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Unter einer Haushaltsnotlage versteht man eine Situation eines offentlichen Haushalts in der durch eigene Massnahmen auch langfristig der Haushalt nur durch steigende Staatsverschuldung zum Ausgleich zu bringen ist Ursache hierfur sind regelmassig Lasten aus der Vergangenheit also hohe aufgelaufene Schulden und andere Verpflichtungen insbesondere Personalkosten Inhaltsverzeichnis 1 Unterschied zum Staatsbankrott 2 Situation in Deutschland 2 1 Urteil des BVerfG von 1992 2 2 Urteil des BVerfG vom 19 Oktober 2006 Berlin Klage 2 3 Aktuelle Verfahren 3 Situation in der Eurozone 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseUnterschied zum Staatsbankrott BearbeitenDie Steuerungsfahigkeit des Haushalts kann verloren gehen da auf der einen Seite Steuereinnahmen nicht unbegrenzt steigerungsfahig sind und auf der anderen Seite laufende Verbindlichkeiten bedient werden mussen um die Zahlungsfahigkeit nicht zu gefahrden Sind diese Zahlungsverpflichtungen so hoch dass sie durch die laufenden Einnahmen nicht zu decken sind kann auch durch Ausgabenkurzungen der Etat nicht saniert werden und gerat ausser Kontrolle Als einziger Ausweg bleibt eine immer weiter gesteigerte Nettoneuverschuldung Damit ist der Zustand der Haushaltsnotlage der Zahlungsunfahigkeit des Staates vorgelagert Kreditgeber werden in dieser Situation Zweifel daran hegen dass zukunftig ihre Kredite bedient werden konnen Daher werden sie einen Risikozuschlag in Form hoherer Kreditzinsen verlangen In der Praxis erfolgt dies durch ein verschlechtertes Rating Situation in Deutschland BearbeitenDie Bundesrepublik Deutschland selbst kann wie jeder andere Staat in eine Haushaltsnotlage geraten Besonderheiten gelten aber fur die Haushalte der Lander In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Haushaltsnotlage auch meistens verwendet Aus Art 20 Abs 1 GG leitet das Bundesverfassungsgericht die Pflicht von Bund und Landern ab fureinander auch in finanzieller Hinsicht einzustehen 1 Dementsprechend sieht 12 Abs 4 des Massstabegesetzes 2 die Moglichkeit vor Bundeserganzungszuweisungen im Landerfinanzausgleich zum Ausgleich einer extremen Haushaltsnotlage zu gewahren 11 Abs 6 des bis Ende 2004 geltenden Finanzausgleichsgesetzes 3 sah solche Zahlungen des Bundes an die Lander Bremen und Saarland vor Das neue seit 2005 geltende FAG 4 sieht keine solchen Zahlungen mehr vor Urteil des BVerfG von 1992 Bearbeiten In einem 1992 ergangenen Urteil 1 hat das Bundesverfassungsgericht Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen Es hat dabei festgestellt beide Lander befanden sich in einer extremen Haushaltsnotlage Es hat zwei Indikatoren fur die Feststellung der Haushaltsnotlage benutzt Die Kreditfinanzierungsquote also das Verhaltnis der Nettokreditaufnahme zu den Gesamtausgaben des Landes Die Zins Steuer Quote also das Verhaltnis der auf die Schulden zu zahlenden Zinsen zu den Steuereinnahmen Zudem hat das Gericht diese Lage als eine extreme Haushaltsnotlage eingestuft da zur Haushaltssanierung so hohe Mittel notwendig seien dass es fur die betroffenen Lander aussichtslos sei diese Mittel durch Steuereinnahmen oder den normalen Finanzausgleich zu erwirtschaften Dabei hat das Gericht allerdings keine festen Grenzwerte aufgestellt sondern lediglich die genannten Indikatoren fur die Lander berechnet und festgestellt dass in dieser Situation jedenfalls eine extreme Haushaltsnotlage vorliegt Urteil des BVerfG vom 19 Oktober 2006 Berlin Klage Bearbeiten Das Land Berlin hat beim Bundesverfassungsgericht im September 2003 einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel vom Bund Sanierungshilfen zu erhalten eingereicht In seiner Klageschrift beruft sich Berlin dabei ausdrucklich auf das Urteil des Verfassungsgerichts von 1992 Die damals fur das Saarland und Bremen festgestellten Werte der Indikatoren seien fur Berlin teilweise noch weit dramatischer Am 19 Oktober 2006 wies das Gericht den Normenkontrollantrag zuruck 5 Dabei hob das Gericht hervor dass Sanierungshilfen des Bundes und der ubrigen Lander ein Fremdkorper im System des Landerfinanzausgleichs seien Sie konnten daher nur in absoluten Ausnahmefallen gewahrt werden Keine Sanierungshilfen konne es geben wenn damit nur eine fehlerhafte Finanzverteilung in den vergangenen Jahren oder politische Fehlentscheidungen abgefedert werden sollten Die extreme Haushaltsnotlage musse einen foderalen Notstand auslosen der den Bestand des betreffenden Landes gefahrde Dies liege im Falle Berlins nicht vor Zum einen habe die Finanzkrise noch kein derartiges Ausmass angenommen dass die Handlungsfahigkeit Berlins lahmgelegt werde Zum anderen leiste sich Berlin nach wie vor gegenuber dem vergleichbaren Stadtstaat Hamburg uberproportional hohe Ausgaben in den Bereichen Kultur Wissenschaft und Wohnungsforderung Aktuelle Verfahren Bearbeiten Das Saarland und Bremen haben ebenfalls Verfassungsklage auf Fortsetzung ihrer Sanierungshilfen eingereicht Situation in der Eurozone BearbeitenNiedrige Nominalzinsen und Realzinsen etwa seit der Einfuhrung des Euro haben die Situation der Haushalte etwas erleichtert Nach der Wiedervereinigung hatten sie hohe Schulden zur Finanzierung der deutschen Einheit zu hohen Nominalzinsen aufgenommen diese Kredite sind inzwischen teilweise ausgelaufen und wurden durch deutlich zinsgunstigere ersetzt Es gibt eine Staatsschuldenkrise im Euroraum Davon sind mehrere Euro Lander betroffen namentlich die PIIGS Staaten Anlasslich der griechischen Staatsschuldenkrise beschlossen die Lander der Euro Zone im Mai 2010 einen Eurorettungsschirm Die vor der Einfuhrung des Euro vereinbarte Nichtbeistandsklausel wurde durch eine weite Interpretation faktisch weitgehend ausser Kraft gesetzt Im Juli 2011 stellte die EU die Weichen daraus eine permanente Konstruktion zu machen siehe Europaischer Stabilitatsmechanismus Weblinks BearbeitenFinanzsenat Berlin zur Klage 2011 archive org Bundesregierung zur Finanzlage Berlins PDF 573 kB Einzelnachweise Bearbeiten a b Urteil des BVerfG vom 27 Mai 1992 LFA II Massstabegesetz bundesfinanzministerium de Stand 4 Juni 2009 abgerufen am 15 August 2020 Finanzausgleichsgesetz bis 2004 Memento des Originals vom 12 Dezember 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Finanzausgleichsgesetz ab 2004 Memento des Originals vom 12 Dezember 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Urteil des BVerfG vom 18 10 2006 Berlin Klage Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Haushaltsnotlage amp oldid 219569058