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Das Mitbestimmungsgesetz gewahrleistet und regelt in Deutschland die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat eines Unternehmens BasisdatenTitel Gesetz uber die Mitbestimmung der ArbeitnehmerKurztitel MitbestimmungsgesetzAbkurzung MitbestGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 801 8Erlassen am 4 Mai 1976 BGBl I S 1153 Inkrafttreten am 1 Juli 1976Letzte Anderung durch Art 7 G vom 24 April 2015 BGBl I S 642 657 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Mai 2015 Art 24 G vom 24 April 2015 GESTA I009Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Betroffene Unternehmen 2 Ausschussvorsitzender 3 Arbeitnehmervertreter 4 Historische Entwicklung 4 1 Die Biedenkopf Kommission 5 Literatur 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseBetroffene Unternehmen BearbeitenDas Gesetz erfasst Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft einer Kommanditgesellschaft auf Aktien einer Gesellschaft mit beschrankter Haftung oder einer Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaft mit in der Regel uber 2000 Mitarbeitern in denen die paritatische Besetzung des Aufsichtsrats Pflicht ist d h Arbeitnehmer und Kapitaleigner entsenden jeweils die Halfte der Aufsichtsratsmitglieder Es wird angestrebt Entscheidungen im Aufsichtsrat im Konsens zwischen Arbeitnehmern und Kapitaleignern zu erreichen Im Zweifelsfall kann die Seite der Anteilseigner Aktionare jedoch alle Abstimmungen im Aufsichtsrat fur sich entscheiden Denn kommt es zum Patt zwischen Arbeitnehmer und Anteilseignerseite hat der Vorsitzende Anteilseignerseite ein Doppelstimmrecht 29 Abs 2 MitbestG In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2008 694 Unternehmen welche nach Massgabe des Mitbestimmungsgesetzes einen paritatisch besetzten Aufsichtsrat bilden mussten 1 Ausschussvorsitzender BearbeitenDer Vorsitzende des Aufsichtsrats wird meistens nur von den Vertretern der Anteilseigner bestimmt In einem ersten Wahlgang muss der Vorsitzende mit Zwei Drittel Mehrheit gewahlt werden Sollte das nicht passieren so wahlen die Vertreter der Anteilseigner den Vorsitzenden die Arbeitnehmervertreter seinen Stellvertreter Das Ubergewicht der Anteilseigner wird aus dem Eigentumsrecht des Grundgesetzes abgeleitet Arbeitnehmervertreter BearbeitenDas Gesetz regelt die Wahl der Arbeitnehmervertreter Die Arbeitnehmerseite besteht aus normalen Arbeitnehmern Vertretern der Arbeiter und Angestellten leitenden Angestellten und einer gesetzlich vorgeschriebenen Zahl von Gewerkschaftsvertretern Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat werden von den Gewerkschaften vorgeschlagen und von den Beschaftigten des Unternehmens gewahlt Die gesetzlichen Regelungen wurden 1977 durch die Erste Zweite und Dritte Wahlordnung fur verschiedene Konzerntypen prazisiert Historische Entwicklung Bearbeiten1946 erhoben die Gewerkschaften die Forderung nach Vertretung der Arbeitnehmer in den Vorstanden und Aufsichtsraten der von der Besatzungsmacht beschlagnahmten und zur Entflechtung bestimmten Ruhrkonzerne Diese Forderung wurde im Laufe des Jahres auf alle Wirtschaftszweige ausgedehnt Sie stiess auch bei Unternehmern auf Resonanz weil sie mit Hilfe der Gewerkschaften die befurchtete dauerhafte auslandische Kontrolle uber die Montanindustrie abzuwehren hofften Nach 12 Abs 1 MitbestG a F war zunachst ein Unterschriftenquorum zur Wahl von Delegierten der Wahl von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat eines Unternehmens notig das zehn Prozent oder 100 der wahlberechtigten Arbeitnehmer betrug Das Quorum war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu hoch und deshalb verfassungswidrig 2 Das Quorum wurde inzwischen auf funf Prozent oder 50 der wahlberechtigten Arbeitnehmer gesenkt 12 Abs 1 Satz 2 MitbestG Die Biedenkopf Kommission Bearbeiten Noch von der von Bundeskanzler Gerhard Schroder gefuhrten rot grunen Bundesregierung wurde 2005 eine Kommission unter Leitung des ehemaligen sachsischen Ministerprasidenten Kurt Biedenkopf eingesetzt die Vorschlage zur Zukunft und zu moglichem Reformbedarf bei der deutschen Unternehmensmitbestimmung und beim Mitbestimmungsgesetz erarbeiten sollte Auch die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte zu sich bei entsprechenden Reformen nach den Ergebnissen der Kommission zu richten Im Koalitionsvertrag von CDU CSU und SPD heisst es Aufgabe der eingesetzten Regierungskommission unter dem Vorsitz von Professor Dr Biedenkopf ist es ausgehend vom geltenden Recht bis Ende 2006 Vorschlage fur eine moderne und europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu erarbeiten Wir werden die einvernehmlich erzielten Ergebnisse der Kommission aufgreifen und soweit erforderlich und geboten Anpassungen der nationalen Unternehmensmitbestimmung vornehmen Die Kommission war neben dem Vorsitzenden Kurt Biedenkopf mit je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerseite besetzt sowie mit zwei neutralen wissenschaftlichen Mitgliedern Anfang November 2006 erklarten die Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter die Kommission fur gescheitert Zwischen beiden Gruppen bestanden unuberbruckbare Differenzen in der Frage der paritatischen Besetzung von Aufsichtsraten Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission wollten daran festhalten die Arbeitgebervertreter hingegen forderten eine so genannte Drittelparitat bei der die Arbeitnehmerseite nur noch ein Drittel der Aufsichtsratsmandate besetzt hatte Der Kommissions Vorsitzende Biedenkopf sowie die beiden neutralen Mitglieder legten deshalb im Dezember 2006 einen Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission vor dem lediglich Stellungnahmen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertreter beigefugt sind Mitglieder der Kommission Person Funktion Verband ParteiKurt Biedenkopf Vorsitzender CDUWolfgang Streeck neutral Max Planck Institut fur GesellschaftsforschungHellmut Wissmann neutral Prasident Bundesarbeitsgericht a D Michael Sommer Arbeitnehmerseite DGB Vorsitzender 2006Jurgen Peters Arbeitnehmerseite IG Metall VorsitzenderGunter Reppien Arbeitnehmerseite Gesamtbetriebsratsvorsitzender RWE Power AGDieter Hundt Arbeitgeberseite BDAJurgen Thumann Arbeitgeberseite BDIManfred Gentz Arbeitgeberseite ehemaliger Finanzvorstand bei Daimler ChryslerLiteratur BearbeitenHarald Fuchs Roland Kostler Handbuch zur Aufsichtsratswahl Wahlen der Arbeitnehmervertreter nach dem Mitbestimmungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz 4 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2008 ISBN 978 3 7663 3881 5 Felix Horisch 2009 Unternehmensmitbestimmung im nationalen und internationalen Vergleich Entstehung und okonomische Auswirkungen Reihe Policy Forschung und Vergleichende Regierungslehre Band 8 LIT Verlag Berlin und Munster ISBN 978 3 643 10296 6 Ewan McGaughey The Codetermination Bargains The History of German Corporate and Labour Law 2016 23 1 Columbia Journal of European Law 135Siehe auch BearbeitenDrittelbeteiligungsgesetz Montan MitbestimmungsgesetzWeblinks BearbeitenText des Gesetzes 1 2 Vorlage Toter Link www bundesregierung de Geschichte der Mitbestimmung Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2019 Suche in Webarchiven Aktuelle Positionen des DGB zur Unternehmensmitbestimmung Die gewerkschaftsnahe Hans Bockler Stiftung zur Kritik an der Mitbestimmung 2004 PDF 103 kB Reformvorschlage von BDA und BDI zur Mitbestimmung Abschlussbericht der Biedenkopf KommissionEinzelnachweise Bearbeiten Friedrich Ebert Stiftung Perspektiven der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland Ungerechtfertigter Stillstand auf der politischen Baustelle S 16 PDF Bundesverfassungsgericht Az 1 BvR 2130 98 Beschluss vom 12 Oktober 2004 im BGBl am 15 Dezember verkundet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4120746 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mitbestimmungsgesetz amp oldid 238850609