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Eine Lieferantenerklarung LE ist ein Nachweis uber den praferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware Sie wird vom Exporteur als Nachweis fur die Ausstellung und Beantragung eines Praferenznachweises Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 EUR 2 oder einer Ursprungserklarung auf einem Handelsdokument benotigt Ein solcher Nachweis kann die Gewahrung von Praferenzzollsatzen fur Waren aus Staaten und Staatengruppen ermoglichen die uber ein Praferenzabkommen mit der Europaischen Gemeinschaft verfugen Rechtsgrundlage fur die Ausstellung einer Lieferantenerklarung ist die Verordnung EG Nr 1207 2001 des Rates vom 11 Juni 2001 Teilweise wurde diese Verordnung durch die Verordnung EG Nr 1617 2006 und die Verordnung EG Nr 75 2008 geandert Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Form 3 Folgen 4 Verwendung fur grenzuberschreitende Warenlieferungen 5 Vorgehen 6 Siehe auch 7 Einzelnachweise 8 WeblinksArten BearbeitenGenerell ist zwischen Lieferantenerklarung fur Waren mit Praferenzursprungseigenschaft und Lieferantenerklarung fur Waren ohne Praferenzursprungseigenschaft zu unterscheiden wobei es sich bei der Mehrzahl der in der Praxis ausgestellten Lieferantenerklarungen um Ersteres handelt LE fur Waren mit Praferenzursprungseigenschaft dokumentieren und bestatigen dem Empfanger die Ursprungseigenschaft einer Ware gemass einer in der Gemeinschaft unterhaltenen Praferenzregelung Folglich muss immer auch die Praferenzregelung die die Waren als Ursprungswaren charakterisiert in der Erklarung mit angegeben werden Sind die Ursprungskriterien erfullt konnen auch mehrere Praferenzregelungen angegeben werden Die Lieferantenerklarung gibt es in Form einer Einzel Lieferantenerklarung die Ursprungseigenschaft der Waren gilt nur fur eine einzige Sendung oder in Form einer Langzeit Lieferantenerklarung LLE die dem Empfanger der Waren die Ursprungseigenschaft fur alle die Sendungen bestatigt die er von seinem Lieferanten innerhalb eines Jahres erhalten hat Grundlage einer solchen LLE ist die regelmassige Warenlieferung an einen bestimmten Kunden die hinsichtlich der Praferenzursprungsregeln uber einen langeren Zeitraum konstant bleibt Folge davon ist dass sich der Lieferant durch die Abgabe einer LLE dazu verpflichtet den Kaufer umgehend zu informieren sollten sich die Praferenzursprungsregeln fur diese Ware andern Vgl Art 4 VO EG 1207 2001 Verweise auf die Nachreichung von Einzeldokumenten Lieferscheine Rechnungen u a sind nicht moglich ebenso wenig wie die Verwendung von Ausschlussklauseln Wegen dieser Hindernisse treten Langzeit Lieferantenerklarungen immer mehr in den Hintergrund Form BearbeitenLE unterliegen keinen besonderen Ausgestaltungserfordernissen d h es besteht keine Pflicht zur Verwendung von Vordrucken wohl ist dies aber zulassig LE konnen auf der Rechnung einem zu einer Rechnung gehorenden Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier abgegeben werden Art 3 VO EG Nr 1207 2001 Beachtet werden muss allerdings dass der Wortlaut der LE verbindlich in der VO 1207 2001 vorgegeben ist Dies bedeutet dass selbst bei den kleinsten sprachlichen Abwandlungen die Anerkennung verweigert werden kann Gemass den Formerfordernissen des Art 5 III VO EG Nr 1207 2001 mussen Lieferantenerklarung grundsatzlich im Original unterzeichnet werden Eine Ausnahme ergibt sich wenn die folgenden Voraussetzungen kumuliert erfullt sind die LE muss mit dem Computer erstellt sein der fur die Abgabe der Erklarung Verantwortliche ist anhand entsprechender Angaben identifizierbar und der Lieferant verpflichtet sich gegenuber dem Kaufer schriftlich zur Ubernahme der vollen Haftung fur jede abgegebene Lieferantenerklarung Folgen BearbeitenGrundsatzlich gilt zwar dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Lieferantenerklarung gibt wird aber eine Lieferantenerklarung abgegeben so tragt der Aussteller die Verantwortung fur die Richtigkeit seiner abgegebenen Erklarung gegenuber dem Empfanger und den Zollbehorden Wurden falsche Angaben gemacht kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen Steuerrechtlich kann ein ausgestellter Praferenznachweis zuruckgezogen werden und die Ware muss im Einfuhrstaat nachtraglich verzollt werden Strafrechtlich kann eine Mitwirkung an einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit nach der Abgabenordnung vorliegen Zivilrechtlich verpflichtet sich der Lieferant gegenuber dem Empfanger eine Praferenzursprungsware zu liefern d h es liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor Fehlt diese Zusicherung ist die gelieferte Ware mangelhaft Anspruche des Kaufers 437 BGB und der Exporteur wird sollte der Kaufer einen Schaden erleiden ersatzpflichtig Bei einer LE fur Waren mit Praferenzursprungseigenschaft ist es daher ausserst ratsam das Zustandekommen eines solchen Ursprungs belegen zu konnen Kann die jeweilige Ursprungseigenschaft nicht im eigenen Unternehmen begrundet werden so bildet eine Lieferantenerklarung des Vorlieferers die Grundlage fur die eigene LE Verwendung fur grenzuberschreitende Warenlieferungen Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die von der Gemeinschaft eingefuhrten Praferenzregelungen ermoglichen teilweise auch die Verwendung von Lieferantenerklarung fur grenzuberschreitende Warenlieferungen Ziel ist es dass Ursprungswaren aus allen Vertragsstaaten s unten im Warenverkehr untereinander zollbegunstigt gehandelt werden Die sogenannten Kumulierungsbestimmungen treten hier in den Vordergrund Kumulierung im Praferenzrecht verweist bei der Herstellung einer Ware auf die fortgefuhrte ursprungsbegrundende Verarbeitung von Vormaterialien die ihren Ursprung in Abkommenstaaten der Paneuropa Mittelmeer Zone PAN EURO MED Zone haben Die Kumulierung kann muss jedoch nicht zur Anwendung kommen wenn der Ursprung einer Ware nicht durch eine ausreichende Verarbeitung laut Ursprungsprotokoll in einem Vertragsstaat erreicht wird Im Praferenzrecht wird zwischen dem System der Paneuropaischen Ursprungs Kumulierung und der PAN EURO MED Kumulierung unterschieden Ersteres brachte die EU im Jahre 1997 zwischen den mittel und osteuropaischen Landern MOEL den baltischen Staaten den EFTA Staaten sowie beschrankt der Turkei auf den Weg Letzteres beschreibt eine in der Umsetzung befindliche europaische Freihandelszone unter Einbeziehung der Mittelmeerlander Algerien Agypten Island Jordanien Libanon Marokko Palastinensische Gebiete Syrien und Tunesien sowie die Faroer Inseln Wie vor der Einfuhrung der PAN EURO MED Zone sehen die Paneuropaabkommen eine Kumulierung mit Ursprungswaren aus den Abkommenstaaten vor Zudem muss dem Warenempfanger mitgeteilt werden ob eine Kumulierung stattgefunden hat oder nicht Voraussetzung fur die Teilnahme an der PAN EURO MED Kumulierung ist dass das Land der Endfertigung das Bestimmungsland und alle am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Lander dieselben Ursprungsregeln auf den Weg gebracht haben In der Praxis bedeutet dies dass neben den bisher bekannten Praferenznachweisen EUR 1 und EUR 2 die Warenverkehrsbescheinigung EUR MED bzw die Ursprungserklarung auf der Rechnung EUR MED eingefuhrt wurden Der neue Vordruck unterscheidet sich durch ein zusatzliches Feld das angibt ob eine Kumulierung stattgefunden hat oder nicht Haben Waren ohne Anwendung der Kumulierung ihren Ursprung in einem Abkommenstaat erlangt und werden diese nur bilateral gehandelt so ist weiterhin die Ausstellung einer klassischen EUR 1 moglich Bezogen auf die PAN EURO MED Kumulierung mussen LE immer einen entsprechenden Kumulierungsvermerk des Vorlieferanten aufweisen Dieser Kumulierungsvermerk besagt ob der in der jeweiligen LE ausgewiesene Ursprung durch Kumulierung nach einem Paneuropa Mittelmeer Ursprungsprotokoll erlangt wurde und wenn ja welche Lander daran beteiligt waren Fehlt der entsprechende Vermerk lehnen die Zollstellen die Ausstellung eines Praferenznachweises EUR MED ab Zukunftig sollte man damit rechnen dass Kumulierungsvermerke von anderen Landern stets gefordert werden Es empfiehlt sich daher grundsatzlich solche Vermerke mit und ohne Kumulierung anzubringen Vorgehen BearbeitenGrundsatzlich sollte beachtet werden dass Praferenzregeln immer nur im Verhaltnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten d h im Voraus sollte unbedingt gepruft werden ob uberhaupt ein Abkommen besteht dies kann man z B auf den Internetseiten des deutschen Zolls uberprufen Zudem sind lediglich solche Waren praferenzberechtigt die von der jeweiligen Praferenzregelung erfasst werden und die darin festgelegten Ursprungsregeln erfullen Wichtig dabei ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif Dazu kann ein umfassendes Informationssystem auf den Seiten des Zolls abgerufen werden Zur Vereinfachung und zur besseren Ubersicht uber die einzelnen Kumulierungsmoglichkeiten der jeweiligen Lander veroffentlicht die EU regelmassig eine Matrix zum Stand der Paneuropa Mittelmeer Kumulierung Die aktuelle Matrix stammt vom Mai 2011 1 Siehe auch BearbeitenPraferenzkalkulationEinzelnachweise Bearbeiten eur lex europa eu Mitteilung der Kommission uber den Beginn der Anwendung der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen der Europaischen Union Algerien Agypten den Faroer Island Israel Jordanien Libanon Marokko Norwegen der Schweiz einschliesslich Liechtensteins Syrien Tunesien der Turkei sowie dem Westjordanland und dem Gazastreifen PDF 26 Mai 2011 Zugriff am 1 Dezember 2011 Weblinks BearbeitenWUP Online Angebot der deutschen Zollverwaltung Musterwortlaut einer Einzel Lieferantenerklarung IHK Hannover PDF 588 kB Musterwortlaut einer Langzeit Lieferantenerklarung IHK Hannover PDF 512 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lieferantenerklarung amp oldid 237673227