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Als Finanzkraft werden im Finanzausgleich die bei durchschnittlicher Anspannung der Steuereinnahmequellen erzielbaren Einnahmen von Landern Gemeinden und Gemeindeverbanden bezeichnet 1 Die Finanzkraft ist auch ein Rechtsbegriff im Kartell und Wettbewerbsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 Wettbewerbsrecht 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Finanzausgleich nach Art 107 GG verfolgt das Staatsziel die unterschiedliche Finanzkraft der Lander angemessen auszugleichen um zwischen Landern und Regionen eine Angleichung der Wirtschaftskraft zu bewirken 2 Die Finanzkraft knupft im Wesentlichen an die Steuereinnahmen an die im Gebiet eines Landes einschliesslich seiner Gemeinden anfallen 3 Rechtsgrundlagen BearbeitenDie volkswirtschaftliche Kennzahl der Finanzkraft bemisst sich nach den ausgleichserheblichen Einnahmen Das sind die im Finanzausgleich zu berucksichtigenden Einnahmen Grundsatzlich sind gemass 6 Abs 1 Massstabegesetz MassstG alle Einnahmen von Landern und Gemeinden sowie Gemeindeverbanden zu berucksichtigen Nicht ausgleichserheblich sind solche Einnahmen deren Volumen unerheblich ist die in allen Landern verhaltnismassig je Einwohner gleich anfallen die als Entgelte oder entgeltahnliche Abgaben lediglich Leistungen des Landes oder seiner Gemeinden und Gemeindeverbande ausgleichen oder bei denen der Aufwand fur die Ermittlung der auszugleichenden Einnahmen zur moglichen Ausgleichswirkung ausser Verhaltnis steht Um die Finanzkraft der Lander vergleichbar zu machen ist als abstraktes Bedarfskriterium die jeweilige Einwohnerzahl eines Landes zugrunde zu legen 7 Abs 1 MassstG Die Einwohnerzahl ist fur Zwecke eines angemessenen Ausgleichs zu modifizieren wenn strukturelle Eigenarten der Lander und ihrer Gemeinden abstrakte Mehrbedarfe begrunden Im Ansatz der abstrakten Mehrbedarfe findet auch der Finanzbedarf der Gemeinden und Gemeindeverbande Berucksichtigung Um die Finanzkraft der Stadtstaaten einerseits und die der Flachenlander andererseits vergleichen zu konnen ist nach 7 Abs 3 MassstG den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten durch eine Modifizierung der Einwohnerzahl Rechnung zu tragen Stadtstaatenprivileg ferner kann die Berucksichtigung abstrakter Mehrbedarfe besonders dunn besiedelter Flachenlander notwendig werden Einwohnergewichtung Die Finanzkraftmesszahl eines Landes ist gemass 6 Abs 1 Finanzausgleichsgesetz FAG die Summe der Steuereinnahmen des Landes nach 7 FAG und der Steuereinnahmen seiner Gemeinden nach 8 FAG Bundeserganzungszuweisungen dienen gemass 8 Abs 1 MassstG dem erganzenden Ausgleich im Anschluss an den Finanzkraftausgleich Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenIm kommunalen und im Finanzausgleich wird die Finanzkraft auf die Steuereinnahmen aus Gemeindesteuern bzw Landersteuern begrenzt andere Einnahmen beispielsweise aus Abgaben oder Gebuhren werden nicht berucksichtigt Messzahlen sind die Finanzkraftmesszahl Ausgleichsmesszahl Steuerkraft und die Steuerkraftmesszahl Die Finanzkraftmesszahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen des Landes und der Steuereinnahmen seiner Gemeinden geteilt durch die Einwohnerzahl 4 Die Ausgleichsmesszahl entspricht der Finanzkraft des Landerdurchschnitts Dabei kommt es bei den Landern Berlin Bremen und Hamburg zu einer starkeren Gewichtung ihrer Einwohner 135 statt 100 9 Abs 2 FAG um ihrer Sondersituation als Hauptstadte ohne Umland Rechnung zu tragen Dadurch sinkt ihre Ausgleichsmesszahl wodurch ein hoherer Finanzausgleich entsteht Wettbewerbsrecht BearbeitenDer Begriff Finanzkraft wird uberwiegend im Rahmen der Staatsfinanzen verwendet Er findet sich aber auch im Kartell und Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit der Marktmacht und Marktbeherrschung von Unternehmen 5 Hier ist die Finanzkraft ein Rechtsbegriff des 18 Abs 3 Nr 2 GWB wenn es um die Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens geht Unter dem Begriff Finanzkraft wird die Gesamtheit der finanziellen Mittel und Moglichkeiten eines Unternehmens verstanden Hierunter fallen vor allem die Finanzierungsmoglichkeiten die unter anderem von der Hohe der Eigenmittel und der Ertragslage des Unternehmens abhangen 6 Auch die uberragende Finanzkraft wurde vom Bundeskartellamt als alleiniges Indiz fur eine marktbeherrschende Stellung nach 18 Abs 1 GWB angesehen 7 Wie die Finanzkraft eines Unternehmens einzustufen ist ergibt sich aus seinen Finanzkennzahlen Die Marktmacht eines Unternehmens kann in bestimmten Fallen von seiner Finanzkraft beeinflusst werden Dieser Faktor spielt in der Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts nur eine untergeordnete Rolle Hintergrund fur die Berucksichtigung des Kriteriums der Finanzkraft ist unter anderem die Moglichkeit dass ein Unternehmen mit uberlegener Finanzkraft seine finanziellen Mittel dazu nutzen konnte aktuelle Wettbewerber von wettbewerblichen Vorstossen abzuhalten oder potenzielle Wettbewerber vom Markteintritt abzuschrecken 8 Zur Bemessung der Finanzkraft konnen verschiedene Indikatoren herangezogen werden wie der Cashflow die Moglichkeiten zur Fremdfinanzierung auch unter Einbeziehung der verbundenen Unternehmen sowie die nach der Bilanz verfugbaren liquiden Mittel 9 Einzelnachweise Bearbeiten Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1990 S 260 Gerhard Graf Grundlagen der Finanzwissenschaft 2005 S 98 f Gerhard Graf Grundlagen der Finanzwissenschaft 2005 S 310 Gerhard Graf Grundlagen der Finanzwissenschaft 2005 S 310 Horst Albach Finanzkraft und Marktbeherrschung 1981 S 1 ff Forschungsinstitut fur Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb Hrsg FIW Schriftenreihe Ausgabe 130 1962 S 44 Forschungsinstitut fur Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb Hrsg FIW Schriftenreihe Ausgabe 130 1962 S 48 Bundeskartellamt Hrsg Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle Marz 2012 S 23 Bundeskartellamt Hrsg Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle Marz 2012 S 24Normdaten Sachbegriff GND 4124976 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finanzkraft amp oldid 230462140