www.wikidata.de-de.nina.az
Das Seeaufgabengesetz SeeAufgG ist Bestandteil des deutschen Schifffahrts bzw Seerechts Es regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Bundesbehorden auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Die Grundlage fur die Verantwortlichkeit des Bundes ergibt sich aus Art 74 Abs 1 Nr 21 Konkurrierende Gesetzgebung Art 87 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie Art 89 Bundeswasserstrassen des Grundgesetzes BasisdatenTitel Gesetz uber die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der SeeschifffahrtKurztitel SeeaufgabengesetzAbkurzung SeeAufgG 1 Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht Schifffahrtsrecht SeerechtFundstellennachweis 9510 1Ursprungliche Fassung vom 24 Mai 1965 BGBl II S 833 Inkrafttreten am 1 Juli 1965Neubekanntmachung vom 17 Juni 2016 BGBl I S 1489 Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 21 Juli 2022 BGBl I S 1374 1376 Inkrafttreten derletzten Anderung 16 August 2022 Art 3 VO vom 21 Juli 2022 Weblink aktuelle FassungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Seeaufgabengesetz ist die zentrale Ermachtigungsgrundlage fur Verordnungsgebung und bundeseigene Verwaltung auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte Auszug 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalte Auszug Bearbeiten 1 definiert die konkreten Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Hier findet sich u a die Legaldefinition der Schifffahrtspolizei 2 regelt die Aufsicht des Bundes uber die seemannische Ausbildung sowie seine Aufgaben bei der Ausstellung von Befahigungszeugnissen fur den Wachdienst an Bord in Ubereinstimmung mit dem internationalen STCW Ubereinkommen Die 3a bis 3d sind Ermachtigungsgrundlage fur notwendige Massnahmen zur Abwehr von Gefahren im Rahmen der Aufgaben der Schifffahrtspolizei Sie enthalten u a Regelungen zur Moglichkeit der Ersatzvornahme 4 regelt die Befugnisse bei der Wahrnehmung von Aufgaben ausserhalb des deutschen Kustenmeeres einschliesslich der Vollzugsaufgaben 5 regelt die Aufgaben des Bundesamtes fur Seeschifffahrt und Hydrografie BSH 6 regelt die Aufgaben auf dem Gebiet der Schiffssicherheit Die 9 bis 9c ermachtigt das Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur zum Erlass von Rechtsverordnungen beispielsweise zur Umsetzung des Internationalen Ubereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See 2 9f regelt die Fuhrung eines zentralen Seeleute Befahigungs Verzeichnisses beim Bundesamt fur Seeschifffahrt und Hydrographie Die 13 und 14 betreffen die Abgaben und Gebuhren fur das Befahren des Nord Ostsee Kanals Die 16 bis 17a regeln die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Die hiermit beruhrten volkerrechtlichen Verpflichtungen und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus dem Seerechtsubereinkommen der Vereinten Nationen Siehe auch BearbeitenSeeanlagenverordnungWeblinks BearbeitenText des SeeaufgabengesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Die Abkurzung SeeAufgG wurde durch Art 5 Nr 1 G vom 16 Dezember 1986 BGBl I S 2441 2442 zusammen mit dem Kurztitel eingefugt Die Abkurzung SeeaufgG und der Titel in neuer Rechtschreibung wurden mit der Bekanntmachung vom 26 Juli 2002 BGBl I S 2876 eingefuhrt Die Bekanntmachung vom 19 Januar 2016 BGBl I S 62 verwendet wieder die Abkurzung in der zuvor gebrauchten Schreibweise SeeAufgG vgl Sechsundzwanzigste Verordnung uber die Anderung des Internationalen Ubereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See 26 SOLAS Anderungsverordnung 26 SOLAS AndV vom 15 April 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4770014 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Seeaufgabengesetz amp oldid 232012102