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Die Staatsdomane englisch state domain franzosisch domaine de l Etat ist ein veralteter Rechtsbegriff der die Gesamtheit des dem Staat gehorenden Vermogens umfasste Heute spricht man vom Staatsvermogen Oft wird heute unter Staatsdomane respektive Staatsgut auch ein im Eigentum des Staates stehender grosserer Gutshof verstanden 1 Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Entwicklungsgeschichte 3 Arten 4 Abgrenzung 5 Heutiger Gebrauch 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Lehnwort Domane stammt ursprunglich aus dem Wort fur Herrschaft lateinisch dominium das sich im 16 Jahrhundert in Frankreich als franzosisch domaine durchsetzte Das Konigreich Preussen ubernahm es im 18 Jahrhundert eingedeutscht als Domaine oder Domane in die Rechtssprache 2 Das Wort Staatsdomane ist heute nur dann noch gebrauchlich wenn es historisch konnotiert sein soll Entwicklungsgeschichte BearbeitenIm antiken Agypten gehorte Diodor zufolge das Land zu gleichen Teilen dem Konig der Priesterschaft und der Kriegerkaste 3 Das romische Recht kannte fur die verschiedenen Lebensbereiche die den Gottern geweihten Gegenstande lateinisch res divini iuris die Sachen im Gemeingebrauch lateinisch res publicae wie Strassen Theater Platze und die allen gemeinsam gehorenden Sachen lateinisch res communes omnium wie die Luft fliessendes Wasser in Flussen oder das Meer nebst Meeresstrand 4 Die beiden letzteren verkorperten die Grundlage dessen was heute als Staatsvermogen lateinisch res publicae gilt Die res divini iuris wiederum unterteilten sich in die den uberirdischen Gottheiten geweihten Sachen lateinisch res sacrae wie Tempel und Altare und die mit einem Leichnam belegten Grabstatten lateinisch res religiosae 5 Alles romische Land ist Staatsdomane lateinisch ager publicus oder Privateigentum lateinisch ager privatus Staatsdomanen konnte der Staat verkaufen lateinisch questo ius oder verpachten lateinisch assignatus 6 Domanenlandereien uberliess der Staat den Bauern gegen einen Pachtzins lateinisch pensio canon Beim Prekarium behielt sich der Staat das jederzeitige Recht des Widerrufs vor Die kaiserlichen Domanen lateinisch dominici juris standen nach der Einfuhrung des Christentums den Senatoren zur Erbpacht zur Verfugung Das Recht von Konstantin X Inseln wie Korsika zu verschenken leitete er im Jahre 1091 daraus ab dass alle Inseln gesetzlich Staatsdomanen lateinisch juris publici seien In Frankreich schuf das Edikt von Moulins vom Februar 1566 unter Karl IX das unverausserliche Vermogen des Konigs franzosisch domaine du roi das die Rolle der Staatsdomane ubernahm Das Gesetz der Konstituante vom Dezember 1790 ubertrug das Vermogen des Konigs in das Staatsvermogen franzosisch domaine de l Etat und schuf noch den Begriff des offentlichen Vermogens franzosisch domaine public Dem Konig wurde lediglich ein Nutzungsrecht eingeraumt und das Staatsvermogen als verausserlich erklart 7 Die Domainen des Preussischen Staates umfassen die Domainen Guter Domainen im engeren Sinne die Domainen Forsten und die Domainen Jagden 8 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 wies das Eigentum an Domanen Domainen dem Staat ihre Nutzung jedoch dem Staatsoberhaupt zu II 14 11 APL Als Domainen galten Grundstucke Gesalle 9 und Rechte deren besonderes Eigentum dem Staat und die ausschliessliche Nutzung dem Oberhaupt zukam Domanen und Kammerguter waren Synonyme 10 jedoch lediglich in diesem Gesetz Auch Landstrassen schiffbare Flusse Hafen und Meeresufer galten als Domane II 14 21 APL Die Verjahrung der Domanen regelte II 14 35 43 APL Wahrend in Preussen Bayern Wurttemberg und Sachsen seit dem 18 Jahrhundert das Kammergut als Staatsgut anerkannt wurde und dafur den Landesherren eine Zivilliste zustand galt es etwa in Baden weiterhin als das Kammergut der regierenden Familien 11 Zuweilen standen die Privatdomanen wie das Kammergut auch im Eigentum eines Herrschers so etwa bei Napoleon Bonaparte Die Domanen wurden oft als Musterlandwirtschaft betrieben um moderne landwirtschaftliche Produktionsmethoden bei der Bauernschaft zu verbreiten Sie unterstanden einer hierarchisch gegliederten Verwaltungsstruktur 12 Der Statistiker Johann Daniel Georg von Memminger zahlte 1820 zu den Staatsdomanen das Kirchengut Brauereien Muhlen Forste Salinen Berg und Huttenwesen Kreditzinsen Gesalle und anderes Eigentum 13 Der hieraus hervorgehende unterschiedliche Begriffsumfang machte deutlich dass das Kirchengut manchmal als Teil der Staatsdomane angesehen wurde was wahrend der Sakularisation insbesondere im napoleonischen Zeitalter mit der Verstaatlichung des Kirchenvermogens Einziehung von Kirchengutern erklart werden kann Wahrend der Franzosenzeit fand die Sakularisation in den annektierten linksrheinischen Gebieten im Jahre 1802 statt 14 Kirchengut gehorte zur Staatsdomane Der Staatsrechtler Lorenz von Stein teilte im Jahre 1860 das gesamte Staatsvermogen in Staatsbesitz und Staatsdomanen ein Wahrend er unter Staatsbesitz alle ertraglosen Guter verstand bezeichnete er als Staatsdomanen die Gesammtheit der fur Urproduction und Landwirthschaft bestimmten Staatsguter also Land und Forstwirtschaft Bergbau und Fischerei 15 Im nordlichen Schleswig wurden zwischen 1896 und 1916 von der preussischen Regierung gezielt Hofe aufgekauft und in so genannte staatliche Domanehofe danisch Domaenegarde umgewandelt die mit deutschen Pachtern besetzt wurden Es handelte sich um eine Massnahme im deutsch danischen Nationalitatenkonflikt um Nordschleswig 16 17 18 Im 20 Jahrhundert waren Staatsguter im Ostblock weit verbreitet und existierten dort neben Genossenschaftsbetrieben so in der DDR als Volkseigene Guter VEG neben den genossenschaftlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften LPG oder in der Sowjetunion als Sowchosen russisch Sowjetwirtschaften neben den genossenschaftlichen Kolchosen russisch Kollektivwirtschaften Arten BearbeitenBei Staatsdomanen unterschied man in Deutschland zwei Hauptvermogenskategorien 19 namlich die eigentliche Staatsdomane und die Privatdomane des Staates Zur ersteren gehorten Staatsstrassen Eisenbahnen und Flusse die Privatdomanen franzosisch domaine privee de l Etat standen im Eigentum des Staates und dienten nicht der Benutzung durch die Burger 20 Hierzu zahlten vor allem Ausbeutungsgrundstucke staatliche Landwirtschaft Wald Bergbau Abgrenzung BearbeitenStaatsdomanen Kammergut und Kirchengut lassen sich deutlich voneinander unterscheiden Das Vermogen der Staatsdomanen befand sich im Eigentum des Staates Das Kammergut stand dagegen im Eigentum von Konigen Kaisern oder Fursten Wenn es Kammergut gab war auch daneben meist eine Staatsdomane vorhanden Kirchengut wiederum gehort auch heute noch der Kirche oder den mit ihr verbundenen Institutionen Heutiger Gebrauch BearbeitenStaatsguter werden heute oft als Fortbildungszentren oder Versuchsanstalten fur die Landwirtschaft genutzt teilweise auch in Verbindung mit landwirtschaftlichen Fakultaten z B in Durnast oder Hohenheim Daneben bieten sie auch oft die Moglichkeit Vorhalteflachen fur die stadtebauliche Entwicklung zu schaffen oder zu bewahren Siehe auch BearbeitenWeinbaudomane StaatsvermogenWeblinks BearbeitenLiteratur von und uber Staatsdomane im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Staatsgut In Duden de Abgerufen am 29 Mai 2020 Thomas Herntrich Thuringen Von den thuringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thuringen 2010 S 46 f Fussnote 280 Ludwig von Ronne Die Verfassung und Verwaltung des Preussischen Staates Band 9 Ausgabe 1 1854 S 1 Fussnote 1 Jurgen Ellenberger In Otto Palandt BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Uberblick vor 90 Rdnr 8 Amalie Weidner Kulturguter als res extra commercium im internationalen Sachenrecht 2001 S 16 ff Leipziger Literaturzeitung 2 Band Ausgabe 2 1813 Sp 2573 f Ernst Engel Hrsg Frankreichs Immobiliar Staatsbesitz In Zeitschrift des Koniglich Preussischen Statistischen Bureaus 1876 S 246 f Ludwig von Ronne Die Verfassung und Verwaltung des Preussischen Staates Band 9 Ausgabe 1 1854 S V Einnahmen aus Staatsdomanen wie Lehen und Pacht August Ferdinand Schering Hrsg Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Band III 1876 S 166 ff Robert Achille Friedrich Hermann Hue de Grais Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preussen und dem Deutschen Reiche 1906 S 183 Karl Dietrich Hullmann Geschichte der Domanen Benutzung in Deutschland Akademische Buchhandlung Frankfurt an der Oder 1807 books google de Johann Daniel Georg Memminger Beschreibung oder Geographie und Statistik 1820 S 416 Wilhelm Janssen Kleine Rheinische Geschichte 1997 S 26 Lorenz von Stein Lehrbuch der Finanzwissenschaft Als Grundlage fur Vorlesungen und zum Selbststudium 1860 S 113 Sonderjylland A A Historisk Samfund for Sonderjylland Aabenraa 2011 S 80 81 Tyske domaenegarde i Sonderjylland Vejen kommune Verzeichnis uber die Domanehofe in Nordschleswig J C B Mohr Handbuch des offentlichen Rechts Band 1 Das Staatsrecht der osterreichisch ungarischen Monarchie 1892 S 86 J C B Mohr Handbuch des offentlichen Rechts Band 1 Das Staatsrecht der osterreichisch ungarischen Monarchie 1892 S 87Normdaten Sachbegriff GND 4194082 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsdomane amp oldid 235073764