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Die Erbuntertanigkeit auch Patrimonialhierarchie oder Grundherrschaft war eine besondere Form der wirtschaftlichen und personlichen Abhangigkeit des Bauern vom Grundherrn ahnlich der Leibeigenschaft und fand nach Jahrhunderten der Auseinandersetzungen und Aufstanden der Bauern ein rechtlich fundiertes Ende nach dem Revolutionsjahr 1848 mit der Bauernbefreiung Eingrenzung BearbeitenDie Erbuntertanigkeit bedeutete kein privatrechtliches Eigentumsrecht uber Menschen nach Art der Sklaverei oder der strengen Form der Leibeigenschaft wie sie z B in Russland bis 1861 vorherrschte Die Patrimonialhierarchie beruhte auf der offentlich rechtlichen Hoheitsgewalt des Gutsherrn uber den Untertanen mit besonderer rechtlichen Entwicklung in der Frais einem Grenzland zwischen Bayern und Bohmen und war seit etwa 1709 auch in Ostdeutschland vornehmlich in Preussen unter der Bezeichnung Lasswirtschaft verbreitet Sie ersetzte die dort bis dahin sehr streng und willkurlich ausgeubte Leibeigenschaft und wurde im Zuge der Preussischen Reformen gelockert Merkmale BearbeitenMerkmale der Erbuntertanigkeit waren die Arbeitspflicht glebae adscriptio sowie Frondienste Gesindezwang fur die Angehorigen und Kennzeichen des Analphabetismus Als Ausgleich dafur existierte fur die mittellosen Erbuntertanigen ein gewisser Schutz bei Alter Krankheit und in der Bestattungsfursorge mit Eintragen in den Kirchenbuchern bei Geburt Heirat und Tod Erstmals wurde unter der Erbuntertanigkeit in Friedenszeiten das Bauernlegen durch den Grundherrn zum Zwecke der Eigennutzung erschwert Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Erbuntertanigkeit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Eintrag in der Preussen Chronik des RBB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbuntertanigkeit amp oldid 227034601