte Ehepartner Kinder Adoptivkinder werden vom Adelsrechtsausschuss nicht anerkannt da sie im Widerspruch zum historischen Adelsrecht stehen Dies wird zum Beispiel dadurch deutlich gemacht dass in den regelmassig publizierten Bandreihen des Genealogischen Handbuchs des Adels und seit 2015 der Nachfolgereihe Gothaisches Genealogisches Handbuch sowie im Deutschen Adelsblatt die vormaligen Adelspradikate haufig abgekurzt werden etwa Frhr fur Freiherr oder v fur von wahrend sie beim Scheinadel ausgeschrieben werden Letzterer wurde im Genealogischen Handbuch des Adels lange Zeit unter dem Strich gefuhrt also am Ende des Artikels uber die jeweilige Adelsfamilie unter einer Rubrik Namenstrager die dem historischen Adel nicht angehoren Inzwischen wird der Scheinadel dort jedoch weggelassen da die Zahl solcher Namenstrager mittlerweile zu hoch ist Adelsrechtliche Nichtbeanstandung Bearbeiten In besonders begrundeten Ausnahmefallen kann der ARA eine adelsrechtliche Nichtbeanstandung der Zugehorigkeit zum Adel fur Personen aussprechen die nach den bis 1918 geltenden Grundsatzen nicht dazu berechtigt waren Diese werden dann vereinsintern dem Historischen Adel gleichgestellt und konnen Mitglied einer Adelsvereinigung werden Dies ahnelt einer rechtlich allerdings folgenlosen Nobilitierung auch wenn der ARA selbst diesen Begriff nicht verwendet weil er sich nicht die Kompetenzen eines regierenden Monarchen anmassen mochte Der Ausschuss sieht seine Entscheidungen als provisorisch in dem Sinne an dass sie bei einer eventuellen Wiedereinfuhrung der Monarchie durch den Monarchen bestatigt werden mussten 3 Nichtbeanstandungen konnen sowohl nichtadelig Geborene betreffen welche entgegen dem Adelsrecht also durch Adoption oder Heirat mit einer adeligen Frau einen adeligen Namen erwerben als auch Namensanderungs und Erbfalle innerhalb des Adels betreffen Sie fuhren nicht zur Aufnahme in ein bestehendes Adelsgeschlecht und konnen nicht das Aussterben eines Geschlechtes verhindern sondern bewirken die Schaffung eines neuen fur den Begunstigten und seine Nachkommen im Mannesstamm Folglich erhalt eine solche Familie auch ihren eigenen Artikel im Gothaischen Genealogischen Handbuch Beispiele fur historisch nicht adlige Familien welche ihre Adelszugehorigkeit durch Nichtbeanstandung erwirkt haben sind Sachenbacher von Schrottenberg 4 Zimmermann von Siefart und Plottnitz Stockhammer Vergleichbares gilt fur Adoptionen oder Einbenennungen innerhalb von Familien des historischen Adels Das Institut der adelsrechtlichen Nichtbeanstandung wird von der CILANE toleriert und fuhrt dazu dass der deutsche Adel weniger geschlossen ist als der schwedische finnische und niederlandische welcher aufgrund gesetzlicher Bedingungen nicht mehr durch Nobilitierungen erweitert werden kann selbst wenn solche etwa aufgrund eines drohenden Aussterbens im Mannesstamm angebracht waren Insgesamt gab es seit dem Zweiten Weltkrieg etwa 50 Nichtbeanstandungen Eine adelsrechtliche Nichtbeanstandung kann auch die Aufnahme nichtdeutscher Adeliger in den deutschen Adel bedeuten Kriterien fur eine adelsrechtliche Nichtbeanstandung zum Zwecke der Aufnahme eines Nichtadeligen in den Adel sind u a 5 drohendes Aussterben im Mannesstamm Besitzubergang zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Name und Besitz Blutsverwandtschaft mit der namensgebenden Familie Nahe zum historischen Adel soziokulturell Adelige Vorfahren in weiblicher Linie eine positive Stellungnahme der betroffenen Adels und Familienverbande Der ARA erwartet von Personen die eine Nichtbeanstandung erhalten nach Moglichkeit die Verbindung des Geburts und Adoptivnamens statt einer blossen Annahme des Letzteren um die Stiftung eines neuen Adelsgeschlechtes kenntlich zu machen und zur namensgebenden Familie im Mannesstamm gehorende Namenstrager von denen der neuen Familie zu unterscheiden Ferner muss ein sich vom Wappen der Adoptivfamilie unterscheidendes Wappen in der Regel durch Wappenvereinigung angenommen werden Furstenrecht Bearbeiten Fur die Belange der Nachkommen der bis 1918 regierenden Hauser und der ehemaligen Standesherren sieht sich der vom Niederen Adel im Gegensatz zum Hohen Adel eingesetzte Ausschuss als nicht zustandig an solange diese nicht von sich aus an ihn herantreten In diesem Falle wird er gutachterlich tatig wobei das historische Furstenrecht des Deutschen Kaiserreichs die einzelnen Hausgesetze der betreffenden Hauser sowie familieninterne Ubereinkunfte soweit sie adelsrechtskonform sind berucksichtigt werden Dabei hort der ARA auch die Vorstande der entsprechenden Verbande an die allerdings keine Mitgliedsvereine der Vereinigung der Deutschen Adelsverbande sind Die Eintragung und Titulierung der Chefs dieser Hauser in der Bandreihe Furstliche Hauser des Genealogischen Handbuchs des Adels und seiner Nachfolge Publikation Gothaisches Genealogisches Handbuch sowie Eintrage im Deutschen Adelsblatt werden allerdings in Streitfallen gemass den gutachterlichen Empfehlungen des ARA vorgenommen 6 Auf diese Weise wurde etwa die Entscheidung von Albrecht zu Castell Castell bestatigt seinen jungsten Sohn Ferdinand als Alleinerben und Nachfolger einzusetzen und damit dessen Berechtigung zur Fuhrung des Erstgeburtstitels Furst im privaten und gesellschaftlichen Verkehr bestatigt Auf ahnliche Weise folgte im Hause Leiningen auf den 1991 verstorbenen Emich Kyrill zu Leiningen dessen zweiter Sohn Andreas zu Leiningen Die Entscheidung von Maria Emanuel Markgraf von Meissen einen Sohn seiner Schwester zu adoptieren und diesem seine Nachfolge als Chef des Hauses Wettin albertinischer Linie zu ubertragen wurde hingegen nicht bestatigt siehe Nachfolgestreit bei den Albertinern Sitz und Vorstand BearbeitenDer Deutsche Adelsrechtsausschuss hat seinen Sitz in Marburg an der Lahn Der Vorstand bestand im November 2022 aus folgenden Personen Prasident Hans Heinrich v Knobloch 7 Erster stellvertretender Prasident Freiherr Georg v Frolichsthal 8 Zweite stellvertretende Prasidentin Freifrau Sabina v Thuemmler 9 Graf Andreas v Bernstorff Baron Heinrich v Hoyningen gen HueneMarburg ist auch Sitz des Deutschen Adelsarchivs Siehe auch BearbeitenAdelsrechtWeblinks BearbeitenWebsite Deutscher AdelsrechtsausschussEinzelnachweise Bearbeiten VdDA ARA Abgerufen am 18 August 2016 Artikel 109 WRV Nichtbeanstandung Abgerufen am 25 August 2022 Das Schloss Reichmannsdorf Abgerufen am 25 August 2022 Heiner Baron v Hoyningen gen Huene Arbeit des Deutschen Adelsrechtsausschusses 11 7 2017 Abgerufen am 25 August 2022 Aufgaben des deutschen Adelsrechtsausschuss Abgerufen am 27 September 2022 Deutsches Kulturforum Ostliches Europa Georg Freiherr von Frolichsthal Der Adel der Habsburgermonarchie im 19 und 20 Jahrhundert in Genealogisch Heraldisches Informationssystem GENHIS Bauer amp Paspe Insingen 2008 S 1 ff ISBN 978 3 87947 201 7 Der Sachsische Adel e V Normdaten Korperschaft GND 1082384798 lobid OGND AKS VIAF 142625058 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutscher Adelsrechtsausschuss amp oldid 236295533