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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Bauernbefreiung bezeichnet die in Deutschland mehr als hundert Jahre dauernde Ablosung der personlichen Verpflichtungen der Bauern gegenuber ihren Grund und Leibherren vorwiegend im 18 und 19 Jahrhundert Der Begriff wurde 1887 vom Strassburger Volkswirt Georg Friedrich Knapp 1842 1926 eingefuhrt 1 Dieser kritisierte auch die Landabtretungen und das sich verschlechternde wirtschaftliche Schicksal der landlosen Schichten in Preussen Meist werden unter dem Begriff die Abschaffung der personlichen Unfreiheit und der Ubergang des Grundbesitzes in das Privateigentum der Bauern zusammengefasst Inhaltsverzeichnis 1 Situation vom spaten Mittelalter bis Anfang des 19 Jahrhunderts 2 Feudalrechtsliteratur und Bauernbefreiung 3 18 Jahrhundert 3 1 Bayern 3 1 1 Grundherrschaft in Bayern 3 1 2 Die bauerlichen Lasten 3 1 3 Beginn der staatlichen Landwirtschaftspolitik 3 2 Franzosische Revolution 4 19 Jahrhundert 4 1 Preussen 4 2 Sachsen 4 2 1 Wachsende Unzufriedenheit 4 2 2 Defensive Losungsversuche 4 2 3 Reformkommissionen vor der Revolution 4 2 4 Julirevolution 4 2 5 Wirkungen und Folgen der Feudalablosung in Sachsen 4 3 Bayern 4 3 1 Freier Bauernstand wird Staatsziel 4 3 2 Bauernaufstande und Grundentlastung 4 3 3 Wirkungen der Grundentlastung 4 4 Konigreich Hannover 4 5 Osterreich 4 6 Andere deutsche Staaten 4 7 Russland 4 8 Frankreich 5 Literatur 6 EinzelnachweiseSituation vom spaten Mittelalter bis Anfang des 19 Jahrhunderts Bearbeiten Hauptartikel Leibeigenschaft Im 16 Jahrhundert waren neun Zehntel der deutschen 2 und vier Funftel der europaischen Bevolkerung 3 abhangige Bauern Sie waren nicht Eigentumer ihrer Hofe und ihres Landes und hatten auch keine Erbzinsguter Romischen Rechts Emphytheutika sondern nur ein widerrufliches nicht vererbliches Nutzungsrecht das ihnen ein Grundherr gewahrte und das in den verschiedenen Regionen des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation und spater im Deutschen Bund unterschiedlich ausgestaltet war 4 Als Gegenleistung schuldeten die Bauern Fronen und Naturalabgaben Ihre Kinder mussten auf dem Gut des Grundherrn in vielen Territorien Gesindezwangsdienste leisten Die Fronen bestanden in den bauerlichen Arbeiten wie Pflugen Eggen Saen Mahen Dreschen aber auch Bau und Kriegsfuhren einschliesslich der Gestellung der Zugtiere Viele Bauern waren leibeigen und unterlagen der Schollenpflicht hatten also kein Abzugsrecht Zu den Naturalabgaben kam oft noch der ursprungliche Kirchenzehnt hinzu der im Laufe der Jahrhunderte an einen Grundherrn veraussert oder verpfandet worden war Fronen und Naturalabgaben waren verhasst und wegen ihrer rechtlichen Unbestimmtheit und der damit verbundenen Gefahr des Ausweitens ein Hindernis in der Entwicklung der Landwirtschaft 5 Kennzeichnend waren grosse territoriale Unterschiede die vereinfachend und vergrobernd als Ost West Gegensatz beschrieben werden Richtig daran ist dass die Gutsherrschaft als Haufung von Grundherrschaft Leibherrschaft und Patrimonialgerichtsbarkeit in einer Hand ostlich der Elbe verbreitet war und die Bauern in besonders starkem Masse unfrei machte Nur in wenigen Territorien gab es freie Bauern wie im Domland Ratzeburg oder in Dithmarschen an der Westkuste Holsteins und im an der schleswigschen Westkuste liegenden Nordfriesland das zwar staatsrechtlich ausserhalb des Heiligen Romischen Reiches lag jedoch mit Holstein eine Rechtseinheit bildete Die Fruhburgerlichen Revolutionen brachten fur die Bauern keine Erleichterungen Einen entscheidenden Anstoss zur Bauernbefreiung gab die franzosische Revolution bei der viele feudale Abhangigkeiten aufgehoben wurden Im August 1789 hob die Franzosische Nationalversammlung Feudalrechte entschadigungslos auf die nicht in der Grundherrschaft ihre Ursache hatten sondern auf Leibeigentum oder erzwungener Einfuhrung beruhten oder aus anderen Grunden dem Gemeinwohl widersprachen In England begann die Bauernbefreiung schon in der fruhen Neuzeit als am Ende des 15 Jahrhunderts den Bauern die personliche Freiheit gewahrt wurde Auf dem Kontinent begann die Uberlegung die Bauern von herrschaftlichen Verpflichtungen zu losen im Zeitalter der Aufklarung Feudalrechtsliteratur und Bauernbefreiung Bearbeiten Hauptartikel Bauernrechtsliteratur Ab dem 17 Jahrhundert wuchs die Zahl der Bauernprozesse und auch die Zahl der juristischen Werke stark an die sich mit den Rechten und Pflichten der Bauern befasste Die Bauernrechtsliteratur wurde zu einer eigenen juristischen Literaturgattung Sie entwickelte die praesumptio pro libertate die widerlegliche Vermutung dass der Bauer frei ist Die Darlegungs und Beweislast fur die geforderten Fronen und Abgaben wurde dadurch auf den Grund oder Leibherrn verlagert Dies erleichterte die Situation des Bauern im Prozess wenn ihm der Grundherr neue Fronen und Abgaben abverlangen wollte 6 Anerkannt war dass das Verhaltnis zwischen Bauern und Grundherr konfliktreich war und die Fronen und Abgaben bei den Bauern verhasst waren 7 Die Unfreiheit des Bauern ist keine von vornherein gegebene Eigenschaft oder Merkmal seiner Person sondern entsteht erst dadurch dass er vertraglich auf seine Freiheit verzichtet Der historische Ursprung der Leibeigenschaft gehe auf den Frankenkonig Chlodwig I zuruck der sie 499 den besiegten Alemannen auferlegt habe 8 Bei der Bestimmung des Rechtsstatus des Bauern kommt es auch auf die ortlich unterschiedlichen Gewohnheiten an In Mecklenburg und Pommern war die Bindung des Bauern an die Scholle die Regel er hatte kein Abzugsrecht 9 Einen Schlusspunkt bei der Bauernbefreiung setzte der Dresdner Jurist Johannes Leonhard Hauschild mit einer naturrechtlichen Auffassung jeder Mensch sei von vornherein frei weil er zu seinem eigenen und seiner Nachkommen Unterhalt Produkte durch Arbeit schaffen musse Er konne seine Freiheit nur durch Vertrage einschranken Werden die eingegangenen Verpflichtungen des Bauern zu hinderlich konne der Wirtschaftskreislauf zum Erliegen kommen weil Handwerks und Handelsprodukte nicht mehr nachgefragt wurden Wurden die Fronen und Abgaben verringert wurde nur der Wert des Grossgrundbesitzes sinken dieser Schaden wiege gering gegenuber dem Wachstum des Staates das bei Freiheit der Bauern entstehen wurde 10 Die Bauernrechtsliteratur wirkte unmittelbar weil sie den Bauern die Prozessfuhrung erleichterte In vielen Fallen konnten die klagenden Bauern ihr Schicksal etwas mildern weil es keine eindeutigen und akzeptierten Aufzeichnungen uber die ihnen abgeforderten Leistungen gab Sie hatte aber auch einen mittelbaren Einfluss auf die Feudallastenablosung weil sie das allgemeine Bewusstsein dafur scharfte dass Landwirtschaft auch ohne Fronen und Naturalabgaben betrieben werden kann 11 18 Jahrhundert BearbeitenIn Deutschland hatte es auch im 18 Jahrhundert erste Reformen gegeben 1781 Aufhebung der Leibeigenschaft in Osterreich Aufhebung der Leibeigenschaft in Baden oder Umwandlung der Frondienste in Geldzahlungen unter Hans Graf zu Rantzau in Holstein aber eine grundlegende Reform fand nicht statt und mit dem Ende der Leibeigenschaft schwanden nicht gleich die bauerlichen Lasten Verstarkt wurde aus nationalokonomischer Perspektive eine Aufhebung der Leibeigenschaft die Auflosung der Allmende und personliche Freiheit der Bauern gefordert etwa durch Johann Heinrich Gottlob von Justi Argumente waren vor allem eine erhoffte Steigerung der Produktion von Lebensmitteln und einer allgemein hohere Wertschopfung durch Bauern die fur eigene Ertrage wirtschaften sollten 12 Bayern Bearbeiten Grundherrschaft in Bayern Bearbeiten Im Kurfurstentum Bayern gab es im Jahre 1756 noch die Leibeigenschaft Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis der Leibeigene war aber voll vermogensfahig und hatte Anspruch auf Erteilung einer Abzugsgenehmigung Der Anteil der Leibeigenen an der Bevolkerung 1803 wird auf etwa 2 geschatzt 13 Grundherren der 29 808 Hofe waren der Landesherr mit 4 074 Hofen 13 7 v H der hohere Klerus mit 9 524 Hofen 32 0 v H der niedere Klerus mit 7 095 Hofen 23 8 v H der Adel mit 7 106 Hofen 23 8 v H und sonstige nichtstandische Grundherren mit 847 Hofen 2 8 v H Freie Guter wurden mit 1 162 Hofen 3 9 v H als Differenz ermittelt Sonstige nichtstandische Grundherren waren zum grossen Teil Einrichtungen wie Spitaler Armenhauser und Almosenamter Der hohere Klerus bestand aus standischen Klostern und Kollegiatstiftern 14 Die bauerlichen Lasten Bearbeiten Die Frondienste standen regelmassig dem Gerichtsherrn zu selten auch dem Grundherrn Auf den Hofen die der direkten Gerichtsbarkeit des Landesherrn unterstanden ungefahr die Halfte aller Hofe waren die Fronen 1665 1666 in Geldzahlungen umgewandelt worden Nach der Sakularisation 1803 zahlten drei Viertel das Scharwerksgeld 15 Oft war der Kirchenzehnte auf den Grundherrn ubergegangen der sich auf Getreide und andere Produkte wie Kartoffeln Ruben und Flachs erstreckte und vom Berechtigten auf dem Feld eingezogen eingeheimst wurde Rinder Schafe Pferde Schweine und Federvieh mussten an den Berechtigten uberbracht werden 16 Beginn der staatlichen Landwirtschaftspolitik Bearbeiten 1779 wandelte der Kurfurst auf seinem grundherrlichen Besitz die leichter zu beendigenden Nutzungsrechte der Bauern an Grund und Boden in das bauernfreundliche Erbrecht um und beschrankte die bei Antritt und Abgabe des Erbrechts geschuldeten Gebuhren Laudemien auf 7 v H des Wertes die nicht mehr auf einmal bezahlt werden mussten sondern auf Antrag in 20 Jahresraten abbezahlt werden konnten 17 1778 erhielten in Bayern die Bauern auf Domanen des Landesherren die Moglichkeit gegen Ablosezahlungen erbliches Miteigentum an den Hofstellen zu erwerben die sie bewirtschafteten Da die Betroffenen kaum uber die notigen Mittel dafur verfugten wurde diese Moglichkeit selten in Anspruch genommen 18 Ebenfalls 1778 entwarf der bayrische Finanzminister Franz Karl von Hompesch zusammen mit Ignaz von Arco und dem 19 jahrigen angehenden Hofrat Maximilian von Montgelas einen Plan fur eine schlagartige Aufhebung der Feudalrechte Sie fertigten auf Vorrat einen zweiseitigen Vermerk den sie niemandem zur Kenntnis gaben Die jahrlichen von den Bauern zu erbringenden Fronen und Naturalabgaben sollten vom einen auf den anderen Tag einer staatlichen Bank statt dem Grundherrn geschuldet sein und in Geld bewertet werden und von den verpflichteten Bauern in Geld an die Bank entrichtet werden Funf Millionen Gulden sollten so Jahr fur Jahr zusammenkommen Fur den Verlust von Fronen und Naturalabgaben sollte der grundbesitzende Adel staatlich garantierte Schatzanweisungen in Hohe von 80 Millionen Gulden erhalten Die Grundbesitzer sollten jahrlich funf v H Zinsen auf die Schatzanweisungen bekommen also jahrlich insgesamt vier Millionen Gulden aber vorerst keine Tilgung Aus dem Jahresuberschuss von einer Million Gulden sollte sich das Eigenkapital der Bank bilden das spater zur Tilgung der Schatzanweisungen dienen sollte Die Bauern waren Volleigentumer ihrer Grundstucke geworden und mit der Tilgung der Kapitalsumme hatten ihre Ablosezahlungen geendet Der Durchfuhrung des Planes standen mehrere Hindernisse entgegen die in der Denkschrift ausgelassen wurden Es gab weder den Verwaltungsapparat fur die Bewertung von Fronen und Naturalabgaben noch fur das Erheben und Auszahlen der Ablosungsrenten Weder Hompesch noch Montgelas kamen wahrend ihrer langen Amtszeit je wieder auf ihren Plan zuruck Der geringe Erfolg der fruhen bayerischen Bemuhungen machte deutlich dass fur die Grundentlastung der Staat grossere Papiergeldmengen zur Verfugung stellen und garantieren musste und insgesamt staatliche Vermittlung und Hilfe benotigt wurde 19 Erst mit Regierungsantritt des Kurfursten Maximilian IV Joseph und seines Ministers Maximilian von Montgelas im Jahr 1799 nahm die Absicht die Produktivitat der Landwirtschaft zu steigern wieder Gestalt an Zunachst verwirklichten Montgelas und Joseph von Hazzi die Gemeinheitsteilung also die Aufteilung des im Gemeineigentum stehenden Grund und Bodens und seine Uberfuhrung in das Privateigentum der einzelnen Gemeindegenossen Die Verteilung sollte nach Kopfen erfolgen Moglichst viele Besitzlose sollten selbstandige Bauern werden Das Vorhaben scheiterte daran dass es keinen Modus gab Streitigkeiten unter den Nutzungsberechtigten zu vermeiden Obwohl Brachland bebaut wurde und die verbesserte Dreifelderwirtschaft als Fruchtwechselwirtschaft mehr Anwendung fand blieben die Erfolge bis zur Mitte des 19 Jahrhunderts bescheiden Franzosische Revolution Bearbeiten Einen entscheidenden Anstoss zur Bauernbefreiung gab die Franzosische Revolution in deren Folge die feudalen Abhangigkeiten aufgehoben wurden Die franzosische Nationalversammlung hatte bereits im August 1789 alle Fronen Zehnten und sonstigen Feudalrechte insoweit diese keine andere rechtliche Grundlage als gewaltsame Einfuhrung hatten oder sonst mit dem Gemeinwohl unvertraglich waren ohne Entschadigung aufgehoben 19 Jahrhundert BearbeitenPreussen Bearbeiten nbsp Titelblatt des Oktoberedikts von 1807In Preussen wurde 1799 die Leibeigenschaft der Domanenbauern im Rahmen der preussischen Agrarverfassung aufgehoben Zunachst gab es keine Reformanstrengungen in Bezug auf die Privatbauern Einen entscheidenden Schub gab es erst 1807 im Rahmen der Preussischen Reformen unter vom Stein und Hardenberg Diese Stein und Hardenbergschen Reformen waren unmittelbare Folge der Napoleonischen Kriege und der militarischen Niederlage Preussens gegen die franzosische Revolutionsarmee Albrecht Daniel Thaer erwartete 1809 dass wahrscheinlich alle Regierungen die Aufhebung der Frohnden gegen billigen Ersatz wo nicht gebieten doch auf alle Weise befordern werden indem man allgemein anerkennt welch eine grosse Masse von arbeitenden Kraften die jetzt fast schlafen dadurch erweckt und zum Vortheil des Staats in Thatigkeit gesetzt werden wurde 20 das Oktoberedikt vom 9 Oktober 1807 hob die Erbuntertanigkeit der rechtlich bereits bessergestellten Privatbauern auf und kundigte eine Ausweitung auf weitere bauerliche Schichten an Es blieb wegen der zunachst fehlenden Regelungen zur Ablosung des bearbeiteten Landes zunachst aber weitgehend wirkungslos 21 22 das Regulierungsedikt vom 14 September 1811 sollte den Bauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Hofen ubertragen Sie mussten sich von bisherigen Abgaben und Frondiensten durch eine Zahlung an die Gutsherrn und die koniglichen Domainen Amter freikaufen Dies geschah uber Jahrzehnte durch die neue General Kommissionen zur Regulierung der gutsherrlichen und bauerlichen Verhaltnisse die in Zusammenarbeit mit den Regierungen die Eigentumsverleihung Ablosung Austhuung vornahm abgeschlossen um 1855 die Deklaration zum Regulierungsedikt 1816 regelte die Entschadigungen fur die Gutsbesitzer Die Reformen von 1807 bis 1816 betrafen nur diejenigen Bauern die in einem gutsherrlichen Verhaltnis standen und besonders hohe Dienste zu leisten hatten Nicht betroffen waren zunachst die mit einem besseren Besitzrecht ausgestatteten grundherrlichen Bauern Ausserdem wurde der Kreis der Bauern die eine vollstandige Aufhebung des Abhangigkeitsverhaltnisses erreichen konnten erheblich verkleinert Durch hohe Landabtretungen wurden die Bauern zusatzlich belastet Diese Reformen galten zudem nur fur das Preussen im Gebietsstand von 1807 nach dem Frieden von Tilsit Die Bauernbefreiung in Preussen war 1816 noch nicht abgeschlossen Die grundherrlichen Bauern konnten erst 1821 eine Geld Ablosung beantragen einen Abschluss erfuhren die Reformen erst nach 1848 49 mit dem Gesetz vom 2 Marz 1850 Ablosung aller Servituten Dienstbarkeiten auf Grundstucken ohne Entschadigung der Grundherrn Ablosung Austhuung Regulierung des Grundbesitzes im Wesentlichen abgeschlossen fur erbliche Pachter Gartner usw Ablosungs Gesetz vom 2 Marz 1850 Amortisationszahlungen dauerten oft bis zum Ende des 19 Jahrhunderts und wurden durch neue Rentenbanken vorfinanziert Neben der Abschaffung der Erbuntertanigkeit und der Leibeigenschaft zahlten dazu auch die Ablosung des Zehnt und weiterer Abgaben und Dienstleistungen wofur den Grundherren hohe Entschadigungszahlungen zustanden Da es in der Regel keine Stutzungskredite von staatlicher Seite fur die Bauern gab blieben viele Hofe noch lange Zeit ihrem Grundherren verpflichtet oder waren uber eine lange Zeit durch hohe Schulden belastet 23 Uber die Folgen der preussischen Bauernbefreiung gab es eine intensive Forschungsdebatte Die ursprungliche Annahme durch die Landabtretungen waren die Bauernbetriebe erheblich zuruckgegangen liess sich allerdings nicht bestatigen Sachsen Bearbeiten Wachsende Unzufriedenheit Bearbeiten Sachsen gehorte in den Geltungsbereich der mitteldeutschen Grundherrschaft Die Elemente personlicher Unfreiheit waren geringer als in den Agrarverfassungen anderer Landesherrschaften 24 Im Jahre 1750 lebten 64 der Bevolkerung Kursachsens auf dem Lande es gab 1000 Ritterguter 42 000 Bauernstellen und 392 000 Hausler Gartner und Inwohner Zwischen 1750 und 1800 wurde die Landwirtschaft intensiviert Es begann die Schafzucht der Kartoffelanbau wurde verstarkt und bisher unbekannte Ackerpflanzen wurden angebaut wie Klee Esparsette Luzerne und Futterruben Dies brachte neue Arbeiten mit sich Ausserdem kamen die ersten kunstlichen Dungemittel zum Einsatz die die Ertrage erhohten Da sich die Konflikte zwischen Bauern und Grundeigentumern auch deswegen vermehrten wies das Geheime Kabinett die Kreis und Amtshauptleute an diese gutlich zu regeln 1771 forderte der Dresdner Jurist Johannes Leonhard Hauschild die Beseitigung der Leibeigenschaft in die die fruher freien Bauern Sachsens nun doch allmahlich geraten seien 25 Ab 1788 verschlechterten sich die Lebensbedingungen infolge von Wetterereignissen insbesondere gab es im Jahre 1790 eine lang anhaltende Durre Die bestehenden feudalrechtlichen Bindungen wurden als untragbar betrachtet Die ubertriebene kurfurstliche Hege von Jagdwild fuhrte zu einer Wildplage die Bauern vertrieben das Wild und schossen es ab Die Jagdunruhen griffen vom Amt Wehlen auf die Amter Dresden Oschatz Torgau und Hoyerswerda uber Die Churschutzer Bauern verweigerten die Frondienste und 50 Dorfer in funfzehn Grundherrschaften schlossen sich an Die Aufstandischen wurden in Ketten in die Festung Konigstein abgefuhrt Der Kurfurst erliess ein Mandat also eine landesherrliche Verordnung wider Tumult und Aufruhr 26 Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten stieg an alleine das Appellationsgericht Dresden war 1790 mit 236 Fron Dienst Trift und Abgabensachen im Ruckstand 27 Defensive Losungsversuche Bearbeiten Um den Prozessstau aufzulosen gab das Geheime Kabinett den Entwurf eines Mandats in Auftrag Es lehnte aber die Veroffentlichung am 15 Oktober 1791 ab weil es den Einspruch der Grundherren furchtete Am selben Tage wurde eine Gesetzeskommission gebildet mit dem Auftrag eine Instruktion im Range unterhalb eines Mandats zu entwerfen also einen Leitfaden zur Feststellung und Entscheidung der Befugnisse von Grundherr und Bauer Der hatte angewendet werden konnen ohne dass er zuvor formlich veroffentlicht wurde Die dabei entwickelten Rechtsgrundsatze in Fron und Dienstsachen und in Hut und Triftsachen lehnte das Geheime Kabinett wiederum ab Sie wurden aber als praktikabel empfunden und der Entwurf wurde von den Gerichten 25 Jahre lang als gelungene Regelsammlung angewendet obwohl er nicht verbindlich war 28 29 Nicht nur die Abgaben und Fronen sondern auch die weit in den Fruhsommer hineingezogenen Weide und Triftrechte belasteten die Bauern 30 In den Jahren 1796 und 1797 vertrieben deshalb die Bauern in elf Orten des Amts Plauen im Vogtland die Rittergutsschafe von den Feldern 31 Zwischen 1806 und 1812 beauftragte das Geheime Kabinett die Landesregierung eine Neuordnung des gemeinschaftlichen Eigentums Gemeinheitsteilungsordnung zu prufen Die napoleonischen Kriege verhinderten eine Verabschiedung des immer wieder von neuem beratenen Gesetzentwurfs 32 Nach den napoleonischen Kriegen wurde die beeintrachtigte Landwirtschaft wieder aufgebaut es stieg aber auch die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauern und Grundherren an 33 Die Rittergutsbesitzer aus dem Vogtland protestierten 1820 dagegen dass das Appellationsgericht Dresden die nicht in Kraft getretenen Rechtsgrundsatze wie geltendes Recht anwendete Konig Friedrich August und das Geheime Kabinett beauftragten aufs Neue eine Kommission zur Festlegung der Rechtsgrundsatze 34 Reformkommissionen vor der Revolution Bearbeiten In Hut und Triftsachen also wegen der Weidegerechtigkeiten wurde 1828 ein bauernfeindliches Gesetz in Kraft gesetzt das es den Bauern auferlegte Vieh des Grundherrn auf dem ihnen uberlassenen Boden weiden zu lassen und eigenes Vieh hintanzustellen Bauernfreundlich hingegen war ein Gesetz uber die Rechtsgrundsatze in Fron und Dienstsachen mit detaillierten Regelungen 35 Nicht im Gesetz geregelt war die Ablosung von Fronen Diensten und Abgaben so dass es dahingehend missverstanden wurde dass eine Ablosung verhindert werden solle 36 1829 empfahl deshalb der Kabinettssekretar Julius von Konneritz dem Geheimen Kabinett die Ablosung der Fronen und Dienste zu regeln 37 Eine Kommission fur die Ablosungsgesetzgebung wurde berufen die auch die in Westfalen Hessen Baden und Weimar gemachten Erfahrungen berucksichtigen sollte 38 In der Kommission setzte sich muhsam die Auffassung durch dass ein einseitiger Antrag zur Aufnahme von Ablosungsverhandlungen genugen soll Die Erfahrungen bei der freiwilligen Ablosung von Fronen des Rittergutes Netzschkau wurden berucksichtigt Die Entschadigung fur wegfallende Dienste wurde dort nur in Geld aber nicht durch die Abtretung von Land geleistet Auch diese Auffassung konnte sich in der Kommission knapp durchsetzen 39 1830 verweigerten 116 Bauern aus Neukirchen bei Chemnitz die ungemessenen Frondienste 50 Bauern wurden in der Erntezeit verhaftet 36 Julirevolution Bearbeiten Im gleichen Sommer ging von Dresden und Leipzig die Revolution aus die zu einer Verfassung und zu einer konstitutionellen Monarchie fuhrte 40 Am 13 September 1830 wurde deshalb der liberale Bernhard von Lindenau leitender Kabinettsminister Er unterstutzte den Fachreferenten Karl Friedrich Schaarschmidt der im Dezember 1830 der Kommission die Einrichtung einer Landrentenbank vorschlagen konnte Der dienstberechtigte Grundherr soll einen Ablosebetrag fur die ihm entgehenden Dienste als Einmalzahlung oder Rente von der Bank erhalten Der verpflichtete Bauer soll den Betrag gegenuber der Bank in langstens 25 Jahren ratenweise tilgen Das Risiko der Insolvenz des Bauern soll der Staat als Trager der Bank ubernehmen Das Gesamtrisiko des Staates wurde mit 10 Mio Taler beziffert 41 Wahrend des Beratungsvorganges im Jahre 1831 reichten Bauern aus neun Dorfern des Justizamts Wechselburg eine umfangreiche Beschwerdeschrift uber die ihnen aufgeburdeten Lasten ein Die Wortfuhrer wurden zu langeren Gefangnisstrafen verurteilt Ihr Strafverteidiger Moritz August Richter wurde zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt er konnte vor Strafantritt in die Vereinigten Staaten auswandern 42 Die Stande beeilten sich dem Entwurf der Kommission zuzustimmen weil sie befurchteten dass der nach der Verfassung vom 4 September 1831 zu wahlende Landtag eine fur die Grundherren nachteiligere Regelung treffen wurde 43 Am 17 Marz 1832 wurden das Gesetz uber Ablosungen und Gemeinheitsteilungen und das Gesetz uber die Landrentenbank veroffentlicht 44 45 Es fanden 25 152 Verfahren in Ablosesachen statt 46 Die meisten Antrage gingen zwischen 1852 und 1854 ein 47 Die letzten Renten an die Grundeigentumer liefen 1913 aus 48 Die Bank wurde bis 1932 abgewickelt Die Landrentenbank war das erste staatlich garantierte Kreditinstitut fur die Feudalablosungen Die staatliche Garantie musste nie in Anspruch genommen werden 49 Ebenfalls durch eine Bank staatlich unterstutzt wurde die Feudalablosung in den anderen Gliedstaaten des Deutschen Bundes Kurfurstentum Hessen 1832 Baden 1833 Braunschweig 1834 Grossherzogtum Hessen 1836 Hannover 1840 Wurttemberg 1848 Bayern 1848 Preussen 1850 und Kaiserreich Osterreich 1850 50 Wirkungen und Folgen der Feudalablosung in Sachsen Bearbeiten Die Leistungsfahigkeit der sachsischen Landwirtschaft stieg bald nach der Ablosung der Feudallasten Die Getreideproduktion und die Viehbestande wuchsen Die Regierung forderte die Verwendung von Kunstdunger die Mengen stiegen rasch Die Mittelbauern konnten ihre Hofe vergrossern die Grossgrundbesitzer aber nur wenig Die Feudalablosung und die beginnende Industrialisierung erganzten sich gegenseitig Die Landwirtschaft kam in die Lage die stadtischer werdende Bevolkerung zu versorgen Auf der anderen Seite erleichterten die steigenden Gelderlose es den Bauern die mit dem 25 fachen des Jahreswertes hoch angesetzten Ablosebetrage zu erwirtschaften Hatten sich die hohen Ablosebetrage wie Mehltau auf die Initiative der Bauern gelegt hatte die Feudalablosung scheitern konnen 51 52 Die Abzugsberechtigung der unterbauerlichen Schichten kam dem Arbeitskraftebedarf der jungen Industrie zugute 53 Bayern Bearbeiten Freier Bauernstand wird Staatsziel Bearbeiten 1799 bekannte sich die kurfurstliche Regierung erstmals zum freien Bauernstand als Staatsziel doch scheute sie sich in das Eigentum der Grundherren einzugreifen Sie beschrankte sich deshalb auf das Verbot Frondienste an andere Grundherren zu verkaufen und verlangerte die Zehntfreiheit bei der Kultivierung von Odland auf 25 Jahre 54 Die Sakularisation brachte dem Staat einen gewaltigen Zuwachs an landwirtschaftlichen Flachen Nach der Ubernahme der Klosterguter 1803 wollte der Kurfurst den ehemals klosterlichen Bauern die Moglichkeit einraumen die Getreide Naturalabgaben durch eine Einmalzahlung abzulosen Die Bauern machten von dieser Moglichkeit keinen Gebrauch weil fur jeden jahrlich geschuldeten Scheffel Getreide 222 36 l 300 Gulden gezahlt werden sollten Sowohl der Getreidepreis mit 12 Gulden je Scheffel als auch der Ablosesatz mit 25 Jahresbetragen waren uberhoht Die Ablosesumme orientierte sich mehr am Geldbedarf des Staates als an den Abzahlungsmoglichkeiten der Bauern Auch ein verbessertes Angebot wurde nicht angenommen und die Bauern zogen es vor den bisherigen Getreidezins weiter zu entrichten so dass es nicht zu der beabsichtigten Grundentlastung der Bauern kam 55 In der Verfassung von 1808 wurde der Adel hinsichtlich der Staatslasten mit den ubrigen Staatsburgern gleichgestellt Die gutsherrlichen Rechte wurden nur noch nach Massgabe besonderer Gesetze gewahrleistet Die Leibeigenschaft wurde ohne Entschadigung aufgehoben Die Abschaffung der Leibeigenschaft die Unverausserlichkeit der Fronen und die Zehntfreiheit bei Neuland blieben die einzigen greifbaren Resultate der Ara Montgelas von 1799 bis 1817 Zu der umfassenden Grundentlastung kam es nicht 56 Bis 1848 wurden noch weitere Randbereiche der Grundentlastung geregelt an der uberhohten Ablosesumme wurde aber immer festgehalten und damit die Grundentlastung weiter vereitelt 57 Bauernaufstande und Grundentlastung Bearbeiten Im Marz 1848 brachen in Franken Schwaben und Niederbayern Bauernaufstande aus Die Bauern verweigerten Fronen und Abgaben Die Aufstande wurden durch Militar erstickt aber die Regierung legte den Entwurf eines Grundentlastungsgesetzes vor 58 Danach sollte der Bauer an den Staat vier v H Zinsen aus dem Ablosungskapital seiner Verpflichtungen gegenuber dem Grundherrn bezahlen Das Ablosungskapital wurde mit dem 18 fachen einer Jahresverpflichtung angenommen die in Geld umgerechnet wurde Eine Jahresverpflichtung von 100 Gulden sollte so an den Staat entrichtet werden Das Ablosungskapital betrug 18 100 Gulden also 1800 Gulden die jahrliche Abgabe an den Staat betrug vier v H hieraus also 72 Gulden Der Grundherr erhielt vom Staat fur die entgangenen Verpflichtungen 4 v H aus dem 20 fachen eines Jahresbezugs also 80 Gulden Die Differenz von acht Gulden trug der Staat und der Grundherr musste auf 20 Gulden Geldwert verzichten 59 Auf das ganze Konigreich Bayern bezogen sollten die Berechtigten statt 6 590 000 Gulden nur noch 5 272 000 Gulden bekommen und die Verpflichteten nur noch 4 744 800 Gulden bezahlen Der Staat sollte jahrlich 527 000 Gulden zuschiessen 60 An diesem Prinzip anderte die Standeversammlung trotz heftiger Diskussionen nichts mehr und das Grundentlastungsgesetz wurde im Juni 1848 nach einem nur zweimonatigen Gesetzgebungsverfahren verkundet Wirkungen der Grundentlastung Bearbeiten Die Reformen bis 1848 hatten nur geringe rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen weil das Staatsziel ein befreiter Bauernstand dem Eigentumsrecht der Grundherren nachgeordnet wurde 61 Die Gemeinheitsteilungen zwischen 1800 und 1820 62 fuhrten zu einer Verdoppelung der Getreideanbauflachen zwischen 1810 und 1833 Die Grundentlastung nach 1848 fuhrte nicht mehr zu einer Vermehrung der Anbauflachen sondern zu einer Steigerung des Flachenertrags auf fast das Doppelte zwischen 1850 und 1880 Kunstdunger wurde in Bayern erst ab 1890 verwendet und dadurch verdreifachten sich die Flachenertrage im ersten Drittel des 20 Jahrhunderts 63 Konigreich Hannover Bearbeiten Im Konigreich Hannover wurde zunachst das Ablosungsgesetz vom 10 Oktober 1831 erlassen sowie die Ablosungsordnung vom 23 Juli 1833 schliesslich per Gesetz die Einrichtung der Hannoverschen Landeskreditanstalt die am 15 Januar 1841 ihren Betrieb aufnahm Im Unterschied zu Preussen sollten die Lasten der Bauern im Konigreich Hannover nicht durch Abtretung von Land abgelost werden vielmehr sollten die Hofe aus steuerlichen Grunden erhalten bleiben sowohl in ihrer Grosse als moglichst auch in ihrer Ertragslage 64 Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Osterreich im Artikel Leibeigenschaft Die Leibeigenschaft wurde in den Landern der Habsburger 1782 durch Kaiser Joseph II abgeschafft und durch eine gemassigte Erbuntertanigkeit ersetzt 65 Auf Betreiben des jungen Reichstagsabgeordneten Hans Kudlich 66 wurde 1848 auch diese abgeschafft und mit dem Grundentlastungspatent vom 4 Marz 1849 67 gegen Zahlung eines bestimmten Betrages durch das freie Eigentum an Grund und Boden ersetzt Andere deutsche Staaten Bearbeiten In den deutschen Staaten westlich der Elbe die unter direktem oder indirektem franzosischen Einfluss standen fanden ebenfalls Reformen statt die eine Befreiung von feudalen Lasten ermoglichten Auch diese Ansatze kamen kaum voran da den Bauern nicht die finanziellen Mittel fur die Ablosung der Lasten zur Verfugung standen Auch die umfangreiche franzosische Dotationspolitik wirkte sich hemmend aus weil rund die Halfte der landesherrlichen Besitzungen zu diesem Zweck beschlagnahmt wurden und nicht mehr fur die Bauernbefreiung zur Verfugung standen 68 Teilweise wurden diese Reformen nach dem Ende der franzosischen Herrschaft wieder zuruckgenommen Eine zweite Reformwelle setzte nach 1830 Julirevolution ein Sie fuhrte zu sogenannten Ablosungsgesetzen die genau die Entschadigungsleistungen der Bauern an ihre Feudalherren regelten In den sudwestdeutschen Staaten verhinderten die Standesherren eine vollstandige Umsetzung dieser Reformen so dass dort erst die Marzrevolution von 1848 zu einem Durchbruch bei der Aufhebung bauerlicher Abhangigkeit fuhrte In manchen Gebieten hielten sich grundherrschaftlich gepragte Verhaltnisse allerdings noch viele Jahrzehnte in der zweiten Jahrhunderthalfte des 19 Jahrhunderts Seit den spaten 1830er Jahren ermoglichten Ablosungstilgungskassen den Bauern eine relativ gunstige Ablosung die aber immer noch auf Jahrzehnte hochst belastend blieb Die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 machte fur die letzten noch Ablosung zahlenden Bauern die Tilgung ihrer Schulden zur Formsache und durch die Revolution 1918 1919 horten auch die letzten halbfeudalen Strukturen auf zu bestehen Insgesamt verlief die Bauernbefreiung in den westlichen deutschen Staten sehr unterschiedlich Neben der wechselnden Rechtslage wirkten sich die verschiedenen Agrarstrukturen aus So waren in vielen Gebieten die Bauernstellen und Landparzellen durch Jahrhunderte der Realteilung so zersplittert dass sie nur noch im Nebenerwerb bewirtschaftet werden konnten und bei den Bauern auch keine ausreichende Kapitalbasis fur eine Ablosung bestand Am Niederrhein hatte sich hingegen ein von kirchlichen und adeligen Grundherren dominiertes Pachtsystem etabliert das den Bauern durch hohe Pachtzinsen die Geldmittel fur einen Landerwerb entzog 69 Russland Bearbeiten Formale Bauernbefreiung 1861 unter dem russischen Zaren Alexander II nur weniges davon wurde durchgefuhrt Siehe auch Leibeigenschaft in Russland Frankreich Bearbeiten Die Leibeigenschaft wurde in der Domaine royal 1779 aufgehoben die Franzosische Revolution bestatigte bzw bekraftigte das u a Erklarung der Menschen und Burgerrechte am 26 August 1789 Literatur BearbeitenDer Grosse Ploetz Die Enzyklopadie der Weltgeschichte 35 Auflage Freiburg im Breisgau 2008 Christof Dipper Die Bauernbefreiung in Deutschland 1790 1850 Kohlhammer Stuttgart 1980 ISBN 3 17 005223 3 Kohlhammer 1991 ISBN 978 3 17 005223 9 Christof Dipper Landwirtschaft im Wandel Neue Perspektiven der preussisch deutschen Agrargeschichte im 19 Jahrhundert In Neue politische Literatur Band 38 1993 S 29 42 Jonas Euchard Erhard Dissertatio inauguralis de operis rusticorum 1622 Edgar Feichtner Die Bauernbefreiung in Niederbayern die Anderung der landlichen Wirtschafts und Sozialstruktur in Bayern durch die Reformierung der Agrarverfassung in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Stuttgart 1993 Zugleich Regensburg Univ Diss 1991 Reiner Gross Die Burgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Weimar 1968 Reiner Gross Geschichte Sachsens Berlin 2001 Hartmut Harnisch Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution Agrarhistorische Untersuchung uber das ostelbische Preussen zwischen Spatfeudalismus und burgerlich demokratische Revolution von 1848 49 unter besonderer Berucksichtigung der Provinz Brandenburg Veroffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam 19 Bohlau Weimar 1984 Johannes Leonhard Hauschild Opusculum pro libertate naturali in causis rusticorum Dresden 1738 Wolfgang von Hippel Die Bauernbefreiung im Konigreich Wurttemberg Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte Verlag Boldt Boppard 1977 ISBN 3 7646 1672 5 Darstellungen QuellenJohann Friedrich Husanus Tractatus de hominibus propriis in quo tum veteris tum hodiernae servitutis jura breviter et dilucide explicantur Hamburg 1590 Georg Friedrich Knapp Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den alteren Theilen Preussens Duncker amp Humblot Munchen 1927 Uberblick der Entwicklung 70 die Regulirung der gutsherrlich bauerlichen Verhaltnisse von 1406 bis 1857 nach den ActenDavid Mevius Ein kurtzes Bedencken uber die Fragen so von dem Zustand Abforderung und verwiederter Abfolge der Bawrsleute zu welchen jemand Zuspruch zu haben vermeynet bey jetzigen Zeiten entstehen und vorkommen Stralsund 1645 Karl H Schneider Geschichte der Bauernbefreiung Stuttgart 2010 ISBN 978 3 15 018735 7 Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 Martin Vogt Hrsg Deutsche Geschichte von den Anfangen bis zur Gegenwart 3 Auflage Frankfurt am Main 2006 Eberhard Weis Montgelas Erster Band Zwischen Revolution und Reform 1759 1799 Zweite Auflage Munchen 1988 Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich Wilhelm Henning Landwirtschaft und landliche Gesellschaft in Deutschland Bd 2 1750 bis 1976 Schoningh Paderborn 1978 ISBN 3 506 99186 8 S 62 Ulrich Wengenroth in Deutsche Geschichte von den Anfangen bis zur Gegenwart Hrsg Martin Vogt 3 Auflage Frankfurt am Main 2006 S 298 Birgit Emich in Der Grosse Ploetz Die Enzyklopadie der Weltgeschichte 35 Auflage Freiburg im Breisgau 2008 S 694 Titel IX der Pommerschen Bauernordnung von 1616 Nach Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 157 Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 162 Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 132 ff Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 154 Johann Friedrich Husanus De hominibus propriis 1590 Nach Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 143 ff David Mevius Kurtzes Bedencken uber die Abforderung und verwiederte Abfolge der Bawrsleute Nach Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 146 ff Johannes Leonhard Hauschild Opusculum pro libertate naturali Nach Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 150 ff Winfried Schulze Die Entwicklung des teutschen Bauernrechts in der Fruhen Neuzeit In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 12 1990 S 127 163 159 ff Philipp Halm Rechtsokonomie und Bodenmarkt Nomos 2022 S 55 f Renate Blickle Leibeigenschaft in Altbayern in Historisches Lexikon Bayerns Online Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 27 29 Renate Blickle Frondienste Scharwerk in Altbayern in Historisches Lexikon Bayerns Online Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 54 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 50 57 Philipp Halm Rechtsokonomie und Bodenmarkt Nomos 2022 S 57 Eberhard Weis Montgelas I S 293 296 A Thaer Grundsatze der rationellen Landwirthschaft Erster Band Berlin 1809 S 66 Vgl Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte Bd 1 Zweite verbesserte Auflage 1957 S 185 ff Philipp Halm Rechtsokonomie und Bodenmarkt Nomos 2022 S 63 Friedrich Wilhelm Henning Landwirtschaft und landliche Gesellschaft in Deutschland Bd 2 1750 bis 1976 Schoningh Paderborn 1978 S 56 59 Gross Burgerliche Agrarreform S 26 f Gross Geschichte Sachsens S 162 f Gross Geschichte Sachsens S 176 178 Gross Burgerliche Agrarreform S 59 Gross Burgerliche Agrarreform S 61 f Gross Geschichte Sachsens S 178 Gross Burgerliche Agrarreform S 67 Gross Burgerliche Agrarreform S 63 Gross Burgerliche Agrarreform S 66 f Gross Geschichte Sachsens S 193 Gross Burgerliche Agrarreform S 71 Gross Burgerliche Agrarreform S 75 f a b Gross Burgerliche Agrarreform S 89 Gross Burgerliche Agrarreform S 83 Gross Burgerliche Agrarreform S 93 Gross Burgerliche Agrarreform S 85 88 Gross Geschichte Sachsens S 200 205 Gross Burgerliche Agrarreform S 134 Gross Burgerliche Agrarreform S 90 Gross Burgerliche Agrarreform S 95 Gross Burgerliche Agrarreform S 103 Gross Geschichte Sachsens S 206 Gross Burgerliche Agrarreform S 124 Gross Burgerliche Agrarreform S 127 Gross Burgerliche Agrarreform S 143 Gross Burgerliche Agrarreform S 144 Gross Burgerliche Agrarreform S 145 Gross Geschichte Sachsens S 206 f Gross Burgerliche Agrarreform S 150 ff Gross Burgerliche Agrarreform S 162 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 58 60 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 61 f Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 60 ff Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 75 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 83 87 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 91 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 213 f Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 171 f Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 51 Feichtner Bauernbefreiung in Niederbayern S 171 174 Rainer Ertel Waldemar R Rohrbein Hannoversche Landeskreditanstalt in Stadtlexikon Hannover S 260 f Leibeigenschaftsaufhebung Handbuch der k k Gesetze 1780 1784 1 Abteilung 1 Band Nr V S 74 84 Anschliessend die Ordnung fur das Landgesind Gesindeordnung Nr VI S 84 99 jeweils mit Sonderbestimmungen unterschiedlicher Inkrafttretensdaten und Ausdehnung des Gultigkeitsbereichs fur bzw auf die einzelnen Kronlander Kudlich Hans In Osterreichisches Biographisches Lexikon 1815 1950 OBL Band 4 Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 1969 S 319 RGBl 152 aus 1849 abgedruckt im Erganzungsband zum Reichsgesetzblatt Dezember 1848 bis Oktober 1849 S 167 173 Es gab fur die verschiedenen Kronlander eine Reihe paralleler im Wesentlichen inhaltlich gleicher Regelungen Philipp Halm Rechtsokonomie und Bodenmarkt Nomos 2022 S 60 Philipp Halm Rechtsokonomie und Bodenmarkt Nomos 2022 S 59 Knapp Bauernbefreiung lwg uni hannover de archiviert vom Original am 15 Juli 2010 abgerufen am 21 Juni 2011 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lwg uni hannover de Normdaten Sachbegriff GND 4144141 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauernbefreiung amp oldid 236435978