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Der Begriff Furstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fursten Unter Furstentumern verstand man bis zur Auflosung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstande mit einem Fursten als Oberhaupt In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt zugleich das weltliche Man spricht hierbei von einem Hochstift oder Furstbistum beziehungsweise von einer Furstabtei Die geistlichen Furstentumer wurden im Zuge der Sakularisation 1803 aufgehoben die weltlichen Furstentumer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveranitat Auch schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss wurden diejenigen Furstbistumer Furstentumer genannt deren Herrschaft von protestantischen Landesherrn ausgeubt wurde z B Furstentum Minden In Preussen wurden diese ehemaligen geistlichen neuen Landesteile nur bis zur Verwaltungsreform 1816 Furstentumer genannt z B Furstentum Paderborn Der von einem ranghoheren Monarchen z B an Otto von Bismarck oder Hermann von Puckler Muskau verliehene Furstentitel war nicht mit einem Furstentum verbunden Heutzutage versteht man unter einem Furstentum das rechtlich selbstandige souverane Herrschaftsgebiet Staat eines Monarchen im Furstenrang Dazu zahlen die Furstentumer Andorra dessen einer Furst ein Prasident und dessen anderer Furst ein Bischof ist vgl Doppelherrschaft Liechtenstein und Monaco Auch die von der Staatengemeinschaft nicht anerkannten Furstentumer Sealand Hutt River Province Seborga und New Utopia beanspruchen diese Bezeichnung fur sich Siehe auch BearbeitenEmirat Beylik Han Japan Weblinks Bearbeiten Wiktionary Furstentum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Normdaten Sachbegriff GND 4155609 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Furstentum amp oldid 221938388