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Frei Haus oder franko Haus franko ist eine Handelsklausel und Frankatur zwischen Kaufleuten wonach der Lieferant die gesamten Transportkosten bis zum Empfanger der Ware tragt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 International 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDerartige Handelsklauseln wie frei Haus fallen unter die Gewohnheiten und Gebrauche des 346 HGB die lediglich bei Handelsgeschaften zwischen Kaufleuten gelten Bei Nichtkaufleuten etwa Verbrauchern sind derartige Handelsklauseln nur anwendbar wenn diese wie Kaufleute am Handelsverkehr teilnehmen und ihnen diese Handelsbrauche bekannt sind 1 Unter Kaufleuten verpflichtet diese Frankatur den Verkaufer Exporteur alle Kosten bis zur Ablieferung am letzten Bestimmungsort zu tragen 2 Rechtsfragen BearbeitenGemass 420 Abs 1 HGB ist die Fracht bei Ablieferung des Frachtgutes zu zahlen Der Empfanger ist gemass 421 Abs 1 HGB nach Ankunft des Frachtgutes an der Ablieferungsstelle berechtigt vom Frachtfuhrer zu verlangen ihm das Frachtgut gegen Erfullung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern Ist nichts anderes vereinbart so hat nach 421 Abs 2 HGB der Empfanger die aus dem Frachtbrief hervorgehende Fracht zu zahlen Wer die Transportkosten tragt ergibt sich aus dem Frachtvertrag oder den Lieferbedingungen Hat hiernach die Beforderung frei Haus frei oder franko zu erfolgen so entsteht keine Zahlungspflicht des Empfangers 3 der Empfanger ist nicht Schuldner der Frachtkosten 4 Nach deutschem Handelsbrauch bedeutet frei Haus dass der Verkaufer im Rahmen einer qualifizierten Schickschuld die Frachtkosten bis zum Kaufer tragt nicht aber auch das Transportrisiko 5 Frei Haus sagt mithin nichts uber den Gefahrubergang aus Bei Vereinbarung einer Schickschuld geht die Gefahr des zufalligen Untergangs vom Verkaufer auf den Kaufer uber sobald die Ware an den ersten Frachtfuhrer oder Spediteur ubergeben wird Der Frachtfuhrer oder Spediteur hat zwar bei Verlust oder Beschadigung der Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften 407 450 HGB zu haften jedoch im Regelfall nur bis zu den gesetzlich bestimmten Haftungsgrenzen in der Regel 8 33 SZR pro kg Rohgewicht gemass 431 HGB Geht demnach die Ware wahrend des Transportes unter so haftet zwar in der Regel der Frachtfuhrer den daruber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Kaufer oder dessen Transportversicherung tragen Frei Haus sagt auch nichts uber den Leistungsort aus 6 Frei Haus bedeutet auch nicht dass der Frachtfuhrer das Transportgut zu entladen hat 7 Ubernimmt der Verkaufer auch den Zoll englisch duty paid 8 ist die Handelsklausel vergleichbar mit der Incoterms Klausel DDP englisch Delivered Duty Paid sofern der Verkaufer auch die Entladegebuhren am Empfangerort zahlt Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP geliefert verzollt benannter Bestimmungsort vereinbart worden ist fur die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer ICC zuruckzugreifen Danach hat der Verkaufer die geschuldete Lieferung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld zu erfullen 9 Frei Haus entspricht im amerikanischen Sprachgebrauch der Vorauszahlung englisch prepaid Ubersehen wird dass die besonders schadenstrachtige Be und Entladung im deutschen Kaufrecht nicht geregelt ist und durch die frei Haus Klausel auch keine eindeutige vertragliche Regelung erfahrt Zudem wird nach deutschem Recht bestimmt dass ohne weitere vertragliche Absprache eine Holschuld 269 BGB und nicht eine Bring oder Schickschuld zugrunde liegt Demnach sind ohne besondere Vereinbarung die Transportkosten und Verpackung vom Kaufer der Ware zu tragen Bei Vereinbarung einer Schickschuld geht die Gefahr des zufalligen Untergangs jedoch vom Verkaufer auf den Kaufer uber sobald die Ware an den ersten Frachtfuhrer ubergeben wird Der Versendungskauf ist in den 447 und 448 BGB geregelt Eindeutig regelt die Vereinbarung frei Haus wer die Kosten des Transports tragt namlich der Verkaufer Ist beispielsweise auf einem Lieferschein frei Haus als Lieferbedingung vermerkt kann abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Versendungskaufs zwischen den Vertragsparteien vereinbart sein dass die Preisgefahr erst dann auf den Kaufer ubergeht wenn die Ware am Zielort ubergeben wurde Im Unterschied zur Lieferung frei Haus kann die Lieferung auch ab Werk unfrei oder frachtfrei erfolgen Aufgrund der vorgenannten Unsicherheiten bietet es sich an auch im nationalen Bereich die Incoterms zu verwenden International BearbeitenDie Incoterms beinhalten die internationalen Regeln bezuglich der Transport Versicherungs und Zollkosten Daruber hinaus treffen die Incoterms auch Aussagen uber den Gefahrenubergang und sind gerichtlich anerkannte Klauseln Siehe auch BearbeitenFrei VerwendungsstelleLiteratur BearbeitenAdolf Baumbach Klaus J Hopt HGB Kommentar 35 Aufl 2012 Verlag C H Beck Gerhard Kuhn und Helmut Schlick Das Kompendium Industriekaufleute Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre 2012 Verlag EINS KolnEinzelnachweise Bearbeiten Roland Leuschel Joachim Gruber Handelsrecht 2000 S 84 Georg Walldorf Hrsg Gabler Lexikon Auslands Geschafte 2000 S 227 Christiane Speckmann Die Haftung des Unterfrachtfuhrers gegenuber dem Empfanger und sonstigen Dritten 2012 S 99 Christiane Speckmann Die Haftung des Unterfrachtfuhrers gegenuber dem Empfanger und sonstigen Dritten 2012 S 99 Stefan Bretthauer Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht 2007 S 187 Franz Schlegelberger Wolfgang Hefermehl Kommentar HGB 5 Aufl 1974 346 Rz 72 OLG Dusseldorf TranspR 1989 10 12 Eggert Winter Hrsg Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft 1998 S 383 BGH Urteil vom 7 November 2012 Az VII ZR 108 12 BGHZ 195 243Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Frei Haus amp oldid 234042187