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Unter Versicherbarkeit englisch insurability versteht man im Versicherungswesen in der Versicherungswissenschaft und in der Wirtschaft die Moglichkeit bestimmte Risiken dem Versicherungsschutz eines Versicherers zu unterwerfen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Okonomische Merkmale der Versicherbarkeit 3 Versicherungstheoretische Ansatze 4 Aufsichtsrechtliche Vorgaben 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenNicht alle im Alltag auftauchenden Risikoarten konnen versichert werden sondern mussen von ihrem Risikotrager selbst getragen werden Wunscht der Risikotrager einen Risikotransfer auf einen Versicherer so muss dieser die Versicherbarkeit des Risikos einschatzen Dabei spielt der Versicherungsmarkt fur den Risikotransfer eine grosse Rolle Erzielen beide Marktteilnehmer Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen einen Nettonutzen kommt es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages 1 Bei unbefriedigter Versicherungsnachfrage sind die Pramiengebote des Versicherungsnehmers zu gering bei nicht angenommenen Versicherungsangebot die Pramienforderungen des Versicherers zu hoch Solange eine ausreichend hohe Pramie erzielt werden kann werden Risiken auch versichert 2 Mathematisch ausgedruckt muss der Pramiensatz p displaystyle pi nbsp hoher sein als die Schadenswahrscheinlichkeit p displaystyle p nbsp und der Sicherheits und Betriebskostenzuschlag b displaystyle beta nbsp p gt p b displaystyle pi gt p beta nbsp Die Grenzen der Versicherbarkeit konnen mithin nicht nur durch versicherungsmathematische Kriterien bestimmt werden sondern auch durch okonomische Okonomische Merkmale der Versicherbarkeit BearbeitenAllerdings kann es bei gegebener Nachfrage auch zu gar keinem Angebot kommen Angebotslucke Das liegt daran dass der Versicherer die Merkmale des zu versichernden Risikos negativ einschatzt und ein Risiko als nicht versicherbar einstuft Zu den Merkmalen der Versicherbarkeit gehoren Zufalligkeit Schatzung Eindeutigkeit Unabhangigkeit und Grossenmerkmale der Schadenverteilung insbesondere Schadengrossen 3 Zufalligkeit ist die notwendige Ungewissheit uber Entstehung und oder Zeitpunkt und oder Grosse des Schadens sowie die Unabhangigkeit des Versicherungsfalls vom Willen oder Einfluss des Versicherungsnehmers Vielfach ist Fahrlassigkeit mitversichert manchmal ist grobe Fahrlassigkeit mitversichert etwa Haftpflichtversicherung oder sogar der Vorsatz etwa Selbstmord in der Lebensversicherung nach Wartezeit 4 Die Schatzung der Schadenverteilung bedient sich des Erwartungswerts und der Streuung und untersucht die Schadenpotenziale die Eindeutigkeit ergibt sich aus Versicherungsarten und dort der genauen Definition der versicherten Schadensereignisse Die Unabhangigkeit der versicherten Schadenverteilungen untereinander ist gegeben wenn nicht durch ein Ereignis zufallig die Schadensverwirklichung bei weiteren versicherten Fallen ausgelost wird wie beim Kumul 5 Gewisse Abhangigkeiten gelten allerdings als versicherbar Bei der Schadenhohe ist die quantitative Grenze der Versicherbarkeit beim wahrscheinlichen Hochstschaden erreicht Versicherungstheoretische Ansatze BearbeitenBeim empirisch induktiven Ansatz gilt ein Risiko als versicherbar wenn es auf dem Versicherungsmarkt tatsachlich versichert werden kann 6 Der theoretisch deduktive Ansatz macht sich zunutze dass es fur neuartige Risiken zunehmende Naturkatastrophen Terrorismusrisiken oder Umweltrisiken zunachst keinen Versicherungsschutz auf dem Versicherungsmarkt gibt aber im Laufe der Zeit Versicherungslosungen gefunden werden 7 Der deduktive Ansatz versucht abstrakt zu klaren welche Merkmale ein Risiko in theoretischer Hinsicht erfullen muss um versichert zu werden 8 Ein weiterer Faktor der die Versicherbarkeit beeinflusst ist die Risikoneigung eines Versicherers Ist er risikoavers wird er neuartige Risiken nicht versichern umgekehrt verhalt es sich bei der Risikofreude Der folgende Katalog erfasst die Kriterien der Versicherbarkeit 9 Kategorie Kriterium EigenschaftVersicherungsmathematik Risiko UngewissheitSchadensereignisseHochstschadenDurchschnittsschadenSchadenshaufigkeitMoral Hazard Adverse Selection messbar unabhangig voneinanderbeherrschbarmoderathochnicht ausgepragtVersicherungsmarkt VersicherungspramieDeckungsgrenzenBranchenkapazitat angemessenakzeptabelausreichendGesellschaft moralische WerteordnungRechtssystem VersicherungsbedurfnisErlaubnisAufsichtsrechtliche Vorgaben BearbeitenDas fruhere Bundesaufsichtsamt fur das Versicherungswesen hatte 1981 die Versicherung von Losegeldforderungen Losegeldversicherung bei entfuhrten oder mit Gewalt bedrohten Personen als Verstoss gegen den ordre public Sittenwidrigkeit gemass 138 Abs 1 BGB Art 6 EGBGB stets abgelehnt weil damit die Gefahr des erpresserischen Menschenraubes gefordert wurde 10 Ein Verstoss gegen den ordre public wurde auch in den Fallen angenommen in denen Versicherer im Rahmen von Ruckruf und Produktschutzversicherungen den erpressten Unternehmen die Zahlung eines Schutzgeldes zur Vermeidung von Produktvergiftungen usw ersetzen wollten Diese generelle Ablehnung wurde im Juli 1998 durch die heutige Versicherungsaufsicht BaFin aufgegeben wenn der Betrieb dieser Versicherungen im Einklang mit dem ordre public steht Dabei ist zu berucksichtigen dass diese besonders sensibel zu handhabenden Versicherungsvertrage ein hohes Mass an Geheimhaltung verlangen und die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht behindern Ausserdem muss ein kollusives Zusammenwirken zwischen Tatern Opfern oder Mitarbeitern des Versicherers vermieden werden auch weitere Voraussetzungen sind von den Versicherern zu erfullen 11 Die Versicherbarkeit politischer Risiken im Aussenhandel setzt voraus dass die Schadenskosten schatzbar sind eine unabhangige Schadensverteilung gewahrleistet ist der Schaden eindeutig ist und durch Zufall eingetreten ist 12 Bei politischen Risiken ist die Versicherbarkeit wegen Informationsasymmetrie und dynamischer Risikostrukturen eingeschrankt 13 auf die Exportkreditversicherung Die Prufung der Versicherbarkeit durch die Versicherungsaufsicht erfolgt demnach durch dieselben versicherungsbetrieblichen Kriterien der Versicherbarkeit denn der Verstoss gegen den ordre public betrifft die moralische Werteordnung und das Rechtssystem Deutschlands Rechtsgrundlage ist 294 Abs 2 VAG wonach die Aufsichtsbehorde den gesamten Geschaftsbetrieb der Versicherer uberwacht Nach 298 Abs 1 VAG kann die Aufsichtsbehorde alle Massnahmen ergreifen die geeignet und erforderlich sind um Missstande zu vermeiden oder zu beseitigen Dazu gehort auch die Untersagung neuer Versicherungsarten Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenEin mit Sicherheit eintretendes Ereignis ist nicht sinnvoll versicherbar weil schon die Risikopramie der Hohe des sicheren Schadens entsprechen musste hinzu kamen noch die Verwaltungskosten Dagegen bedarf ein Ereignis das mit Sicherheit nicht eintreten wird keines Schutzversprechens der Schadenseintritt muss also vom Zufall gepragt sein 14 Die objektive Versicherbarkeit besteht aus allen Risiken die von professionellen Risikotragern gedeckt wurden die fur deren Deckung uberhaupt in Frage kommen 15 Wird die Versicherbarkeit von bestimmten Risiken durch die Versicherungswirtschaft verneint bleiben den Risikotragern die Alternativen anderer Risikobewaltigungen der Selbstversicherung oder der Nichtversicherung Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Farny Versicherungsbetriebslehre 2006 S 37 Alfred Endres Reimund Schwarze Gibt es Grenzen der Versicherbarkeit von Umweltrisiken in Alfred Endres Eckard Rehbinder Reimund Schwarze Hrsg Haftung und Versicherung fur Umweltschaden aus okonomischer und juristischer Sicht 1992 S 87 Dieter Farny Versicherungsbetriebslehre 2006 S 38 Dieter Farny Versicherungsbetriebslehre 2006 S 38 Dieter Farny Versicherungsbetriebslehre 2006 S 39 Baruch Berliner Die Grenzen der Versicherbarkeit von Risiken 1982 S 11 ff Tristan Nguyen Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken 2007 S 86 Hannah Teschabai Oglu Die Versicherbarkeit von Emerging Risks in der Haftpflichtversicherung 2012 S 45 Baruch Berliner Die Grenzen der Versicherbarkeit von Risiken 1982 S 11 ff Bundesaufsichtsamt fur das Versicherungswesen Geschaftsbericht 1981 S 31 Nr 141 BaFin Rundschreiben 3 1998 VA vom 21 Juli 1998 Hinweise des BAV zum Betrieb von Losegeldversicherungen Geschaftszeichen IV 2 41521 1 98 Stormy Mildner Staatliches Handeln in der Exportkreditversicherung 2007 S 129 Karel Jan Alsem u a Insurability of Export Credit Risks in SOM Research Report 03F07 2003 S 32 ff BaFin vom 28 Februar 2019 Das Versicherungskollektiv in Zeiten von Big Data und Artificial Intelligence Baruch Berliner Versicherbarkeit in Dieter Farny Elmar Helten Peter Koch Reimer Schmidt Hrsg Handworterbuch der Versicherung HdV 1988 S 951Normdaten Sachbegriff GND 4565899 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherbarkeit amp oldid 230583352