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Die Versicherungswissenschaft ist eine Einzelwissenschaft die das Phanomen der Versicherung als Erkenntnisobjekt hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Stellung der Versicherungswissenschaft in der Wissenschaft 3 Geschichte 4 Versicherungsbegriff 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGegenstand dieser Einzelwissenschaft sind daruber hinaus auch die versicherten Risiken eingetretene Schaden und ihre Verhutung 1 Die Versicherungswissenschaft beschaftigt sich nicht nur mit der allgemeinen Beschreibung und Quantifizierung von versicherten Schaden sondern versucht diese auch durch die Erforschung von Ursache Wirkungs Zusammenhangen zu erklaren und zu prognostizieren 2 Stellung der Versicherungswissenschaft in der Wissenschaft BearbeitenDie Versicherungswissenschaft ist eine so genannte Wirtschaftszweiglehre weil sie das Versicherungswesen untersucht und eine spezifische Betriebswirtschaftslehre darstellt Damit gehort sie zu den Wirtschaftswissenschaften Teilgebiete der Versicherungswissenschaft sind Versicherungsbetriebslehre Versicherungsmathematik die auch zur angewandten Stochastik gehort Versicherungsrecht und Versicherungsmedizin Geschichte BearbeitenOsterreich regelte bereits im Januar 1811 in 1288 ABGB den Versicherungsvertrag der entsteht wenn jemand die Gefahr des Schadens welcher einen Andern ohne dessen Verschulden treffen konnte auf sich nimmt und ihm gegen einen gewissen Preis den bedungenen Ersatz zu leisten verspricht Massgebend fur die Zulassung von Versicherungsunternehmen war hier das Kaiserliche Vereinspatent vom November 1852 In England wurde mit der Grundung des Institute of Actuaries im Juli 1848 schon sehr fruh das mathematische Fundament der Versicherungswissenschaft gelegt 3 Als geistiger Vater der deutschen Versicherungswissenschaft gilt Victor Ehrenberg der 1893 den ersten Band seines Versicherungsrechts herausbrachte Im Oktober 1895 grundete er zusammen mit den Mathematikern Felix Klein und Ludwig Kiepert das erste Seminar fur Versicherungswissenschaft an der Universitat Gottingen 4 Er wirkte im September 1899 auch an der Grundung des Deutschen Vereins fur Versicherungswissenschaft in Berlin mit 5 Dieser erhielt im April 1903 eine versicherungsmathematische Abteilung In Osterreich hatte inzwischen Emanuel Czuber 1894 versicherungstechnische Kurse an der Technischen Hochschule Wien eingefuhrt In der Schweiz grundete der Mathematiker Christian Moser 1902 das Mathematisch Versicherungswissenschaftliche Institut an der Universitat Bern Er wirkte 1905 auch bei der Grundung der Vereinigung Schweizer Versicherungsmathematiker mit 6 Im April 1908 fuhrte die Schweiz Regelungen uber den Versicherungsvertrag ein dem im Mai 1908 das deutsche Gesetz nach Schweizer Muster folgte 7 Walter Rohrbeck beschrieb 1910 den Zusammenhang zwischen dem Versicherungswesen und der Soziologie 8 Der Begriff Versicherungs Betriebslehre erschien erstmals 1914 9 Der erste Lehrstuhl fur Versicherungswissenschaft entstand in Deutschland 1919 an der Universitat zu Koln den Paul Moldenhauer ubernahm Der Deutsche Aktuarverein konstituierte sich 1935 in Berlin 10 1936 veroffentlichte Paul Riebesell die Einfuhrung in die Sachversicherungs Mathematik Erste systematische Uberlegungen zum Versicherungsmarkt stellte Paul Braess 1938 an 11 Am 6 November 1940 fand die Grundungsveranstaltung des Instituts fur Versicherungswissenschaft der Universitat zu Koln statt dessen Leitung Walter Rohrbeck ubernahm Hans Moller entwickelte 1944 eine umfassende Theorie uber die Konkurrenz im Versicherungswesen 12 Die Nachkriegszeit in Deutschland war auch durch grosse Veranderungen im Versicherungswesen gekennzeichnet Am 23 Juli 1945 beschloss die sowjetische Militaradministration in Deutschland SMAD mit ihrem Befehl Nr 10 unter anderem dass in der DDR die Zwangsversicherung von Unternehmen und Hausern einzufuhren ist Die Banken und Versicherungen waren zu schliessen und ihr Vermogen zu beschlagnahmen Im Oktober 1945 gab es in Thuringen die Anweisung der SMAD eine Landesversicherungsanstalt mit Monopolcharakter aufzubauen was sich in der gesamten DDR ausbreitete 13 Auf dem in Gotha abgehaltenen ersten Vereinigungsparteitag von KPD und SPD zur SED im April 1946 fielen der hier propagierten antifaschistisch demokratischen Umwalzung unter anderem die beiden Gothaer Versicherungsbanken zum Opfer Sie sahen sich gezwungen ihren Sitz nach Koln und Gottingen zu verlegen Nachdem die Gothaer Feuerversicherung im sowjetisch besetzten Gotha wegen Verstaatlichung des Versicherungswesens im Jahr 1945 nicht mehr zum Geschaftsbetrieb zugelassen wurde verlegte sie ihren Geschaftssitz im April 1946 ebenfalls nach Koln 14 Dieter Farny legte 1961 eine Studie zur Versicherungsmarkttheorie vor 15 Er begrenzte 1988 den Begriffsinhalt der Versicherungswirtschaftslehre auf alle mit Versicherung verbundenen Sachverhalte soweit sie wirtschaftlicher Natur sind und mit wirtschaftswissenschaftlichen Methoden erfasst werden konnen 16 Versicherungsbegriff BearbeitenUm uber das Versicherungswesen forschen zu konnen ist der Versicherungsbegriff vom Begriffsinhalt her zu klaren Der Begriff der Versicherung ist weder im Versicherungsrecht noch im Zivilrecht legaldefiniert 17 Als Legaldefinition besteht lediglich die des Versicherungsvertrags im Hinblick auf die vertragstypischen Pflichten der Vertragsparteien in 1 VVG Danach ist der Versicherer verpflichtet mit dem Versicherungsvertrag ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten versicherte Person durch eine Leistung abzusichern die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat Der Versicherungsnehmer ist als Gegenleistung verpflichtet an den Versicherer die vereinbarte Zahlung Versicherungspramie zu leisten Die Gesetze sagen weder genau was ein Versicherungsvertrag ist noch was eine Versicherung ausmacht Der Versicherungsvertrag ist nach der herrschenden Meinung sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH und des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG als gegenseitiger Vertrag anzusehen in dem Gefahrtragung und Pramie synallagmatisch miteinander verknupft sind Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag mit den Hauptleistungspflichten Risikoabsicherung einerseits und Pramienzahlung andererseits 18 Im Anschluss an einige klassische Definitionen des Versicherungsbegriffs von Alfred Manes 1930 Walter Rohrbeck 1939 Paul Braess 1960 Karl Hax 1964 Dieter Farny 1965 und Wolfgang Muller 1981 stellte Johann Matthias Graf von der Schulenburg klar dass Gleichartigkeit der Risiken Risikoausgleich und Schatzbarkeit keine Voraussetzungen fur eine Versicherung sind 19 Die wirtschaftlichen Voraussetzungen fur eine Versicherung werden durch die Untersuchung der Versicherbarkeit geklart Literatur BearbeitenLiteratur uber Versicherungswissenschaft im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Farny Wissenschaft und Praxis der Versicherung in Funfzig Jahre Institut fur Versicherungswissenschaft an der Universitat zu Koln 1991 S 52 Ute Arentzen Eggert Winter Hrsg Gabler Wirtschafts Lexikon 1997 S 4143 Hanspeter Gondring Versicherungswirtschaft Handbuch fur Studium und Praxis 2015 S 16 Hanspeter Gondring Versicherungswirtschaft Handbuch fur Studium und Praxis 2015 S 16 Hanspeter Gondring Versicherungswirtschaft Handbuch fur Studium und Praxis 2015 S 17 Peter Koch Geschichte der Versicherungswissenschaft in Deutschland 1998 S 162 f Peter Koch Geschichte der Versicherungswissenschaft in Deutschland 1998 S 191 f Walter Rohrbeck Versicherungswesen und Soziologie in Assekuranz Jahrbuch Band 31 1910 S 135 Hans Hilbert Technik des Versicherungswesens Versicherungs Betriebslehre 1914 Peter Koch Geschichte der Versicherungswissenschaft in Deutschland 1998 S 184 Paul Braess Angebot und Nachfrage in der Versicherung Ein theoretischer Beitrag zur Frage der Versicherungs Preisbildung in Wirtschaft und Recht der Versicherung 1938 S 29 Hans Moller Das Konkurrenzsystem im Versicherungswesen in Jahrbucher fur Nationalokonomie und Statistik 1944 S 1 ff Barbara Eggenkamper Gerd Modert Stefan Pretzlik Die Staatliche Versicherung der DDR 2010 S 35 ff William L Evenden Deutsche Feuerversicherungs Schilder 1989 S 204 Dieter Farny Die Versicherungsmarkte Eine Studie uber die Versicherungsmarkttheorie 1961 S 1 ff Dieter Farny Versicherungswirtschaftslehre in Handbuch der Versicherung 1988 S 1239 Fred Wagner Hrsg Gabler Versicherungslexikon 2011 S 702 BVerfG Beschluss vom 29 Mai 2006 Az 1 BvR 240 98 BVerfGK 8 126 Johann Matthias Graf von der Schulenburg Ute Lohse Versicherungsokonomik Ein Leitfaden fur Studium und Praxis 2014 S 34 ff Normdaten Sachbegriff GND 4188017 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungswissenschaft amp oldid 216114249