www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Eingliederungsvereinbarung EinV nach 37 Abs 2 SGB III oder 15 SGB II ist in Deutschland ein offentlich rechtlicher Vertrag zwischen der Agentur fur Arbeit und einem Arbeitslosen Arbeitsuchenden oder Ausbildungsuchenden In der Eingliederungsvereinbarung soll vereinbart werden welche Ermessensleistungen die Agentur fur Arbeit erbringt um den Arbeitslosen zu ermoglichen eine Beschaftigung aufzunehmen und ihn damit in das Arbeitsleben einzugliedern und welche Eigenbemuhungen der Arbeitslose zu erbringen hat um seine Arbeitslosigkeit zu beenden Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 1 Juli 2023 nicht mehr aktuell zu sein Zum 1 Juli 2023 wurde die verbindliche Eingliederungsvereinbarung durch ein unverbindliches Dokument ersetzt siehe Focus Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Erbringt der Arbeitslose die verbindlich vereinbarten Eigenbemuhungen nicht so fuhrt dies zu einer zeitweisen Sperre des Arbeitslosengeldes oder Minderung des Arbeitslosengeldes II Ist fur die Erbringung von Eingliederungsleistungen nicht die Agentur fur Arbeit sondern ein kommunaler Trager zustandig ist dieser anstelle der Agentur Partei der Eingliederungsvereinbarung Inhaltsverzeichnis 1 Eingliederungsvereinbarungen im Bereich der Grundsicherung fur Arbeitssuchende 2 Inhalte 3 Rechtsraum 4 Kritik 5 Ausserhalb des SGB II 6 Weblinks 7 QuellenEingliederungsvereinbarungen im Bereich der Grundsicherung fur Arbeitssuchende BearbeitenEingliederungsvereinbarungen werden in Deutschland vor allem nach 15 SGB II im Bereich der Eingliederung der Bezieher von Arbeitslosengeld II in den Arbeitsmarkt eingesetzt Sie werden dort zwischen der Agentur fur Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Trager Optionskommune und der leistungsberechtigten Person als offentlich rechtlicher Vertrag geschlossen In diesem Bereich ist der Abschluss der Eingliederungsvereinbarung in der Regel vorgeschrieben 1 Im Unterschied zur fruheren Rechtslage bleibt seit dem 1 April 2011 die Weigerung einer leistungsberechtigten Person eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen jedoch sanktionslos 2 Allerdings kann die Behorde anstelle der Eingliederungsvereinbarung die Eingliederung auch einseitig durch Erlass eines dann aber anfechtbaren Verwaltungsakts regeln Die Eingliederungsvereinbarung soll nach dem Gesetzeswortlaut fur einen Zeitraum von sechs Monaten abgeschlossen werden Eine Eingliederungsvereinbarung in der ohne Ermessensabwagung eine abweichende Geltungsdauer vereinbart wurde ist rechtswidrig 3 Inhalte BearbeitenIn einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt Hat sich die Behorde in der Eingliederungsvereinbarung verpflichtet eine bestimmte Leistung zur Eingliederung in Arbeit deren Erbringung in ihrem Ermessen steht zu gewahren so entsteht daraus ein Rechtsanspruch auf die Leistung Das kann zum Beispiel eine Schuldnerberatung sein wenn diese fur die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist 16a SGB II Weitere Inhalte konnen Zwischenziele und Massnahmen sein sowie notwendige rechtliche Belehrungen 4 In einer Eingliederungsvereinbarung konnen nach 53 Abs 2 SGB X nur solche Leistungen geregelt werden die im Ermessen des Grundsicherungstragers stehen Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts selbst durfen nicht Bestandteil einer Eingliederungsvereinbarung sein 5 Werden vom Leistungsbezieher verbindliche Eigenbemuhungen verlangt durch die Mehrkosten entstehen muss die Kostenerstattung verbindlich und konkret geregelt werden eine lediglich vage Kostenzusage reicht nicht aus 6 Fehlt eine solche verbindliche Kostenzusage ist die Eingliederungsvereinbarung insgesamt nichtig und entfaltet somit keine Wirksamkeit gegenuber den Vertragspartnern 7 Rechtsraum BearbeitenNach ganz uberwiegender Auffassung ist die Eingliederungsvereinbarung ein offentlich rechtlicher Vertrag fur den die allgemeinen Bestimmungen nach dem 53 SGB X und des BGB gelten Der 15 Abs 1 Satz 6 SGB II ist keine Rechtsgrundlage dafur eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt zu erganzen zu andern oder zu ersetzen 8 Da die Eingliederungsvereinbarung kein einseitiger Verwaltungsakt ist kann gegen sie kein Widerspruch erhoben werden Sofern sie nicht sittenwidrig ist und ihr Zustandekommen nicht erzwungen wurde ist sie rechtsverbindlich Eine Eingliederungsvereinbarung ist nach 58 SGB X nichtig wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuches ergibt Der Vertrag ist ferner nichtig wenn ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig oder materiell rechtswidrig ware oder wenn sich die Behorde eine nach 55 SGB X unzulassige Gegenleistung versprechen liesse Da es sich um einen Vertrag handelt hat die leistungsberechtigte Person die Moglichkeit einen Gegenvorschlag Anderungsvorschlag zur unterbreiteten Eingliederungsvereinbarung zu machen Zu diesem Zwecke kann sie sich auch eine Bedenkzeit erbitten Ein eigener Vorschlag kann nicht als Weigerung verstanden werden Bei Weigerung des Hilfebedurftigen eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen liegt kein Sanktionstatbestand vor Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung nach einer hinreichenden Verhandlungsphase sollen nach 15 Abs 1 Satz 6 SGB II die zu bestimmenden Rechte und Pflichten durch einen Verwaltungsakt verbindlich geregelt werden Der Verwaltungsakt kann von seinem Adressaten mit Widerspruch und Klage Anfechtungsklage vor dem Sozialgericht angefochten werden Allerdings entfalten diese aufgrund von 39 Abs 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung Daher ist in der Praxis fur einen effektiven Rechtsschutz auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als einstweilige Anordnung nach 86b SGG erforderlich Diese ist vom Gericht grundsatzlich anzuordnen wenn sich einzelne Regelungen des Verwaltungsaktes als rechtswidrig erweisen 9 Eine Anderung des Verwaltungsakts zulasten des Leistungsbeziehers verglichen mit einer zuvor erfolglos verhandelten Eingliederungsvereinbarung ist nur unter engen Voraussetzungen moglich erstens muss der Leistungsbezieher vorher nach 24 SGB X angehort werden zweitens muss ein sachlicher Grund fur die Anderung gegeben sein Insbesondere durfen solche Anderungen nicht als Bestrafung fur das Nichtunterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung genutzt werden 6 Kritik BearbeitenDie Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bei Bezug von Arbeitslosengeld II stellt nach Auffassung von Kritikern einen Verstoss gegen die grundgesetzlich geschutzte Vertragsfreiheit dar Das Grundrecht auf Vertragsfreiheit ergibt sich nach Art 2 Abs 1 GG Die Vertragsfreiheit darf nur nach Art 19 Abs 1 GG und Art 19 Abs 2 GG eingeschrankt werden aber nicht wie in 2 Abs 1 SGB II i V m 15 Abs 1 SGB II aufgehoben werden Die Eingliederungsvereinbarung wird von Kritikern auch deshalb abgelehnt weil deren Abschluss oftmals keine echten Verhandlungen vorausgingen und sich in der Praxis die Vertragspartner nicht auf Augenhohe bewegten Die Verweigerung der Unterschrift kann dennoch nicht zu Sanktionen fuhren Es droht im schlimmsten Falle ein Verwaltungsakt als Ersatz der Eingliederungsvereinbarung gegen den dann jedoch Widerspruch eingelegt und ggf geklagt werden kann Ausserhalb des SGB II BearbeitenEingliederungsvereinbarungen werden gemass 37 SGB III auch mit Ausbildungs und Arbeitssuchenden getroffen die kein Arbeitslosengeld II beziehen Weblinks BearbeitenFachliche Hinweise der Bundesagentur fur Arbeit zur Eingliederungsvereinbarung nach 15 SGB II PDF 170 kB Bernhard Sarah Senghaas Monika Freier Carolin Ramos Lobato Philipp Stephan Gesine 2019 Vertragsbeziehungen zwischen Jobcentern und Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht von Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern IAB Forschungsbericht 02 2019 Nurnberg Quellen Bearbeiten 2 Abs 1 Satz 2 15 Abs 1 Satz 1 SGB II Anderung des 31 SGB II durch Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Anderung des Zweiten und Zwolften Buches Sozialgesetzbuch vom 24 Marz 2011 BGBl I S 453 470 BSG 14 Februar 2013 AZ B 14 AS 195 11 R siehe auch 15 Abs 1 Satz 2 SGB II BSG 2 April 2014 AZ B 4 AS 26 13 R a b Sachsisches LSG 27 Februar 2014 AZ L 3 AS 639 10 BSG 23 Juni 2016 AZ B 14 AS 30 15 R Berlit in LPK SGB II 5 Auflage 15 Rdnr 45 ISBN 978 3 8487 0596 2 Hessisches LSG 16 Januar 2014 AZ L 9 AS 846 13 B ERBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eingliederungsvereinbarung amp oldid 239277457