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Das Wort Arbeitspflicht umfasst folgende Bedeutungen die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus einem Dienstvertrag zur vertragsgemassen Arbeitsleistung siehe Arbeitspflicht Arbeitsrecht eine offentlich rechtliche Verpflichtung zur Arbeit in der Zeit des Nationalsozialismus siehe Reichsarbeitsdienst der Erlass des Alliierten Kontrollrats von 1946 zur Registrier und Arbeitspflicht siehe Kontrollratsbefehl Nr 3 die gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitsdienst siehe auch zivile Dienstpflicht die gesetzliche Verpflichtung Strafgefangener zur Arbeit siehe 41 Strafvollzugsgesetze Deutschland die verfassungsrechtliche Verpflichtung in der DDR einen Beruf zu lernen und ihn auszuuben siehe 24 25 Verfassung der DDRSiehe auch ZwangsarbeitDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitspflicht amp oldid 233634839