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Das Steuerberatungsgesetz StBerG regelt die entgeltliche aber auch nebenberufliche oder unentgeltliche Hilfeleistung d h Beratung und Vertretung in Steuersachen durch Steuerberater Steuerbevollmachtigte Rechtsanwalte niedergelassene europaische Rechtsanwalte Wirtschaftsprufer und vereidigte Buchprufer sowie dazu befugte Gesellschaften d h Partnerschaftsgesellschaften deren Partner ohne Ausnahme jedenfalls eine der vorbenannten Berufstragereigenschaften erfullen sowie Rechtsanwaltsgesellschaften Steuerberatungsgesellschaften Wirtschaftsprufungsgesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland BasisdatenTitel SteuerberatungsgesetzAbkurzung StBerGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Steuerrecht RechtspflegeFundstellennachweis 610 10Ursprungliche Fassung vom 16 August 1961 BGBl I S 1301 Inkrafttreten am 1 November 1961Neubekanntmachung vom 4 November 1975 BGBl I S 2735 Letzte Anderung durch Art 34 G vom 16 Dezember 2022 BGBl I S 2294 2324 Inkrafttreten derletzten Anderung 21 Dezember 2022 Art 43 G vom 16 Dezember 2022 GESTA D027Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt des Gesetzes 2 Gesetzesanderungen 3 Quellen und Einzelnachweise 4 WeblinksInhalt des Gesetzes BearbeitenIm Gesetz werden insbesondere geregelt Einschrankungen des Kreises der zur geschaftsmassigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen Aufstellung von Voraussetzungen fur die Berufszulassung und die Berufsausubung Zulassung der Sonderformen Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberatungsgesellschaft Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten des Beraters Normierung der Berufsgerichtsbarkeit Normierung der gesetzlichen Stellung des Steuerberaters als unabhangiges Organ der SteuerrechtspflegeFur den Berufsstand der Steuerberater ausserdem massgeblich ist eine selbstauferlegte Berufsordnung BOStB fur Steuerberater und Steuerbevollmachtigte die Zweifels und Auslegungsfragen regelt und daruber hinaus die Grundsatze der Berufsethik festlegt 1 Gesetzesanderungen BearbeitenIm August 2006 legte das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Anderung des Steuerberatungsgesetzes vor Ziel war eine Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater 2 3 Da das Gesetzgebungsverfahren wegen unterschiedlicher Ansichten zu geplanten Befugniserweiterungen fur Nicht Steuerberater ins Stocken gekommen war brachte der Bundesrat im Herbst 2007 auf Initiative Bayerns einen weitgehend inhaltsgleichen Gesetzesvorschlag ein jedoch ohne die betreffenden Befugniserweiterungen Auch der am 19 September 2007 beschlossene Entwurf der Bundesregierung sah jene Befugniserweiterungen nicht mehr vor Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der geanderten Fassung des Finanzausschusses am 24 Januar 2008 4 Die Annahme durch den Bundesrat erfolgte am 15 Februar 2008 5 Am 11 April 2008 wurde das Achte Gesetz zur Anderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8 April 2008 im Bundesgesetzblatt verkundet 6 Das Gesetz trat am Tag nach der Verkundung in Kraft Die Gesetzesanderung eroffnet im 58 Satz 2 Nr 5a StBerG fur Steuerberater die Moglichkeit als Syndikus Steuerberater zu fungieren und in Burogemeinschaft mit anderen Angehorigen freier Berufe oder auch Lohnsteuerhilfevereinen zu arbeiten und in der Rechtsform der GmbH amp Co KG aufzutreten 7 Quellen und Einzelnachweise Bearbeiten Berufsordnung Memento des Originals vom 10 Dezember 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bstbk de der Bundes Steuerberaterkammer Materialien im Internet http rsw beck de rsw shop default asp docid 189883 Ziel des Anderungsgesetzes 1 Plenarprotokoll zur 139 Sitzung des Bundestags am 24 Januar 2008 Auszug 2 1 2 Vorlage Toter Link www bundestag de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bundesratsdrucksache 57 08 PDF 1 2 Vorlage Toter Link www bundesrat de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BGBl 2008 I S 666 Pressemeldung des Informationsdienstes mediafon der Gewerkschaft ver di 3 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Berufsordnung der Bundes Steuerberaterkammer PDF Datei 120 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4183180 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerberatungsgesetz amp oldid 233375862