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Freiherr abk Fhr Frhr ist ein Adelstitel des Heiligen Romischen Reiches der in Osterreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand Der Freiherr gehort damit zum titulierten Adel wie auch Graf Furst und Herzog im Gegensatz zum untitulierten Adel der lediglich das Adelspradikat von im Namen trug Man unterschied dabei zwischen dem niedrigeren Ritterstand und dem Herrenstand der beim Freiherrn begann Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft des Titels 2 Reichsfreiherr 2 1 Inhaber eines reichsunmittelbaren Territoriums 2 2 Standeserhohung 3 Freiherrenkrone 4 Anrede und weibliche Formen 5 Europaische Lander 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseHerkunft des Titels BearbeitenDas Wort Freiherr geht auf den spatmittelhochdeutschen Ausdruck vriherre zuruck und bedeutet freier Edelmann Der Titel ist damit gleichbedeutend mit Baron was sich vom latinisierten liber baro aus dem altfrankischen baro Mann Kampfer ableitet 1 In den Adelsdiplomen des Heiligen Romischen Reichs wurde der Titel des freien Herrn mit liber baro wiedergegeben Hieraus entwickelte sich in den romanischsprachigen Landern sowie in Grossbritannien den Niederlanden und Russland der Titel Baron wahrend in den meisten germanischsprachigen Landern der offizielle Titel Freiherr blieb siehe unten Im Deutschen hat sich die mundliche Anrede Baron fur einen Freiherrn eingeburgert als die franzosische Sprache zur lingua franca des europaischen Adels wurde Sie galt als eleganter ebenso wie die weiblichen Formen Baronin und Baroness e fur die Ehefrau und die Tochter eines Barons bzw Freiherrn Der Brauch einen Freiherrn mit Baron anzusprechen begann im 16 Jahrhundert und wurde im 18 und 19 Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Hofen als Franzosisch noch Hof und Diplomatensprache war Ein Sonderfall sind die Reichsfreiherren siehe unten die allerdings vor 1806 im Heiligen Romischen Reich der Normalfall waren Die Freiherren gehoren wie die meisten Grafen dem niederen Adel an wahrend vormals reichsunmittelbare Grafen ebenso wie Fursten und Herzoge zum Hohen Adel zahlen Bis zum 13 Jahrhundert bestand innerhalb des deutschen Adels noch keine Standesschranke zwischen hohem und niederem Adel die mittelalterlichen Grafen damals nicht selten auch die freien Herren waren als Territorialherren den Reichsfursten nahezu gleichgestellt stiegen aber in spateren Jahrhunderten oft in den Furstenstand auf und behielten zumeist ihre Reichsunmittelbarkeit bis zum Ende des Alten Reichs 1806 als die meisten von ihnen durch Mediatisierung ihre relative Unabhangigkeit verloren Auch diejenigen Freiherren die zu den reichsunmittelbaren Reichsrittern zahlten gehoren zum Niederen Adel Reichsfreiherr BearbeitenReichsfreiherr ist eine inoffizielle Standesbezeichnung aus dem Heiligen Romischen Reich deutscher Nation Einerseits wurden damit die Inhaber reichsunmittelbarer Territorien bezeichnet andererseits auch solche Personen die den Titel Freiherr durch den romisch deutschen Kaiser verliehen bekommen hatten Allerdings lautete der offizielle Titel immer nur Freiherr das Prafix Reichs ist zwar auf Freiherrendiplomen und Bildinschriften des 17 und 18 Jahrhunderts meist in der Version des Heiligen Romischen Reichs Freiherr gelegentlich zu lesen bildete aber nie einen offiziellen Titel zumeist erst im 19 Jahrhundert mit der erneuten Propagierung der Reichsidee nach dem Untergang des Alten Reichs nannten sich manche Freiherren aus eigenem Entschluss so Reichsfreiherr vom und zum Stein sofern sie ihre Erhebung dem Reichsoberhaupt im Alten Reich verdankten Nach der Auffassung des Deutschen Adelsrechtsausschusses und seiner Vorgangerinstitutionen sind die Reichstitel also auch Reichsgraf und Reichsfurst seit jeher nur historisch erklarender nicht aber namensrelevanter Natur Sie sind auch in Passen oder Personenstandsurkunden auch aus der Zeit der Monarchie nicht eingetragen und werden folglich weder im Gothaischen Genealogischen Handbuch noch im Deutschen Adelsblatt verwendet Inhaber eines reichsunmittelbaren Territoriums Bearbeiten Reichsfreiherren dieser Gruppe waren Freiherren die mit Reichsgut belehnt waren das dem deutschen Konig bzw Kaiser direkt unterstand und somit Reichsunmittelbarkeit besass Dabei handelte es sich meist um in den Freiherrenstand erhobene Reichsritter die der freien Reichsritterschaft angehorten Sie gehorten mit einer einzigen Ausnahme 2 nicht zu den Reichsstanden mit Sitz und Stimme im Reichstag und standen im Adelsrang auch nicht uber den anderen Freiherren die einem Landesherren unterstanden Der Frankische Ritterkreis der Schwabische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis wurden aber mit dem Ende des Heiligen Romischen Reichs 1806 aufgelost und die Reichsritter kamen durch Mediatisierung unter die Herrschaft von Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes Seltenes Beispiel einer keinem Reichskreis zugeteilten Freiherrschaft war ab 1689 die Herrschaft Schauen ferner die der Familie von Boyneburg gehorende Herrschaft Lengsfeld und die ab 1801 ebenfalls ihr gehorende reichsstandische Herrschaft Gemen Standeserhohung Bearbeiten Als Reichsfreiherren darin den Reichsgrafen entsprechend wurden aber auch solche Adelige bezeichnet die ihren Freiherrentitel durch eine Urkunde des romisch deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten gleichgultig ob sie dem Uradel angehorten und auf diese Weise eine Rangerhohung erfuhren oder dem Briefadel Eine Standeserhohung durch den Kaiser in dieser Eigenschaft denn er konnte ebenso Titel mit Beschrankung auf seine Erblande verleihen war im ganzen Reich gultig Auslandische Titel mussten hingegen bei Naturalisierung im Reich anerkannt werden Mit Reichsunmittelbarkeit oder einer Belehnung mit Reichsgut hatte der Titel in diesem Fall nichts zu tun sondern war lediglich ein Hinweis darauf dass er vor 1806 durch den Kaiser oder einen Reichsvikar verliehen worden war Dies traf vor 1806 auf die meisten Erhebungen in den Freiherrenstand zu da solche ausser vom Kaiser oder Konig seiner Erblande nur vom Konig von Preussen vorgenommen werden konnten der das in der Praxis aber vor 1806 selten tat Die ubrigen regierenden Fursten durften Erhohungen in den Freiherren und Grafen stand erst nach dem Ende des Heiligen Romischen Reichs als Souverane im Deutschen Bund und ab 1871 im Deutschen Kaiserreich vornehmen Freiherrenkrone Bearbeiten nbsp Alte Freiherrenkrone nbsp Allgemeine FreiherrenkroneDie Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewohnlich als ein goldener Reif ausgebildet aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte silberne Zacken hervorragen 3 Adelskrone funf Zacken Grafenkrone neun Zacken Bei einer flacheren Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf unter Wegfall der Zacken diese entspricht auch der franzosischen Baronskrone Um 1800 galt auch die funfzackige Krone als Freiherrenkrone 4 Von der siebenzackigen deutschen Freiherrenkrone sind die franzosische schwedische spanische portugiesische belgische und englische Freiherren bzw Baronskrone zu unterscheiden siehe Artikel Baron Anrede und weibliche Formen Bearbeiten nbsp Osterreichisches Freiherrendiplom fur Wilhelm und Alfred Berger 1878Angehorigen freiherrlicher Familien stand im 17 und 18 Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren spater Hochwohlgeboren oder Hoch und Wohlgeboren zu Da im 19 Jahrhundert auch untitulierte Herren von sowie vor allem in Bayern und Osterreich die neu geadelten Ritter und Edlen von und zunehmend auch burgerliche Honoratioren auf der Anrede Hochwohlgeboren bestanden gingen die nichtregierenden Grafen regierend Erlaucht sowie die Freiherren oder Barone aus dem Uradel zur Anrede Hochgeboren uber die bis zum 17 Jahrhundert noch den Herzogen vorbehalten gewesen war Verwendet wurde diese Anrede indes zumeist nur in der schriftlichen Form wahrend mundlich Baron bzw Baronin gebrauchlich blieben Die alten Anredeformen haben sich aber in dem Brauch erhalten auf Briefkopfen uber den Namen eines Freiherren oder Grafen die Buchstaben S H Seiner Hochwohlgeboren bzw Seiner Hochgeboren oder I H Ihrer Hochwohlgeboren bzw Ihrer Hochgeboren fur eine Freifrau oder Freiin oder S H I H fur ein Ehepaar zu setzen auch die Pluraldopplung I I H H wird gelegentlich verwendet fur Ihren Hoch wohl geborenen Im Deutschen Kaiserreich war es ublich den Adelstitel dem Vornamen voranzustellen Seit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland namensrechtlich Bestandteile des Familiennamens In Osterreich war es bereits wahrend der Monarchie ublich den Adelstitel zwischen dem Vor und dem Familiennamen einzufugen z B Alfred Freiherr von Berger Dies wurde nicht nur im amtlichen Schriftverkehr sondern auch bei Hof so gehandhabt Die weibliche Form lautet Freifrau Baronin fur die Frau eines Freiherrn bzw Freiin Baronesse Freifraulein war eher unublich fur die ledige Tochter eines Freiherrn Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes wahrend der Weimarer Republik die in Deutschland bis heute Bestand hat 5 durfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt Freifrau nennen z B Ilselore Freifrau von Braun eine gegenteilige Meinung wollte auf der Schreibweise Ilselore Freiherr von Braun bestehen Seit umgangssprachlich Fraulein fur eine unverheiratete Frau ausser Gebrauch gekommen ist wird die Form Freiin von einigen Tragerinnen als diskriminierend empfunden Einer Namensanderung in Freifrau steht von behordlicher Seite diesbezuglich in der Regel nichts entgegen Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koln Beschluss vom 20 November 2014 2 WX345 14 steht allerdings die Bezeichnung Freiin nicht nur fur eine unverheiratete Tochter eines Freiherrn Somit gebe diese Bezeichnung nach einer Eheschliessung bei Nichtbestimmung eines Ehenamens keinen unzutreffenden Familienstand der Ehefrau wieder Damit sei in diesem Falle auch kein Anspruch auf Anderung des Adelszusatzes in Freifrau gegeben Die zuweilen irrtumlich verwendete Bezeichnung Freiherrin statt Freifrau bzw Freiin ist falsch weil sie als Titel nie existiert hat Es gibt aber auch heute in Deutschland manche Familien die statt des Freiherrn den Baron im amtlichen Namen fuhren dabei handelt es sich in aller Regel um Angehorige von deutschbaltischen Adelsfamilien die ihre Rangerhohungen als russische Adelstitel erhalten hatten da die Baltischen Ritterschaften dem Zaren untertan waren Nach ihrer Flucht in das Deutsche Reich infolge der Oktoberrevolution und nachfolgender Enteignungen in den baltischen Staaten bzw nach deren Annexion durch die Sowjetunion 1940 wahlten allerdings manche Angehorige solcher Familien bei ihrer Einburgerung den deutschen Freiherrntitel als amtlichen Namen was ihnen durch die Standesamter weitgehend freigestellt wurde Daher kommt es gelegentlich vor dass Mitglieder derselben Gesamtfamilie voneinander abweichende Titel im Nachnamen fuhren 6 Der Osterreichische Adel wurde 1919 durch das Adelsaufhebungsgesetz seiner Titel entkleidet und als Stand abgeschafft Weil dies jedoch ein einmaliger Rechtsakt war ist er auf heutige Eheschliessungen mit entsprechenden deutschen Namenstragern nicht mehr anwendbar Die Bildung der weiblichen Formen allerdings unterbleibt Durch ehelichen Namenswechsel kann daher die oben genannte etwas absurd klingende Ilselore Freiherr von Braun in osterreichischen und vermutlich auch manch anderen auslandischen Passen tatsachlich aufleben Es gibt auch freiherrliche Familien im Schweizer Adel da die Schweiz bis zum Westfalischen Frieden 1648 offiziell Teil des Heiligen Romischen Reichs war und der Kaiser nicht nur den Reichsadelsstand sondern auch den Freiherrenstand gelegentlich an Schweizer Geschlechter verlieh namentlich an Uradelsgeschlechter und an Offiziere in kaiserlichen Diensten Andere Familien erfuhren Rangerhohungen durch franzosische Konige oder durch Papste In der Schweiz ist zwar das Adelspradikat von amtlicher Namensbestandteil nicht jedoch die Titel Freiherr oder Graf die daher wie heutzutage in Osterreich Tschechien oder Italien nur inoffiziell gefuhrt werden Europaische Lander BearbeitenWahrend in den meisten europaischen Landern der dem Freiherren bzw der Freifrau entsprechende Titel Baron in lautet wird der Freiherrentitel auch in Teilen des Skandinavischen Adels verwendet im schwedischen Adel und im norwegischen Adel friherre im finnischen Adel vapaaherra wahrend in Danemark der Baronstitel gefuhrt bzw verliehen wird Vergleichbare Adelspradikate Belarus Baron Baronessa Danemark Baron Baronesse ebenso fur die Freiin Finnland vapaaherra selten paroni Frankreich baron baronne Grossbritannien Baron Baroness Italien barone baronessa Kroatien barun barunica Estland amp Lettland Barons Baronesse Litauen Baron Baronesse Niederlande Baron Barones Norwegen friherre friherrinne ebenso fur die Freiin Polen baron baronowa baronowna fur die Freiin Portugal Barao Baronesa Russland Baron Baronessa Schweden friherre friherrinnan froken Fraulein fur die Freiin Spanien Baron Baronesa Tschechien baron svobodny pan baronka svobodna pani Ukraine Baron Baronesa Ungarn baro baroneSiehe auch BearbeitenHerrenstand Bohmen Liste deutscher Adelsgeschlechter VrijheerLiteratur BearbeitenWolfgang Ribbe Eckart Henning Taschenbuch fur Familiengeschichtsforschung Verlag Degener amp Co Neustadt an der Aisch 1980 ISBN 3 7686 1024 1 Eugen Haberkorn Joseph Friedrich Wallach Hilfsworterbuch fur Historiker 2 6 Auflage Francke Verlag Munchen 1964 ISBN 3 7720 1293 0 Christian Schulze Pellengahr Wirksamwerden einer Adelsverleihung nach der Wiedervereinigung In Das Standesamt 56 2003 S 193 198 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Freiherr Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber den Adelstitel Freiherr im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Elmar Seebold Bearb Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 22 Auflage Berlin De Gruyter 1989 S 61 Die reichsstandische Herrschaft Gemen fiel 1801 von den Grafen von Limburg Styrum an die Freiherren von Boineburg Bomelberg waren diese nicht 1826 im Mannesstamm erloschen mussten sie folglich im Gotha in der Zweiten Abteilung der Furstlichen Hauser gefuhrt werden Adolf Matthias Hildebrandt Begrunder Ludwig Biewer Bearb Wappenfibel Handbuch der Heraldik 19 Auflage h g vom HEROLD Verein fur Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften bearb im Auftrag des Herolds Ausschusses fur die Deutsche Wappenrolle Degener Neustadt an der Aisch 1998 S 89 Adolf Matthias Hildebrandt Begrunder Ludwig Biewer Bearb Wappenfibel Handbuch der Heraldik 19 Auflage h g vom HEROLD Verein fur Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften bearb im Auftrag des Herolds Ausschusses fur die Deutsche Wappenrolle Degener Neustadt an der Aisch 1998 S 89 RGZ 113 107 Johannes Baron von Mirbach Adelsnamen Adelstitel C A Starke Verlag Limburg an der Lahn 1999 ISBN 3 7980 0540 0Normdaten Sachbegriff GND 4018333 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiherr amp oldid 236654906