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Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen ADS englisch German General Rules of Marine Insurance wurden 1919 entwickelt und schufen allgemeinverbindliche Regeln fur die Versicherung von Gutern Seewarenversicherung und Schiffen Seekaskoversicherung Sie losten als Allgemeine Geschaftsbedingungen mit Gesetzescharakter als lex specialis weitgehend die bis dahin geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ab Viertes Buch Seehandel Zehnter Abschnitt Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt 778 905 des HGB alte Fassung 1 Die ADS wurden nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 uberarbeitet und galten jahrzehntelang in unveranderter Form als Grundlage fur die Deutsche Seewaren und Seekaskoversicherung Die Seeversicherung unterliegt gemass 209 Versicherungsvertragsgesetz VVG ebenso wie die Ruckversicherung nicht den Bestimmungen des VVG und bot somit von jeher einen weitgehenden gestalterischen Rahmen an Vertragsfreiheit So bildeten sich im Laufe der Jahre in Form von geschriebenen Policenbedingungen und Makler Sonderbedingungen vielfaltige Abweichungen vom ursprunglichen Text der ADS heraus die den Versicherungsschutz in der Regel zugunsten der Versicherungsnehmer modifizierten und zumeist erweiterten Erst wieder im Jahre 1973 erfolgte eine neuerliche Uberarbeitung der ADS Eine Kommission unter der Leitung von Hans Joachim Enge schuf die Besonderen Bedingungen fur die Guterversicherung ADS Guterversicherung 1973 Ziel war es die ADS im Bereich der Seewarenversicherung auch mit stetem Blick der deutschen Transportversicherer auf den englischen Markt mit seinen Institute Cargo Clauses ICC zu modernisieren und dabei zahlreiche bis dato geschaffene Sonderbedingungen des Marktes zu integrieren um somit die Markttransparenz und Wettbewerbsfahigkeit zu verbessern Eine erneute Uberarbeitung im Jahre 1984 fuhrte schliesslich zu den Besonderen Bedingungen fur die Guterversicherung ADS Guterversicherung 1973 in der Fassung von 1984 die noch heute weitestgehend in der Praxis der deutschen Versicherungswirtschaft als Grundlage der Transportversicherung Verwendung finden Zwar wurden im Jahre 2000 die DTV Guterversicherungsbedingungen 2000 DTV Guter 2000 als unverbindliche aber sehr gebrauchliche Vorschlage des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e V GDV 2 die inzwischen in einer erneut uberarbeiteten Form als DTV Guterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2011 DTV Guter 2000 2011 vorliegen Vorgangerversion DTV Guter 2000 2008 sowie zahlreiche neue Klauseln als Ersatz der Besonderen Bedingungen fur die Guterversicherung ADS Guterversicherung 1973 in der Fassung von 1984 geschaffen indes haben sich diese neuen Bedingungen noch nicht marktweit durchsetzen konnen Insbesondere einige deutsche Versicherungsmakler aber durchaus auch diverse Versicherungsgesellschaften arbeiten nach wie vor mit den Bedingungen aus dem Jahre 1984 Dies auch weil hierzu eine umfangreiche gefestigte Rechtsprechung und marktweit anerkannte Kommentierungen vorliegen Zudem sind vom GDV auch die DTV Allgemeine Deutsche Seeschiffsversicherungsbedingungen 2009 DTV ADS 2009 mit weiteren Detailregelungen als Seekaskoversicherung herausgegeben worden 3 Die ADS gelten zudem in der deutschen Rechtsprechung und Literatur als Handelsklauseln im Sinne des 346 des Handelsgesetzbuches HGB 4 Siehe auch BearbeitenTransportversicherung Institute Cargo Clauses Protection and IndemnityLiteratur BearbeitenKarl Heinz Thume Harald de la Motte Henning C Ehlers Hrsg Gunter Bauer u a Bearb Transportversicherungsrecht Kommentar 3 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 74992 6 Johann Friedrich Voigt 1804 1886 Das deutsche Seeversicherungs Recht Commentar zu Buch 5 Titel 11 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und zu den Allgemeinen Seeversicherungs Bedingungen von 1867 Fischer Jena 1887 Digitalisat Die neuen Unternehmungen zum Zweck der Ausgleichung der Verschiedenheiten der in den Seestaaten geltenden Havariegrosse und Seefracht Rechte Band 1 Fischer Jena 1882 Voigt war damals Reichs Oberhandelsgerichts Rath a D Digitalisat Deutsches Seeversicherungsrecht Erschienen in den Jahren 1884 bis 1887 in vier Teilen 5 Olaf Hartenstein Fabian Reuschle Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2014 Verlag Carl Heymanns Teil 3 Versicherungsrecht Kap 16 Guterversicherung Kap 17 Verkehrshaftungsversicherung Kap 18 Seerechtliche Haftpflichtversicherungen Sven Gerhardt Die Allgemeinen Deutschen Seeschiffsversicherungsbedingungen 2009 DTV ADS 2009 eine Einfuhrung transpr 02 2011 67 Kai Umbach Das grenzuberschreitende Geschaft in der See und Transportversicherung von Ende des 19 Jahrhunderts bis in die 1990er Jahre ein internationaler Gewerbezweig auf dem Weg hin zu globalisierten Verhaltnissen Diss Marburg 2008 VolltextEinzelnachweise Bearbeiten 778 905 Handelsgesetzbuch HGB in der bis zum 24 April 2013 gultigen Fassung des HGB Die umfangreichen Anderungen der Vorschriften der 476 ff HGB durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts fuhrten u a dazu dass die Vorschriften zur Seeversicherung vollkommen aus dem HGB entfernt wurden Warenversicherung GDV abgerufen am 4 Mai 2019 Seekaskoversicherung GDV abgerufen am 4 Mai 2019 Nachweise bei Palandt Gruneberg BGB Kommentar 74 Aufl Munchen 2015 Verlag C H Beck 305 BGB Rn 57 sowie Baumbach Hopt HGB Kommentar 34 Aufl Munchen 2010 Verlag C H Beck 346 HGB Rn 15 retro bib Seite aus Meyers Konversationslexikon Seevolkerrecht Seewolf Abgerufen am 11 November 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen amp oldid 237592731