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Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundeslandern bezeichnet den ostdeutschen Bundeslandern fur den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Landerfinanzausgleichs durch besondere Bundeserganzungszuweisungen zukommen zu lassen CDU Wahlplakat mit Bundeskanzler Helmut Kohl 1993 Inhaltsverzeichnis 1 Solidarpakt I 2 Solidarpakt II 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseSolidarpakt I BearbeitenAm 13 Marz 1993 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerprasidenten der Bundeslander auf folgende Punkte Letztmalige Aufstockung des Fonds Deutsche Einheit auf 160 7 Mrd DM Zahlungen aus diesem Fonds entfallen ab 1995 Die neuen Bundeslander werden in den Landerfinanzausgleich einbezogen Der Anteil der Bundeslander an der Umsatzsteuer wird von 37 auf 44 angehoben Die Fehlbetrags Bundeserganzungszuweisungen werden eingefuhrt Damit wird sichergestellt dass durch den Landerfinanzausgleich die finanzielle Leistungskraft eines Bundeslandes auf 99 5 des Bundesdurchschnitts angehoben wird Die funf neuen Bundeslander und Berlin erhalten fur zehn Jahre zusammen Transferzahlungen des Bundes in Hohe von jahrlich 20 6 Mrd DM Die finanziellen Lasten der alten Bundeslander mussen zu ca 40 die Kommunen mittragen indem die Gewerbesteuerumlage angehoben und zugleich der kommunale Finanzausgleich abgesenkt wird Einrichtung des Erblastentilgungsfonds Dieser fuhrt die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zusammen Der Anfangsschuldenstand betragt 336 Mrd DM Dieser wird allein durch den Bund verzinst und getilgt Der Solidarpakt I trat 1995 in Kraft und lief Ende 2004 aus Durch ihn haben die neuen Bundeslander und ihre Gemeinden uber den Finanzausgleich vom Bund und den alten Bundeslandern insgesamt 94 5 Milliarden Euro erhalten Damit wurden okologische Altlasten beseitigt und die Infrastruktur modernisiert Mit entsprechenden Mitteln wurde dazu beigetragen wo geeignet industrielle Kerne zu erhalten und den Wohnungsbau zu sanieren bundesregierung de 2009 1 Solidarpakt II BearbeitenBereits nach ein paar Jahren war absehbar dass das Ziel des Solidarpakts I die neuen Bundeslander bis 2004 wirtschaftlich auf einen vergleichbaren Stand mit den westlichen Bundeslandern zu bringen nicht erreicht werden wurde Deshalb wurde der Solidarpakt II als Fortsetzung ausgehandelt und 2001 vereinbart Seine Grundzuge sind in einer von Bundestag und Bundesrat gefassten gleichlautenden Entschliessung 2 festgelegt Bis einschliesslich 2019 wird die im Solidarpakt II vorgesehene Forderung sichergestellt Das Gesamtvolumen betragt 156 5 Milliarden Euro die der Bund den neuen Bundeslandern zur Verfugung stellt Diese Summe wird in zwei sogenannte Korbe unterteilt Korb I umfasst die gesetzlich fixierten Bundeserganzungszuweisungen die im Rahmen des Landerfinanzausgleichs gewahrt werden Sie sind dafur gedacht die Infrastrukturlucke zu schliessen und die unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen formal werden sie allerdings als ungebundene Zuweisungen gewahrt Dies sind bis einschliesslich 2019 insgesamt 105 3 Mrd Korb II umfasst sonstige Zuwendungen des Bundes von denen die neuen mehr als die alten Lander erhalten Dies sollen bis 2019 insgesamt 51 1 Mrd sein Uber die Frage welche Massnahmen des Bundes Bestandteil des Korb II sein sollen haben sich Bund und Lander 2006 geeinigt 3 Die Umsetzung erfolgt durch erhohte Mittelansatze im jeweiligen Haushaltsgesetz und unterliegt damit der Budgethoheit des Parlaments Die Verwendung der Mittel aus dem Korb I des Solidarpaktes II geschieht nicht immer nach den im Gesetz selbst festgelegten Vorgaben So wurden im Jahr 2005 nach einem Gutachten des Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz von der TU Dresden 50 Prozent der Mittel falsch verwendet Nur das Bundesland Sachsen habe die Mittel richtig verwendet Berlin habe gar alle Mittel falsch verwendet In ihren Fortschrittsberichten nennen die Lander teilweise bessere Quoten Die genaue Aufschlusselung der in Korb I enthaltenen Mittel ist in 11 Abs 3 des Gesetzes uber den Finanzausgleich zwischen Bund und Landern geregelt Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die Lander Berlin Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen insgesamt in den Jahren 2005 bis 2019 folgende Sonderbedarfs Bundeserganzungszuweisungen im Jahr 2005 10 532 613 000 Euro im Jahr 2006 10 481 484 000 Euro im Jahr 2007 10 379 225 000 Euro im Jahr 2008 10 225 838 000 Euro im Jahr 2009 9 510 029 000 Euro im Jahr 2010 8 743 091 000 Euro im Jahr 2011 8 027 283 000 Euro im Jahr 2012 7 260 345 000 Euro im Jahr 2013 6 544 536 000 Euro im Jahr 2014 5 777 598 000 Euro im Jahr 2015 5 061 790 000 Euro im Jahr 2016 4 294 852 000 Euro im Jahr 2017 3 579 043 000 Euro im Jahr 2018 2 812 105 000 Euro und im Jahr 2019 2 096 297 000 Euro Die Betrage nach Satz 1 werden auf die genannten Lander mit den folgenden Vomhundertsatzen unter Rundung auf Tausend Euro verteilt Berlin 19 020610 vom Hundert Brandenburg 14 326911 vom Hundert Mecklenburg Vorpommern 10 536374 vom Hundert Sachsen 26 075481 vom Hundert Sachsen Anhalt 15 733214 vom Hundert Thuringen 14 307410 vom Hundert Die Lander Berlin Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen berichten dem Finanzplanungsrat jahrlich im Rahmen von Fortschrittsberichten Aufbau Ost uber ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schliessung der Infrastrukturlucke die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Lander und Kommunalhaushalte einschliesslich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung Die Berichte werden bis Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt und mit einer Stellungnahme der Bundesregierung im Finanzplanungsrat erortert Siehe auch BearbeitenDeutsche Wiedervereinigung Ostdeutschland seit 1990Literatur BearbeitenHeinrich Mading 2003 Offentliche Finanzen in Uwe Andersen Wichard Woyke Hrsg Handworterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Funfte Auflage Opladen Leske Budrich ISBN 3 89331 389 3 Helmut Seitz 2006 Zur Versachlichung der Diskussion um die Verwendung der Osttransferleistungen Memento vom 29 Dezember 2009 im Internet Archive PDF Datei 24 kB Weblinks BearbeitenArmer Westen Focus 5 Marz 2012 Informationen zum Solidarpakt II von 2005 bis 2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung fur die neuen Bundeslander Memento vom 25 September 2020 im Internet Archive 6 Mai 2016Einzelnachweise Bearbeiten 20 Jahre Mauerfall Wandel zu nachhaltigen Arbeitsplatzen Memento vom 10 Oktober 2014 im Internet Archive bundesregierung de Deutscher Bundestag 14 Wahlperiode Entschliessungsantrag der Fraktionen SPD BUNDNIS 90 DIE GRUNEN und PDS zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 14 5951 14 5971 14 6533 Entwurf eines Gesetzes uber verfassungskonkretisierende allgemeine Massstabe fur die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens fur den Finanzausgleich unter den Landern sowie fur die Gewahrung von Bundeserganzungszuweisungen Massstabegesetz MassstG Drucksache 14 6577 PDF 97 kB vom 4 Juli 2001 Presseerklarung des Bundesverkehrsministeriums Tiefensee Planungssicherheit fur neue Lander Bundeskabinett stimmt Korb II des Solidarpaktes zu Pressemitteilung vom 13 Dezember 2006 1 2 Vorlage Toter Link www bmvbs de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2019 Suche in Webarchiven Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Solidarpakt amp oldid 235610787