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Ein Kapitalisierungsgeschaft oder eine Sparversicherung ist ein von einem Lebensversicherer angebotener Sparvertrag Versicherungssparen der nach Art einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist Kapitalisierungsgeschafte sind somit keine Versicherungsgeschafte im eigentlichen Sinne die Kalkulation stutzt sich ausschliesslich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten es werden keine biometrischen Daten z B Sterbetafeln benotigt Da Kapitalisierungsgeschafte keine Versicherungsvertrage sind unterliegen sie nicht dem Versicherungsvertragsgesetz VVG wohl aber dem Versicherungsaufsichtsgesetz da sie nach europaischen Vorschriften bezuglich der Aufsicht Versicherungsvertragen gleichgestellt sind Kapitalisierungsgeschafte sind normalerweise so wie Lebensversicherungen am Uberschuss beteiligt der mangels einer Risikokomponente nur aus dem Zins und Kostenergebnis besteht Da das VVG nicht anwendbar ist besteht auch in Deutschland keine Pflicht zur Uberschussbeteiligung Wahrend in Frankreich die Kapitalisierungsgeschafte Contrats de capitalisation sehr weit verbreitet sind haben sie in Deutschland und Osterreich keine besondere Bedeutung erlangt Allerdings sind in Deutschland die Rentenversicherungen mit Beitragsruckgewahr und Auszahlung der Uberschussanteile im Todesfall wahrend der Aufschubzeit und in Osterreich die Erlebens kapital versicherungen die im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen steigende gemischte Versicherung oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beitrage ruckerstatten Erlebensversicherung mit Pramienruckgewahr wegen der sehr geringen Risikokomponenten bzw des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschaften kaum unterscheiden Weblinks BearbeitenKapitalisierungsgeschafte BaFin veroffentlicht Anforderungen der BaFin 7 September 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitalisierungsgeschaft amp oldid 185024765