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Unter Marktstellung versteht man im Wettbewerbsrecht die relative Marktmacht eines Unternehmens die unter anderem durch seine hohen Marktanteile zum Ausdruck kommt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Indizien 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUm eine Marktstellung handelt es sich in der Volkswirtschaftslehre stets dann wenn einer der Marktteilnehmer aufgrund des Preisbildungsprozesses Differentialrenten erzielen kann 1 Ein Unternehmen hat wettbewerbsrechtlich nach 18 Abs 1 Nr 3 GWB eine marktbeherrschende Stellung wenn es entweder ohne Wettbewerber ist Monopol keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist Teilmonopol oder soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem Markt eine im Verhaltnis zu seinen Wettbewerbern uberragende Marktstellung hat 2 Der Begriff der Marktstellung ist meist auf die Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen auf einem Markt zugeschnitten Aber auch der Verbraucher als Nachfrager besitzt eine Marktstellung Einerseits bezieht er sein Arbeitsentgelt aus dem Faktormarkt Arbeitsmarkt andererseits verwendet er diese Mittel auf dem Gutermarkt 3 Seine Marktstellung ist bei Nachfragelucken oder Angebotsuberhang auf dem Kaufermarkt besonders gross im Verkaufermarkt bei Nachfrageuberhang oder Angebotslucken sehr gering Aus der Marktstruktur und der Neigung der Anbieter zur Wettbewerbsbeschrankung ergeben sich aber erhebliche Nachteile fur die Marktstellung des Verbrauchers 4 Rechtsfragen BearbeitenDas Leitbild des GWB ist ein funktionsfahiger Wettbewerb Der Rechtsbegriff der Marktstellung findet sich in 18 Abs 1 Nr 3 GWB Eine marktbeherrschende Stellung liegt nicht nur dann vor wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt ganz oder ohne wesentliche Wettbewerber ist sondern auch dann wenn es keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhaltnis zu seinen Wettbewerben uberragende Marktstellung hat Bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens sind nach 18 Abs 3 GWB sein Marktanteil seine Finanzkraft sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Marktdaten sein Zugang zu den Beschaffungs oder Absatzmarkten Verflechtungen mit anderen Unternehmen rechtliche oder tatsachliche Marktschranken fur den Marktzutritt anderer Unternehmen der tatsachliche oder potenzielle Wettbewerb durch innerhalb oder ausserhalb des GWB ansassige Unternehmen die Fahigkeit sein Angebot oder seine Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen sowie die Moglichkeit der Marktgegenseite auf andere Unternehmen auszuweichen zu berucksichtigen Liegt der Marktanteil bei mindestens 40 wird eine marktbeherrschende Stellung vermutet 18 Abs 4 GWB Eine uberragende Marktstellung liegt bei einem seit Jahren unangefochtenen Marktanteil zwischen 50 und 60 und weitem Vorsprung vor den Wettbewerbern wie im Falle von CTS Eventim vor 5 Dann genuge dem Bundesgerichtshof BGH zufolge schon eine geringfugige Beeintrachtigung des verbliebenen oder potentiellen Wettbewerbs fur eine Verstarkungswirkung 6 Insbesondere bei mehrseitigen Markten und Netzwerken sind nach 18 Abs 3a GWB bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens auch zu berucksichtigen direkte und indirekte Netzwerkeffekte die parallele Nutzung mehrerer Dienste und die Wechselkosten fur die Nutzer seine Grossenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck Die Marktstellung ist bei marktbeherrschender Stellung 18 GWB 19 GWB oder relativer Marktmacht 20 Abs 1 GWB kartellrechtlich relevant Der Missbrauch einer Marktstellung oder einer uberlegenen Marktmacht ist nach 81 Abs 2 Nr 1 GWB als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld bedroht Indizien BearbeitenIndizien fur die Marktstellung sind aus den Unternehmensdaten unter anderem die Betriebsgrosse Umsatzerlose die Anzahl der Mitarbeiter oder die Marktanteile Dabei ist kartellrechtlich das konkrete Produkt oder die konkrete Dienstleistung zu untersuchen So kann beispielsweise ein Hersteller von Schwarzhemden bei diesen einen Marktanteil von 80 haben bei Hemden insgesamt lediglich von 2 Bei Grossunternehmen ist die Gefahr der Marktmacht wesentlich hoher als bei Kleinbetrieben einzustufen Letztere durfen sogar Mittelstandskartelle bilden 3 GWB wenn es dadurch zu keiner Wettbewerbsbeschrankung kommt Siehe auch BearbeitenPositionierung Marketing Einzelnachweise Bearbeiten Carl Brinkmann Harald Jurgensen Hrsg Jahrbuch fur Sozialwissenschaft Band 11 1960 S 184 Gunter Petermann Marktstellung und Marktverhalten des Verbrauchers 1963 S 35 Gunter Petermann Marktstellung und Marktverhalten des Verbrauchers 1963 S 26 Gunter Petermann Marktstellung und Marktverhalten des Verbrauchers 1963 S 35 BGH Beschluss vom 12 Januar 2021 Az KVR 34 20 BGHZ 178 285Normdaten Sachbegriff GND 4037627 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Marktstellung amp oldid 213162016